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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1665

17. April 2024 – Frage von D. Stiel an Minister Antoniadis zum Erlass zur Festlegung von Mindestpersonalnormen in den WPZS

Wie stehen die Gewerkschaften zu diesem Erlass bzw. zu den neuen Mindestpersonalnormen?

08:14 22.04.2024Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Diana Stiel (Vivant):
 
In der Sitzung vom 29.2.24 verabschiedete die Regierung den Erlass zur Festlegung von Mindestpersonalnormen in den WPZS.
 
Vorliegender Erlass definiert die Mindestpersonalnormen, die ohne Abweichung von jedem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren eingehalten werden müssen. Bisher waren die Normen des LIKIV anwendbar. Über diese Mindestnormen hinaus kann jedes Wohn- und Pflegezentrum für Senioren weiteres Personal einstellen und dessen Qualifikation und Funktion entsprechend einem einzureichenden Konzept selbst bestimmen. 
 
Der Mitarbeitereinsatz soll kompetenzorientiert sein. Fachkräfte werden dabei mehr in ihrer Fachlichkeit wahrgenommen. Das bedeutet, dass die Fachkraft dort eingesetzt wird, wo ihre fachspezifischen Kompetenzen (z.B. pflegerische Tätigkeiten) notwendig sind, und nicht von einer anderen Berufsgruppe übernommen werden können.
Mit diesem Erlass wird die Möglichkeit geschaffen, dass unter gewissen Bedingungen und wenn eine 24-Stunden-Präsenz der Krankenpflege nicht gewährleistet werden kann, strukturierte und unvorhergesehene Bereitschaftsdienste für die Krankenpflege organisiert werden können. Ein Krankenpfleger pro 30 Plätze muss vorgesehen werden.
 
Hierzu lauten unsere Fragen:
1. Wie stehen die Gewerkschaften zu diesem Erlass bzw. zu den neuen Mindestpersonalnormen?
2. Wie sehen die Rückmeldungen der einzelnen WPZS aus ?
3. Gibt es WPZS die Personal abbauen müssen weil fachspezifische Kompetenzen sich mit anderen oder neuen Berufsbildern schneiden?
 
 
Antwort von Antonios Antoniadis (SP), Minister für Gesundheit und Soziales:
 
Im Rahmenabkommen 2019-2024 mit dem nicht kommerziellen Sektor sowie dem Sektorenabkommen wurde festgehalten, dass eine gemischte Arbeitsgruppe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern eingesetzt wird, um für die Wohn- und Pflegezentren neue Personalnormen zu erarbeiten.
 
Die Gewerkschaften waren Teil dieser Arbeitsgruppe und haben an der Ausarbeitung des Erlasses teilgenommen. 
Letzten Donnerstag wurde die finale Fassung des Erlasses den Sozialpartnern vorgestellt. Es gab sehr viele positive Rückmeldung, aber wie das bei jeder neuen Reform ist, auch kritische Bemerkungen, da neue Wege bestritten werden müssen und das manchmal schwer vorstellbar ist.
 
Es war gut, zusätzlich zu den zahlreichen Treffen vor der Verabschiedung des Erlasses, auch nach dem Beschluss der Regierung diese Versammlung abzuhalten, weil dadurch sehr viele Ängste abgebaut werden konnten.
 
Der neue Erlass ist perspektivisch zu betrachten. Viele der Bestimmungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Als äußerste Frist wurde das Jahr 2029 genannt, wodurch die Einrichtungen bis zu fünf Jahre Zeit haben, die Bestimmungen umzusetzen.
 
Den Einrichtungen steht es frei, bestimmte Bestimmungen auch vor diesem Datum umzusetzen, wodurch wir in einigen Situationen sicherlich Erfahrungswerte haben werden und gegebenenfalls nachjustieren können.
 
Was in unzähligen Sitzungen erarbeitet, begutachtet, verhandelt und überarbeitet wurde, kann ich nicht in drei Minuten vortragen. Um eine fundierte Diskussion darüber führen zu können, sind viele Informationen nötig.
 
Ich würde daher vorschlagen, dass wir uns im Ausschuss in der nächsten Legislaturperiode mit dem Thema beschäftigen.
 
Wichtig ist es zu wissen, dass mit dieser Reform den Wohn- und Pflegezentren mehr Flexibilität gewährt wird, ihrer wertvollen Aufgabe nachzukommen. Ziel des Erlasses ist außerdem, die Qualität in der Begleitung und Pflege in einem bewohnerzentrierten Ansatz durch den Einsatz von unterschiedlichen Ressourcen auch in Zukunft sichern zu können. Die neuen Normen sehen zudem mehr Personal vor. Unter anderem 54 Alltagsbegleiter, Wohnbereichshilfen und die dritte Nachtwache für größere Einrichtungen.
 
Alle WPZS beschäftigen bereits heute mehr als die Mindestnormen vorsehen. Deshalb gibt es keinen Grund, Mitarbeitende zu entlassen. Zumindest sehen das die Normen nicht vor.
 
Ich möchte allerdings unterstreichen, dass weitere Reformen notwendig sein werden, um die Arbeitsbedingungen und die Wohnqualität der Bewohner in den WPZS zu verbessern.
Mit den Sozialpartnern haben wir in der Arbeitsgruppe eine Reihe von Ideen besprochen, die zeitnah in Angriff genommen werden sollen.
 
 
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