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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1626

13. März 2024 – Frage von J. Huppertz an Minister Antoniadis zu bedürftigen Studenten

Gibt es aktuelle Daten oder Statistiken über die Anzahl der Studierenden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die finanzielle Unterstützung benötigen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Jolyn Huppertz (fraktionslos):
 
Immer mehr Studenten in Lüttich benötigen finanzielle Unterstützung, da zwischen 70.000 und 80.000 Studierende in prekären Verhältnissen leben, was mehr als 35 Prozent ausmacht. Die Universität Lüttich hat Essensgutscheine im Wert von 40 Euro pro Monat eingeführt, aber die begrenzte Verfügbarkeit führte zu Ausschreitungen in der Warteschlange. Die Universität erwägt nun, zum System eines Sozialsekretariats zurückzukehren, um die Bedürftigkeit gezielter zu unterstützen.
 
Meine Fragen: 
1. Gibt es aktuelle Daten oder Statistiken über die Anzahl der Studierenden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die finanzielle Unterstützung benötigen?
2. Gibt es spezifische Programme oder Unterstützungsmaßnahmen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für bedürftige Studierende angeboten werden?
 
 
Antwort von Antonios Antoniadis (SP), Minister für Gesundheit und Soziales:
 
Die Pressemeldung, auf der Sie vermutlich Ihre Fragestellung aufbauen, geht nicht darauf ein, wie die Berechnung der 35 % der Studierenden berechnet wurden. 
In besagtem Artikel steht lediglich, dass es keine objektiven Daten gibt und es sich um Schätzungen handelt. Wie diese Schätzungen zustande kamen, ist nicht bekannt.
 
Dementsprechend ist ein Vergleich mit der Situation in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht möglich. 
Ein Anhaltspunkt für die Situation von Studierenden aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft könnte die Zahl der Studierenden liefern, die im Rahmen eines individualisierten Projektes zur sozialen Eingliederung von den ÖSHZ begleitet werden. 
 
Zwischen 2019 und 2023 liegen die Zahlen zwischen 154 Studierende im Jahr 2019 und 151 Studierende im Jahr 2023. Etwas niedriger waren die Werte von 2020 bis 2022. Studierende mit diesem Statut werden im Rahmen dieses Programms eng für die Dauer des Studiums begleitet.
Das beinhaltet Studienberatung, Konfliktlösung mit Eltern (z.B. Alimente, KG, …), psychologische Betreuung, etc. 
 
Unterstützungsmaßnahmen finanzieller Art (wenn der Student Eingliederungseinkommen bezieht) sind möglich über die Aktivierung des Artikel 35§2 des königlichen Erlasses zur Einführung einer allgemeinen Regelung in Sachen Recht auf soziale Eingliederung. 
 
Studierende erhalten außerdem, insofern sie keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen, den Sozialzuschlag zum Kindergeld. Hierzu müssen sie selbstverständlich die Kriterien erfüllen.
 
Des Weiteren gibt es Studienbeihilfen für Schüler und Studierenden, die an der AHS oder im Ausland studieren. Wer in der Französischen Gemeinschaft studiert, kann dort eine Studienbeihilfe beantragen. 
 
Außerdem gibt es seit diesem Jahr die Möglichkeit für Personen, die einen Mangelberuf erlernen, im Rahmen der Ausbildungsbeihilfe DUO eine monatliche finanzielle Unterstützung von 350 € seitens der DG zu erhalten. 
 
 
 
 
 
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