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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1617

22. Februar 2024 – Frage von S. Pauels an Ministerin KLINKENBERG zu den Besoldungsauswirkungen der verlängerten Studiendauer im Bildungswesen in der FWB

Plant die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch die Studiendauer für Berufe im Fachbereich Bildungswissenschaften an der AHS zu verlängern?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Stephanie Pauels (CSP):
 
Mit Beginn des akademischen Jahres 2023/24 wurden in der Föderation Wallonie-Brüssel die Studiengänge zum Kindergärtner, Grundschul- und Sekundarschulunterstufenlehrer verlängert. Die Maßnahme stößt seitens der Gewerkschaften auf Kritik, da keine entsprechende Aufwertung der Gehälter vorgenommen wurde. 
 
Dazu meine Fragen: 
1. Plant die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch die Studiendauer für Berufe im Fachbereich Bildungswissenschaften an der AHS zu verlängern? 
2. Inwiefern wirkt sich die Verlängerung der Studiendauer in der Föderation Wallonie-Brüssel auf die finanzielle Anerkennung dieser Diplome in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aus? 
3. Welcher Faktor überwiegt bei der Gehaltsberechnung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Das erlangte Studiendiplom oder die reguläre Studiendauer? 
 
 
Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
vor dem Hintergrund, dass die Anforderungen an den Lehrerberuf stetig ansteigen und die benötigten Kompetenzen in einem dreijährigen Studiengang nur noch schwer zu vermitteln sind, soll der Bachelorstudiengang Lehramt Kindergarten und Lehramt Primarschule an der Autonomen Hochschule Ostbelgien ab September 2025 auf vier Jahre ausgeweitet werden.
Durch einen höheren Praxisanteil, die bessere Verzahnung von Theorie und Praxis und die verstärkte Vermittlung von Inhalten im Bereich Französisch erste Fremdsprache und Förderpädagogik sollen die Nachwuchsfachkräfte noch besser auf den anspruchsvollen Beruf vorbereitet werden.
 
Die Absolventen des vierjährigen Masterstudiengangs zum Kindergärtner oder zum Primarschullehrer aus der Französischen Gemeinschaft, die im Unterrichtswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingestellt oder bezeichnet werden, werden dem Barema UW-I zugewiesen und wie alle anderen Inhaber eines Masterdiploms besoldet werden. 
 
Wie bereits mehrmals im Ausschuss erläutert und ausführlich durch die Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 401 vom 30. November 2023 von Ihnen, Frau Pauels, dargelegt, erfolgt die Bezahlung im Unterrichtswesen seit 2009 nach Diplom.
 
Ich weise darauf hin, dass der vierjährige Master in der Französischen Gemeinschaft in einer Kooperation zwischen Hochschulen und Universitäten organisiert wird.
 
Abschließend weise ich darauf hin, dass in der Französischen Gemeinschaft keine Klarheit besteht, wie das dort angedachte Zwischenbarema aussehen wird und wie dieses finanziert werden soll. Mit einer diesbezüglichen Entscheidung ist meinen Informationen zufolge nicht mehr in dieser Legislaturperiode zu rechnen.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
 
 
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