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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1655

16. April 2024 – Frage von F. Mockel an Ministerin Weykmans zum Pilotprojekt mit Prämien bei AktiF Vermittlung für Leiharbeitsvermittler

Ist eine Mindestdauer für die Arbeitsverträge vorgesehen, um in den Genuss der Prämie zu kommen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Freddy Mockel (Ecolo): 
 
In Ihrer Sitzung vom 21. März hat die Regierung ein Pilotprojekt genehmigt, welches Leiharbeitsvermittlern in der DG ein Anreizsystem zur Einstellung von AktiF -Begünstigten Arbeitssuchenden anbietet. 
 
Bisher konnten Leiharbeitsvermittler keine AktiF-Zuschüsse für Leiharbeitsverträge beantragen, weil diese nicht als nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse gewertet werden. Wenn in Folge eines Leiharbeitsverhältnisses, der finale Arbeitgeber den Arbeitnehmer übernehmen will, wird in der Regel eine Entschädigung an die Leiharbeitsagentur für die ursprüngliche Anwerbung fällig. Da sich der Nationale Arbeitsrat und Nationale Rat für Wirtschaft und Finanzen jedoch nicht auf eine Position verständigen können, wird die DG jetzt auf ihrem Gebiet aktiv um zu verhindern, dass Leiharbeitnehmer im Leiharbeitsmodus verbleiben. 
Das Pilotprojekt sieht vor, in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugelassenen und niedergelassenen Leiharbeitsagenturen eine Vermittlungsprämie (1000 € für AktiF und 1500 € für AktiFPlus) zu zahlen, die es schaffen, bzw. ermöglichen einen Leiharbeitnehmer mit AktiF-Bescheinigung innerhalb der Gültigkeitsdauer der AktiF-Bescheinigung in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
 
Vor dieser Neuerung drängen sich mir folgende Fragen auf:
1. Wurden die Sozialpartner zu diesem Pilotprojekt konzertiert? 
2. Ist eine Mindestdauer für die Arbeitsverträge vorgesehen, um in den Genuss der Prämie zu kommen?
 
 
Antwort von Isabelle Weykmans (PFF), Ministerin für Kultur, Beschäftigung, Wirtschaftsförderung und ländliche Entwicklung:
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
Werte Kolleginnen und Kollegen,
 
Das Pilotprojekt zur Einführung eines Anreizsystems für zugelassene Leiharbeitsagenturen zur Vermittlung von Zielgruppenpublikum in die AktiF-Fördermaßnahme wurde mit den Sozialpartnern im Vorfeld konzertiert. Das Treffen mit der Gruppe der Sozialpartner (GSP) fand am 23. Februar 2024 statt. Wir haben für diese Vorab-Konzertierung optiert, wie üblich, obschon diese nicht verpflichtend ist.
 
Mit Ihrer zweiten Frage haben wir uns auch intensiv in der Konzeptions- und Vorbereitungsphase zur Einführung dieses Anreizsystems auseinandergesetzt und uns in der Pilotphase vorerst gegen eine verpflichtende Mindestbeschäftigungsdauer entschieden. 
 
Mehrere Gründe haben zu dieser Entscheidung geführt: 
- Die Einführung einer verpflichtenden Mindestbeschäftigungsdauer kann übernehmende Arbeitgeber davon abhalten, dem betreffenden Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis anzubieten. Gerade in der Startphase, in der Ungewissheit über den Nutzungsgrad und den Erfolg der neuen Maßnahme herrscht, scheint dies kontraproduktiv. 
 
- Die Einführung und Prüfung einer Mindestbeschäftigungsdauer würde zudem eine Verdopplung der Bürokratie bedeuten, die wir bewusst auf ein Minimum reduzieren möchten. Bei dieser Vorgehensweise müsste nämlich jede Akte bis zum Erreichen der zu definierenden Beschäftigungsdauer bspw. drei Monate "offengehalten" werden, bevor die Vermittlungsprämie der Agentur ausgezahlt werden könnte. Im Rahmen staatlicher Förderpolitik ist es jedoch wichtig, dass eine öffentliche Zuwendung zeitnah ausgezahlt wird, damit sie ihre Wirkung sichtbar entfalten kann.
 
- Im Falle der Streichung oder Rückforderung der Prämie nach einer beispielsweise 8-wöchigen AktiF-Beschäftigung würden die Leiharbeitsvermittler zu Recht argumentieren, dass es nicht ihre Schuld ist, wenn der neue AktiF-Arbeitgeber – also eine andere Rechtspersönlichkeit - seinen Arbeitnehmer bereits nach 8 Wochen entlässt.
 
Wie die 5-jährige AktiF-Praxis jedoch gezeigt hat, ist in Einzelfällen eine frühzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses unvermeidlich. Wir gehen jedoch vorerst nicht davon aus, dass dies häufig und gezielt vorkommen wird. 
 
Nichtsdestotrotz wird die Verwaltung beobachten, wie lange die AktiF-Verträge nach Vermittlung durch die Leiharbeitsagenturen tatsächlich laufen. Es ist klar, dass wir Situationen vermeiden möchten, in denen der neue AktiF-Arbeitsvertrag weniger als drei Monate dauert. Falls festgestellt werden sollte, dass sich daraus ein "Abschöpf-System" entwickelt, werden wir entsprechend reagieren. Diese Gegenmaßnahmen könnten die Beendigung bzw. die Nicht-Verlängerung des Pilotprojektes bedeuten oder die tatsächliche Einführung einer Mindestbeschäftigungsdauer bspw. von drei Monaten. 
 
Diese Entwicklungen sind aber erst nach Anlauf und Evaluierung der Pilotphase festzustellen und wir möchten zu Beginn den potenziellen Mehrwert dieses Projekts hervorheben: Leiharbeitnehmer in ein langfristiges Beschäftigungsverhältnis zu bringen. 
 
 
 
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