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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1648

15. April 2024 – Frage von F. Mockel an Ministerpräsident Paasch zum Beitrag des öffentlichen Diensts zur Mobilitätswende

Wurde die Piste der Jahresendprämie (“13. Monatsgehalt”) für ein Fahrradleasing auch in den Überlegungen des Ministeriums der deutschsprachigen Gemeinschaft durchgerechnet?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Freddy Mockel (Ecolo): 
 
Die deutschsprachige Gemeinschaft hat nur sehr begrenzte Möglichkeiten, die Mobilitätswende direkt zu steuern. Ein, wenn auch bescheidener, Beitrag besteht jedoch im eigenen öffentlichen Dienst. Im Juni 2022 befragte ich Sie bereits zur Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen für Nachhaltige Mobilität , unter anderem was das Leasing von Fahrrädern angeht. 
 
Ein besondere Herausforderung ist in der Tat eine, im Vergleich zur Privatwirtschaft, unvorteilhafte Berechnung der Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Das veranlasste Sie damals zu folgender Aussage: “Die Machbarkeit der Einführung eines e-bike Leasingangebots für die Mitarbeiter wurde geprüft und nach eingehender Analyse erstmal zurückgestellt. Das hat zum einen damit zu tun, dass im öffentlichen Dienst das dafür notwendige „sacrifice salarial“, also die Möglichkeit, für einen bestimmten Vorteil auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten, nicht einfach umzusetzen ist.”
 
Ähnliche Überlegungen werden natürlich auch in anderen öffentlichen Verwaltungen unseres Landes angestellt und auch dort wird nach kreativen Lösungen gesucht. Laut Grenz-Echo vom 25. März steht es flämischen Beamten bereits offen, ein Fahrrad zu leasen. Ministerin De Sutter scheint für den föderalen öffentlichen Dienst jetzt auch eine Lösung gefunden zu haben. Unter guten Vertragsbedingungen sei ein Fahrradleasing, das über die Jahresendprämen (im Volksmund auch oft “13. Monat genannt”) abgewickelt würde, auch für Beamte finanziell interessant. 
 
Daher meine Fragen an Sie, Herr Ministerpräsident:
1. Wurde die Piste der Jahresendprämie (“13. Monatsgehalt”) für ein Fahrradleasing auch in den Überlegungen des Ministeriums der deutschsprachigen Gemeinschaft durchgerechnet? 
2. Gab es zu diesem Thema Austausche zu den gefundenen Lösungen mit den anderen belgischen Verwaltungen? 
3. Gibt es bei der Berechnung deutliche Unterschiede in der Behandlung zwischen statutarischem und vertraglichem Personal? 
 
 
Antwort von Oliver Paasch (ProDG), Ministerpräsident:
 
Das Fahrradleasing ermöglicht es, Mitarbeitenden ein Fahrrad zur Verfügung zu stellen und die Leasingraten durch die Einbehaltung eines Teils ihres Gehaltes zu finanzieren. 
Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat 2022 eine juristische Prüfung dieser Möglichkeit in Auftrag gegeben. 
 
Die Prüfung kam damals schon zu dem Schluss, dass – wenn man ein solches Angebot einführen möchte – dies nur über die Jahresendprämie möglich sei, verbunden mit einer aufwendigen Anpassung der Regeltexte und zusätzlichem Aufwand in der Lohnbuchhaltung.  Die anderen Verwaltungen, mit denen wir damals austauschten, waren zu ähnlichen Schlussfolgerungen gekommen. 
 
Das Angebot würde zudem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benachteiligen, die einen langen Arbeitsweg haben. Es würde zwar reichen, einen Teil des Weges mit dem Rad zurückzulegen, allerdings scheint diese Möglichkeit aufgrund des Busliniennetzes, der geografischen Gegebenheiten und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie Schulzeiten und Kinderbetreuungsangebote eher unrealistisch. 
 
Der beste Umweltschutz ist, wenn Verkehr überhaupt nicht entsteht. 
 
Wie ich bereits im Juni 2022 mitteilte, hat sich die Regierung nach eingehender Analyse dafür entschieden, andere Prioritäten für die Reduzierung des Verkehrs, der durch den Weg zur Arbeit entsteht, zu verfolgen. Daraufhin wurde eine strukturelle Regelung erarbeitet, damit zB die Mitarbeitenden des Ministeriums und der Einrichtungen öffentlichen Interesses einen Teil ihrer Arbeitszeit im Homeoffice leisten können. Außerdem beginnen zB in den nächsten Wochen Umbauarbeiten im Dienstleistungszentrum in Sankt Vith, um dort ein erstes verwaltungsübergreifendes Satellitenbüro aufzubauen. 
 
Ein ähnliches Angebot an die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes ist im Rahmen der Projektes Worriken 4.0 auch für Bütgenbach vorgesehen. Darüber hinaus wird im Ministerium ausdrücklich das Bilden von Fahrgemeinschaften gefördert. Hierzu wurden eigens Parkplätze für Fahrgemeinschaften in der Tiefgarage des Ministeriums ausgewiesen. 9 weitere Parkplätze wurden für Dienstfahrzeuge reserviert. 
 
Bei Neuanschaffung von Dienstwagen wird systematisch das Fahrzeuge geleast, das den geringeren Co2-Ausstoss vorweist. Fahrten vom Wohnort-Arbeitsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden mittlerweile zu 100% erstattet. Zudem wird für die Fahrt Wohnort-Arbeitsort mit dem Fahrrad die maximal durch das Landesamt für soziale Sicherheit zugelassene Entschädigung pro km bei einer Mindeststrecke von 1 Kilometer gewährt. 
 
 
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