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Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 437

15. April 2024 – Frage von C. Kraft an Frau Ministerin Klinkenberg zum Thema „Aufschlüsselung der durch das Ministerium ermittelten Ausweichkapazitäten des schulischen Schwimmunterrichts in umliegenden Bädern“

Bitte schlüsseln Sie präzise auf, welche Bäder auf Nachfrage durch das Ministerium verfügbare Kapazitäten zurückgemeldet haben.

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 

Frage von Colin Kraft (CSP) vom 19. März 2024:

Derzeit steht den vier nördlichen Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft keine lokale Schwimminfrastruktur zur Verfügung. Ein Umstand, der eine Reihe von negativen Auswirkungen mit sich bringt, insbesondere für diverse Wassersportvereine und den schulischen Schwimmunterricht. Umso bedauerlicher, da die Fähigkeit, schwimmen zu können zu den Rahmenplänen der Deutschsprachigen Gemeinschaft gehört. 
Nachdem die Zukunft des Schwimmunterrichts bereits im Rahmen der Plenarsitzung vom 22. Februar 2024 sowie der Regierungskontrolle des Bildungsausschusses vom 14. März 2024 behandelt wurde, besteht weiterhin Unklarheit darüber, wie das Schulschwimmen kurzfristig für das laufende Schuljahr 2023-24 organisiert wird. 
In Ihrer Beantwort meiner mündlichen Frage Nr. 1646 teilten Sie mit, dass Sie das Ministerium damit beauftragt haben, freie Kapazitäten in umliegenden Schwimmbädern zu er-mitteln. Die entsprechenden Informationen seien in einer Excel-Tabelle gesammelt wor-den. Dem Vernehmen nach soll diese Recherche die positive Erkenntnis hervorgebracht haben, dass verhältnismäßig viele freie Kapazitäten in umliegenden Bädern in einem Um-kreis von ungefähr 30 Minuten Fahrtzeit bestehen. 
Da Sie im Rahmen der Beantwortung meiner mündlichen Frage Nr. 1646 während der Regierungskontrolle des 14. März 2024 darüber hinaus keine präzisen Angaben zu den einzelnen ermittelten Ausweichbädern geben konnten, richte ich nun die folgenden Fragen schriftlich an Sie: 
1. Bitte schlüsseln Sie präzise auf, welche Bäder auf Nachfrage durch das Ministerium verfügbare Kapazitäten zurückgemeldet haben. 
2. Wohin wird welche Schule des Nordens der DG den Schwimmunterricht des laufenden Schuljahres 2023-2024 konkret auslagern? 
3. Ab wann werden die einzelnen Schulen des Nordens der DG den Schwimmunterricht des laufenden Schuljahres 2023-2024 im jeweiligen Ausweichbad wieder aufnehmen könen? 


Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:

Folgende der 23 vom Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation des Ministeriums kontaktierten Schwimmbäder haben verfügbare Kapazitäten unterschiedlichen Umfangs zurückgemeldet:

Zu den Fragen, wohin und ab wann die Schulen des Nordens der Deutschsprachigen Gemeinschaft im laufenden Schuljahr für den Schwimmunterricht ausgelagert sind, kann folgende Rückmeldung gegeben werden: 

– Die Primarschüler des César-Franck-Athenäums erhalten seit Donnerstag, 18. April 2024 Schwimmunterricht im Schwimmbad Landal in Vaals. 
– Die Gemeinde Raeren teilte dem o.e. Fachbereich des Ministeriums auf Nachfrage mit, dass sie freie Kapazitäten in Worriken und bei der Stadt Aachen erfragt haben. Mehrere angebotene Zeitfenster seien in Frage gekommen, aber haben aufgrund mangelnder Verfügbarkeiten der Schwimmlehrer der Gemeinde und trotz diesbezüglicher Ausschreibung nicht in Anspruch genommen werden können. Die Gemeinde Raeren hat gemein-sam mit den Schulleitungen beschlossen, das bestehende Sportangebot, teilweise in Zusammenarbeit mit Raerener Vereinen, auszuweiten, um die Schwimmstunden temporär zu ersetzen. 
– Die Gemeinde Kelmis teilte dem o.e. Fachbereich des Ministeriums auf Nachfrage mit, dass die Gemeindeschulen in Kelmis und Hergenrath den Schwimmunterricht im Schul-jahr 2023-2024 nicht mehr aufnehmen werden. Der Zeitaufwand für eine Umlagerung des Schwimmunterrichtes in einer der verfügbaren Schwimmbäder sei zu groß. 

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