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Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 434

15. April 2024 – Frage von J. Huppertz an Herrn Minister Antoniadis zu Kinderpornografie

Gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft spezifische präventive Programme oder Initiativen, die sich gezielt an potenzielle Täter von Kinderpornografie richten, um ihr Verhalten zu ändern und die Begehung von Straftaten zu verhindern?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 

Frage von Jolyn Huppertz (fraktionslos) vom 11. März 2024:

14. Januar 2022: „Finger waren schneller als sein Verstand“. Wegen Groomings, sexuellen Übergriffs und des Besitzes von kinderpornografischem Material musste sich am Mittwoch ein Aachener vor der Fünften Kammer des Eupener Strafgerichts verantworten. 

31. Mai 2022: Mit Kinderpornografie erwischt. Weil er 2017 und 2021 gleich zweimal wegen des Erwerbs und des Besitzes von kinderpornografischem Material erwischt wurde, wurde ein 58-jähriger Raerener zu einer zu zwei Dritteln ausgesetzten Haftstrafe von einem Jahr sowie 4.000 Euro Geldstrafe verurteilt. 

19. Juli 2022: Kinderpornografie auf Computer eines Polizisten sichergestellt. Bei einem im Norden der DG wohnhaften Polizisten ist kinderpornografisches Material entdeckt worden. Wie Frédéric Renier, Prokurator des Königs, erklärte, ist Anfang 2022 auf dem privaten Computer des Beamten kinderpornografisches Material sichergestellt worden. Ihm werde ausschließlich der Besitz und der Konsum, nicht aber die Weitergabe vorgeworfen. Zu der Menge und der Art des sichergestellten Materials wollte sich Frédéric Renier nicht äußern. 

12. November 2022: Duo muss sich wegen Kinderpornografie verantworten. Mit zwei Fällen von Besitz und Weitergabe von kinderpornografischem Material beschäftigte sich das Eupener Strafgericht Mitte der Woche. Beiden Verfahren ist gemeinsam, dass die Ermittlungen hierzulande nach Informationen aus den Vereinigten Staaten in Gang kamen. 

15. Dezember 2022: Angeklagter flüchtete aus Wut in die Kinderpornografie. Ein Jahr Haft und 4.000 Euro Geldstrafe drohen einem 34-Jährigen aus der Gemeinde Kelmis wegen des Besitzes und der Weitergabe von kinderpornografischem Material. Der Angeklagte hat den Besitz von 235 derartigen Bildern zugegeben, bestreitet aber deren Weitergabe. 

16. Dezember 2022: Kinderpornografie beschäftigt Eupener Strafgericht: Ein Jahr Haft für Rückfalltäter. Das Eupener Strafgericht hat Mitte der Woche zwei Urteile wegen Besitz und Weitergabe von kinderpornografischem Material gesprochen. Während die Drei-Richter-Kammer bei einem jüngeren Ersttäter Milde walten ließ, wurde ein Rückfalltäter mit einem Jahr Gefängnis belegt. (…) Ein 70-Jähriger aus der Gemeinde Raeren, auf dessen Rechner mehr als 700 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt sichergestellt worden waren, wurde zu einem Jahr Haft sowie zur Aberkennung seiner bürgerlichen Rechte für zehn Jahre verurteilt. Die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro wurde zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt. (…) Ein 20-Jähriger aus der Gemeinde Kelmis kam derweil wegen des gleichen Vorwurfs in den Genuss der Aussetzung einer Urteilsverkündung. (…) 

12. Januar 2023: Sittendelikt: Eupener Strafgericht will Gutachten eines Psychiaters ein-holen. Das eigentlich für Mittwoch vorgesehene Urteil gegen einen 34-jährigen Kelmiser wegen des Besitzes und der Weitergabe von kinderpornografischem Material wird frühestens in acht Monaten verkündet. Bis dahin will die in diesem Verfahren tagende Dreirichter-kammer ein psychiatrisches Gutachten einholen. 
14. September 2023: 50-Jährigem Eupener droht dritte Verurteilung wegen Sittendelikten. Dass er sein auf teils sehr junge Mädchen ausgerichtetes sexuelles Verlangen nicht unter Kontrolle hat, könnte für einen doppelt einschlägig vorbestraften 50-jährigen Eupener eine gesalzene Rechnung nach sich ziehen.

16. September 2023: Wieder Post aus USA: Verfahren wegen Kinderpornografie am Eupener Strafgericht. Weil auf seinem Computer und seinem Handy insgesamt 63 Videos mit kinderpornografischem Material gefunden wurden, drohen einem 22-Jährigen aus der Gemeinde Burg-Reuland zehn Monate Haft, 1.600 Euro Geldstrafe sowie eine Aberkennung der bürgerlichen Rechte für fünf Jahre. 

11. Oktober 2023: 38-Jähriger aus Amel gesteht sein Fehlverhalten ein. Das Eupener Straf-gericht hat sich am Mittwoch mit dem Fall eines 38-Jährigen aus der Gemeinde Amel beschäftigt, der gestanden hat, rund drei Jahre lang kinderpornografisches Material besessen und mit Gleichgesinnten ausgetauscht zu haben. 

11. Oktober 2023: Dritte Verurteilung wegen Sittendelikten. Weil er sein auf teils sehr junge Mädchen ausgerichtetes sexuelles Verlangen nicht unter Kontrolle hat, wurde ein 50-jähriger Eupener am Mittwoch von einer Dreirichterkammer des Eupener Strafgerichts zu 30 Monaten verurteilt, wobei die Hälfte der Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. 

12. Oktober 2023: Eifeler erhält milde Strafe für Besitz von Kinderpornografie. Obwohl auf seinem Computer und seinem Handy insgesamt 63 Videos mit kinderpornografischem Material gefunden wurden, kam ein 22-Jähriger aus der Gemeinde Burg-Reuland am Mittwoch vor dem Eupener Strafgericht wie von seinem Anwalt gefordert in den Genuss einer Aus-setzung der Urteilsverkündung. 

9. November 2023: „Als Polizist hätte er es besser wissen müssen“. Das Eupener Strafgericht hat am Mittwoch einen früheren Polizisten zu einem Jahr, zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt, und zu 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er eingeräumt hatte, regelmäßig kinderpornografisches Material angeschaut zu haben. Außerdem wurden ihm die bürgerlichen Rechte entzogen und der Kontakt zu Minderjährigen verboten, beides jeweils für fünf Jahre. 33-Jähriger gab zu, sich regelmäßig kinderpornografisches Material anzuschauen. 

9. November 2023: 38-Jähriger aus Gemeinde Amel kam nicht ungeschoren davon. Weil ein 38-Jähriger aus der Gemeinde Amel gestanden hat, rund drei Jahre lang kinderporno-grafisches Material besessen und mit Gleichgesinnten ausgetauscht zu haben, wurde er vom Eupener Strafgericht am Mittwoch zu einem Jahr Haft auf Bewährung und 4.000 Euro Geldstrafe verurteilt. 

10. November 2023: Verfahren wegen Kinderporno-Besitz: Aussicht auf mildes Urteil. Weil die Staatsanwaltschaft außergewöhnlicherweise Bereitschaft signalisierte, mit äußerster Milde einverstanden zu sein, hat ein 23-Jähriger aus der Gemeinde Burg-Reuland trotz seines Geständnisses, kinderpornografisches Material besessen und weitergeleitet zu haben, gute Chancen, einen Eintrag ins Strafregister zu vermeiden. 

14. Dezember 2023: Nach Selbstanzeige kam es zum Verfahren. Das Eupener Strafgericht hat sich am Mittwochmorgen mit dem Fall eines 59-jährigen Eupeners beschäftigt, der zugegeben hat, während knapp fünf Jahren regelmäßig kinderpornografisches Material konsumiert zu haben. Ihm drohen ein Jahr Haft, 1.600 Euro Geldstrafe sowie für je zehn Jahre eine Aberkennung der bürgerlichen Rechte und ein Kontaktverbot zu Jugendlichen. 

14. Dezember 2023: Milde trotz Kinderporno-Besitzes. Trotz seines Geständnisses, kinder-pornografisches Material besessen und weitergeleitet zu haben, ist ein 23-Jähriger aus der Gemeinde Burg-Reuland am Mittwoch vom Eupener Strafgericht mit der Aussetzung der Urteilsverkündung belegt worden. 

10. Januar 2024: Das Eupener Strafgericht verhandelt zwei Fälle des Besitzes von Kinder-pornografie. Auf der Tagesordnung des Eupener Strafgerichts standen am Mittwochmorgen erneut zwei Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Die Fälle waren aber sehr unterschiedlich gelagert. 

14. Februar 2024: 27-Jähriger kommt vor dem Eupener Strafgericht mit einem blauem Auge davon. Obwohl ihm der Besitz von kinderpornografischem Material tatsächlich nach-gewiesen werden konnte, ist ein 27-Jähriger aus der Gemeinde Bütgenbach am Mittwoch vom Eupener Strafgericht lediglich mit der Aussetzung der Urteilsverkündung belegt worden. 
All das sind Meldungen von Jürgen Heck im Grenz-Echo von 2022 bis heute. 

Am 17. März 2023 veröffentlichte das Grenz-Echo ein Interview mit Rolf Lennertz, ehemaliger Gerichtspräsident. In diesem Interview sagte er: „Ostbelgien ist keine Insel der Seligen, aber unsere Kriminalität ist dennoch recht überschaubar, vor allem Dinge wie Schwer-kriminalität. (…) Häufig gibt es auch Fälle von häuslicher Gewalt. Und viele Ermittlungen, die sich mit Sexualstraftaten beschäftigen. Von Männern, die zum Beispiel mit Kinderpornografie auf dem Computer erwischt werden. Es hat sich immer noch nicht rumgesprochen, dass es in Amerika eine Behörde gibt, die kontrollieren kann, wohin kinderpornografisches Material verschickt wird. Diese kann dann die hiesige Behörde benachrichtigen. (…)“ 

Das Grenz-Echo hat am 11. Mai 2022 einen Artikel zu Child Focus veröffentlich und in diesem heißt es: (…) Die Zahl der Anzeigen wegen sexueller Ausbeutung von Minderjährigen, die im Jahr 2020 explodiert war, hielt sich 2021 auf diesem hohen Niveau. Child Focus legte insgesamt 2.467 Akten an, in denen es um sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen ging. In den allermeisten Fällen ging es dabei Internetdateien, auf denen Kinderpornografie gespeichert war. In anderen Fällen ging es um minderjährige Prostituierte oder um grenz-überschreitendes Sexting, bei dem anzügliche Bilder z. B. an einen geliebten Menschen weitergegeben werden. (…) 

Meine Fragen: 
1. Gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft spezifische präventive Programme oder Initiativen, die sich gezielt an potenzielle Täter von Kinderpornografie richten, um ihr Verhalten zu ändern und die Begehung von Straftaten zu verhindern? 
2. Welche Rolle spielen psychologische oder therapeutische Interventionen bei der Prävention von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie? 
3. Welche Strategien werden verwendet, um das Bewusstsein für die potenziellen Folgen und Konsequenzen der Beteiligung an Kinderpornografie zu erhöhen und so das Risiko zu verringern? 
4. Wie wird die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Kinderpornografie und die Meldung von Verdachtsfällen gefördert? 
5. Wie viele Opfer von Kinderpornografie gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft? 
6. Welche Maßnahmen ergreift die Regierung, um Opfer von Kinderpornografie zu unter-stützen und zu schützen, sowohl während der Ermittlungen als auch bei der anschließenden Rehabilitation und Integration in die Gesellschaft? 

 

Antwort von Antonios Antoniadis (SP), Minister für Gesundheit und Soziales:

Kinderpornografisches Material ist in Artikel 383bis des Strafgesetzbuches wie folgt definiert: 
§ 4 - [Für die Anwendung des vorliegenden Artikels ist zu verstehen unter "kinderporno-grafischem Material": 
1. jegliches Material mit visuellen Darstellungen - auf welche Weise auch immer - eines Minderjährigen, der an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist, oder mit Darstellungen der Geschlechtsorgane eines Minderjährigen für primär sexuelle Zwecke, 
2. jegliches Material mit visuellen Darstellungen - auf welche Weise auch immer - einer Person, die aussieht wie ein Minderjähriger, der an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist, oder mit Darstellungen der Geschlechtsorgane dieser Person für primär sexuelle Zwecke, 
3. die realistische Darstellung eines nicht existierenden Minderjährigen, der an eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist, oder der Geschlechtsorgane dieses Minderjährigen für primär sexuelle Zwecke.] 

1.) Es gibt keine spezifischen präventiven Programme in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Im Inland gibt es gibt aber Angebote in französischer und niederländischer Sprache, beispielsweise die kostenlose Hotline SéOS (Service d’Écoute et d’Orientation Spécialisé) der UPPL (Unité de Psychopathologique Légale), die auch für Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugänglich ist. Es gibt aber auch analoge Einrichtungen in Deutschland, wie beispielsweise die Initiative „Kein Täter werden“. 
Potenzielle Täter können sich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aber auch an das BTZ wenden, das eingehende Anfragen zu Kinderpornografie prioritär behandelt. 

2.) Zwei Aspekte sind wichtig: 
Zum einen ein potenzieller Täter, der sich mit seinem Anliegen an einen Dienstleister wendet und eine Behandlung in Anspruch nehmen möchte und daneben Straftäter, die die Auflage erhalten, ein therapeutisches Angebot aufzusuchen. 
In beiden Fällen nimmt die psychologische und therapeutische Intervention eine wichtige Rolle ein. Ziel dieser ist es, den Übergang zur Tat zu vermeiden. 
Die präventive Funktion ist schwieriger mit konkreten Zahlen zu belegen. Eine gute Sexualpädagogik sowie die Stärkung des Selbstbewusstseins und der Abgrenzungsfähigkeit potenzieller Opfer ist immer eine effektive Prävention. Auch die Thematisierung von Grenzerfahrungen im Rahmen jugendlichen Risikoverhaltens stellt einen potenziellen Schutz dar. 
Im Bereich der Straftäter dienen die Therapien der Rückfallprävention von verurteilten Straftätern. Eine Langzeitstudie der UPPL (Unité de Psychopathologie Légale) gibt an, dass das Rückfallrisiko von Sexualstraftätern durch eine therapeutische Begleitung langfristig deutlich reduziert wird. 

3.) & 4.) In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es die AG Leuchtturm, deren Haupt-ziel die Sensibilisierung und die Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen ist. Neben mehreren Sensibilisierungskampagnen hat die AG auch einen Leitfaden für Fachkräfte und Berater in sozialen Diensten, sowie für Lehrer und Schulpersonal entwickelt, wie man sich bei Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch verhalten soll (nicht speziell Kinderpornografie). Sie stärkt Kinder und Jugendliche und gibt möglichen Opfern Informationen darüber, wo sie sich melden können. Hier ist durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und die öffentlichkeitswirksame Arbeit eine Breitenwirkung gegeben. 
Die Polizei führt außerdem seit einigen Jahren in den Sekundarschulen Sensibilisierungs-kampagnen im Bereich „Sexting“ und „Umgang mit sozialen Medien“ durch – auch verbunden mit dem Ziel, vor Konsequenzen zu warnen und das Risiko zu verringern. 

5.) Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass, in den meisten Fällen von Kinderpornografie „im klassischen Sinne“, die Opfer nicht aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft stammen. Die Akten werden vor dem hiesigen Korrektionalgericht verhandelt, da der Täter hier seinen Wohnsitz hat und der Tatort somit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft lokalisiert werden kann. Dies ist der Fall bei Meldungen, die vor allem durch internationale Behörden, allen voran das NCMEC („national center of missing and exploited children“) mit Sitz in den Vereinigten Staaten, erfolgen. 
Wenn Opfer von Kinderpornografie aus Ostbelgien stammen, handelt es sich meist um Akten, die in Zusammenhang mit anderen Straftaten gemeldet werden, etwa das nicht einvernehmliche Versenden von Bildern mit sexuellem Inhalt oder aber Beeinträchtigungen der sexuellen Unversehrtheit. 
Ebenso teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass es sich bei den in der Frage von Frau Huppertz angeführten Presseartikeln ausschließlich um Akten handelt, bei denen die jungen Opfer nicht identifiziert wurden und höchstwahrscheinlich nicht aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft stammen (es liegen zumindest keine Anzeichen dafür vor, dass die Opfer aus der hiesigen Gegend stammen). 
Aufgrund der Tatsache, dass das Bildmaterial meist über das „Darkweb“ oder andere vermeintlich anonyme Kanäle getauscht wird, bleibt die Identität der Opfer häufig unbekannt. Jedoch werden auch in diesem Fall die Täter, sprich die Personen, die dieses Material besitzen oder teilen, oder auf dieses Material zugreifen und identifiziert werden können, strafrechtlich verfolgt, wie dies auch aus den angeführten Presseartikeln hervorgeht. 
Bei der Staatsanwaltschaft Eupen sind in den Jahren 2021 bis 2023 einschließlich 39 Anzeigen wegen Kinderpornografie eingegangen. Bei diesen Zahlen handelt es sich aus-schließlich um die eingangs genannten „klassischen Fälle“ von Kinderpornografie, sprich den Fällen, die nicht mit anderen Straftaten einhergehen und meist durch ausländische Partner denunziert werden. 
36 Tatverdächtige konnten identifiziert werden (wobei es gegen 2 dieser Tatverdächtigen 2 Anzeigen gegeben hat und eine Person nicht identifiziert werden konnte). 
Die Polizei teilt in diesem Zusammenhang mit, dass auf den elektronischen Geräten von Tatverdächtigen manchmal mehrere hunderte Bilder gefunden werden können. Die möglichen Opfer werden nicht systematisch identifiziert, sodass diese Frage nicht zu beantworten ist. 

Die Polizeizone Weser-Göhl hat in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 13 Akten zum Thema Kinderpornografie bearbeitet. In diesen Akten waren insgesamt 20 Opfer in den Gemeinden der DG wohnhaft (17 in den Gemeinden der Polizeizone Weser-Göhl, 3 in den Eifelgemeinden). 
Der Fachbereich Jugendhilfe des Ministeriums begleitet zurzeit 10 Akten, in denen Kinder-pornografie Thema ist. Sowohl in der einvernehmlichen Jugendhilfe (2), als auch in der gerichtlichen Jugendhilfe (5) und im Jugendschutz (3). 

6.) Den Opfern von Kinderpornografie (sowie deren Angehörigen) wird prinzipiell, wie allen anderen Opfern von Straftaten auch, ein polizeilicher Opferbeistand angeboten. Wenn sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, kommen sie in Kontakt mit den Opferbetreuern der Polizei. Stellt sich heraus, dass eine spezialisierte und längerfristige Hilfe nötig ist, werden sie im Rahmen des Abkommens mit der DG an einen spezialisierten Dienst (insbesondere das BTZ) übermittelt. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Maßnahme der Regierung. 
Die Opferbetreuung des Fachbereichs Justizhaus und Strafvollzug richtet sich an Opfer einer Straftat und deren Angehörige, aber auch an Zeugen einer Straftat. Sie informiert, begleitet und orientiert die betroffenen Personen, um ihnen bei der Verarbeitung des erlittenen Schadens zu helfen. 
Es gibt keinen festen Zeitpunkt, zu dem die Opferbetreuung in Anspruch genommen wer-den muss. Sie kann zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens angefragt werden. Das kann sowohl bei dem Erstellen der Anzeige als auch bei der Gerichtsverhandlung oder bei den einzelnen Schritten vor oder nach der Verurteilung des Straftäters sein. 

Die Opferbetreuung kann sehr vielfältig sein und geht auf die individuellen Bedürfnisse des Opfers ein. So kann die Opferbetreuung Informationen und Erklärungen zum Verlauf des Strafverfahrens geben, zu den Aufgaben der einzelnen Akteure oder zu den Entscheidungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Der Justizassistent der Opferbetreuung kann ebenfalls über den aktuellen Verfahrensstand informieren und auf die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten, die dem Opfer offenstehen, hinweisen. 
Ebenfalls kann der Justizassistent das Opfer und deren Angehörige zur Akteneinsicht oder zu Gerichtsverhandlungen begleiten. Falls nötig, leitet er auch an externe Dienste weiter, die zum Beispiel eine juristische, psychosoziale oder finanzielle Beratung anbieten.

 

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