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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1650

15. April 2024 – Frage von F. Mockel an Minister Antoniadis zur Rolle der DG bei der Erstellung kommunaler Bauleitfäden

Aus welchen Gründen hat die DG Regierung die erste Version des Kelmiser Bauleitfadens abgelehnt?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Freddy Mockel (Ecolo):
 
Das Grenz-Echo berichtete am 9. März über die Bemühungen der Gemeinde Kelmis, einen eigenen Bauleitfaden zu entwickeln. Ziel eines solchen Instruments soll ein einheitliches und ästhetisches Ortsbild sowie die Verfolgung ökologischer Ansätze wie beispielsweise weniger Versiegelung bzw. mehr Versickerungsmöglichkeiten, die Nutzung regionaler Rohstoffe und Bepflanzungen sowie eine verbesserte Fahrradinfrastruktur sein. Der Bürgermeister fügte hinzu, dass ein Bauleitfaden sowohl Klarheit für Antragsteller als auch Sicherheit für die Verwaltung schaffen soll. 
Unsere Fraktion ist in Sachen Raumordnung ein Verfechter eines klugen, kohärenten und ausgewogenen Subsidiaritätsprinzip. Das erlaubt es selbst innerhalb der Gemeinde, je nach Lage unterschiedliche Akzente zu setzen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Bauleitfäden können hier ein wichtiges Instrument sein.
Nachdem eine erste Version des Leitfadens von der Regierung abgelehnt wurde, hat die Gemeinde Kelmis sich jetzt die Unterstützung der RWTH geholt um einen neuen Anlauf zur Erstellung des Bauleitfadens zu starten. 
 
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an Sie Herr Minister Antoniadis:
1. Aus welchen Gründen hat die DG Regierung die erste Version des Kelmiser Bauleitfadens abgelehnt? 
2. Gibt es seitens der DG eine Unterstützung methodischer oder finanzieller Art für die Gemeinden, die eigene Bauleitfäden erstellen wollen? 
3. Es ist möglich einen Leitfaden zu verfassen in Abwesenheit eines Entwicklungsschemas für das Gebiet? 
 
 
Antwort von Antonios Antoniadis (SP), Minister für Raumordnung, Wohnungswesen und Energie:
 
Zuerst muss ich klarstellen, dass die Regierung den Bauleitfaden der Gemeinde Kelmis nicht verweigert hat. Seitens des Fachbereichs Raumordnung wurde lediglich eine Überarbeitung zwecks inhaltlicher Vereinfachung vorgeschlagen; zum besseren Verständnis der Bürger und Gemeindemitarbeiter. Diese Überarbeitung wurde angeraten, bevor die Regierung sich offiziell mit einem Antrag der Gemeinde befasst. Aktuell gibt es also noch keinen Antrag.
 
Bisher steht die Regierung für die Ausarbeitung des Bauleitfadens der Gemeinde beratend zur Seite. 
 
Wenn die Gemeinde ihre Überlegungen abgeschlossen und der Gemeinderat den Entwurf für einen Bauleitfaden verabschiedet hat, wird die Regierung den Antrag formell erhalten und prüfen. 
Die Regierung wird Gutachten von notwendigen Instanzen anfragen, darunter vom Beirat für Raumordnung. Der Entwurf wird ebenfalls einer öffentlichen Untersuchung unterworfen.
 
Nach allen eventuellen Anpassungen wird der Leitfaden endgültig durch den Gemeinderat verabschiedet. 
Schlussendlich billigt die Regierung diesen Beschluss des Gemeinderats.
 
Die Regierung und das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterstützen also bereits die inhaltliche Erstellung des Bauleitfadens und geben ihre Erfahrungen und Fachkenntnisse weiter. Neben der inhaltlichen Unterstützung bezuschusst die Regierung ebenfalls die Erstellung des Bauleitfadens, in Höhe von insgesamt 16.000 Euro. 
 
Juristisch betrachtet ist das Vorhandensein eines kommunalen Entwicklungsschemas keine Voraussetzung für die Erstellung eines kommunalen Leitfadens für den Städtebau. Der Gesetzgeber hat aber vermerkt, sollten übergeordnete Schemen auf regionaler Ebene existieren, dass ein Bauleitfaden diese respektieren muss. 
 
In Kelmis gibt es diesbezüglich also keine juristischen Schwierigkeiten.
 
 
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