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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1667

17. April 2024 – Frage von L. Faymonville an Minister Antoniadis zur Verlängerung der Ostbelgienregelung

Stehen Ihnen Informationen zur Verlängerung der bestehenden Ostbelgien-Regelung zur Verfügung?

08:18 22.04.2024Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Lothar Faymonville (SP):
 
Die Ostbelgien-Regelung (OBR) ersetzt seit Juli 2017 definitiv das sogenannte IZOM-Abkommen. Die Regelung entspricht zwar nicht dem Leistungsumfang des IZOM-Abkommens, sie bietet aber eine Grundlage für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung der ostbelgischen Patienten. Sie wurde bis 2020 seitens des Föderalstaats jährlich verlängert. Die letzte Verlängerung fand Ende 2020 statt und galt nicht nur für ein Jahr, sondern für den Zeitraum von Januar 2021 bis Dezember 2023. Als zuständiger Minister für Gesundheit, haben Sie, Herr Minister, laut eigenen Aussagen, immer wieder auf föderaler Ebene für die Verlängerung und inhaltliche und geografische Ausweitung der Ostbelgien-Regelung plädiert.
 
Hierzu meine Fragen:
1. Stehen Ihnen Informationen zur Verlängerung der bestehenden Ostbelgien-Regelung zur Verfügung?
2. Ist Ihnen bekannt, ob die bestehende Ostbelgien-Regelung angepasst wird?
 
 
Antwort von Antonios Antoniadis (SP), Minister für Gesundheit und Soziales:
 
Die aktuelle Ostbelgienregelung wurde bis Dezember 2026 verlängert. Parallel hierzu verhandele ich aber derzeit eine mögliche Erweiterung der Dienstleistungen der bestehenden Ostbelgienregelung mit dem Föderalstaat aus. 
 
Diese Ostbelgienregelung 2.0 (OBR) soll unter anderem die Möglichkeit der Unterzeichnung von Konventionen mit verschiedenen Krankenhäusern vorsehen. 
 
Welches sind nun die nächsten Schritte? 
Einerseits sollen bis Ende dieser Legislaturperiode, d.h. Juni 2024 die Grundprinzipien der OBR 2.0 auf politischer Ebene festgehalten werden. 
Die aktuelle Fassung der OBR 2.0 mit unseren Anmerkungen liegt dem Föderalstaat nun zur Begutachtung und Finalisierung vor. 
 
Nach Verabschiedung der Grundprinzipien werden im 2. Halbjahr 2024 Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, um diese Prinzipien umzusetzen. Die neue Ostbelgienregelung 2.0 soll im Idealfall 2025 greifen. Es handelt sich hierbei vom Rechtstext her um ein Rundschreiben. 
 
Mir ist es wichtig, einen Ausbau des Angebots für den pädiatrischen ambulanten Bereich sowie für die psychiatrische Versorgung für die Leistungen zu ermöglichen, die in Ostbelgien nicht bestehen. 
 
Außerdem setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass alle Medikamente auf Rezept zurückerstattet werden können. 
 
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