Aus dem Parlaments-Lexikon
Im DG-Parlament wird allgemein per Handzeichen abgestimmt. In einigen Fällen (z.B. Schlussabstimmung über Dekrete) ist eine namentliche Abstimmung vorgeschrieben. Dabei liest der Präsident die Namen der Parlamentarier in alphabetischer Reihenfolge vor. Alle anwesenden Parlamentsmitglieder sind verpflichtet, ihre Stimme abzugeben. Sie stimmen mit "Ja" , "Nein" oder "Enthaltung". Bei Stimmengleichheit gilt der Punkt, über den abgestimmt wird, als abgelehnt.