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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1666

17. April 2024 – Frage von L. Faymonville an Minister Antoniadis zum weiteren Vorgehen nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung zur grenzüberschreitenden medizinischen Notfallhilfe zwischen dem Land NRW und dem belgischen Staat

Die Organisation der Rettungsdienste ist nicht Teil der Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Wie kommt es, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft dennoch Mitunterzeichnender ist, neben den zuständigen Ministern von Belgien und NRW?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Lothar Faymonville (SP):
 
Am 28. März 2024 haben Sie mit NRW-Minister Karl-Josef Laumann in der Aachener Feuerwache nach zehn Jahren des ständigen Beharrens und Forderns die Absichtserklärung zur grenzüberschreitenden Absichtserklärung zur grenzüberschreitenden medizinischen Notfallhilfe unterzeichnet. Sie soll die bestehende Zusammenarbeit der 112-Rettungsdienste auf deutscher und belgischer Seite strukturell ermöglichen und dementsprechend für die betroffenen Dienste vereinfachen. 
Sowohl die deutschen als auch die belgischen Leitstellen haben diese Erklärung erwartet und haben sich erfreut darüber gezeigt, dass nun eine gesetzliche Grundlage zwischen Belgien und dem Land NRW besteht.
 
Hierzu meine Fragen:
1. Die Organisation der Rettungsdienste ist nicht Teil der Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Wie kommt es, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft dennoch Mitunterzeichnender ist, neben den zuständigen Ministern von Belgien und NRW?
2. Die Absichtserklärung wurde unterzeichnet. Was sind nun die nächsten praktischen Schritte bei der Umsetzung?
 
 
Antwort von Antonios Antoniadis (SP), Minister für Gesundheit und Soziales:
 
Effektiv ist es nun endlich so weit: 
 
Das Abkommen, welches zwischen Rheinland-Pfalz und Belgien existiert, existiert nun auch zwischen Belgien und NRW. 
Durch dieses Abkommen wird die bestehende Zusammenarbeit zwischen den belgischen und deutschen Rettungsdiensten einerseits anerkannt, und andererseits wird es ermöglicht, die Prozeduren zur bestmöglichen Versorgung des Bürgers zu vereinfachen. 
 
Die Hauptträger des Abkommens sind Belgien und NRW, da die Rettungsdienste in ihre Zuständigkeiten fallen. Aufgrund der Vermittlerrolle und Brückenfunktion, die wir als Regierung in dieser Akte eingenommen haben und aufgrund der regelmäßigen Kontakte mit dem belgischen Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke, aber vor allem auch mit dem deutschen Kollegen aus NRW, Karl-Josef Laumann ist es uns gelungen, eine Einigung zu finden. 
 
Die ersten Gespräche mit Laumann datierten von seinem Besuch beim Telemedizinzentrum des Klinikums Aachen. 
Während der Pandemie haben wir die Zusammenarbeit, aber auch die Bekanntschaft vertieft. Mit ihm vereinbarte ich die Lieferung von Masken nach Ostbelgien und mit der Unterstützung seines Ministeriums haben wir schwer erkrankte Coronapatienten aus Ostbelgien und später sogar aus der Provinz Lüttich in deutschen Kliniken vermittelt.
 
Nach der Akutphase der Pandemie haben wir die Verhandlungen rund um das Abkommen wieder aufgenommen und eine Einigung mit Belgien erzielt. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte uns am Rande der Gesundheitsministerkonferenz in Friedrichshafen seine Unterstützung auf Bundesebene zu.
 
Aufgrund dieser Bemühungen unsererseits in dieser Frage und aufgrund des Mehrwerts dieser Vereinbarung für unsere Bevölkerung hat Frank Vandenbroucke gewünscht, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft ebenfalls diese Erklärung unterzeichnet. 
Ich möchte an dieser Stelle aber nicht missen, mich für den Einsatz von mehreren Kollegen zu bedanken, die in den vergangenen 15 Jahren in unterschiedlicher Funktion für eine Vereinbarung geworben haben. 
 
Sei es der ehemalige Ministerpräsident sowie der aktuelle Ministerpräsident oder der Europaabgeordnete sowie verschiedene Bürgermeister und Schöffen unserer Gemeinden sowie bei den belgischen und deutschen Partnern der Leitstelle. 
Es ist ganz wichtig zu sagen, dass die betroffenen Leitstellen aktuell mit den Details der Umsetzung befasst sind. Wir reden hier immerhin von rund 400 grenzüberschreitenden Notfalleinsätzen im Jahr. 
 
Auch werde ich, mit Unterstützung der deutschen und belgischen Kollegen, auf Wunsch der Leitstellen bei der Plattform EMRIC intervenieren, damit die konkrete Begleitung der Umsetzung der Absichtserklärung dort stattfinden kann.
 
An der Stelle möchte ich Ihre Frage nutzen, um eine wichtige Bemerkung zu machen. 
Und ich hoffe, dass die Presse diese Bemerkung aufgreift, um Missverständnisse zu vermeiden:
Es ist die 112, die je nach Fall und Verfügbarkeit einer Ambulanz entscheidet, ob die belgische oder die deutsche Seite interveniert. 
Der Anrufer kann die Wahl des Rettungsdienstes nicht bestimmen. 
 
Das möchte ich ausdrücklich unterstreichen, damit die Arbeit der Dienste nicht erschwert und wertvolle Zeit am Telefon verschwendet wird, die am Unfallort später fehlen könnte. 
 
 
 
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