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Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 1598

21. Februar 2024 – Frage von J. Huppertz an Minister Antoniadis zu Unterbringungsressourcen für Menschen mit Autismus

Welche Maßnahmen plant die Regierung, um die Unterbringungsressourcen für Menschen mit Autismus zu verbessern und sicherzustellen, dass sie angemessen betreut und unterstützt werden?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. 
 
Frage von Jolyn Huppertz (fraktionslos):
 
Autismus ist eine komplexe neurologische Entwicklungsstörung, die sich in verschiedenen Bereichen des Verhaltens, der Kommunikation und der sozialen Interaktion manifestiert. Menschen mit Autismus zeigen oft eine breite Palette von Symptomen und Merkmalen, die von Person zu Person variieren können. Einige der häufigsten Merkmale von Autismus sind:
1. Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion: Menschen mit Autismus können Schwierigkeiten haben, soziale Signale zu verstehen oder angemessen darauf zu reagieren. Sie können sich zurückziehen, Schwierigkeiten haben, Augenkontakt herzustellen oder nonverbale Signale zu interpretieren.
2. Eingeschränkte und repetitive Verhaltensmuster: Viele Menschen mit Autismus zeigen repetitive Verhaltensweisen oder Interessen, wie zum Beispiel sich wiederholende Bewegungen, Fixierung auf bestimmte Themen oder starre Routinen.
3. Schwierigkeiten in der Kommunikation: Die Sprachentwicklung kann bei Menschen mit Autismus verzögert sein oder sie können Schwierigkeiten haben, die Bedeutung von Sprache zu verstehen und sich verbal auszudrücken. Einige Menschen mit Autismus verwenden alternative Kommunikationsformen wie Gebärdensprache oder unterstützte Kommunikation.
4. Sensorische Empfindlichkeiten: Viele Menschen mit Autismus haben eine erhöhte oder verringerte Empfindlichkeit gegenüber sensorischen Reizen wie Licht, Geräuschen, Berührungen oder Gerüchen.
 
Für das gesamte Autismusspektrum berichten mehrere Studien unabhängig voneinander von 60 bis 70 Fällen pro 10.000, oder 1 Person von etwa 150. Für Belgien würde dies bedeuten, dass es etwa 80.000 Menschen mit Autismusspektrumstörung gibt und dass jedes Jahr ungefähr 850 neue Fälle entdeckt werden.
 
Es ist wichtig anzumerken, dass Autismus ein Spektrum ist, das von Menschen mit hochfunktionaler Autismus-Spektrum-Störung (z. B. Asperger-Syndrom) bis hin zu Personen mit schweren Beeinträchtigungen in der kognitiven und sprachlichen Entwicklung reicht. Jeder Mensch mit Autismus ist einzigartig und hat unterschiedliche Stärken, Bedürfnisse und Herausforderungen. 
 
Meine Fragen: 
1. Welche Maßnahmen plant die Regierung, um die Unterbringungsressourcen für Menschen mit Autismus zu verbessern und sicherzustellen, dass sie angemessen betreut und unterstützt werden?
2. Besteht bereits eine Zusammenarbeit mit benachbarten Ländern im Bereich der Unterbringungsressourcen für Menschen mit Autismus? 
 
 
Antwort von Antonios Antoniadis (SP), Minister für Gesundheit und Soziales:
 
In Ostbelgien gibt es mehrere Dienste, die eine Unterstützung im Bereich Autismus-Spektrum-Störung (ASS) anbieten. Es gibt allgemeine Dienste wie z.B. die Frühhilfe Ostbelgien, das BTZ und Kaleido. 
 
Zudem gibt es die von der DSL anerkannten Dienstleister, die mit angepassten Angeboten funktionieren. 
 
Der Unterstützungsbedarf der Person ist ausschlaggebend für die Wahl des passenden Wohnangebotes. 
Gewisse Menschen mit ASS können selbständig in ihrer eigenen Wohnung, mit einer punktuellen Begleitung, leben, andere wiederum benötigen eine Wohnform mit einer ständigen und intensiven Begleitung.
 
Dennoch sollte man nicht annehmen, dass man in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für jede Form des Unterstützungsbedarfes ein passendes Angebot finden und organisieren kann. 
 
Wir sind auf Angebote im In- und Ausland angewiesen, um individuelle Lösungen zu finden.
 
Deswegen finanziert die DG für Personen mit einer Beeinträchtigung auch immer wieder Auslandsunterbringungen. Doch selbst im Ausland, in Regionen, die aufgrund der hohen Zahl an Fällen, spezialisierte Einrichtungen vorweisen, sind Unterbringungen von besonders komplexen Beeinträchtigungen oftmals schwierig.
 
In der DSL gibt es eine Fachberatung und -begleitung für das ASS-Publikum. Sie hilft bei der Orientierung, Beratung und Lösungsfindung. 
 
In diesem Rahmen arbeitet die DSL mit dem Autismus Zentrum Aachen (ATZ) zusammen. 
 
Problematisch ist für die Betroffenen oftmals, dass sie unterschiedliche Ansprechpartner für Unterstützungsbedarfe haben, die allein auf ihre Autismus-Diagnose zurückzuführen sind (z.B. Diagnose und psychiatrische Begleitung, Therapie, Beratung, pädagogische Begleitung zu Hause, Schule, Freizeit). 
 
Ich habe deshalb die DSL mit der Erarbeitung eines Konzepts für ein „Kompetenzzentrum für Autismus“ beauftragt, damit Betroffene gezielter Unterstützung und Hilfsangebote finden können. Die DSL führt derzeit verschiedene Gespräche mit Diensten aus allen Sektoren.
 
Hierneben sollen alle Angebote, die künftig in Ostbelgien neu geschaffen werden, so ausgerichtet sein, dass eine ASS kein Ausschlusskriterium ist, insofern es sich prinzipiell um ein passendes Angebot handelt.
 
 
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