Druck Kopfbild

Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1649

15. April 2024 – Frage von F. Mockel an Ministerpräsident Paasch zur Energieproduktion durch autonome Gemeinderegien

Welche Vorteile haben die Gemeinden, für die Produktion von erneuerbaren Energien eher über eine AGR zu investieren, als dies direkt selbst zu tun?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Freddy Mockel (Ecolo): 
 
Kürzlich hat die Regierung einen Erlass verabschiedet, der auf einer Forderung der Union des Villes et Communes de Wallonie (UVCW - Städte und Gemeindeverband) fußt und es den Autonomen Gemeinderegien (AGR) ermöglichen soll, ebenfalls im Bereich der Energieproduktion aktiv zu werden. Die Gemeinden sollen somit weiter befähigt werden, ihre Rolle in der Energiewende wahrzunehmen. 
Konkret wird damit in Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 10. April 1995 zur Bestimmung der Tätigkeiten industrieller oder kommerzieller Art, für die der Gemeinderat eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete autonome Gemeinderegie gründen kann, die Möglichkeit der Erzeugung von elektrischem Strom und/oder Wärme, die aus erneuerbaren Energien gewonnen werden, eingefügt.
 
Der exakte Formulierung der UVCW Forderung lautete: « 1. La production, la fourniture et la distribution d’eau, de gaz, de biogaz, d’électricité, de chaleur ou de vapeur ». Der Städteverband wies zudem auch auf die Möglichkeit hin, dass Gemeinden bzw. ihre AGR somit auch an den sog. Communautés d’énergies (Energiegemeinschaften) teilnehmen könnten. Die Aspekte des Biogases und der Energiegemeinschaften werden in den Erläuterungen um den Erlass nicht präzisiert. Es heißt weiter, dass die 9 deutschsprachigen Gemeinden zu dem Erlass schriftlich befragt wurden und keinerlei Bedenken geäußert haben. 
 
Daher mein Fragen an Sie, Herr Ministerpräsident:
1. Welche Vorteile haben die Gemeinden, für die Produktion von erneuerbaren Energien eher über eine AGR  zu investieren, als dies direkt selbst zu tun? 
2. Könnten derartige Projekte, die über eine AGR abgewickelt werden, auch in den Genuss von Mitteln des Energie- und Klimaplans kommen? 
3. Wie ist es in der DG mit dieser neuen Regelung um Aktivitäten in Bezug auf Biogas und Energiegemeinschaften bestellt? 
 
 
Antwort von Oliver Paasch (ProDG), Ministerpräsident:
 
Mit dem Ziel, alle verfügbaren Hebel zur Umsetzung des Energie- und Klimaplans zu nutzen haben wir die Handlungsmöglichkeiten der AGR auf „die Erzeugung von elektrischem Strom und/oder Wärme, die aus erneuerbaren Energien gewonnen werden,“ ausgeweitet. 
 
Den Gemeinden ist es bereits seit geraumer Zeit möglich, sich an der Energieerzeugung zu beteiligen. Den AGR – von denen es derzeit 3 im deutschen Sprachgebiet gibt (Eupen, Kelmis, St. Vith) – war das bislang nicht gestattet, da der Königliche Erlass vom 10. April 1995 nur „die Lieferung und Verteilung von Wasser, Gas, elektrischem Strom oder Dampf“ vorsah. Hierbei muss daran erinnert werden, dass der Gesellschaftszweck einer AGR darin besteht, „Tätigkeiten industrieller oder kommerzieller Art“ wahrzunehmen. Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass die AGR – anders als die Gemeinde – mehrwertsteuerpflichtig ist und diese innerhalb der gesetzlichen Vorgaben abführen kann.
 
Somit könnte es ggfs für eine Gemeinde finanziell interessanter sein, die Erzeugung von elektrischem Strom und/oder Wärme gegebenenfalls im Hinblick auf die weitere Lieferung und Verteilung über eine AGR abzuwickeln.
 
In Bezug auf die Frage nach einer Unterstützung entsprechender Projekte durch die DG gilt es, zu differenzieren. 
Einerseits liegt die Zuständigkeit zur Förderung erneuerbarer Energien weiterhin größtenteils bei der Wallonischen Region. Entsprechende Projekte darf die DG verfassungsrechtlich nicht bezuschussen. 
Andererseits steht uns als wertvolles Instrument zur Umsetzung von Energie- und Klimaprojekten der Gemeinden der Erlass vom 23. Dezember 2021 zur Bezuschussung von kommunalen Pilotprojekten zur Verfügung. 
 
Seitdem wir diesen Erlass verabschiedet haben, konnten wir bereits 43 Pilotprojekte von Gemeinden bewilligen. Bei den Projekten handelt es sich z. B. um Sensibilisierungsprojekte, Machbarkeitsstudien, Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Investitionsprojekte. Die bereits umgesetzten Projekte haben ein Gesamtbudget von 1,7 Millionen Euro, die wir zu  86% also mit rund 1,46 Millionen Euro bezuschusst haben. Auch mit Blick auf erneuerbare Energieprojekte könnten in diesem Rahmen notwendige Vorstudien und flankierende Maßnahmen in Frage kommen. 
 
Bisher bezieht sich der Erlass jedoch ausschließlich auf die Gemeinden und schließt die Autonomen Gemeinderegien (AGR) aus. Das werden wir jetzt ändern. Wir werden den Erlass noch vor den Wahlen abändern und dafür sorgen, dass auch Autonome Gemeinderegien zuschussberechtigt sind. Für die Durchführung von Aktivitäten in Bezug auf Biogas und Energiegemeinschaften besteht laut Erlass keine Einschränkung. 
 
Jedoch bleibt natürlich auch hier im Einzelfall die Zuständigkeit zwischen DG und Wallonischer Region zu prüfen.
 
 
 
 
Zurück Drucken Teilen