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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1620

22. Februar 2024 – Frage von S. Pauels an Ministerin KLINKENBERG zum bevorstehenden Kindergarteneintritt der Zweieinhalbjährigen

Angesichts des bereits bestehenden Platzmangels und der unzureichenden Einrichtungen in einigen Schulen für jüngere Kinder: Wie sollen die Schulen zusätzliche Kinder in den Kindergärten unterbringen, wenn das Mindestalter für den Kindergarteneintritt herabgesenkt wird?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Stephanie Pauels (CSP):
 
2018 verabschiedete das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft per Dekret die Herabsetzung des Kindergarteneintrittalters auf 2,5 Jahre. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Reform wurde anschließend mehrfach in die Zukunft verschoben, zuletzt in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Oliver Paasch am 16. September 2019. 
 
Mein Kollege Colin Kraft forderte dazu durch eine Interpellation Klarheit von ihrem Vorgänger Harald Mollers. Dieser antwortete daraufhin im Oktober 2019, also ganz zu Beginn dieser Legislaturperiode, dass er “sehr zuversichtlich“ sei, dass man zum 1. September 2024 „bestens“ auf die Ankunft der Zweieinhalbjährigen vorbereiten sein werde. 
 
Bereits heute haben einige Schulen jedoch bereits Platzprobleme in ihren Kindergärten und sind besorgt darüber, wie sie zusätzliche Kinder unterbringen können. Zudem mangelt es einigen Schulen an den erforderlichen Einrichtungen für jüngere Kinder, beispielsweise angemessene sanitäre Anlagen oder Ruhebereiche.
 
Die jeweiligen Herausforderungen variieren von Schule zu Schule und die Bedürfnisse der Kinder in Bezug auf Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten unterscheiden sich ebenso, aber es besteht ein allgemeiner Wunsch nach angemessenen Räumlichkeiten.
 
Es gibt außerdem Bedenken hinsichtlich der pädagogischen Herausforderungen, die sich aus der gemischten Altersgruppe der Kinder ergeben, insbesondere im Hinblick auf unterschiedliche Entwicklungsstufen und Bedürfnisse.
 
Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen die folgenden Fragen stellen: 
1. Angesichts des bereits bestehenden Platzmangels und der unzureichenden Einrichtungen in einigen Schulen für jüngere Kinder: Wie sollen die Schulen zusätzliche Kinder in den Kindergärten unterbringen, wenn das Mindestalter für den Kindergarteneintritt herabgesenkt wird?
2. In Anbetracht der unterschiedlichen Bedürfnisse und Herausforderungen in den verschiedenen Schulen: Wie gedenkt die Regierung sicherzustellen, dass alle Schulen angemessene Ressourcen erhalten, um den jeweiligen Bedürfnissen gerecht zu werden? 
3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Regierung, um sicherzustellen, dass die pädagogischen Bedürfnisse der Kinder in gemischten Altersgruppen angemessen berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf den unterschiedlichen Entwicklungs-stand und die individuellen Lernbedürfnisse?
 
 
Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
auf Wunsch der Regierung erhielten die Schulträger im März 2020 seitens des Fachbereichs Pädagogik des Ministeriums ein Aufforderungsschreiben, spezifische Anträge bezüglich der Aufnahme von 2 ½-jährigen Kindern – insbesondere in Bezug auf Ausstattung und Ausrüstung – beim Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation einzureichen. Zusätzlich bestand die Möglichkeit, beim Fachbereich Infrastruktur Anträge für Infrastrukturprojekte vorzulegen. Daraufhin begannen hiesige Schulen intern zu ermitteln, welche Anpassungen für die Aufnahme der 2 ½-jährigen Kinder erforderlich sind, mit dem Ziel, die Räumlichkeiten bestmöglich vorzubereiten und/oder anzupassen.
Die Regierung hat die Schulträger seitdem in den letzten Jahren regelmäßig schriftlich dazu aufgefordert, Anträge auf Ausstattung und Ausrüstung oder Infrastrukturanträge einzureichen, damit alle Schulen auf den Empfang der 2,5-Jährigen vorbereitet sind.
 
Mit der Entscheidung, das Kindergarteneintrittsalter herabzusetzen, hat die Regierung beschlossen, Kindergartenassistenten einzuführen, um die Kindergärtnerinnen bei der Aufnahme der 2 ½-Jährigen zu unterstützen. Um die Ankunft der 2 ½--Jährigen vorzubereiten, hat die Regierung beschlossen, den Schulen einen Teil der Stellen im Amt des Kindergartenassistenten bereits vor der Herabsetzung des Kindergarteneintrittsalters zur Verfügung zu stellen. Dieses Stellenkapital verteilt der Schulträger auf die Niederlassungen in seiner Trägerschaft. Durch die Übergangsbestimmung bezüglich der Gewährung des Stellenkapitals im Amt des Kindergartenassistenten erhält der Schulträger seit dem 1. September 2018 25% der Stellen, seit dem 1. September 2019 50 % der Stellen, seit dem Schuljahr 2023-2024 75% der Stellen und bei der Aufnahme der 2½-Jährigen ab dem 1. September 2024 100% der Stellen. In einigen Kindergärten kommen zudem Kindergartenhelfer zum Einsatz sowie zusätzliches Unterstützungspersonal wie Förderpädagogen, Lehrpersonen zur Förderung der erstankommenden Schüler oder Betreuungspersonal. 
 
Um die Kindergärtner grundsätzlich zu entlasten, hat die Regierung zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Seit diesem Schuljahr erhalten die Kindergärten aufgrund der Anpassung der Normen mehr Personal, sodass die Kinder bestmöglich gefördert werden können. 
Bekanntlich runden wir seit diesem Schuljahr alle halben, Viertel- und Dreiviertelstellen, auf die eine Schule Anrecht hat im Amt des Kindergärtners, auf, um Klassengruppen schneller teilen zu können und so zu einer merklichen Entlastung der Kindergärtner beizutragen. 
Das führt übrigens auch zu mehr Stellen im Amt des Fachlehrers für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten. 
Außerdem haben wir einen zusätzlichen Stichtag für die Neuberechnung des Stellenkapitals im Amt des Kindergärtners eingeführt, um Schülerzuwächsen im Laufe des Schuljahres besser Rechnung tragen zu können.  
Um den Schulträgern mehr Flexibilität zu geben und ihnen zu erlauben, besser auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Niederlassungen in ihrer Trägerschaft eingehen zu können, können die Schulträger seit diesem Schuljahr zudem 50 % des Stellenkapitals im Amt des Kindergartenassistenten in einem anderen Amt organisieren. Sie können dabei wählen, ob sie das Stellenkapital im Amt des Kindergartenassistenten, des Kindergärtners, des Fachlehrers für fremdsprachliche Aktivitäten im Kindergarten oder im Amt des Aufsehers-Erziehers organisieren.
 
Wie die Schulen die zusätzlichen personellen Ressourcen bestmöglich einsetzen, obliegt der pädagogischen Freiheit und hängt somit von den jeweiligen schulinternen Konzepten ab. 
 
Als Vorbereitung von pädagogischen Maßnahmen wurden in den Jahren 2021 und 2022 zwei Konferenztage mit dem gesamten Kindergartenpersonal organisiert, um mit unterschiedlichen Referenten vielfältige Themen rund um die Bedürfnisse und die Förderung der 2 ½-jährigen Kinder zu behandeln.
 
Um maßgeschneiderte pädagogische Konzepte zu entwickeln, stehen den Schulen zusätzlich die Schulentwicklungsberatung im Ministerium und die Fachberatung Kindergarten der Autonomen Hochschule Ostbelgien zur Verfügung. Die Schulen greifen auch tatsächlich auf diese Dienste zurück, um eigene schulinterne Konzepte zu optimieren. 
 
Es obliegt ebenfalls der pädagogischen Freiheit der Schulen, ob sie die 2 ½-jährigen Kinder in altersgemischten Gruppen fördern oder eine Empfangsklasse organisieren. Die Vor- und Nachteile beider Konzepte sollten für diese Entscheidung intern in jeder Einzelschule analysiert werden.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
 
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