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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1608

22. Februar 2024 – Frage von J. Huppertz an Ministerin KLINKENBERG zum Fall Raxhon

Wie geht es nun weiter?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Jolyn Huppertz (fraktionslos):
 
In den letzten Wochen sorgte der Fall Raxhon, einer langjährigen Tagesmutter aus Moresnet, die für die DG arbeitete und kurz vor Weihnachten unerwartet gekündigt wurde, für Aufsehen und Unruhe. Die damit verbundenen politischen und gesellschaftlichen Diskussionen sind noch nicht abgeebbt. 
 
Trotz der jüngsten Entwicklungen arbeitet Frau Raxhon aktuell immer noch nicht weiter. 
 
Bereits bei der letzten Plenarsitzung habe ich gefragt, ob sie nach den Normen der Französischen Gemeinschaft oder der Deutschsprachigen Gemeinschaft arbeitet und welche Normen ihr Haus entsprechend erfüllen muss. Ebenso bleibt die Frage offen, nach welchen Normen sie bezahlt wird und welche Gemeinschaft für die Kontrolle verantwortlich ist. Diese Unklarheiten tragen weiter zur Verwirrung und Unsicherheit in diesem Fall bei und erfordern dringend Klärung und Transparenz seitens der zuständigen Behörden. Diese Fragen wurden nicht beantwortet. 
 
Inzwischen hat sich der Dienst der Französischen Gemeinschaft bei der Frau gemeldet, die infrastrukturellen Vorschriften müssen eingehalten werden. Die einzige Ausnahme die möglich sei, ist die Anzahl der Kinder bis zu ihrem Weggang, die vor dem 01. Januar 2024 schon einen Vertrag hatten.
 
Meine Fragen: 
- Wie geht es nun weiter?
 
 
Antwort von Lydia Klinkenberg (ProDG), Ministerin für Unterricht, Ausbildung, Kinderbetreuung und Erwachsenenbildung:
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
am 25. Januar 2024 hat die Regierung der Französischen Gemeinschaft per Regierungserlass eine rechtliche Grundlage geschaffen, damit konventionierte Tagesmütter, die zuvor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannt waren, ihre Tätigkeit im französischen Sprachgebiet weiterführen und von dem dort zuständigen Dienst Office de la Naissance et de l’Enfance (ONE) anerkannt werden können.
 
Dieser Erlass sieht ausdrücklich vor, dass der Dienst in der Französischen Gemeinschaft diesen Tagesmüttern Ausnahmegenehmigungen erteilen kann, so dass sie zu den gleichen Bedingungen in der Französischen Gemeinschaft arbeiten können, wie sie es zuvor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft getan haben. 
 
Ich zitiere : « Par dérogation aux règles d’autorisation et de subventionnement prévues dans le présent arrêté, le personnel qui bénéficiait d’une autorisation en tant qu’accueillante conventionnée délivrée par la Communauté germanophone peut, après son déménagement dans une commune située en région de langue française ou en région bilingue de Bruxelles-Capitale, être autorisé ou subventionné par l’ONE, selon les modalités que ce dernier détermine, à poursuivre ses activités, le cas échéant, en application de conditions qui lui étaient applicables en région de langue allemande. La Ministre de l’Enfance est chargée de l’exécution du présent arrêté. 
Le présent arrêté produit ses effets le 1er janvier 2024. »
 
Die ONE hat am 17. Januar mit Frau Raxhon Kontakt aufgenommen. Das CRPE (Centre Regional de la Petite Enfance) hat am 23. Januar 2024 Frau Raxhon einen Besuch abgestattet und die Betreuungsräume in Augenschein genommen hat. 
Wie wir aus dem Gespräch mit dem Kabinett von Ministerin Linard erfahren haben, ist dieser Besuch positiv verlaufen und eine günstige Stellungnahme ist zu erwarten. 
Ich habe Frau Raxhon am 29. Januar 2024 zu einem Gespräch in mein Kabinett eingeladen. 
Frau Raxhon hat mit mitgeteilt, dass sie gewisse Bedenken bezüglich der Zusammenarbeit mit dem CRPE hat und sie die Option eines Zusammenarbeitsabkommens bevorzugt, auch wenn dies einige Zeit – sprich einige Monate - in Anspruch nehmen kann.
Im Anschluss an dieses Treffen – also noch am selben Tag - habe ich das Kabinett von Ministerin Bénédicte Linard über den Verlauf des Gesprächs informiert und den Vorschlag erneuert, den Entwurf des Abkommens dem Staatsrat vorzulegen und außerdem zu bestätigen, dass, wie im Regierungserlass der Französischen Gemeinschaft festgehalten, die Tagesmutter ihre Tätigkeit unter den Bedingungen, die für sie im deutschen Sprachgebiet galten, weiter fortsetzen kann. Am 15. Februar habe ich das Kabinett Linard diesbezüglich erneut kontaktiert. Leider ohne Rückantwort bis zum heutigen Tag.
Den zuständigen Dienst in der Französischen Gemeinschaft – das Centre régional de la Petite Enfance, kurz CRPE – habe ich am 20. Februar kontaktiert und nachgefragt, wann die Tagesmutter anerkannt werden kann und ihre Tätigkeit zu denselben Bedingungen wie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufnehmen kann. 
Das CRPE hat mir am 21. Februar geantwortet, dass er bereit ist, Frau Raxhon unter gewissen Bedingungen einzustellen, u.a. unter Berücksichtigung des Infrastrukturerlasses der Fédération Wallonie-Bruxelles. Die entsprechende Prozedur laufe zurzeit. 
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist weiterhin bereit, das von der Regierung der DG ausgearbeitete Zusammenarbeitsabkommen dem Staatsrat zu schicken. Die Regierung der DG hat es bereits verabschiedet, dies wurde am 25. Januar 2024 notifiziert. Bekanntlich kann das Staatsratsgutachten aber nur durch einen gemeinsamen Antrag der Deutschsprachigen und Französischen Gemeinschaft eingeholt werden. Das geht aber eben nur, wenn die Französische Gemeinschaft sich dazu bereit erklärt.  
 
Der Artikel 6 des Zusammenarbeitsabkommens, der mit der Französischen Gemeinschaft konzertiert wurde, sieht im Übrigen ausdrücklich vor, dass das Abkommen in Kraft tritt nach Billigung durch die Parlamente. 
 
Auf die Notwendigkeit, das Abkommen dem Staatsrat zur Begutachtung vorzulegen und durch die Parlamente billigen zu lassen, haben unsere Finanzinspektion, unser juristischer Dienst, die Ombudsfrau der DG sowie die Finanzinspektion der Französischen Gemeinschaft hingewiesen, wie Sie wissen. Ich zitiere einen Auszug aus einer Mail aus dem Kabinett von Ministerin Linard vom 5. Januar 2024 an mein Kabinett: « Vu que l’avis défavorable de l’Inspection des Finances ne se basait pas sur une analyse juridique approfondie et compte-tenu de votre avis qu’un accord purement ministériel n’offre pas de sécurité juridique suffisante, que nous respectons, nous considérons qu’il faut inscrire le projet d’accord de coopération avec assentiment afin de solliciter l’avis du Conseil d’État sur ce texte et sur cette question de l’exercice des compétences. »
 
Angesichts vier negativer Gutachten und begründeter Zweifel auf beiden Seiten können wir uns nicht über die rechtmäßige Vorgehensweise hinwegsetzen, ein Staatsratsgutachten einzuholen. Schließlich sind Territorialitätsfragen Kerngeschäft des Staatsrates, der somit die Funktion eines Schiedsrichters übernimmt. Sollte der Staatsrat dem Abkommen zustimmen und sollten die beiden Parlamente dem zustimmen, wäre eine rechtssichere und dauerhafte Lösung gefunden.
 
Zudem besteht wie gesagt die Möglichkeit, dass die Tagesmutter vom zuständigen Dienst in der Französischen Gemeinschaft anerkannt wird und ihre Tätigkeit kurzfristig unter den gleichen Bedingungen wie vorher aufnehmen kann, das Verfahren läuft.
 
Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit für Frau Raxhon, in der DG für das ZKB zu arbeiten.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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