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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1616

22. Februar 2024 – Frage von S. Piront an Ministerin KLINKENBERG zu den Pflegeassistenten

Könnten Sie uns einen Überblick über den Stand der Gespräche rund um die geplanten Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zum Pflegestudium an der AHS geben?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Shayne Piront (PFF):
 
Ich erlaube mir, auf eine Frage zurückzukommen, die mein Kollege Gregor Freches in seiner schriftlichen Frage vom 15. September 2023 bezüglich der Pflegeassistenten aufgeworfen hat.
 
In Ihrer Antwort haben Sie eine Bevorzugung für Ausbildungsprogramme europäischen Ursprungs deutlich gemacht. Uns wurde zu Kenntnis gebracht, dass aktuell Dialoge zwischen Repräsentanten des Sekundarbildungsbereichs und der Autonomen Hochschule stattfinden, um den Zugang zum Pflegestudium zu vereinfachen und attraktiver zu gestalten. 
 
Darüber hinaus möchte ich den Aspekt der Beschäftigung im Pflegesektor und des Fachkräftemangels ansprechen. Derzeit führt die Krankenpflegevereinigung der deutschsprachigen Belgier eine Imagekampagne zur Förderung des Sektors durch. Die Verbesserung des Berufsbildes ist jedoch nur ein erster Schritt. 
 
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass zuvor erworbene Kompetenzen anerkannt werden, auch solche, die aus der Berufspraxis stammen, oder die z.B. im Rahmen eines Fachabiturs erworben wurden.
Ein einfacher Zugang zum Studium von größter Bedeutung, um mehr qualifizierte Bewerber für die Krankenpflege zu gewinnen.
 
In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen stellen:
1. Könnten Sie uns einen Überblick über den Stand der Gespräche rund um die geplanten Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zum Pflegestudium an der AHS geben?
2. Wie stehen Sie dazu, Sekundarschülern nach dem 7. Jahr Familienhilfe Dispensen an der AHS für das Pflegestudium zu gewähren?
3. Falls ja, an welche Bedingungen würden diese geknüpft werden?
 
 
Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
Anfang 2022 habe ich eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Diese besteht aus Vertretern der Autonomen Hochschule Ostbelgien, der Deutschsprachigen Krankenpflegevereinigung in Belgien, der Maria-Goretti-Sekundarschule und dem Robert-Schuman-Institut, die allesamt mit der Ausbildung von Pflegekräften betrauten sind. Die Arbeitsgruppe ist zuletzt im Januar dieses Jahres zusammengekommen. Im Mittelpunkt dieser Treffen steht unter anderem die Frage, wie die Durchlässigkeit in der Ausbildung verbessert werden kann für Personen, die über eine Qualifikation als Pflegehelfer einer Sekundarschule oder der KPVDB verfügen und sich an der AHS zum Krankenpfleger ausbilden lassen möchten. 
 
Es gilt, im Detail zu prüfen, welche Kompetenzen, die das koordinierte Gesetz vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe für die Ausbildung der Krankenpfleger vorsieht, durch die im Rahmen der Ausbildung zum Pflegehelfer gemäß dem Königlichen Erlass vom 23. Oktober 2023 erlangten Kompetenzen abgedeckt werden, sodass Befreiungen von der Teilnahme an Ausbildungsaktivitäten und/oder an Prüfungen gewährt werden können. Dazu bedarf es einer genauen Analyse der Ausbildungsinhalte der obengenannten Einrichtungen. An dieser Analyse wird derzeit gearbeitet.
 
Die Arbeiten der AG sind noch nicht weit genug fortgeschritten, um zum jetzigen Zeitpunkt konkretere Antworten auf Ihre Fragen mitteilen zu können.
 
Die Verbesserung der Durchlässigkeit im Bildungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels und für die Förderung des lebenslangen Lernens ein wichtiges Thema. Deshalb habe ich diese Arbeitsgruppe gegründet, um unter Berücksichtigung der föderalen gesetzlichen Vorgaben zur Ausbildung von Pflegehelfern und Krankenpflegern an einer gesteigerten Durchlässigkeit der Ausbildung von Pflegekräften zu arbeiten.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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