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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1682

18. April 2024 – Frage von S. Pauels an Ministerin KLINKENBERG zum aktuellen Arbeitsstand der Hausaufgabenreform

Ist nach heutigem Kenntnissstand davon auszugehen, dass es den Schulleitungen gelingen wird, innerhalb des kommunizierten Zeitplans ein entsprechendes schulinternes Konzept zu entwickeln?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Stephanie Pauels (CSP):
 
Im vergangenen Juni hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Zuge des jährlichen Maßnahmendekrets für das Unterrichtswesen tiefgreifende Veränderungen in der Hausaufgabenpraxis unserer Gemeinschaft initiiert. Im Zuge der medialen Berichterstattung blieb die Reform nicht ohne Kritiken, die während der Ausschusskonsultationen bereits seitens der Oppositionsfraktionen vorgebracht und in Form eines Abänderungsvorschlages der CSP auch parlamentarisch hinterlegt wurden. 
 
Im Rahmen der öffentlichen Kontrollsitzung des vergangenen Septembers teilten Sie, Frau Ministerin, mit, dass die Schulleitungen den Auftrag erhalten haben, gemeinsam mit den Lehrpersonen während des Schuljahres 2023-2024 ein schulinternes Konzept zur bestmöglichen Bewältigung der Schulaufgaben während der regulären Unterrichtszeiten auszuarbeiten. 
 
Da dies heute die letzte öffentliche Kontrollsitzung der Legislatur ist, besteht erst im September, und damit nach Ablauf des ausgegebenen Zeitplans, die Möglichkeit, Auskunft zu diesem Themengebiet zu erhalten. 
 
Daher möchte ich die Gelegenheit nutzen, um die folgenden Fragen an Sie zu richten: 
1. Ist nach heutigem Kenntnissstand davon auszugehen, dass es den Schulleitungen gelingen wird, innerhalb des kommunizierten Zeitplans ein entsprechendes schulinternes Konzept zu entwickeln? 
2. Werden die schulinternen Konzepte hier im parlamentarischen Bildungsausschuss vorgestellt? 
3. Welche Bilanz ziehen Sie, als zuständige Ministerin, zu aktuellen Zeitpunkt aus dem ersten Schuljahr nach Schaffung des gesetzlichen Rahmens für Schulaufgaben? 
 
 
Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
die OECD hat in ihrer Wirksamkeitsanalyse zum ostbelgischen Bildungssystem festgestellt, dass es in Ostbelgien im Vergleich zu anderen Bildungssystemen eine besonders ausgeprägte Hausaufgabenkultur gibt.
Die Bildungsforschung besagt, dass Hausaufgaben ein nützliches Instrument sind, wenn sie in Natur und Umfang dem Alter der Schüler angemessen sind. Die Forschung hat zudem gezeigt, dass Hausaufgaben aufgrund der sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die Kinder zu Hause vorfinden, die Bildungsgerechtigkeit beeinträchtigen können und deshalb gewisse Aufgaben in der Schule erledigt werden sollten.
 
Es gilt, zwischen zwei Dingen zu unterscheiden, zum einen der Erteilung der Schulaufgaben und zum anderen der Betreuung der Schulaufgaben.
Mit der Schaffung einer dekretalen Grundlage zu den Schulaufgaben im Jahr 2023 wurden Rahmenvorgaben für die Erteilung von Schulaufgaben definiert. Diese Vorgaben basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und regeln unter anderem, welche Art von Aufgaben erteilt werden dürfen und in welchem Umfang, damit sie für die Lernenden gewinnbringend und zielführend sind. Sie sollen gewährleisten, dass Kinder altersgerecht und graduell zum selbstständigen Arbeiten befähigt werden, ohne dabei unter- oder überfordert zu werden.
 
Die Schulen haben den Auftrag erhalten, schulinterne Konzepte zu entwickeln, die sicherstellen, dass die Schulaufgabenpraxis den auf dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand beruhenden dekretalen Vorgaben entspricht und lernförderlich ist.
In den Sekundarschulen sollen die schulinternen Konzepte unter anderem Regelungen enthalten, die sicherstellen, dass die Lehrer untereinander Absprachen treffen in Bezug auf Zeitpunkt und Umfang von Aufgaben und Tests.
Die Konzeptarbeit in diesem Schuljahr bezog sich also zunächst auf die Erteilung der Schulaufgaben gemäß dekretaler Grundlage.
Auf die Konzepte zur Schulaufgabenbetreuung komme ich in Beantwortung der nächsten Frage zu sprechen.
Zurzeit liegen uns die Konzepte nicht vor. Die Auseinandersetzung mit der Schulaufgabenpraxis findet jedoch in den Schulen statt. Das kann die Schulentwicklungsberatung bestätigen und das habe auch ich bei meinen diversen Schulbesuchen feststellen dürfen. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg und es findet eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Schulaufgabenpraxis statt.
 
Im Laufe des nächsten Schuljahres ist eine Evaluation zum Fortschritt dieses Prozesses geplant. Dabei ist uns wichtig, dass die Gestaltungsautonomie und das Vertrauen der Schulgemeinschaft in ihre eigenen Entscheidungen gewahrt bleibt. Indem wir den Schulen die Möglichkeit geben, ihre Konzepte intern zu entwickeln und umzusetzen, fördern wir Verantwortung, Vielfalt, Innovation und Anpassungsfähigkeit im Bildungswesen. Die Regierung gewährt den Schulen die notwendige Flexibilität und Autonomie, um effektive Lösungen für ihre individuellen Herausforderungen zu finden und so letztendlich die Bildungsqualität zu verbessern.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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