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Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 415

4. März 2024 – Frage von S. Piront an Frau Ministerin Klinkenberg zu den Zulassungskriterien zur Stelle der externen Evaluation

Gibt es Überlegungen, die Zugangskriterien zur externen Evaluation erneut zu überarbeiten, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Situation?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 

Frage von Shayne Piront (PFF) vom 25. Januar 2024:

Die externe Evaluation von Schulen hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen, Unterrichts- und Arbeitsprozesse sowie Ergebnisse zu analysieren. Dies geschieht in festgelegten Zeit-abständen und durch ein Evaluations-Team, das die Schule als System betrachtet. 
In diesem Zusammenhang interessieren mich vor allem die Zulassungskriterien zur externen Evaluation, insbesondere im Hinblick auf die Reduzierung der erforderlichen Berufserfahrung von 10 auf 5 Jahre, die ursprünglich im Maßnahmendekret vorgesehen war. 
Diese Änderung wurde offenbar auf Wunsch der Autonomen Hochschule Ostbelgien vorgenommen. 
Angesichts der Tatsache, dass ein Prüfer im kommenden Schuljahr die Position des Direktors in der Gemeinde Raeren übernehmen wird und somit nur noch eine Person für die externe Evaluation verbleibt, stellt sich die Frage, ob dies langfristig eine sinnvolle Entwicklung ist. 
Daher möchte ich Ihnen, werte Frau Ministerin, folgende Fragen stellen: 
1. Gibt es Überlegungen, die Zugangskriterien zur externen Evaluation erneut zu überarbeiten, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Situation? 
2. Besteht möglicherweise auch die Absicht, die allgemeine Qualitätskontrolle in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu stärken? 
3. Zeitweise wurde in Erwägung gezogen in Bezug auf die Qualitätskontrolle im Bildungs-wesen ein eigenständiges Institut zu bilden. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge bezüglich dieser Überlegung? 


Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:

Die Regierung möchte mit dem Maßnahmendekret 2024 vorschlagen, das Amt des Externen Evaluators aufzuteilen in das Amt des Externen Evaluators aus dem Grundschulwesen und das Amt des Externen Evaluators aus dem Sekundarschulwesen. Entsprechend sollen auch die Titelbedingungen angepasst werden. So hätte zum Amt des Externen Evaluators aus dem Grundschulwesen ein Kandidat Zugang, wenn er mindestens ein Diplom des Hoch-schulwesens ersten Grades besitzt und eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren als Klassenleiter mit vollständigem Stundenplan im Grundschulwesen aufweisen kann. Zum Amt des Externen Evaluators aus dem Sekundarschulwesen hätte ein Kandidat Zugang, wenn er mindestens ein Diplom des Hochschulwesens ersten Grades besitzt und eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren in einem Amt der Kategorie des Direktions- und Lehrpersonals mit vollständigem Stundenplan im Sekundarschulwesen aufweisen kann. 
Bislang ist zur Bekleidung des Amtes des externen Evaluators eine nützliche Berufserfahrung von mindestens zehn Jahren in einem Amt mit vollständigem Stundenplan im Grund- oder Sekundarschulwesen erforderlich. Da es sich als schwierig erweist, die Stellen in der externen Evaluation zu besetzen, was nicht zuletzt daran liegt, dass die Kandidaten mit-unter nicht die geforderte Berufserfahrung in einem Lehramt aufweisen können, und eine Einstellung über Abweichung in diesem Auswahlamt nicht gestattet ist, wird die Regierung vorschlagen, die erforderliche nützliche Berufserfahrung zu senken. Gleichzeitig soll präzisiert werden, dass die Berufserfahrung im Grundschulwesen in der Funktion des Klassen-leiters bzw. im Sekundarschulwesen in einem Amt der Kategorie des Direktions- und Lehr-personals zu erbringen ist.

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