Druck Kopfbild

Sie sind unzufrieden mit einer Dienstleistung des Parlaments oder seiner Verwaltung?

Dann können Sie eine Beschwerde beim Greffier des Parlaments gegen die Arbeitsweise oder Amtshandlungen des Parlaments oder seiner Verwaltung einreichen.

In welchen konkreten Fällen können Sie eine Beschwerde einreichen?

Sie können Beschwerde einreichen, wenn Sie zum Beispiel der Meinung sind, dass: 
eine Entscheidung nicht rechtmäßig, angemessen oder korrekt war;
Sie eine unverständliche, unvollständige oder fehlerhafte Information erhalten haben;
das Parlament oder ein Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung sich Ihnen gegenüber nicht korrekt verhalten hat;
die Dienste der Parlamentsverwaltung nicht ausreichend zugänglich sind;
die Bearbeitung Ihrer Anfrage(n) zu langsam oder zu umständlich ist. 
 

Wir möchten wissen, was Sie stört.

Um genau zu beschreiben, worüber Sie sich beschweren, können Sie das Formular, das Sie rechts unter der Rubrik weiterführende Dokumente finden, nutzen: Einfach ausfüllen und 
 
per Post zusenden an folgende Adresse
 
Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Dienst Beschwerden
Platz des Parlaments 1
4700 EUPEN
 
oder 
per E-Mail zusenden an [email protected]
 
 
Falls Sie Unterstützung bei der schriftlichen Ausformulierung Ihrer Beschwerde benötigen, können Sie sich auch telefonisch an den Greffier des Parlaments wenden (Tel. 087/31 84 00).
 
Nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie eine Empfangsbestätigung und später eine Stellungnahme des Greffiers. Wir behandeln Ihre Beschwerde kostenfrei, korrekt und mit aller Diskretion. 
 

Bitte berücksichtigen Sie:

In folgenden Fällen werden wir eine Beschwerde nicht bearbeiten:
- Der Name und die Anschrift des Beschwerdeführers ist unbekannt.
- Die beanstandete Amtshandlung oder Arbeitsweise ist Gegenstand eines verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Einspruchs, über den noch nicht abschließend entschieden wurde.
- Die Beschwerde bezieht sich nicht auf eine Amtshandlung oder Arbeitsweise des Parlaments oder der Parlamentsverwaltung. In einem derartigen Fall, werden wir mit dem Einverständnis des Beschwerdeführers die Beschwerde an die zuständige Behörde weiterleiten.
Ferner weisen wir darauf hin, dass das Beschwerdeverfahren nicht die Formen und Fristen aussetzt, die für verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Einsprüche bei einer amtlichen Instanz gelten.
 

Weitere Anlaufstelle: die Beschwerdeauskunft

Die Beschwerdeauskunft an der Verbraucherschutzzentrale hilft Ihnen bei der Formulierung einer Beschwerde, egal über welche Behörde Sie sich beschweren möchten. Dort erhalten Sie auch allgemeine Informationen und Auskünfte zum Beschwerdeverfahren.
Die Kontaktdaten der Beschwerdeauskunft finden Sie rechts unter der Rubrik Kontakte.
 

Sonderfall: Hinweisgeber (whistleblower)

Sie möchten einen Verstoß des Parlaments oder seiner Verwaltung gegen das europäische Unionsrecht melden?

Wenn Sie der Meinung sind, dass das Parlament oder seine Verwaltung intern wirksam gegen den festgestellten Verstoß vorgehen kann ohne dass Repressalien zu befürchten sind, dann können Sie den Verstoß direkt hier melden. 

Füllen Sie bitte dazu das Formular „Hinweise“ aus, das Sie rechts unter der Rubrik weiterführende Dokumente finden.

Das ausgefüllte Formular bitte
per Post zusenden an folgende Adresse

Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Dienst Beschwerden
Platz des Parlaments 1
4700 EUPEN

oder 

per E-Mail zusenden an [email protected]

Als Alternative können Sie einen derartigen Verstoß aber auch direkt bei der Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft melden (https://www.dg-ombudsdienst.be/).


Als Hinweisgeber genießen Sie einen besonderen Schutz

Wenn Sie uns Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht mitteilen, genießen Sie einen besonderen Schutz. So darf das Parlament oder die Parlamentsverwaltung zum Beispiel keinen Druck auf Sie ausüben oder Sanktionen ergreifen. Im Detail werden diese Schutzvorkehrungen auf der Webseite des Ombudsdienstes der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschrieben (https://www.dg-ombudsdienst.be/).

Die beanstandete Amtshandlung oder Unterlassung betrifft nicht das Parlament oder die Parlamentsverwaltung?

Wenn nicht das Parlament oder die Parlamentsverwaltung betroffen ist, sondern eine andere Behörde der Deutschsprachigen Gemeinschaft, können Sie den Verstoß direkt bei der Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft melden (https://www.dg-ombudsdienst.be/). 

Datenschutz

Ihre personenbezogenen Angaben sind im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 geschützt.
 
Weiterführende Informationen zum Schutz der Daten finden Sie in der Datenschutz-Erklärung. www.pdg.be/datenschutz 
 
________________________________________
 
 
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected] oder direkt an den Greffier, Herrn Stephan Thomas: +32 87 318 400.
Zurück Drucken Teilen