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Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 444

6. Juni 2024 – Frage von M. Balter an Herrn Ministerpräsident Paasch zum Thema Ministergehälter

Wie hoch ist, Stand heute, das aktuelle Gehalt der Regierungsmitglieder? Bitte listen Sie alle Gehälter und Sondervergütungen einzeln auf.

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 

Frage von Michael Balter (Vivant) vom 25. April 2024:

Wir beziehen uns auf die Schriftliche Frage Nr. 289 "Gehälter bzw. Entschädigungen der Minister", die Herr Mockel von Ecolo Ihnen am 06.10.2022 gestellt hat. Ihre Antworten lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Das Bruttojahresgehalt eines Ministers setze sich 2022 zusammen aus: 191.293,67 EUR plus 11.086,10 EUR Urlaubsgeld plus 5.102,34 EUR Jahresendprämie; 
– nach Kürzung der Ministergehälter von jährlich 15.490 EUR pro Minister ergebe sich 2023 folgendes Bruttojahresgehalt eines Ministers: 176.718,92 EUR plus 10.446,58 EUR
Urlaubsgeld und 4.826,46 EUR Jahresendprämie;
– innerhalb der vergangenen 20 Jahre sei das Gehalt des Generalsekretärs zusätzlich um einen Index von 13,8% gestiegen;
– ebenfalls in den vergangenen 20 Jahren seien die Gehälter der Minister im Rahmen der national festgelegte Gehaltsnorm zusätzlich zur automatischen Lohnindexierung um fast
24% gestiegen;
– dies entspreche einer weniger starken Gehaltssteigerung als beim Durchschnitt der Gehälter in unserem Land;
– das Gehalt der Minister der DG steige mit dem Dienstalter nicht;
– der Ministerpräsident der DG verdiene auf den Eurocent genau dasselbe Gehalt wie die anderen drei Minister;
– das Gehalt der Minister und des Ministerpräsidenten in der DG sei direkt an das Gehalt des Generalsekretärs gekoppelt (mit dem Prozentsatz 120%), was in Erlassen festgehalten
wurde;
– im Oktober 2022 sei formal festgelegt worden, dass alle vier Minister auf eine Erhöhung verzichten und nicht mehr Gehalt erhalten würden als vor der Anpassung der Gehaltstabelle
des Generalsekretärs, so dass sie von der Baremenreform weder profitiert haben noch profitieren werden;
– das Gehalt der Minister sei im Oktober 2022 auf 105% des Gehalts des Generalsekretärs festgelegt und somit eine ansonsten erfolgte Erhöhung der Ministergehälter vermieden
worden;
– das Gehalt der Minister werde ab Januar 2023 real um 8% gekürzt und somit erhalte ein Minister ab Januar 2023 nur noch 97% statt 120% des Gehalts des Generalsekretärs,
um so die Gehälter real um 8% zu kürzen;
– die Minister der DG würden dadurch insgesamt auf 23% (120%-97%) des ihnen ansonsten zustehenden Gehalts verzichten; 
– die Gehaltskürzung sei real und werde nicht durch andere Bezüge oder Vorteile kompensiert;
– ein Minister der DG (ledig, ohne Kinder) werde im Januar 2023 ca. 625 EUR netto pro Monat weniger verdienen als heute.

In einem GrenzEcho-Artikel vom 17.09.2020, in welchem es eigentlich um den Amtsantritt Lydia Klinkenbergs geht, ist zu lesen, dass ein Regierungsmitglied am Ende seiner Amtszeit eine Austrittsentschädigung erhält. Minister Mollers habe diese zu der Zeit nicht erhalten, da er seinen Posten freiwillig zur Verfügung gestellt habe, aber diese Regelung bestehe.
Das Interessante am Thema "Austrittsentschädigung" ist die spärliche Verfügbarkeit von Informationen.
Die Erklärung dafür geben die FAQ des Rechnungshofes: "Gemäß dem ordentlichen Gesetz und dem Sondergesetz vom 21. Dezember 2022 werden die Entlassungs-, Abgangs- oder Austrittsentschädigungen nicht mehr als Entlohnung für die ausgeübten Mandate, Ämte und Berufe betrachtet, insoweit es sich um Mandate, Ämter und Berufe im Sinne von Artikel 1 des ordentlichen Gesetzes und Sondergesetzes vom 2. Mai 1995 (erklärungspflichtige Mandate) handelt."
Wir fassen zusammen: Da eine Austrittsentschädigung nicht als Gehalt bewertet wird, muss es bei Gehaltsfragen auch nicht angegeben werden.

Im Rahmen der Transparenz jedoch, die auch Sie immer wieder betonen, sind wir der Meinung, dass bei einer schriftlichen Frage zur Darlegung aller Einkünfte der Vollständigkeit halber auch diese finanzielle Regelung bei Austritt eines Regierungsmitglieds angegeben werden muss.
2003 waren laut Beschluss vom 25. Juni 1985 zur Festlegung der Bezüge des Präsidenten, der Vizepräsidenten, der Sekretäre, der Mitglieder und der beratenden Mandatare des Rates der Deutschsprachigen Gemeinschaft folgende Austrittsentschädigungen für Mitglieder der Regierung vorgesehen:
"– bis zu 5 Dienstjahren als Minister: 3 Monatsentschädigungen;
– von 5 bis 10 Dienstjahren: 6 Monatsentschädigungen;
– mehr als 10 Dienstjahre: 9 Monatsentschädigungen.
Die Austrittsentschädigungen des Präsidenten und der Minister werden sofort nach dem Ausscheiden aus diesen Ämtern gezahlt."

Im Abänderungsvorschlag des o.g. Beschlusses vom 28.04.2003 möchte man diese Austrittsentschädigung noch erhöhen:
"Dem zurückgetretenen oder nicht wiedergewählten Präsidenten oder Minister der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird eine Austrittsentschädigung gewährt.
Die monatliche Höhe dieser Austrittsentschädigung beläuft sich auf die Summe der monatlichen Entschädigung und der monatlichen pauschalen Unkostenerstattung, die ein Mitglied der Abgeordnetenkammer erhält.
Bei einer Amtszeit bis zu 5 Jahren wird die Austrittsentschädigung während 4 Monaten gewährt. Bei einer Amtszeit zwischen 5 und 10 Jahren wird die Austrittentschädigung während 8 Monaten gewährt.
Bei einer Amtszeit über 10 Jahren wird die Austrittsentschädigung während 12 Monaten gewährt. Beträgt die Amtszeit weniger als 4 Monate, wird die Austrittsentschädigung während so vielen Monaten gewährt, wie die Mandatszeit vollständige Monate zählt.
Das Präsidium kann besondere Bedingungen für die Gewährung der Austrittsentschädigung festlegen."
Einen späteren Beschluss, der die Höhe der Austrittsentschädigungen anpasst oder neu regelt, konnten wir in den Datenbanken nicht finden. Es stellt sich uns die Frage, ob der
Regierung möglicherweise doch nicht an Transparenz gelegen ist.
Auch eine Unkostenpauschale gehört zum Gehalt der Regierungsmitglieder. Zu diesem Thema habe ich Ihren Vorgänger im Juli 2012 befragt, welcher in seiner Antwort schrieb:
"Im Rahmen der täglichen Arbeit der Regierung entstehen Unkosten, für die es nicht möglich oder nicht üblich ist, Belege zu erhalten. Für solche Ausgaben hat die Regierung eine Unkostenpauschale für die Minister, für die Kabinettschefs und für die Fahrer vorgesehen. Diese Pauschalen decken somit kleine Ausgaben ab, die im Rahmen von Außenterminen, beispielsweise bei der Überbrückung von Wartezeiten, entstehen können. Für diese Pauschalen gelten aktuell die folgenden Tarife:
– Für jeden Minister 6.000,00 EUR/ Jahr;
– für jeden Fahrer 1.932,00 EUR / Jahr;
– für jeden Kabinettschef 2.857,32 EUR /Jahr.

Im Jahr 2011 betrugen die Ausgaben für diese Pauschalen insgesamt 43.902,15 EUR, die wie folgt gegliedert sind:
– Für die Minister: 24.000,00 EUR;
– für die Fahrer: 8.794,00 EUR;
– für die Kabinettschefs: 11.113,72 EUR."

Dass es befremdlich ist, in der Antwort von "nicht üblichen Belegen" für Ausgaben während der Arbeitszeit der Regierungsmitglieder zu sprechen, lassen wir einmal dahingestellt. Um das Verständnis und die Transparenz zu fördern, woran sicherlich auch Sie selbst Interesse haben, möchten wir gerne weitere Informationen zu diesen Themen erhalten. Deshalb lauten unsere Fragen an Sie wie folgt:
1) Wie hoch ist, Stand heute, das aktuelle Gehalt der Regierungsmitglieder? Bitte listen Sie alle Gehälter und Sondervergütungen einzeln auf.
2) Gibt es die Unkostenpauschale pro Regierungsmitglied, Fahrer und Kabinettschef? Falls ja, wie sind die aktuellen Beträge?
3) Gab es in Ihrer Amtszeit Abänderungen der oben erwähnten Regelungen bezüglich Austrittsentschädigungen für Regierungsmitglieder?
4) Können Sie uns bitte die aktuellen Austrittsentschädigungsregelungen für die Minister erläutern? Bitte fügen Sie ein Rechenbeispiel anhand des Amtsendes von Ministerin Weykmans zum Ende dieser Legislatur bei.
5) Greift die Austrittsentschädigung auch, wenn ein Regierungsmitglied bekannt gibt, nicht wieder kandidieren zu wollen und somit freiwillig aufhört und in dem Fall, wenn ein
Regierungsmitglied im Anschluss ein anderes Amt (z.B. das des Parlamentspräsidenten) annimmt?
6) Welche ehemaligen Minister haben bisher während Ihrer Amtszeit Austrittsentschädigungen erhalten und wie hoch waren diese Beträge pro Minister?
7) Gab es, in Ihrer Amtszeit Überlegungen oder Diskussionen über weitere Reformen oder Anpassungen in Bezug auf die finanziellen Rahmenbedingungen für Minister? Falls ja,
welche?


Antwort von Oliver Paasch (ProDG), Ministerpräsident:

1) Wie hoch ist, Stand heute, das aktuelle Gehalt der Regierungsmitglieder? Bitte listen Sie alle Gehälter und Sondervergütungen einzeln auf.
Ich bestätige Ihnen hiermit alle Angaben und Zahlen zu den Ministergehältern, die ich dem Kollegen Mockel in meiner Antwort auf seine schriftliche Frage Nr. 289 vom 06. Oktober 2022 bereits übermittelt hatte und die Sie selbst In Ihrer Fragestellung wiedergeben. Die Berechnungsgrundlage für die Ministergehälter hat sich seitdem nicht geändert.
Es bleibt also dabei:
- Wir haben die Gehälter der DG-Minister im Jahre 2022 real um 8 % gekürzt;
- Die Minister der DG verdienen weiterhin 3% weniger als der höchste Beamte der DG. Die Ministergehälter wurden auf 97 % im Vergleich zum Referenzbarema des Generalsekretärs (max. Dienstalter) eingefroren. Nirgendwo sonst in Belgien verdienen Minister weniger als ihre Angestellten.
- Im Gegensatz zur Vorgehensweise in allen anderen Gemeinschaften und Regionen verdient der Ministerpräsident der DG weiterhin NICHT mehr als die anderen Minister der DG. Er erhält auch keine zusätzlichen Vergütungen.
- Die Ministergehälter liegen in der DG deutlich unterhalb der Ministergehälter in den anderen Gemeinschaften und Regionen unseres Landes. Die Minister der DG dürfen keine zusätzlichen Vergütungen und/oder Nebeneinkünfte aus anderen Tätigkeiten, z.B. Honorare für Vorträge oder Anwesenheitsgelder, annehmen. Wie bereits auf die schriftliche Frage Nr. 289 vom 6. Oktober 2022 von Herrn Mockel zu
den Gehältern bzw. Entschädigungen der Minister ausführlich dargelegt, ist das Gehalt der Regierungsmitglieder an das Gehalt des Generalsekretärs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft gekoppelt: Seit 2002 entsprach es 120% des Höchstbetrags des Generalsekretärs.

Nachdem die Regierung sich 2022 nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften für eine Anpassung der Gehaltstabellen der Führungskräfte im öffentlichen Dienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft entschieden hatte, reduzierte sie den Betrag einer Ministerentschädigung auf 97% des Gehalts des höchsten Beamten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dies führte nicht nur zu einem Verzicht auf die ihnen ansonsten zustehende Gehaltserhöhung, sondern sogar zu einer realen Kürzung des Ministergehalts um 8%. In der Fragestellung des Kollegen Balter wird behauptet, dass die Ministergehälter der DG
in den letzten 20 Jahren um 24 % (zusätzlich zum Index) gestiegen seien. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist zwar, dass die belgischen Gehälter in der Privatwirtschaft seit 2004 zusätzlich zum Index durchschnittlich um 24 % gestiegen sind (Lohnnorm). Das gilt aber NICHT für die Ministergehälter in der DG. Die Ministergehälter der DG sind in den letzten 20 Jahren parallel zum Gehalt des Generalsekretärs lediglich um 13,8 % (also nicht um 24 %) gestiegen und wurden 2022 sogar real um 8 % GEKÜRZT. Die Ministergehälter der DG sind also in den letzten 20 Jahren deutlich weniger gestiegen als die durchschnittlichen Gehälter in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

2) Gibt es die Unkostenpauschale pro Regierungsmitglied, Fahrer und Kabinettschef? Falls ja, wie sind die aktuellen Beträge?
Ein Regierungsmitglied erhält eine pauschale Aufwandentschädigung von 500 EUR/Monat. Dieser Betrag ist nie indexiert worden. Die Kabinettschefs der Minister erhalten eine Pauschalentschädigung für Aufenthaltskosten von 151 EUR pro Monat. Die Fahrer erhalten eine Entschädigung für Berufsunkosten von 161 EUR und eine Pauschalzulage von 248 EUR pro Monat.

3) Gab es in Ihrer Amtszeit Abänderungen der oben erwähnten Regelungen bezüglich Austrittsentschädigungen für Regierungsmitglieder?
Im Gegensatz zu den europäischen Instanzen, der föderalen Ebene und allen anderen Regionen und Gemeinschaften unseres Landes gibt es in der DG kein Dekret und keinen Regierungserlass zur Zahlung von Austrittsentschädigungen an (ehemalige) Minister.
Über die Auszahlung etwaiger Austrittsentschädigungen nach Neuwahlen muss folglich die neu gewählte Regierung der DG entscheiden. Lediglich in der Geschäftsordnung der Regierung der DG ist eine mögliche Vorgehensweise zum Umgang mit Austrittsentschädigungen enthalten. Dabei orientiert man sich an der Höhe der Austrittsentschädigungen in Flandern, weil Flandern im belgienweiten Vergleich die finanziell ungünstigste Austrittsentschädigung für Minister anwendet. Demnach würde ein Minister in folgenden Fällen eine Austrittsentschädigung erhalten:
1. Sein Mandat endet infolge einer Erneuerung der Regierung.
2. Sein Mandat endet aus medizinischen Gründen.

Die medizinischen Gründe müssten anhand einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden, die eine langfristige Arbeitsunfähigkeit bestätigt. In allen anderen Fällen würde keine Austrittsentschädigung gezahlt. Sollte die zukünftige Regierung nach den Neuwahlen der Anfrage auf Austrittsentschädigung eines ehemaligen Ministers stattgeben und oben erwähnte Vorgehensweise ausführen, würde die Höhe der monatlichen Austrittsentschädigung der Entschädigung entsprechen, die der scheidende Minister in dem Monat, in dem das Mandat als Minister endet, bezogen hat.
Die Bezugsdauer der Austrittsentschädigung würde fünf Monate betragen, wenn die politische Laufbahn bis zu fünf Jahre beträgt. Für jedes weitere angefangene politische Laufbahnjahr würde die Bezugsdauer um einen Monat erhöht. Die Zahlung der Austrittsentschädigung würde monatlich erfolgen. 
Die Zahlung der Austrittsentschädigung würde ausgesetzt, sobald der scheidende Minister wieder ein Mandat als föderaler Minister, als Mitglied einer Regional- oder einer Gemeinschaftsregierung, als föderaler oder regionaler Staatssekretär, als Mitglied des europäischen Parlaments, als Kammerabgeordneter, als Mitglied des wallonischen Parlaments, als Präsident des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder als Senator der Deutschsprachigen Gemeinschaft bekleidet. Im Gegensatz zu einem Angestellten in der Privatwirtschaft haben die Minister nach ihrer Entlassung aus dem Amt kein Anrecht auf Arbeitslosengeld und/oder soziale Leistungen.

4) Können Sie uns bitte die aktuellen Austrittsentschädigungsregelungen für die Minister erläutern? Bitte fügen Sie ein Rechenbeispiel anhand des Amtsendes von Ministerin Weykmans zum Ende dieser Legislatur bei.

Siehe oben.
Es gibt in der DG kein Dekret und keinen Erlass zur Auszahlung von Austrittsentschädigungen an (ehemalige) Minister. Über die Auszahlung einer etwaigen Austrittsentschädigung muss die neu gewählte Regierung nach den Wahlen entscheiden.

5) Greift die Austrittsentschädigung auch, wenn ein Regierungsmitglied bekannt gibt, nicht wieder kandidieren zu wollen und somit freiwillig aufhört und in dem Fall, wenn ein Regierungsmitglied im Anschluss ein anderes Amt (z.B. das des Parlamentspräsidenten) annimmt?
Siehe oben.
Es gibt in der DG kein Dekret und keinen Erlass zur Auszahlung von Austrittsentschädigungen an (ehemalige) Minister. Über die Auszahlung einer etwaigen Austrittsentschädigung muss die neu gewählte Regierung nach den Wahlen entscheiden.

6) Welche ehemaligen Minister haben bisher während Ihrer Amtszeit Austrittsentschädigungen erhalten und wie hoch waren diese Beträge pro Minister?
In meiner Amtszeit als Ministerpräsident sind keinerlei Austrittsentschädigungen an ehemalige Minister ausgezahlt worden. Die ehemaligen Minister Karl-Heinz Lambertz und Harald Mollers haben keine Austrittsentschädigung erhalten.

7) Gab es, in Ihrer Amtszeit Überlegungen oder Diskussionen über weitere Reformen oder Anpassungen in Bezug auf die finanziellen Rahmenbedingungen für Minister? Falls ja, welche?
Im Gegensatz zu anderen Regierungen unseres Landes, bei denen die Amtsinhaber auch
Entschädigungen erhalten, um das Leben rund um das Amt zu organisieren (Haushaltshilfen, Kinderbetreuung, …), ist mein Gehalt und das meiner Kollegen auf die oben erwähnten Bezüge begrenzt. Daher erschließt sich mir die Frage nach weiteren Überlegungen zu den finanziellen Rahmenbedingungen für Minister nicht.

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