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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1624

12. März 2024 – Frage von F. Mockel an Ministerin Weykmans zur Unterstützung von Doppelspitzen im Vereinswesen

In der Antwort auf meine mündliche Frage zur Förderung des “shared leadership” im Privatsektor sagten Sie Ende 2022, den Ansatz des “Shared Leadership” auch im Vereinswesen zu verfolgen. Inwiefern ist die Piste von geteilten Geschäftsführungen im Austausch mit der ostbelgischen Vereinswelt weiter verfolgt worden?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Freddy Mockel (Ecolo): 
 
Nachdem wir vor einigen Monaten hier im PDG das Kulturförderdekret und kurze Zeit darauf den ausführenden Geschäftsführungsvertrag mit Födekam diskutiert haben, hat sich der Verband am 4. März im Grenz-Echo der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. 
Eine interessante Neuigkeit in dieser Professionalisierung ist die Entwicklung zu einer doppelten Geschäftsführung an der Spitze des Verbandes. Eine Managementform, die wir schon öfters als zukunftsweisend identifiziert haben und die unsere Fraktion schon mehrmals im Parlament thematisiert hatte. Führungsteams oder Co-Spitzen als flexible Lösungen in Zeiten von Fach- und Führungskräftemangel, verteilen die Arbeitslast und die Verfügbarkeit (besonderen im Umgang mit flexiblen Uhrzeiten, mit Ehrenamtsmanagement und mit breiten Aufgabenfeldern) auf mehreren Schultern und können auch demokratische Impulse in der Organisationsstruktur geben. 
 
Es ist kein Geheimnis, dass die Vereinswelt mit vielen Herausforderungen konfrontiert ist: Nachwuchssicherung, Generationenwechsel, administrative Auflagen usw. Die DG bietet Beratungen für administrative und juristische Fragen für das Vereinswesen an. 
 
Weiterführend habe ich folgende Fragen an Sie, Frau Ministerin:
1. In der Antwort auf meine mündliche Frage zur Förderung des  “shared leadership” im Privatsektor sagten Sie Ende 2022, den Ansatz des “Shared Leadership” auch im Vereinswesen zu verfolgen. Inwiefern ist die Piste von geteilten Geschäftsführungen im Austausch mit der ostbelgischen Vereinswelt weiter verfolgt worden?
2. Inwiefern ist die DG bereit, neben den bestehenden juristischen und administrativen Beratungen, auch organisatorische Beratungen für Vereine und Organisationen anzubieten, um beispielsweise neue Führungsstrukturen aufzubauen? 
3. Sind bisher Rückmeldungen des Sektors bekannt, dass bestehende Regelwerke geteilte Geschäftsführungen erschweren? 
 
 
Antwort von Isabelle Weykmans (PFF), Ministerin für Kultur, Beschäftigung, Wirtschaftsförderung und ländliche Entwicklung:
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
Werte Kolleginnen und Kollegen,
 
der Trend des “Shared leadership” ist schon längst auch bei den Vereinen angekommen.  Das kennen die Vereine unter dem Begriff “Teamorientiertes Vereinsmanagement” und dazu informieren und sensibilisieren wir proaktiv – sowohl über unsere Koordinierungsstelle Ehrenamt und Vereinswesen im Ministerium als auch über unsere Dachverbände.
   
Beim “Teamorientierten Vereinsmanagement” handelt es sich um ein aus der Musik stammendes Modell von Alexandra Link aus Deutschland, das sich gut auf andere Sektoren ausweiten lässt. Geht in einer klassischen Vereinsstruktur in zahlreichen Fällen alle Arbeit am Verein vom Verwaltungsrat aus, so propagiert das teamorientierte Vereinsmanagement die Verteilung der anfallenden Aufgaben auf alle oder zumindest mehr Schultern im Verein. Alle Aufgaben werden aufgelistet und in einer Generalversammlung nimmt sich jeder die Verantwortung für eine Aufgabe, die er, bzgl. Zeit und Kompetenz, erledigen kann. Es werden Teams für verschiedene Aufgabenbereiche gebildet; z.B. für Verwaltung, Organisation, Finanzen, Jugend, Kommunikation und was sonst noch vereinsspezifisch anfällt. Pro Team gibt es viele Helfer und einen Koordinator. Alle oder einige der Koordinatoren bilden den Verwaltungsrat.
Dieses System, das die breite Verteilung von Verantwortung und Einsatz sowie die Kommunikation innerhalb des Vereins und die Loyalität zum Verein fördert, lässt sich auch anwenden, wenn der Verein eine Geschäftsführung einstellt. Es handelt sich nicht um ein streng anzuwendendes Modell, sondern jeder Verein kann es flexibel auf seine eigenen Bedürfnisse anpassen. Diese neue Vereinsorganisation entspricht dem Wunsch sowohl der Ehrenamtlichen als auch der Arbeitnehmer im Verein nach mehr Flexibilität und Mitgestaltung. Auch entspricht es dem Trend des punktuellen ehrenamtlichen Engagements. 
Die größte Herausforderung des Modells ist sicher, dass altbekannte Strukturen aufgebrochen und losgelassen sowie Verantwortung an andere abgegeben werden muss. Der Dachverband Födekam hat diesbezüglich schon viel Einsatz gezeigt und eine Vorreiterrolle eingenommen.
Die Koordinierungsstelle Ehrenamt und Vereinswesen gibt nicht nur administrative und juristische Beratung zu Vereinsthemen, sondern bietet auch Hilfestellung bei organisatorischen Herausforderungen. So war beispielsweise das teamorientierte Vereinsmanagement ein Thema auf dem Netzwerktreffen „Ehrenamt und Vereinsarbeit“ 2023 und soll es, in konkreter Workshop-Form, auch im Jahr 2024 sein. Zudem gibt es seit Mitte 2022 einen Flyer zu dem Thema, das ebenso in Beratungsgesprächen häufig aufgegriffen wird. 
Was viele nicht wissen, ist, dass die VoG-Gesetzgebung nicht die Verteilung der Vorstandsämter Präsidentin, Schriftführer, Kassiererin, etc. vorschreibt. Diese Aufgabenteilung kann vorgenommen werden, ist aber nur für die innere Organisation des Vereins relevant. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Bestellung von Personen, die die VoG nach außen vertreten dürfen und im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden müssen.  Ausschließlich diese Personen dürfen die VoG rechtlich bindend verpflichten, d.h. Verträge unterzeichnen, Zuschüsse beantragen etc. Werden hiermit per Veröffentlichung mehrere Personen betraut, steht einer Doppelspitze nichts im Wege.
Sehen noch einige Antragsformulare bspw. die Angabe des Kassierers oder die Unterschrift des Präsidenten vor, so hat der Fachbereich Kultur und Jugend diese Restriktionen in mehreren Formularen bereits durch die gesetzlich gültige Formulierung des „Verwalters“ ersetzt. Eine Ausweitung dieser Vorgehensweise ist geplant.
 
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