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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1688

18. April 2024 – Frage von A. Jerusalem an Ministerin KLINKENBERG zur Aufwertung der Ausbildungsbegleitung der Studierenden an der AHS im Zuge der Reform der Lehrergrundausbildung

Wird diese Aufgabe mit einer Erhöhung der finanziellen Entschädigung begleitet, da diese zum jetzigen Zeitpunkt sehr gering für diese Aufgabe entschädigt werden.

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Andreas Jerusalem (Ecolo):
 
Angesichts der geplanten Reform der Lehrergrundausbildung, die eine Verlängerung um ein Jahr und eine bedeutende Erhöhung des Praxisanteils vorsieht, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Rolle der Ausbildungsbegleiter lenken.
 
Immer wieder wird die Bedeutung von Praktika in der Lehrerausbildung hervorgehoben, wobei qualitativ hochwertige Praxiserfahrungen einen bedeutenden Teil der Ausbildung ausmachen. Die Ausbildungsbegleiter spielen eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung dieser Erfahrungen und der Verknüpfung von Theorie und Praxis. Ihre Arbeit ist oft aufwändig und erfordert viel Engagement, insbesondere wenn sie gut gemacht wird, und berührt auch die Ferienzeit vieler Lehrkräfte.
 
Damit die wichtige Entscheidung, den Praxisanteil in der Grundausbildung zu erhöhen, Wirkung zeigt, braucht es den Einbezug und die Aufwertung der Ausbildungsbegleiter. Dies sollte mit konkreten politischen Maßnahmen zur Aufwertung dieser Rolle verbunden sein. 
 
Angesichts der Bedeutung dieser Fragestellung für die Qualität der Lehrerausbildung und letztendlich für das Bildungssystem stelle ich Ihnen folgende Fragen, Frau Ministerin: 
1. Wird diese Aufgabe mit einer Erhöhung der finanziellen Entschädigung begleitet, da diese zum jetzigen Zeitpunkt sehr gering für diese Aufgabe entschädigt werden. 
2. Gibt es Überlegungen, Weiterbildungsangebote oder andere Anreize für Lehrpersonen auf dem Terrain zu schaffen, um ihre Rolle als Ausbildungsbegleiter zu stärken?
3. Wird eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Ausbildung für Ausbildungsbegleiter vorgesehen sein, um Praktikant*innen zu begleiten? 
 
 
Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
mit dem Dekret vom 28. Juni 2021 über Maßnahmen im Unterrichtswesen wurde der Auftrag des Lehrpersonals um die Begleitung, Beratung und Betreuung von Lehramtsstudenten und Berufseinsteigern erweitert, um darauf hinzuweisen, dass jedes einzelne Personalmitglied im Unterrichtswesen Verantwortung im Bereich der berufspraktischen Ausbildung trägt und Interesse daran hat, dass künftige junge Kollegen und Berufseinsteiger gut ausgebildet und unterstützt werden. Ich stimme Ihnen also zu, dass die Ausbildungsbegleiter eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung und Verknüpfung von Theorie und Praxis spielen. Durch die Begleitung wird eine Win-Win- Situation angestrebt, da auch die Ausbildungsbegleiter durch ihr Engagement näher an der Grundausbildung bleiben, neue Erfahrungen und Kompetenzen sammeln können und die Unterstützung junger Lehrer als bereichernd empfinden. Nicht zuletzt, tragen sie damit aktiv zur Gewährleistung einer gut ausgebildeten Lehrerschaft bei. Mit diesem Schritt wurde das Zeichen gesetzt, dass die Praktikumsbetreuung zur Normalität werden soll.
 
Mit demselben Dekret wurde 2021 u.a. auch die Entschädigung für Laboratorien zur Verbindung von Theorie und Praxis, eines der praktischen Ausbildungsformate, die an der AHS angeboten werden, aufgewertet. Eine Erhöhung der finanziellen Entschädigung für den einzelnen Ausbildungsbegleiter infolge der Betreuung eines Studierenden während eines Praktikums wird derzeit aber nicht angestrebt.
Die Informations- und Sensibilisierungsarbeit der AHS und des Fachbereichs Unterrichtspersonal trägt dazu bei, dass zum einen alle Informationen über das Anrecht auf Entschädigungen und über die Antragsverfahren zur Verfügung stehen, bspw. auf dem Bildungsserver oder mittels Informationsveranstaltungen durch die AHS, und zum anderen die Wichtigkeit dieser Aufgabe verdeutlicht wird. Hier wird vor allem an die intrinsische Motivation appelliert, denn nur mit Überzeugung und Engagement kann die Qualität der Begleitung überhaupt zum Tragen kommen.
 
Ähnlich wie für den Auftrag der Praktikumsbetreuung selbst ist auch die Teilnahme an der Ausbildung eine KANN-Bestimmung. Eine Verpflichtung der Betreuung von Studierenden und Berufseinsteigern wird nach wie vor nicht angestrebt, denn diese wäre mit Blick auf die qualitative Begleitung kontraproduktiv. Die Ausbildung zum Ausbildungsbegleiter stellt kein dienstrechtliches Erfordernis dar und der Mehrwert der Teilnahme sollte durch jeden einzelnen Ausbildungsbegleiter erkennbar sein.
Die von der AHS angebotene Ausbildung unterstützt die Teilnehmenden darin, einen wichtigen Beitrag zum Aufbau der beruflichen Handlungs- und Reflexionskompetenz von künftigen Lehrpersonen zu leisten. Zudem werden die zur Begleitung von Studierenden erforderlichen Kompetenzen weiterentwickelt und die Ausbildungsbegleiter bleiben im Nachhinein vernetzt und können voneinander lernen. Eine verpflichtende Teilnahme ist nach wie vor nicht in Planung.
Die AHS stellt fest, dass die Teilnahme an der Ausbildung mit 5 halben Tagen für einige engagierte Lehrer eine Hürde darstellen kann – zumal sich viele unter ihnen bereits an zahlreichen anderen Stellen im Unterrichtswesen sehr einsetzen oder bereits an anderen Weiterbildungen teilnehmen. Diese Bereitschaft einen Berufseinsteiger zu begleiten dadurch zu bremsen, dass eine erforderliche Weiterbildung nicht nachgewiesen werden kann, würde sich demotivierend auswirken und könnte darüber hinaus bedeuten, dass weniger Ausbildungsbegleiter zur Verfügung stehen würden. Selbstverständlich ist es wünschenswert, im Sinne der Qualitätssicherung, dass möglichst viele Ausbildungsbegleiter an der durch die AHS angebotene Ausbildung teilnehmen, denn dies könnte eine stärkere Verzahnung der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte sowie eine gemeinsame Vision in der Ausbildung der jungen Lehrkräfte zu reflektierenden Praktikern bilden.
 
Die AHS führt die Ausbildung seit 2015 durch. Seit Beginn der Ausbildung haben insgesamt 109 Personalmitglieder dieses Angebot in Anspruch genommen.
 
Freiwilligkeit und Engagement aus Überzeugung – für die Begleitung selbst und für die Teilnahme an einer Ausbildung – sollten nach wie vor im Vordergrund stehen und nicht etwa ein finanzieller Anreiz oder eine nicht selten abschreckende Verpflichtung.
 
In Bezug auf die Wertschätzung und Honorierung der geleisteten Arbeit schwebt uns vor, die Praktikumsbegleitung mit mehreren Maßnahmen zu verzahnen, die im Rahmen der Bildungsstrategie angedacht sind. Wie Sie wissen hat die OECD uns empfohlen, zum einen das Arbeitszeitmodell neu zu gestalten, das alle Arbeiten von Lehrerenden innerhalb und außerhalb des Unterrichts berücksichtigen soll, und zum anderen ein Leitbild für den Lehrerberuf mit Lehrerstandards zu entwickeln. Letzteres soll zeigen, welche Kompetenzen und Aufgaben zu welchem Zeitpunkt der Lehrerlaufbahn zu erreichen bzw. zu bewältigen sind. So wäre es in meinen Augen eine Möglichkeit, dass im Rahmen des Arbeitszeitmodells und der zu definierenden Lehrerstandards erfahrene Lehrer vermehrt mit der Praktikumsbegleitung beauftragt werden, während Berufseinsteiger vermehrt Zeit für Weiterbildung erhalten sollen.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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