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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1661

16. April 2024 – Frage von J. Grommes an Ministerin Weykmans zur finanziellen Benachteiligung von Vereinen

Über welche Möglichkeiten verfügt die DG, die Vereine besser über die Einsetzung des angesprochenen Neutralisierungsmechanismus zu informieren?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von José Grommes (ProDG): 
 
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben Eigeninitiativen wie  der Bau von Dorftreffpunkten eine immense Bedeutung. Mehrere Vereinigungen haben mit großem persönlichem Engagement Dorfsäle oder eigene Schützenheime errichtet, die als wichtige soziokulturelle Zentren dienen. Im vergangenen Herbst wurden sie jedoch mit einer unerwarteten Herausforderung konfrontiert: Die inflationsbedingte Erhöhung der Immobiliensteuer um 9,8% im Vergleich zum Vorjahr traf die von VoG‘s verwalteten Räumlichkeiten hart.
 
Zusätzlich zu dieser Erhöhung der Immobiliensteuer wurde eine signifikante Erhöhung des Steuersatzes der Erbschaftssteuer-Ausgleichsteuer VoG um bis zu 76% beschlossen. 
 
Die Nachricht war besorgniserregend, doch es gab einen Silberstreif am Horizont. Gemäß den Informationen auf der Webseite von „Finances Belgium“ können ab 2024 unter bestimmten Bedingungen bestimmte Vereinigungen im soziokulturellen und sportlichen Sektor unter bestimmten Bedingungen von einem Neutralisierungsmechanismus profitieren. Dieser Mechanismus reduziert den Vermögenswert der betroffenen Vereinigungen um 62,30%. 
 
Trotz dieser neuen Herausforderungen ist die Bedeutung von Eigeninitiativen und der Bau von Dorftreffpunkten unbestreitbar. Sie sind nicht nur wichtige soziokulturelle Knotenpunkte, sondern auch Ausdruck des Zusammenhalts und Engagements innerhalb der Gemeinschaft. Es bleibt zu hoffen, dass Lösungen gefunden werden, um diese wichtigen Institutionen weiterhin zu unterstützen und ihre wertvolle Arbeit fortzusetzen.
 
Zu diesem Thema erlaube ich mir folgende Fragen an Sie, sehr geehrte Frau Ministerin:
1. Haben sich bereits VOG‘s  an die DG gewendet und um Unterstützung in dieser Angelegenheit gebeten?
2. Über welche Möglichkeiten verfügt die DG, die Vereine besser über die Einsetzung des angesprochenen Neutralisierungsmechanismus zu informieren?
3. Ist die Regierung bereit allgemein, bei den zuständigen föderalen Instanzen gegen solche schwierig zu verstehenden Besteuerungen zu protestieren, die unsere dörflichen Strukturen und das ehrenamtliche Engagement enorm schädigen? 
 
 
Antwort von Isabelle Weykmans (PFF), Ministerin für Kultur, Beschäftigung, Wirtschaftsförderung und ländliche Entwicklung:
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
Werte Kolleginnen und Kollegen,
 
Es gab in den vergangenen zwei Wochen vier Anfragen bezüglich Informationen zur Vermögenssteuer bzw. dem Erbschaftssteuerausgleich. Viele kleine VoGs erhielten nämlich nicht mehr die Aufforderung, ihre Vermögenssteuer zu machen und fragten bei unserer Referentin im Ministerium nach, wie sie jetzt verfahren sollen. Tatsächlich ist es so, dass der Freibetrag für VoG-Vermögen erhöht wurde – von 25.000 auf 50.000 Euro – was dazu führt, dass kleine VoGs keine Vermögenssteuerabgaben entrichten müssen. 
 
Der Newsletter „Ehrenamt und Vereinsarbeit“ informierte in der Ausgabe vom 29. März über die Änderungen in der Vermögenssteuergesetzgebung, die praktische Vorgehensweise, den Neutralisierungsmechanismus und die VoGs, die von ihm profitieren könnten. Der Newsletter „Ehrenamt und Vereinsarbeit“, zu dem Vereine, Organisationen und Ehrenamtliche sich freiwillig einschreiben können, erreicht aktuell fast 600 Adressaten. 
 
Zudem wird die Webseite OstbelgienLive genutzt, um zu allen relevanten Themen detailliert zu informieren. Drei feste Weiterbildungstermine im Jahr informieren u.a. über steuerliche Themen. Am 23.3. fand in St. Vith die Veranstaltung „Ich hab da mal ne Frage…“ statt, wo auch auf das Thema Vermögenssteuer-/Ausgleichssteuer eingegangen wurde. 
 
Im Jahr 2023 wurden über 1.200 Beratungsanfragen beantwortet, für 2024 sind es aktuell knapp 250. Generell wird insbesondere bzgl. der komplexen Steuergesetzgebung zusätzlich zu den Weiterbildungen mit Experten eine fachlich geprüfte Basisinformation angeboten. Bei individuellen und Detailfragen wird an Steuerbüros o.ä. weitervermittelt, um eine fachlich korrekte Beratung zu gewährleisten. 
 
Wir thematisieren immer die Probleme unserer zumeist kleinen VoGs auf allen Ebenen und Instanzen. Gerade heute haben wir eine Antwort auf unsere Beschwerde bei Ombudsfin bekommen. Hier ging es um die Kündigungen von VoG-Konten, von denen gerade viele VoGs und faktische Vereinigungen auch in Ostbelgien betroffen sind. Wir versuchen sowohl flächendeckend zu informieren und zu befähigen, als auch auf föderaler Ebene den ostbelgischen Vereinen eine Stimme zu geben und auf die besonderen Herausforderungen unserer Vereine aufmerksam zu machen. 
   
 
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