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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1662

16. April 2024 – Frage von P. Spies an Ministerin Weykmans zur bedarfsgeleiteten Arbeitsvermittlung

Inwieweit lassen sich bereits Verbesserungen in der Vermittlungsarbeit erkennen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Patrick Spies (SP): 
 
Das Thema der bedarfsgeleiteten Arbeitsvermittlung hat uns während der Legislaturperiode mehrfach beschäftigt. Nachdem festgestellt wurden, dass es in der Vermittlungsarbeit an Effizienz mangelte und es gelegentlich zu Drehtüreffekten kommt, hat man sich mit der „Vermittlung aus einer Hand“ darum bemüht diesen entgegenzuwirken und die Arbeitsvermittlung effizienter und vor allem bedarfsorientierter zu gestalten. 
 
Während das Arbeitsamt der Hauptakteur bleibt, konnten sich die Dienststelle sowie die ÖSHZ ebenfalls als Vermittlungsdienste anerkennen lassen. 
 
Darüber hinaus wurden ein elektronisches Register sowie elektronische Begleitakten eingeführt. Außerdem wurden Standards für die statistische Erfassung festgelegt und ein Arbeitsmarktbericht vorgeschrieben, der mindestens alle fünf Jahre veröffentlicht werden muss und auf Bedarfe und Tendenzen eingehen soll. 
 
Schlussendlich wurde ebenfalls die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der bedarfsgeleiteten Arbeitsvermittlung und darüber hinaus ein Praktikum zu absolvieren. 
 
Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen möchte ich Ihnen nun folgende Fragen stellen:
1. Inwieweit lassen sich bereits Verbesserungen in der Vermittlungsarbeit erkennen?
2. Wie wurde das neue Dekret von den Vermittlungsdiensten angenommen?
3. Inwieweit wurde die Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren bereits genutzt?
 
 
Antwort von Isabelle Weykmans (PFF), Ministerin für Kultur, Beschäftigung, Wirtschaftsförderung und ländliche Entwicklung:
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
Werte Kolleginnen und Kollegen,
 
mit dem Vermittlungsdekret haben wir eine neue Grundlage für die Arbeitsvermittlung geschaffen. Arbeitsuchend ist, wer Arbeit sucht – unabhängig vom Ersatzeinkommen. 
 
Der Zugang zu unseren Instrumenten, wie Praktika und Ausbildungen, Berufsorientierung und Bewerbungstraining oder Integrationsmaßnahmen und Einstellungshilfen, wird allen anerkannten Vermittlungsdiensten gewährt. Und: die ÖSHZ können sich nun als Vermittlungsdienst anerkennen lassen. 
 
Um die Anforderungen des Vermittlungsdekrets umzusetzen, sind viele praktische Anpassungen erforderlich. So hat das Arbeitsamt zum Beispiel seinen Begleitplan neu ausgerichtet. Arbeitsuchende mit und ohne Ersatzeinkommen erhalten nun proaktiv ein Begleitangebot. Dabei variieren der Zeitpunkt und die Intensität des Angebotes in Funktion des Bedarfs. Arbeitsmarktferne Personen erhalten direkt eine persönliche Begleitung. Bei arbeitsmarktnahen Profilen beschränkt sich die Begleitung in einer ersten Phase auf die Vermittlung von Stellenangeboten. 
 
Ein weiterer Meilenstein der Umsetzung steht nun an. Ende April haben die ÖSHZ die erste Gelegenheit, einen Anerkennungsantrag einzureichen. Alle ÖSHZ haben ihr Interesse daran bekundet, anerkannt zu werden. Das ist positiv zu verzeichnen.
 
Aktuell treffen sich Arbeitsamt, Ministerium und ÖSHZ monatlich, um die praktischen Fragen der Umsetzung zu klären. Diese Fragen sind oft sehr komplex, u.a. weil wir es hier mit Maßnahmen aus zwei Rechtskreisen zu tun haben. Zudem arbeitet jedes ÖSHZ ein bisschen anders. Hier werden in gemeinsamer Absprache praktische Lösungen gefunden. 
 
Ein zentrales Element des Vermittlungsdekret ist die gemeinsame elektronische Begleitakte. Mit der Anerkennung der ÖSHZ muss diese elektronische Akte – zumindest in ihrer Basis-Version - nutzbar sein. Dazu hat das Arbeitsamt eine neue IT-Anwendung auf die Beine gestellt, in der zukünftig die anderen Vermittlungsdienste Daten einpflegen und einsehen können. 
 
Das Praktikum aus einer Hand hat die erste operationelle Phase gerade hinter sich. Es ist seit Beginn des Jahres in Kraft. Bislang wurde es bereits 20 Mal genutzt. Die Nutzerzahlen steigen dabei monatlich. Wir rechnen mit einem besonders starken Anstieg in den Schulferien. Die Schüler und Studenten sind bekanntlich eine neue Zielgruppe, die nun erstmals einen legalen Rahmen für Praktika erhalten haben. 
 
In der ersten Phase der Umsetzung haben wir übrigens bewusst auf breite Öffentlichkeitsarbeit verzichtet. So konnten sich die Verwaltungsprozesse gut einspielen. Eine breitere Information ist jedoch beabsichtigt. Wir beobachten die weitere Entwicklung mit Spannung und Zuversicht. 
 
Sie erkennen: Wir stecken gerade mitten in den organisatorischen Anpassungen, die durch das Dekret angestoßen wurden. Wir passen die Dienstleistungen für Arbeitsuchende konkret an. Es wäre zu diesem Zeitpunkt unseriös, mit Erfolgszahlen in der Vermittlungsarbeit aufzuwarten. Zukünftig aber wird es eine solide Bewertung der Vermittlungsarbeit geben. Dies wurde dekretal verankert.
 
Abschließend möchte ich das bekannte Zitat von Henry Ford heranziehen: “Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist”.  Daher werte ich es als ersten Erfolg, dass wir gerade Prozesse und Dienstleistungen ganz konkret neu aufstellen, und dass wir die Praktiker der Arbeitsvermittlung zusammenbringen. Ein erster Erfolg, der zukünftig auch messbar sein wird.
 
 
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