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Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 426

26. März 2024 – Frage von M. Balter an Herrn Ministerpräsident Paasch als „Nachfrage zu unserer schriftlichen Frage Nr. 400 zum Einstellungs- und Verbeamtungsstopp bei der DG“

Seit dem Start dieses dualen Studiums im Herbst 2019 hat es 2022 die ersten Absolventen gegeben. Wie viele Absolventen haben ihre Ausbildung bei der DG gemacht? Wie viele wurden seither übernommen? Wie viele sind aktuell und jeweils in welchem Studienjahr bei der DG beschäftigt? Bitte fügen Sie eine Tabelle an.

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 

Frage von Michael Balter (Vivant) vom 21. Februar 2024:

Unsere schriftliche Frage Nr. 400 zum Einstellungs- und Verbeamtungsstopp bei der DG haben Sie am 20.12.2023 wie folgt beantwortet: 
– Der Studiengang sei erstmals im Schuljahr 2019-2020 angeboten worden; 
– auf DG-Ebene seien bislang insgesamt 71 Ausbildungsverträge abgeschlossen worden, davon im Ministerium 11, von denen 3 vorzeitig aufgelöst worden seien; 
– insofern auf beiden Seiten Interesse für eine Übernahme gegeben sei, würden die Ab-solventen unter Arbeitsvertrag in der Stufe II+ übernommen werden. Bisher sei dies für zwei Personen (Abschluss Juni 2023) der Fall gewesen, denen bereits vor (!) Beginn der Ausbildung eine Festanstellung in Aussicht gestellt worden sei. „Das Ministerium muss sich an getroffene Absprachen halten”; 
– es sei grundsätzlich nicht auszuschließen, dass weiterhin Studenten im dualen Studium im Ministerium eingestellt werden, weil die DG als Ausbildungsbetrieb seiner Verantwortung gerecht werden müsse und das Ministerium auf diese Weise Fachkräfte von morgen ausbilden könne; 
– neben dem Ministerium arbeiten jeweils ein/e Auszubildende/r im Arbeitsamt der DG (ADG) sowie in der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL). 

In Ihrer Regierungserklärung vom 18.09.2023 hatten Sie auf das Jahr 2019 zurückgeblickt, wo Sie Ihr „eigenes Tun kritisch hinterfragen“ wollten und deswegen ein externes Verwaltungsaudit in Auftrag gegeben haben. Dieses liege Ihnen seit September 2021 vor und Sie haben aufgrund dessen „viele Maßnahmen ergriffen, um noch effizienter zu wer-den“. 
Sie nennen hier den Verbeamtungsstopp für alle von der DG abhängigen Dienste (außer dem BRF und dem Unterrichtswesen) im Jahr 2019, der inzwischen jedoch auf den BRF ausgeweitet wurde. 
Zusätzlich sei im September 2022 für das Ministerium ein Einstellungsstopp verhängt worden. Dieser werde ab dem 01.01.2024 auf das ADG und die 
DSL ausgedehnt. Es werde also weder Personal eingestellt noch ausscheidende Personal-mitglieder ersetzt. 
Das Unterrichtswesen sei jedoch weiterhin von diesen Maßnahmen ausgenommen. 
Das Fazit Ihrer oben zusammengefassten Aussagen halten wir wie folgt fest: Ihre Ansage, kein neues Personal mehr einstellen zu wollen, stimmt also so nicht. 
Ihre Aussagen im Text oben enthalten verschiedene Hinweise darauf, wie Sie Ihre eigenen Beschlüsse zukünftig umgehen wollen: 
– „Es sei grundsätzlich nicht auszuschließen, dass weiterhin Studenten im dualen Studium im Ministerium eingestellt werden, weil die DG als Ausbildungsbetrieb seiner Verantwortung gerecht werden müsse und das Ministerium auf diese Weise Fachkräfte von morgen ausbilden könne.“ 
– „Seit 2019 werde im Ministerium niemand mehr verbeamtet außer in statutarisch zwingend notwendigen Fällen; dasselbe gelte für das ADG und die DSL.“ 

Ihre Aussagen zu diesem Thema sind nicht nur schwammig sondern widersprüchlich und werfen für uns viele weitere Fragen auf. 
Auch die Daten aus der Haushaltsfibel lassen uns stutzig werden: Die Gesamtanzahl Mit-arbeiter des Ministeriums ist von 2019 bis 2022 um knapp 27% von 370 auf 469 gestiegen.

Zwischen Juli 2021 und Juni 2022 endete das Arbeitsverhältnis von insgesamt 26 Mitarbeitern, während im gleichen Zeitraum 70 Mitarbeiter eingestellt wurden, wovon 68 Ange-stellte und 2 Beamte.
Zwischen Juli 2020 und Juni 2021 endete das Arbeitsverhältnis von 24 Mitarbeitern, während im gleichen Zeitraum 53 Mitarbeiter eingestellt wurden (alles Angestellte). 
Es fällt auf, dass in den Dokumenten 9-HH2018-2020-3 und 9-HH2022-2024-3 die Ta-bellen zur Personalentwicklung im Ministerium fehlen (Gesamtanzahl Mitarbeiter, Ende Arbeitsverhältnis mit Begründung, Neueinstellungen mit Begründung). Insofern ist eine kohärente Betrachtung der Zahlen für die gesamte Legislaturperiode nicht möglich. 
Wir prangern an, dass Sie Ihre Versprechen mit vielen Worten kundtun, während sie bei einer Nachfrage Ihr Gegenüber im Ungewissen lassen. Daher lauten unsere Fragen an Sie wie folgt: 
1. Seit dem Start dieses dualen Studiums im Herbst 2019 hat es 2022 die ersten Absolventen gegeben. Wie viele Absolventen haben ihre Ausbildung bei der DG gemacht? Wie viele wurden seither übernommen? Wie viele sind aktuell und jeweils in welchem Studienjahr bei der DG beschäftigt? Bitte fügen Sie eine Tabelle an. 
2. Bitte erläutern Sie die "getroffene Absprachen": Was ist der Inhalt dieser Absprachen? Wurden die Absprachen bloß mit den zwei von Ihnen erwähnten Personen getroffen oder gibt es andere Fälle? Finden diese Absprachen vor oder während Aufnahme des dualen Studiums statt? Aufgrund welcher Kriterien werden diese Personen ausgewählt? 
3. Sie sprechen immer wieder vom Einstellungsstopp, sagen in Ihrer Antwort jedoch deutlich, dass Sie nicht ausschließen, weiterhin Studenten im dualen Studium im Ministerium einstellen zu wollen und bzgl. der Übernahme von Absolventen schieben Sie vor, sich an "getroffene Absprachen halten" zu müssen. Ist dies kein Widerspruch in sich? 
4. Bitte übermitteln Sie uns die Tabellen zur Personalentwicklung im Ministerium (Gesamt-anzahl Mitarbeiter, Ende Arbeitsverhältnis mit Begründung, Neueinstellungen mit Be-gründung) für die Jahre 2019/ 2020 und 2022/ 2023, die in der Haushaltsfibel für die jeweiligen Jahre fehlen und begründen Sie deren Fehlen. 
5. Für welche Tätigkeiten wurden ab 2019 im Ministerium, im ADG und in der DSL Personen eingestellt? Bitte eine Liste anfügen. 
6. Wurden seit 2019 noch mehr Maßnahmen Ihrerseits ergriffen, "noch effizienter zu wer-den", außer den bereits in Ihrer Regierungserklärung genannten? 
7. Bereits vor Jahren haben wir die Anzahl der Fahrer der Regierung thematisiert, die sich auf fünf beliefen. Wie ist hier die Entwicklung in der Zeit von 2019 bis heute? 
8. Was genau meinen Sie mit "statutarisch zwingend notwendigen Fällen" für eine Verbeamtung im Ministerium, dem ADG und der DSL? 

Antwort von Oliver Paasch (ProDG), Ministerpräsident:

1. Seit dem Start dieses dualen Studiums im Herbst 2019 hat es 2022 die ersten Absol-venten gegeben. Wie viele Absolventen haben ihre Ausbildung bei der DG gemacht? Wie viele wurden seither übernommen? Wie viele sind aktuell und jeweils in welchem Stu-dienjahr bei der DG beschäftigt? Bitte fügen Sie eine Tabelle an. 
Die Anzahl Ausbildungsverträge im Rahmen des dualen Studiengangs ,,Bachelor in Public and Business Administration" seit 2019 sowie eine Statistik zum Stand der aktuellen Aus-bildungen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

2. Bitte erläutern Sie die "getroffene Absprachen": Was ist der Inhalt dieser Absprachen? Wurden die Absprachen bloß mit den zwei von Ihnen erwähnten Personen getroffen oder gibt es andere Fälle? Finden diese Absprachen vor oder während Aufnahme des dualen Studiums statt? Aufgrund welcher Kriterien werden diese Personen ausgewählt? 
Die Bewerberaufrufe zur Besetzung von Ausbildungsstellen (z.B. veröffentlicht auf der Lehrstellenbörse des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand) beinhalten die Information an alle Interessenten, dass nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und insofern beide Parteien dies wünschen, der Auszubildene als Mitarbeiter übernommen wer-den kann. Dies ist eine Frage von Transparenz bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst. 
Wie Sie der o.e. Statistik entnehmen können, wurden lediglich zwei Absolventen übernommen. Die im ersten Absatz erwähnten Absprachen mit den Auszubildenen wurden bereits zu Beginn der Ausbildung und somit vor dem Einstellungsstopp getroffen. Es versteht sich von selbst, dass solche Absprachen auch nach dem Einstellungstopp eingehalten werden. Gegebene Versprechen müssen eingehalten werden, ansonsten verliert das Ministerium sowohl als Arbeitgeber als auch als Ausbildungsbetrieb jede Glaubwürdigkeit. 
Während der Ausbildung gibt es innerhalb des Ausbildungsbetriebs regelmäßige Feedback-gespräche sowie jährliche Auswertungsgespräche mit dem Lehrlingssekretariat. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidung der Verwaltung, ob eine Übernahme sinnvoll ist. 

3. Sie sprechen immer wieder vom Einstellungsstopp, sagen in Ihrer Antwort jedoch deutlich, dass Sie nicht ausschließen, weiterhin Studenten im dualen Studium im Ministerium einstellen zu wollen und bzgl. der Übernahme von Absolventen schieben Sie vor, sich an "getroffene Absprachen halten" zu müssen. Ist dies kein Widerspruch in sich? 
Nein. Siehe Antwort auf Frage 2. 

4. Bitte übermitteln Sie uns die Tabellen zur Personalentwicklung im Ministerium (Gesamt-anzahl Mitarbeiter, Ende Arbeitsverhältnis mit Begründung, Neueinstellungen mit Be-gründung) für die Jahre 2019/ 2020 und 2022/ 2023, die in der Haushaltsfibel für die jeweiligen Jahre fehlen und begründen Sie deren Fehlen. 
In der Fibel 2023 fehlen die Zahlen zur Personalentwicklung im Ministerium der Deutsch-sprachigen Gemeinschaft. Es handelt sich dabei um einen reinen Kopierfehler vom Arbeits-dokument hin zum im Parlament hinterlegten Sammeldokument, der vorher bedauerlicher-weise keinem aufgefallen ist. Dem Parlament wurde daher am 18. März 2024 ein Erratum zur Rechtfertigungserklärung 2023 inkl. der üblichen Personalstatistiken übermittelt. 
Die Fibel 2020 beinhaltet die üblichen Personalstatiken inkl. der Entwicklung der ,,Gesamt-anzahl Mitarbeiter“ sowie einer Erläuterung der Personalbewegungen pro Stufe. 
Für die angefragten Informationen verweisen wir daher auf die Statistiken, die jedes Jahr für das Parlament erstellt werden. 
Seit 2019 gilt für das Ministerium ein Verbeamtungsstopp. 2019 wurde ebenfalls ein Ein-stellungsstopp beschlossen, der aber wegen der Coronakrise und der damit verbundenen Notwendigkeit, Personal insbesondere im Gesundheitsbereich einzustellen, unterbrochen. Nach der Coronakrise wurde der Einstellungsstopp nicht nur wieder eingeführt, sondern sogar deutlich verschärft. Seit September 2022 wird weder neues Personal gesucht, noch werden ausscheidende Personalmitglieder ersetzt. Einen solchen Verbeamtungs- und Ein-stellungsstopp gibt es nirgendwo sonst in Belgien. Hinzu kommt, dass wir diesen Verbeamtungs- und Einstellungsstopp mittlerweile auf alle paragemeinschaftlichen Einrichtungen (außer Unterrichtswesen) ausgedehnt haben. 
Solche Dynamiken brauchen Zeit, die Effekte treten erst zeitversetzt ein. Daher waren die Auswirkungen des Einstellungstopps im Juni 2023 noch moderat. Wenn wir die Personalzahlen des Ministeriums von September 2022 allerdings mit denen von Februar 2024 vergleichen, wurde die Personaldecke des Ministeriums mittlerweile um 26,7 Vollzeitäquivalente reduziert. 

5. Für welche Tätigkeiten wurden ab 2019 im Ministerium, im ADG und in der DSL Personen eingestellt? Bitte eine Liste anfügen 
Die Informationen zu den Einstellungen können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen, die dem Parlament im Laufe der Legislatur zugestellt wurden:

Die Tätigkeitsberichte des Jahres 2023 von den zu diesem Zeitpunkt eigenständigen para-gemeinschaftlichen Einrichtungen Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Dienststelle werden erst im Herbst im Rahmen der Rechtfertigungserklärung 2024 hinterlegt. 
Daher übermitteln wird die entsprechenden Textpassagen aus den Tätigkeitsberichten zu den Einstellungen der beiden Einrichtungen: 
„Die Dienststelle hat 2023 sieben Personen neu eingestellt. Diese Einstellungen erfolgten im Rahmen des von der Regierung genehmigten Stellenplans der Dienststelle und ersetzten Mitarbeiter, die ihr Arbeitsverhältnis mit der Dienststelle beendet haben oder sich durch Krankheit oder aus anderen Gründen längerfristig nicht tatsächlich im Dienst befinden.“ 
„Das Arbeitsamt hat 2023 fünf Personen neu eingestellt, vor allem im Bereich der Arbeits-beratung. Aufgrund des Einstellungsstopps konnten nicht alle [vakanten] Stellen neu besetzt werden.“ 

6. Wurden seit 2019 noch mehr Maßnahmen Ihrerseits ergriffen, "noch effizienter zu werden", außer den bereits in Ihrer Regierungserklärung genannten? 
Die Regierung legt einen großen Wert auf einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. 
Zu Beginn der Legislatur gab die Regierung eine umfassende Struktur- und Organisations-analyse des Ministeriums und ausgewählter paragemeinschaftlicher Einrichtungen in Auf-trag. Wegen der Pandemie wurde der Bericht erst im Herbst 2021 vorgelegt und auch dem Parlament vorgestellt. 
Das Ministerium arbeitet seitdem daran, die vielen Handlungsempfehlungen in die Praxis umzusetzen und seine Arbeitsabläufe fortlaufend zu verbessern. Konkret wurden seit Vor-lage des Berichtes folgende Punkte umgesetzt: 
− Umwandlung der beiden Einrichtungen öffentlichen Interesses ADG und DSL in Dienste mit getrennter Geschäftsführung des Ministeriums 
− Zusammenlegung der Personal-, Finanz- und IT-Dienste dieser 3 Behörden 
− Strukturveränderungen zur besseren Vertretung aller Fachbereiche im Direktionsrat des Ministeriums 
− Einführung einer internen Betriebsmobilität, die den Mitarbeitern ermöglicht, ihre Karriere innerhalb des Hauses neu zu orientieren und dabei ohne zusätzliche Einstellungen Bedarfe hausintern zu decken. 
− Die kontinuierliche Umwandlung von Formularen in digitale Antragswege über die Platt-form MonEspace 

Auch wenn durch die vielen Krisen dieser Legislatur die Zeit nicht immer im gewünschten Umgang zur Verfügung stand, kommen wir auch bei der Verbesserung der Verwaltungs-strukturen und dem Abbau der Bürokratie voran. 
Die Regierung informiert darüber umfassend in einer Regierungsmittelung am 25. März 2024. 

7. Bereits vor Jahren haben wir die Anzahl der Fahrer der Regierung thematisiert, die sich auf fünf beliefen. Wie ist hier die Entwicklung in der Zeit von 2019 bis heute? 
Die Anzahl der Fahrer wurde 2015 von 5 auf 4 VZÄ im Stellenplan gekürzt. 
Die Entwicklung der Anzahl der Fahrer der Regierung können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

8. Was genau meinen Sie mit "statutarisch zwingend notwendigen Fällen" für eine Verbeamtung im Ministerium, dem ADG und der DSL? 
Die Regierung hat in der Tat festgehalten, dass in begründeten Ausnahmefällen vom Ein-stellungs- und Verbeamtungstopp abgewichen werden kann. 
Zum Einstellungsstopp: Diese Ausnahmemöglichkeit wurde eingeführt für sehr spezifische Aufgaben, die auf Grund von Weggängen oder Ausfällen nicht mehr wahrgenommen wer-den könnten (z.B. Kontrollarzt). Von dieser Möglichkeit hat die Regierung bisher keinen Gebrauch gemacht. 
Zum Verbeamtungstopp: 
Der Erlass der Regierung vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten sieht in Artikel 3 vor: 
[Art. 3 - §1 - Der Personalbedarf des Ministeriums wird ausschließlich durch Beamte gedeckt, die den Bestimmungen des vorliegenden Erlasses unterworfen sind. 

In Abweichung von Absatz 1 erfolgt eine Einstellung unter Arbeitsvertrag: 
1. um einen Beamten während der vorübergehenden voll- oder teilzeitigen Abwesenheit zu ersetzen; 
2. um den Personalbedarf jeglicher Art zu decken, bis im Hinblick auf die Besetzung von Beamtenstellen die entsprechenden Auswahlverfahren organisiert und abgeschlossen werden; 
3. immer zur Erfüllung der Aufgaben, die ausschließlich von Vertragsbediensteten wahr- genommen werden und, die von der Regierung festgelegt werden.] 

Die Behörde besteht daher aus Beamten. Die meisten Stellen in den Behörden können jedoch übergangsweise auch über Arbeitsvertrag besetzt werden. 
Solange es allerdings Beamte in der Behörde gibt, braucht es auch Beamte unter den Vor-gesetzten, um die statutarisch vorgesehenen Prozeduren konform umzusetzen. Daher ist es notwendig, dass der Leiter der Behörde ein Beamter ist. Dies gibt dem Leiter der Behörde zudem eine gewisse Unabhängigkeit von den politischen Entscheidungsträgern. 
Konkret betraf das in den letzten Jahren die Stellen des Generalsekretärs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Geschäftsführenden Direktoren der damaligen Einrichtungen öffentlichen Interesses Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben und Arbeits-amt und den Geschäftsführenden Direktor des Zentrums der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung. 
Das Verfahren zur Anwerbung und Einstellung der Behördenleiter ist explizit in dem o. e. Erlass festgelegt. Bei der Neubesetzung der vier Leitungsstellen wurde diese Vorgehens-weise genauso angewandt, wie der Regeltext es vorsieht.

 

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