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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1631

13. März 2024 – Frage von J. Huppertz an Minister Antoniadis zur Kündigung des WPZS

Unter welchen Umständen kann einem Senior in einem Wohn- und Pflegeheim gekündigt werden?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Jolyn Huppertz (fraktionslos):
 
Obwohl Pflegeeinrichtungen dazu gedacht sind, älteren Menschen Sicherheit und Unterstützung zu bieten, kann es vorkommen, dass einem Senior gekündigt wird. In einem solchen Fall ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Übergang für den Senior so reibungslos und stressfrei wie möglich verläuft, um sicherzustellen, dass er weiterhin die bestmögliche Versorgung erhält.
 
Meine Fragen: 
1. Unter welchen Umständen kann einem Senior in einem Wohn- und Pflegeheim gekündigt werden?
2. Gibt es spezifische Richtlinien oder Verfahren, die befolgt werden müssen, bevor einem Senior gekündigt wird?
3. Wie wird sichergestellt, dass die Rechte und das Wohlergehen von Senioren während des Kündigungsprozesses gewahrt bleiben?
 
 
Antwort von Antonios Antoniadis (SP), Minister für Gesundheit und Soziales:
 
Die gesetzliche Grundlage für den in Ihrer Frage beschriebenen Sachverhalt stellt der Erlass der Regierung vom 26. Februar 1997 über die Anerkennungsbedingungen für Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren dar. 
 
In der „Anlage A, Punkt 2 der Heimvertrag“ werden die Bestimmungen in Bezug auf die Kündigung geregelt. 
 
In Bezug auf die Auflösung eines Vertrags ist vorgesehen, dass beide Vertragsparteien, also sowohl der Bewohner als auch das WPZS, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen oder in beiderseitigem Einverständnis den Vertrag aufkündigen können. 
 
Die Kündigung erfolgt auf schriftlichem Wege entweder per Einschreibebrief oder aber gegen Empfangsbestätigung zwei Tage vor Beginn der Fristen. Die Modalitäten der Kündigung werden im Vertrag zwischen Bewohner und WPZS vermerkt. Dieser Vertrag sowie die Hausordnung werden vom zuständigen Minister genehmigt.
 
Hier sei vermerkt, dass sich alle WPZS ohne Ausnahme ihres Auftrages und ihrer Verantwortung dem Senior gegenüber bewusst sind. Keines der WPZS spricht eine Kündigung leichtfertig aus. Meistens erfolgt eine Kündigung nach einer Vielzahl intensiver Gespräche. 
 
Es gibt aber Situationen, denen ein WPZS nicht gewachsen ist (oder sein muss) so beispielsweise, wenn keine geschützten Lebensräume zur Verfügung stehen oder gewisse Bedarfe in der Unterstützung oder im Krankheitsbild zu herausfordernd sind. Auch kann eine Kündigung erfolgen, wenn die Rechnungen längerfristig nicht beglichen werden, andere Bewohner gefährdet sind usw. Der Respekt der Rechte der Senioren wird bei der Genehmigung der Verträge und der Hausordnung geprüft. 
 
Die Einhaltung der obengenannten Gesetzgebung wird ebenfalls geprüft. 
 
Jeder Senior oder dessen Angehörige können eine Beschwerde im Ministerium und gegebenenfalls bei der Ombudsfrau einreichen. 
 
Diese Möglichkeit sollte nur genutzt werden, wenn die internen Beschwerdemöglichkeiten nicht greifen. Auf jeden Fall ist der erste Schritt die hausintere Prozedur bei einer Beschwerde einzuhalten. Diese wird mit der Hausordnung mitgeteilt. Jeder Bewohner erhält diese mit dem Vertrag.
 
Der Senior und dessen Angehörigen können während der Kündigungsfrist die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben kontaktieren und um eine Beratung sowie um Hilfe bei der Planung weiterer Hilfsangebote bitten.
 
 
 
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