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Fragen und Antworten

Mündlichen Fragen Nrn. 1685+1686

18. April 2024 – Fragen von S. Pauels und A. Jerusalem an Ministerin KLINKENBERG zur Förderpädagogik – Integration in ostbelgischen Sekundarschulen

Wie bewertet die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Beförderungssituation zum Sekundarschulunterricht für Jugendliche mit Förderbedarf aus dem Süden der DG?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage Nr. 1685 von Stephanie Pauels (CSP) zur Förderpädagogik – Integration in ostbelgischen Sekundarschulen:
 
„Am Ende der Primarschulzeit muss ein neues Kaleido-Gutachten erstellt werden, in dem der sonderpädagogische Förderbedarf überprüft wird, damit der Schüler auch weiterhin die sonderpädagogische Förderung erhält. Daraufhin findet in der Schule eine Förderkonferenz statt, bei der alle Parteien zusammen folgende Entscheidungen treffen:
Beschulung nach Rahmenplan / individueller Förderplan
Fördermittel
Förderziele
Fördermaßnahmen
Unterrichtsform (A- oder B-Klassen)
Förderort. Hier muss abgeschätzt werden, welche Sekundarschule am besten auf die spezifischen Bedürfnisse des Schülers eingehen kann und wird.
 
Die Förderschwerpunkte können in den Bereichen Lernen, Sprache, Motorik, Autismus, Teilleistungsstörungen, etc. festgelegt werden.
 
Erhalten Schüler nicht das Abschlusszeugnis der Grundschule, bestehen mehrere Möglichkeiten:
- Orientierung zum allgemeinbildenden Unterricht
- Berufliche Abteilung bzw. differenzierter Unterricht im Sekundarschulwesen
- Sollte sich das Förderschulwesen als der geeignete Förderort erweisen, besteht für jeden Integrationsschüler die Möglichkeit, seine schulische Laufbahn in der berufsbildenden Abteilung in der Fördersekundarschule fortzusetzen.
 
Im Diplom des Schülers wird nicht vermerkt, dass er integrativ betreut wurde.“
 
Die Förderschule-Sekundar wird lediglich in Eupen angeboten. 
 
Insbesondere Familien aus dem Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt dies vor Herausforderungen. Umso mehr, als dass es manchen Schülern aufgrund ihrer medizinischen Situation nicht ohne Weiteres möglich ist, täglich die erforderliche Strecke zu pendeln. 
 
Dazu meine Fragen: 
1. Wie bewertet die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Beförderungssituation zum Sekundarschulunterricht für Jugendliche mit Förderbedarf aus dem Süden der DG? 
2. Inwiefern können sich vor dem Hintergrund der Gesamtvision 2040 im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft Chancen zur Verbesserung der beschriebenen Situation ergeben? 
 
 
Frage Nr. 1686 von Andreas Jerusalem (Ecolo) zum Bedarf eines Fördersekundarschulstandorts im Süden der DG:
 
Im Zuge der Schaffung des Zentrums für inklusive Pädagogik werden die Rahmenbedingungen für das ostbelgische Bildungswesen verändert. Bereits jetzt ist aber gesetzlich verankert, dass ein Neubau einer Förderschule stets einer Regelschule angeschlossen sein muss. Das ist ein guter Schritt, um die Trennung des Bildungsssektors in Förder- und Regelschulen zu durchbrechen. Die vorhandene Realität ändert sich dadurch aber nur langsam, weshalb die Trennung nach wie vor besteht - und sie wird noch eine ganze Weile lang bestehen bleiben. 
 
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass das Angebot an Förderschulstandorten möglichst nah am tatsächlichen Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen liegt, die diese Schulen besuchen. In Bezug auf die Sekundarschulen besteht in dieser Hinsicht eine eklatante Lücke im Süden der DG. Da es nur eine Fördersekundarschule in der DG gibt, werden deren Schülerinnen und Schüler Tag für Tag nach Eupen gebracht. Für Kinder aus Burg-Reuland oder St. Vith ist das mit zwei Stunden Busfahrt morgens und zwei Stunden Busfahrt nachmittags. Alternativ müssen sie das Internat besuchen, was wiederum einen enormen Einschnitt ins Leben der betroffenen Familien bedeutet.
 
Diese Situation sollte sich unbedingt kurz- oder mittelfristig verbessern. Diese Forderung kommt unter anderem von den Eltern betroffener Jugendlicher. 
 
Aus diesem Grund habe ich folgende Fragen an Sie, Frau Ministerin: 
- Wie soll zukünftig Fördersekundarschulunterricht im Süden der DG ermöglicht werden?
 
 
Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Beförderungssituation für Jugendliche mit Förderbedarf zum Sekundarschulunterricht wird durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Schülerbeförderung Rechnung getragen. Der Schülerbeförderungsdienst des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft berücksichtigt die Situation der Jugendlichen mit Förderbedarf schon bei der Ausschreibung der Rundfahrten, die einen Förderschulstandort ansteuern.
 
Die Busse müssen als Niederflurbus konzipiert oder zumindest mit einer Hebebühne oder Rollstuhlrampe ausgerüstet sein. Auch auf das Vorhandensein von Halterungssystemen für Rollstühle wird bei den Fahrzeugen auf diesen Rundfahrten geachtet. Dadurch ist der Schülerbeförderungsdienst in Kooperation mit den Busunternehmen in der Lage, den Situationen der meisten Jugendlichen mit Förderbedarf gerecht zu werden.
 
Darüber hinaus begleitet zusätzliches Personal, die sogenannten Busbegleitpersonen, die betreffenden Rundfahrten. Sie unterstützen die Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf beim Ein- und Ausstieg, sorgen für eine sichere Fahrt und sind oft eine emotionale Stütze sowie Sicherheit für alle Passagiere, ob mit oder ohne Förderbedarf. Auf diese Weise werden Kinder und Jugendliche selbst auf langen Fahrten bestmöglich begleitet.
Die Schüler mit Förderbedarf können auch das Internat des Zentrums für Förderpädagogik in Eupen in Anspruch nehmen, sodass längere Fahrten mit der Schülerbeförderung nur zu Beginn und zum Ende einer Schulwoche anstehen.
 
Wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird, ist schwer abzusehen. Der Schülerbeförderungsdienst behält bei seiner Arbeit und den Planungen für die kommenden Schuljahre stets die Bedürfnisse und die Sicherheit aller beförderten Schüler im Blick. Der Mangel an Fachkräften, insbesondere Personen mit Busführerschein, erschwert jedoch den Weiterbetrieb und vor allem den Ausbau des gegenwärtigen Schülerbeförderungssystems.
 
Es wird bereits viel geleistet und den Lernenden mit Förderbedarf die Möglichkeit gegeben, mit dem Schülerbeförderungsdienst sicher und zuverlässig ihren Beschulungsort zu erreichen. Dennoch sind für einige Schülerinnen und Schüler aus dem Süden die Fahrten sehr lang.
Grundsätzlich wäre es sicher gut, einen Fördersekundarschulort im Süden zu haben.
Wie Sie wissen, möchte die Regierung das Konzept von Campusschulen weiter ausbauen. um dem Inklusionsgedanken Rechnung zu tragen.
Zurzeit gibt es aber keine Pläne für einen zweiten Fördersekundarschulort im Süden. Es ist aber wichtig zu erwähnen und erstrebenswert, dass ein Maximum ehemaliger Primarschüler nach Möglichkeit dem Regelsekundarschulunterricht folgt – beispielsweise in einer differenzierten Stufe.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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