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Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 428

4. April 2024 – Frage von S. Pauels an Frau Ministerin Klinkenberg zur Evaluation des Kinderbetreuungsschlüssels 1:6

Wie bewertet die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Betreuungsschlüssel 1:6 mit Hinblick auf das Wohlergehen der betreuten Kinder?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 

Frage von Stephanie Pauels (CSP) vom 27. Februar 2024:

Seit dem 1. Januar 2024 arbeitet das neu geschaffene Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung (ZKB) partiell mit einem Betreuungsschlüssel von eins zu sechs (1:6). Demzufolge kommen auf eine Betreuungsperson bis zu sechs zu betreuenden Kindern. 
Die Quote von 1:6 war schon mehrfach Anlass für Diskussionen im Bildungsausschuss und stößt, dem Vernehmen nach, auch vermehrt auf Kritik aus dem Betreuungssektor. So sind der CSP-Fraktion mehrfach Bedenken mitgeteilt worden, dass die Quote zu hoch sei und keine angemessene, individuelle Betreuung der Kinder mehr erlaube, sodass die Qualität des Betreuungsangebots im Vergleich zu anderen Betreuungsschlüsseln sinke. Bedenken, die das Parlament und vor allem die Regierung ernst nehmen sollte, im Sinne der Kinder, aber auch des Betreuungspersonals, dessen Überlastung es in jedem Falle zu vermeiden gilt. 
Mit der vorliegenden schriftlichen Frage möchte ich in dieser gesellschaftlichen Debatte mehr Klarheit und Transparenz schaffen. Da die Kinderbetreuung von essenzieller Bedeutung für eine solidarische Gesellschaft und den Standort Ostbelgien ist und da Kindswohl unser aller Priorität ist, bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen: 

1. Wie bewertet die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Betreuungsschlüssel 1:6 mit Hinblick auf das Wohlergehen der betreuten Kinder? 
2. Wie bewerten Experten der frühkindlichen Bildung den Betreuungsschlüssel 1:6 im Vergleich zu einem Betreuungsschlüssel von 1:4? 
3. Wie stehen die betroffenen Dienste der DG dem Betreuungsschlüssel von 1:6 gegenüber? 
4. Ist die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereit, eine unabhängige Studie zu den Auswirkungen des Betreuungsschlüssels 1:6 in Auftrag zu geben? 
5. Wie lange plant die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Betreuungsschlüssel 1:6 beizubehalten? 
6. Wovon hängt die Entscheidung ab, ob die Betreuungsquote 1:6 über diesen Zeitraum hinaus beibehalten wird? 
7. Wer trifft in letzter Instanz die Entscheidung über die Beibehaltung oder das Auslaufen der Betreuungsquote 1:6? 
8. Sind der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft seitens des in der Kinderbetreuung tätigen Fachpersonals Bedenken zum Betreuungsschlüssel 1:6 zugetragen worden? 
9. Inwiefern kann bei einem Betreuungsschlüssel von 1:6 den Inklusions- und Differenzierungsbedürfnissen von Kindern mit sozio-emotionalen Unterstützungsbedarf Rechnung getragen werden? 
10. Aktuell verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft laut der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten über einen Betreuungsdeckungsgrad von 47 %. Ausgehend von den bestehenden Wartelisten für einen Betreuungsplatz: Wie viele zusätzliche Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind bei einem Betreuungsschlüssel von 1:4 erforderlich, um die bestehende Nachfrage nach Betreuungsplätzen vollständig abzudecken? 
11. Wie verändert sich die in Frage 7 erfragte Anzahl VZÄ bei einem Betreuungsschlüssel von 1:6? 
12. Inwiefern sollte man den Betreuungsschlüssel von 1:6 im Kontext der Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters auf 2,5 Jahre neu bedenken, da das Durchschnittsalter der zu betreuenden Kinder sinken wird? 
13. Welchen Einfluss wird das Herabsenken des Kindergarteneintrittsalters auf die Kleinkindbetreuung haben? 


Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:

Die Kinderbetreuung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft genießt einen qualitativ hohen Stellenwert. Die Arbeit, die die Akteure in der Kinderbetreuung tagtäglich leisten, wird von den Eltern allgemein sehr geschätzt. Ein Beleg hierfür ist, dass Eltern bei Geschwisterkindern eine Betreuung durch dieselbe Tagesmutter oder Kinderbetreuerin in Anspruch nehmen möchten. 
Der vielzitierte Betreuungsschlüssel von 1 zu 6 wird in der Kleinkindbetreuung schon seit vielen Jahren bei verschiedenen Dienstleistern – unter anderem bei der VoG RZKB, d. h. dem heutigen ZKB – angewandt. Dies gilt für die verschiedenen Formen der kollektiven Kleinkindbetreuung und in der Kleinkindbetreuung zuhause. 
Die Schichtpläne des Betreuungspersonals in den Kinderkrippen des RZKB wurden bereits vor der Schaffung der Einrichtung öffentlichen Interesses nach demselben unveränderten Betreuungsschlüssel von einem Betreuer für sechs Kinder geplant. 
Für die konventionierten Tagesmütter und die selbstständigen (Co-)Tagesmütter legt der Rechtstext eine Höchstanzahl gleichzeitig anwesender/betreuter Kinder bzw. eine Aufnahmekapazität von höchstens sechs Kleinkindern und zwei Aube-Kindern fest. Für die Co-Initiativen des Zentrums und die Kinderkrippen legt der Rechtstext eine Mindestnorm an Betreuungspersonal pro Betreuungsplatz fest. 
Die große Mehrzahl der konventionierten Tagesmütter des RZKB hat in den vergangenen Jahren auf eigenen Antrag hin die Möglichkeit einer Ausdehnung der gleichzeitig anwesen-den Kinder auf bis zu sechs Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (statt der regulären Anzahl vier) und zwei Aube-Kinder zwischen drei und zwölf Jahren in Anspruch genommen. Die Tagesmütter, die das Angebot eines Vollstatuts nicht angenommen haben und weiter-hin als konventionierte Tagesmutter arbeiten, können weiterhin bis zu sechs Kleinkinder betreuen. 
Die selbstständigen Tagesmütter und Co-Tagesmütter nehmen in vielen Fällen die Möglichkeit einer Ausdehnung der Aufnahmekapazität in Anspruch und betreuen zumeist sechs Kleinkinder. 
Die provisorische Kinderkrippenstruktur Post-Minis der VoG Kleinkinder Ostbelgien, ehe-mals Tagesmütterhaus Post Minis KG, funktioniert schon lange mit einer Betreuer-Kind-Ratio von 1 zu 6. Nach Aussagen der Geschäftsleitung ist dieser Schlüssel in kollektiven 
Kleinkindbetreuungsstrukturen unproblematisch. 
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in der Kleinkindbetreuung des ZKB die Vorgabe einen Betreuungsschlüssel von 1 zu 6 anzuwenden. Dies ist aktuell notwendig, um die Betreuung im erforderlichen Umfang für die Erziehungsberechtigten nach der Reform des RZKB und der damit zusammenhängenden 38 Stunden-Woche für die neuen Kinderbetreuer in Heimarbeit (zuvor konventionierte Tagesmütter) anbieten zu können. Ein Betreuerschlüssel von 1 zu 6 bedeutet allerdings nicht, dass in der Praxis durchgängig sechs Kinder von einem Kinderbetreuer betreut werden. Durch Abwesenheiten der Kleinkinder (z.B. bei Krankheit oder Urlaub), unterschiedliche Betreuungsfenster, unbesetzte Plätze und Eingewöhnungen (aufgrund der Übergangszeit zwischen Beendigung einer Betreuung und Start einer neuen Betreuung) kann der Betreuungsschlüssel im Tagesverlauf und auch über einen längeren Zeitraum (nach unten) variieren. 
Die Anzahl Betreuungsplätze, die heute ein Kinderbetreuer in Heimarbeit des ZKB anbietet, werden per Vereinbarung mit seinem Vorgesetzten festgelegt. Dabei ist es so, dass die Anzahl Plätze pro Kinderbetreuer und -begleiter im Januar 2024 genau die gleiche war wie im Dezember 2023, um eine Kontinuität in der Betreuung zu gewährleisten. 
Der Verwaltungsrat des ZKB hat sich auch für Kontinuität in der Kinderbetreuung ausgesprochen. 
Keinesfalls sollte eine Tagesmutter weniger Kinder betreuen, nur weil sie in ein Arbeitnehmerverhältnis (das sogenannte Vollstatut) wechselt, da es dann für die Eltern zu Betreuungsengpässen kommen kann. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass das ZKB in begründeten Ausnahmefällen einen kleineren Betreuungsschlüssel anwenden kann. 
Der Vergleich mit der Bundesrepublik Deutschland zeigt, dass dort je nach Bundesland ein anderer Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten Anwendung findet, dieser liegt in den alten Bundesländern meist tiefer (rund 1:4, altersabhängig) als in den neuen Bundes-ländern (rund 1:6). Südtirol wendet einen Betreuungsschlüssel von 1:5 an, das Groß-herzogtum Luxemburg einen Betreuungsschlüssel von 1:6. Flandern hat in den kollektiven Strukturen einen Betreuungsschlüssel von bis zu 1:9, während in der Wallonie bis zu fünf Kinder bei einer Tagesmutter gleichzeitig betreut werden können. 
Das RZKB hat sich gemeinsam mit der AHS dem internationalen Netzwerk „OMEP“ (Organisation Mondiale de l'Education Préscolaire) angeschlossen und Empfehlungen für die frühkindliche Bildung ausgearbeitet. Diese wurde mir am 1. Dezember 2023 vorgestellt. Eine der zahlreichen Empfehlungen sieht in der Kinderbetreuung einen Betreuungsschlüssel von 1:5 vor. 
Generell steht die Regierung einer Herabsenkung des Betreuungsschlüssels positiv gegen-über. Dies setzt aber auch voraus, dass es mit Blick auf die Wartelisten ein ausreichendes Platzangebot sowie ausreichend Kinderbetreuer/Kinderbegleiter gibt, um dies zu ermöglichen. Durch die Aufwertung des Berufsbilds als Kinderbetreuer gehen wir davon aus, dass zeitnah neue Betreuungsplätze geschaffen werden können, die mittelfristig diese Anpassung möglich machen werden. 
Ich begrüße ausdrücklich, dass der Verwaltungsrat des Zentrums im Januar ein umfassen-des Weiterbildungsangebot für alle Mitarbeitenden des Zentrums sowie die selbständigen Tagesmütter/-väter, selbständige Co-Tagesmütter/-väter und VoG‘ s im Bereich der Kleinkindbetreuung für das Jahr 2024 verabschiedet hat. Die Angebote umfassen die Bereiche Gesundheit und Pflege, Pädagogik, Sicherheit sowie verschiedene spezifische Angebote für das Verwaltungspersonal des Zentrums. Diese Angebote tragen zu einer weiteren Qualitätsverbesserung in der Kinderbetreuung bei. 
Die Kleinkinder in Ostbelgien und ihre Bedürfnisse unterscheiden sich nicht von denen an-derer Länder und Regionen. Zu den Faktoren einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung und deren Einfluss auf die frühkindliche Entwicklung gibt es bereits zahlreiche Studien. Mit ostbelgischen Besonderheiten bei der frühkindlichen Entwicklung ist nicht zu rechnen. Ichbevorzuge es daher, die beträchtlichen finanziellen Mittel und zeitlichen Ressourcen, die eine Studie erfordern würden, unter Berücksichtigung des erwarteten geringen Mehrwerts auf Erkenntnisebene, in konkrete Maßnahmen zu investieren, die sich unmittelbar auf die Qualität der Kinderbetreuung und die Beantwortung des Bedarfs der Eltern an Betreuungs-angeboten auswirken. 
Die Wissenschaft belegt: Die Betreuungsquote ist keine alleinstehende Variable der Kinderbetreuung, sondern inhärent verbunden mit vielen anderen Rahmenbedingungen und Faktoren, die einzeln oder in Wechselwirkung den Handlungskorridor in der Kinderbetreuung beeinflussen. Hierzu gehören insbesondere: 
– Das Personal (Verfügbarkeit, Entlohnung von Fachkräften, …) 
– Die räumlichen Bedingungen, in denen Kinderbetreuung stattfindet (geographische Situation, Infrastruktur, Ausstattung, ...) 
– Die globale Entwicklung des Bedarfs an Kinderbetreuung (Geburtenrate, Beschäftigungsgrad, Arbeitszeitmodelle, alternative intrafamiliäre Möglichkeiten der Betreuung, ...) 
– Die Entwicklung der Angebotslandschaft (Verhältnis von individuellen und kollektiven Betreuungsstrukturen, Differenzierung des Angebots und der Trägerschaft, die Deckung von Nischen). 

In den vergangenen Jahren folgten den erheblichen zusätzlichen Investitionen bereits bedeutende Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und eine Erweiterung des Angebots. Hervorzuheben ist hier insbesondere die Schaffung des Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung (ZKB), das Vollstatut für Tagesmütter, die Bezuschussung der selbstständigen bzw. nicht öffentlich getragenen Strukturen sowie die Reform der Elternbeteiligung, die für viele Familien eine spürbare Entlastung zur Folge hat. Es sind in den kommenden Jahren weitgehende und rekurrente Investitionen der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Sektor notwendig, um die Grundlage für eine Steigerung der Betreuungsquote zu ermöglichen. 
Anders als die sonstigen Dienste/Dienstleister in der Kinderbetreuung, die einen Zuschuss für belegbare Kosten erhalten, erhält das Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung für seinen Auftrag von der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Dotation. Gebunden an diese Dotation sind verschiedene Erwartungen der Regierung und des Parlaments in Form von Rechtstexten, zu welchem Zweck diese finanziellen Mittel ein-gesetzt werden. Im Rahmen dieser finanziellen und inhaltlichen Vorgaben obliegt es dem Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung seine personellen und finanziellen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen Es liegt beispielsweise im Ermessensspielraum des ZKB, sein Personal in seinen Strukturen effizient einzusetzen. Dabei kann beispielsweise auch ein Kinderbetreuer in mehreren Strukturen als Springer eingesetzt werden, um bei „Betreuungspeaks“ zu unterstützen oder krankheitsbedingte Ausfälle eines Kinderbetreuers aufzufangen. 
Kollektive Kinderbetreuungsstrukturen können Kindern mit sozio-emotionalen Unterstützungsbedarf durch die Zusammenarbeit des Personals bzw. die interne Aufgabenteilung begegnen. Bei individuellen Betreuungsstrukturen (Tagesmutter, Kinderbetreuer in Heim-arbeit) ist dies durch die Reduzierung der Anzahl Kinder möglich. Nichtsdestotrotz ist es aktuell nicht möglich, allen Kindern mit (erhöhtem) Unterstützungsbedarf ein angepasstes Umfeld und eine angepasste Begleitung zu ermöglichen. Hier habe ich das ZKB aufgefordert, in den kommenden anderthalb Jahren ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, wie dies künftig gelingen kann und die entsprechende UN-Konvention es vorsieht. 
Ich habe das Zentrum aufgefordert, sich noch intensiver dem Bereich der Inklusion zu widmen, die Weiterbildungsangebote für das Personal zu fördern und Entlastungsangebote für Eltern mit Bedarf zu schaffen. Es steht außer Frage, dass eine Zusammenarbeit mit den anderen Diensten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sinnvoll und gewünscht ist, um Kinder mit einem erhöhten Betreuungsbedarf qualitätsvoll begleiten zu können. 
In einigen Fällen kann eine bedarfsgerechte Anpassung des Betreuungsschlüssels durchaus ein Teil der Antwort sein. Die Anpassung des Betreuungsschlüssels wird allerdings nicht die Antwort liefern, weil die Bedarfe bei einer Beeinträchtigung unterschiedlich sind und in einer Einzelfallprüfung evaluiert werden müssen. 
Der Deckungsgrad ist der Prozentsatz der unter Dreijährigen, der eine formale Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, denn nicht alle Kleinkinder benötigen einen Kinderbetreuungsplatz, weil z.B. Familienmitglieder die Kinderbetreuung übernehmen. Die Betreuung durch Familie und Freunde, also die nicht formale Kinderbetreuung, wird in der Berechnung des Deckungsgrads nicht berücksichtigt. Der Deckungsgrad ist infolgedessen nicht gleichzusetzen mit der Deckung des Bedarfes. Oder anders gesagt: Die 100%ige Deckung des Bedarfs der Familien in der Deutschsprachigen Gemeinschaft an Kinderbetreuung entspricht nicht einem Deckungsgrad von 100%, sondern ist bereits viel früher erreicht. 
Eine Reduzierung des Betreuungsschlüssel kann nach unseren Schätzungen zu einer Erhöhung um 33,3% des Personalbedarfs in der Kinderbetreuung in gleicher Größenordnung (sprich ein Plus von 25-33,3%) erfordern, um das aktuelle Angebot aufrecht zu erhalten. 
Die Beantwortung der Wartelisten und die Deckung bekannter, aber nicht formell beantworteter Bedarfe durch erweiterte Angebote würden zusätzliche Ressourcen erfordern. Hier wäre bei einer vorsichtigen Schätzung und unter Berücksichtigung des Betreuungsschlüssels von eins zu vier von weiteren 33,3% des aktuellen Personalstamms in der Kleinkind-betreuung auszugehen. 
Demzufolge wäre allein in der Kleinkindbetreuung von zusätzlichen 60-66,6 % an VZÄ (bzw. 25 % bei Beibehaltung des aktuellen Betreuungsschlüssels) auszugehen. 
Aktuell beschäftigt das ZKB in der Kleinkindbetreuung 80,76 VZÄ als Personalmitglieder (Kinderbetreuer und Kinderbegleiter in Heimarbeit, den Co-Initiativen und in den 
Kinderkrippen). Die VoG Kleinkinder Ostbelgien beschäftigt rund 3,3 VZÄ in der Betreuung. Hinzu kommen 34 selbstständige (Co-)Tagemütter und -väter sowie acht konventionierte Tagesmütter (nicht nach VZÄ definierbar, hier aufgrund der langen Arbeitstage allerdings mindestens als 42 VZÄ geschätzt). Ingsgesamt sind es 126,6 VZÄ in der Kleinkindbetreuung. Ein zusätzlicher Personalbedarf von 60-66,6% wären demnach zwischen 76-84 VZÄ (aufzuteilen in den diversen Formen der Kleinkindbetreuung). Sofern diese auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden, entspräche dies - basierend auf dem Barema des öffentlichen Dienstes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Stufe II (Kinderbetreuer) bei einem durchschnittlichen Dienstalter von 9 Jahren und heutigem Index (2.0399) – rekurrente Mehrausgaben in Höhe von mindestens 3.105.000 Euro. Hinzu kämen auch entsprechende einmalige Investitionen in die Infrastruktur und gegebenenfalls rekurrent in den Unterhalt der Investitionen sowie in die Verwaltung und unterstützende Dienstleistungen (höherer Verwaltungsaufwand durch mehr Personal und Begleitungen, pädagogische Begleitung der Mitarbeiter, Entlastung der Kinderbetreuer bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, usw.). 
Hinzu kommen neue Bedarfe in der Kleinkindbetreuung (erweiterte Öffnungszeiten, …) und weitere Bedarfe in der außerschulischen Betreuung. Und auch hier ist von der Annahme auszugehen, dass mit einem steigenden Angebot auch die Nachfrage steigen wird. Die Herabsenkung des Eintrittsalters in den Kindergarten auf die 2 ½-Jährigen tritt zum 1. September 2024 in Kraft. In welchem Umfang die Eltern dieses Angebot tatsächlich in An-spruch nehmen werden, ist aktuell noch nicht absehbar, da es ein freiwilliges Angebot ist. Eine Anpassung der bestehenden Regelungen mit Blick auf die Herabsenkung wäre zum aktuellen Zeitpunkt verfrüht, da sie sich auf den gesamten Sektor auswirken wird. Wir werden die Notwendigkeit einer Anpassung für alle Dienstleister nach Inkrafttreten der Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters evaluieren und bei Bedarf die Handhabe für den gesamten Sektor der Kinderbetreuung anpassen. Natürlich werden wir dabei immer auch die insgesamt zur Verfügung stehenden Betreuungskapazitäten im Blick haben, um zu gewährleisten, dass keine Betreuungsplätze verloren gehen. 
Die Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters wird sich auf das ZKB auswirken: Das Durchschnittsalter in der Kleinkindbetreuung und in der außerschulischen Betreuung wird sinken. Durch die Einführung der Kostenlosigkeit in der Kleinkindbetreuung unterhalb des Medianeinkommens dürfte es keine finanzielle Entscheidung sein, ob die Kinder früher die Kinderbetreuungsstruktur verlassen. Es ist in einem gewissen Maße mit einer Entlastung der Kleinkindbetreuungsstrukturen zu rechnen. 
Sämtliche Kinderbetreuungsstrukturen wurden von mir frühzeitig auf die Herabsenkung des Kindergarteneintrittsalters informiert.

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