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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1633

13. März 2024 – Frage von I. Voss-Werding an Minister Antoniadis zur Allgemeinen Ausrichtung von „Intego Wohnen“

Wurden Erfahrungen aus anderen Teilen Belgiens oder von anderswo berücksichtigt, um den Rahmen für die Arbeit von “Intego Wohnen” zu stecken?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Inga Voss-Werding (Ecolo):
 
Bei der Anhörung von Intego am 24. Februar stellte die VoG uns ihre Einrichtung zum Wohnen vor. Der ganz klare Fokus bei “Intego Wohnen” liegt auf der Stabilität seiner Bewohner in ihrem Lebensalltag. Das Instrument zum Erreichen dieser Stabilität ist das Wohnen. Da “beim Wohnen alle Aspekte des Lebens zusammenlaufen”, wie die Koordinatorin der Einrichtung sagte, ist hier eine enge soziale Begleitung möglich und auch notwendig.
 
Nach diesem Austausch mit den Verantwortlichen, in dem wir wirklich viel erfahren haben, möchte ich Ihnen, Herr Minister, folgende Fragen zur Präzisierung einiger Sachverhalte stellen:
 
1. Wurden Erfahrungen aus anderen Teilen Belgiens oder von anderswo berücksichtigt, um den Rahmen für die Arbeit von “Intego Wohnen” zu stecken?
2. Für die Begleitung der Bewohner von “Intego Wohnen” wird ein Zeitrahmen von 12 bzw. 18 Monaten vorgesehen. Auf welcher Grundlage wurde diese Dauer festgelegt?
 
 
Antwort von Antonios Antoniadis (SP), Minister für Gesundheit und Soziales:
 
2021 bin ich an die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) herangetreten, um ein Projekt für die Begleitung von jungen Erwachsenen anzuregen, das einen neuen Ansatz verfolgen sollte. Die CAJ begleitet Teile dieser Zielgruppe bereits im Rahmen der Vorschalt- und Integrationsmaßnahme Intego.
 
Die Idee war, junge Erwachsene über den Hebel einer vorübergehenden Wohnperspektive zu stabilisieren und sie beim Verselbstständigungsprozess zu begleiten. In Kombination mit der Vorschalt- und Integrationsmaßnahme ergibt sich dadurch ein ganzheitlicher Begleitansatz, der auf Wohnen und Arbeiten setzt. Vergleichbare Projekte mit diesem doppelten Ansatz waren der CAJ und der Regierung bis dato nicht bekannt.
 
Für die Erarbeitung des Konzepts hat sich der Träger auf Erfahrungswerte der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (SIA) sowie auf das Know-How der Vorschalt- und Integrationsmaßnahme gestützt. In Anlehnung an den Wohnvertrag der VoG SIA hat die CAJ – Intego Wohnen einen Betreuungsvertrag ausgearbeitet, den die Bewohner vor Einzug in die Wohngemeinschaft unterzeichnen.
 
Die Dauer des Betreuungsvertrags von 12 bis 18 Monaten orientiert sich ebenfalls an die Dauer des Aufenthalts in der Wohngemeinschaft der VoG SIA. Neben der VoG SIA und Intego Wohnen rechnen wir damit, dass im Laufe des Jahres auch das Wohnprojekt RESET in St.Vith unter der Trägerschaft des ÖSHZ St.Vith an den Start geht. Aktuell werden noch Bauarbeiten durchgeführt. 
 
Ich bin der Meinung, dass wir aus den Erfahrungswerten dieser drei Projekte interessante Rückschlüsse ziehen werden, um ein neues Dekret für die soziale Begleitung und Integration von jungen Erwachsenen auf den Weg zu bringen. Durch die Übernahme der Zuständigkeit Wohnungswesen haben wir einen neuen Hebel erhalten, um einen einheitlichen Rahmen zu schaffen. Wir müssen junge Menschen in diesem so wichtigen Lebensabschnitt darin unterstützen, auf eigenen Beinen stehen zu können. 
 
Dazu gehören eine Ausbildung und Arbeit, eine körperliche und seelische Gesundheit sowie das soziale Miteinander. Das ist gut für die Betroffenen. 
 
Das ist aber auch gut für die Wirtschaft in Zeiten von Fachkräftemangel und für die Entlastung der öffentlichen Haushalte.
 
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