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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1672

17. April 2024 – Frage von J. Huppertz an Minister Antoniadis zu Kosten für Unterbringungskosten

Kann die Regierung bestätigen, dass ab dem 1. April 2024 eine Anpassung der Unterbringungskosten um 0,50 € pro Tag für Bewohner in Pflegeeinrichtungen vorgesehen ist?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Jolyn Huppertz (Fraktionslos):
 
Für die Unterbringungskosten muss der Bewohner einen Eigenanteil bezahlen. Der Tagessatz beträgt derzeit 71,22 Euro für Doppelzimmer und 72,5 Euro für Einzelzimmer (Stand 01/11/2023). Der aktuelle Tagespreis ist dem Vertrag oder der Internetseite zu entnehmen. Die Höhe des Pflegesatzes bestimmt der Verwaltungsrat von Vivias und ist strengen gesetzlichen Regeln unterworfen, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt werden. 
 
Familien von Angehörigen haben mich kontaktiert und berichtet, dass der Preis am dem 01. April 2024 um 0,50 Cent angepasst werden soll. 
 
Meine Fragen: 
1. Kann die Regierung bestätigen, dass ab dem 1. April 2024 eine Anpassung der Unterbringungskosten um 0,50 € pro Tag für Bewohner in Pflegeeinrichtungen vorgesehen ist?
2. Welche Gründe liegen der geplanten Preisanpassung für die Unterbringungskosten in Pflegeheimen ab dem 1. April 2024 zugrunde?
3. Gibt es Pläne oder Überlegungen seitens der Regierung, die finanzielle Belastung der Familien in Bezug auf die Unterbringungskosten in Pflegeheimen zu reduzieren oder zu begrenzen?
 
 
Antwort von Antonios Antoniadis (SP), Minister für Gesundheit und Soziales:
 
Die Möglichkeiten für Preisanpassungen sind gesetzlich eingeschränkt. Im Rahmen des Erlasses muss zwischen einer Notifizierung und generellen Bewohnerpreiserhöhung unterschieden werden. Im Falle einer Preiserhöhung aufgrund einer Indexanpassung notifizieren die Wohn- und Pflegezentren für Senioren die indexierten Preise. 
Das Ministerium überprüft im Rahmen der Notifizierung, ob die Berechnung des Prozentsatzes der linearen Erhöhung korrekt ist.  Wenn ja, wird die Erhöhung angewandt. 
 
Die Wohn- und Pflegezentren sind verpflichtet, die Bewohner einen Monat vor Erhöhung über die neuen Preise zu informieren. Im Falle einer generellen Bewohnerpreiserhöhung sind die WPZS verpflichtet, einen umfangreichen Antrag beim zuständigen Fachbereich einzureichen. 
 
Dieser Antrag beinhaltet unter anderem Angaben zu den angebotenen Dienstleistungen, dem zum Zeitpunkt des Antrags beschäftigte Personal sowie eine Übersicht über die Jahresabschlüsse und erhaltene Zuschüsse.   
 
Dieser Antrag geht mit einer umfassenden Prüfung der finanziellen Situation des WPZS durch einen externen Buchhaltungsexperten einher. Das Gutachten des Sachverständigen vervollständigt die Akte. Je nach Gutachten gibt die Regierung der Erhöhung statt und kann gegebenenfalls die Auflage einer Staffelung der Preiserhöhung vorsehen.  
 
Die Interkommunale Vivias hat für ihre beiden Wohn- und Pflegezentren am 27. Februar eine Notifizierung infolge einer linearen Anpassung an den Index der Verbraucherpreise beim Fachbereich eingereicht. In der vorliegenden Sache handelt es sich um eine Erhöhung von 0,75 % der aktuellen Tagespreise in den beiden Wohn- und Pflegezentren für Senioren. 
 
Die Bewohner wurden fristgerecht einen Monat vor Anwendung der Preissteigerung schriftlich informiert. Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt bereits den Löwenanteil der Pflegekosten in den Wohn- und Pflegezentren. Seit der Übernahme wurde der Zuschuss der DG um 68 % erhöht. 
 
Mit der Anpassung des Haushaltes im nächsten Monat werden 34 Millionen Euro zusätzlich in die Wohn- und Pflegezentren investiert. Wir sehen mehr Geld für den Einsatz von mehr Personal vor, so zum Beispiel für die Alltagsbegleiter, die 3. Nachtwache und die Wohnbereichshilfen vor. Die Bewohner bezahlen über den Bewohnerpreis die sogenannten Hotelkosten. Aber auch hier ist die Deutschsprachige Gemeinschaft nicht untätig geworden. 
 
Mit dem Pflegegeld wurde eine finanzielle Geldleistung geschaffen, die den altersbedingten Pflegebedarf der Senioren berücksichtigt. Mit diesem Budget erhält man eine zusätzliche Unterstützung zur Abdeckung dieser Kosten. Das Pflegegeld wird übrigens indexiert. 
 
Ich darf daran erinnern, dass das auch für die Renten gilt, die ebenfalls einer Indexierung unterworfen und in den letzten Monaten deshalb gestiegen sind. Dennoch ist es richtig, dass die Kosten steigen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig an die Altersvorsorge zu denken und beispielsweise vorhandenes Wohneigentum zu vermieten oder bei einer Schenkung mit der Unterstützung der Beschenkten zu rechnen.  
 
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