Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 454 & 455

09. September 2026 – Frage von Herr M. HOFFMANN & Herr J. GROMMES an Frau Ministerin KLINKENBERG als Nachfrage zur schriftlichen Frage Nr. 172 zur Wohnsituation von Menschen mit Beeinträchtigung & zum Ausbau der Wohn- und Tagesbetreuungsangebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Wie wird ein absehbarer Ausfall der Betreuung zu Hause bei der Dringlichkeit eines Wohnbedarfs berücksichtigt?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Marco HOFFMANN (Vivant), vom 09. September 2026:

In Ihrer Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 172 vom 6. August 2026 teilen Sie mit, dass der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben aktuell 93 Anfragen für einen Wohnplatz vorliegen.1 Bei 16 Personen besteht ein unmittelbarer Bedarf. Weitere 36 Personen wünschen einen Einzug, werden derzeit jedoch nicht als unmittelbar bedürftig eingestuft.

Hinter diesen Zahlen stehen oftmals Familien, in denen Eltern ihre erwachsenen Kinder mit Beeinträchtigung weiterhin zu Hause betreuen. Solange diese Betreuung funktioniert, mag die Situation abgesichert erscheinen. Mit zunehmendem Alter der Eltern kann sich dies jedoch sehr schnell ändern. Das grundsätzliche Problem ist bereits seit Jahren bekannt. Trotzdem stellt sich weiterhin die Frage, ob unser System früh genug reagiert. Aus meiner Sicht sollte ein absehbarer Wohnbedarf berücksichtigt werden, bevor eine Familie an ihre Grenzen kommt. Es sollte möglichst verhindert werden, dass aus einer vorhersehbaren Entwicklung erst ein Notfall werden muss.

Die bestehenden Wohnressourcen können zwar auch zeitlich begrenzte Aufenthalte ermöglichen. Öffentlich ist jedoch nicht ersichtlich, dass für einen plötzlichen Ausfall der Betreuung zu Hause feste Notfallplätze zur Verfügung stehen. Gerade bei bereits bestehendem Mangel an Wohnplätzen stellt sich deshalb die Frage, wie solche Situationen kurzfristig aufgefangen werden.

Dazu meine Fragen: 

1.    Wie wird ein absehbarer Ausfall der Betreuung zu Hause bei der Dringlichkeit eines Wohnbedarfs berücksichtigt?
2.    Welche Rolle spielt das zunehmende Alter betreuender Eltern bei dieser Einschätzung? 
3.    Wie wird die kurzfristige Unterbringung bei einem plötzlichen langfristigen Ausfall der Betreuung zu Hause sichergestellt?


Frage von José GROMMES (ProDG), vom 09. September 2026:

Die Nachfrage nach geeigneten Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Unterstützungsbedarf ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft weiterhin deutlich größer als das bestehende Angebot. Nach den zuletzt mitgeteilten Zahlen liegen der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben 93 Anfragen auf einen begleiteten Wohnplatz vor. Bei 16 Personen besteht ein unmittelbarer Bedarf. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen und Familien, die teilweise bereits seit längerer Zeit auf eine geeignete Lösung warten.

In Ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage haben Sie verschiedene Maßnahmen vorgestellt, mit denen die bestehenden Kapazitäten schrittweise erweitert werden sollen. Genannt wurden unter anderem die Wohnplätze am Hof Peters, die Erweiterung des Focus-Projekts sowie zusätzliche Ressourcen für die Tagesstätten.

In der anschließenden Berichterstattung wurde Ihre Antwort allerdings nur verkürzt wiedergegeben. Bei betroffenen Familien konnte der Eindruck entstehen, dass kurzfristig zahlreiche neue, noch frei verfügbare Plätze geschaffen werden. Vertreter der Einrichtungen weisen jedoch darauf hin, dass einige dieser Kapazitäten bereits für konkrete Personen oder für Schulabgänger des ZFP vorgesehen sind.

Auch bei den geplanten 21 Plätzen am Hof Peters muss berücksichtigt werden, dass die derzeit im Internat der Bischöflichen Schule untergebrachte Wohngruppe mit acht Personen später dorthin umziehen soll. Ein Teil der neuen Infrastruktur ersetzt somit eine bestehende Übergangslösung und stellt keine zusätzliche Betreuungskapazität dar.

Weitere Unklarheit besteht hinsichtlich des ursprünglich am Begleitzentrum Griesdeck in Bütgenbach vorgesehenen Wohnprojekts. Dort waren zwölf Wohnplätze und vier Plätze für Kurzzeitaufenthalte geplant. Aufgrund der Verzögerungen und Kostensteigerungen im Rahmen des Schulbauprogramms ist die weitere Entwicklung dieses Vorhabens derzeit nicht absehbar.

Eine möglichst vollständige Darstellung ist mir daher wichtig, damit die betroffenen Menschen und ihre Familien realistisch einschätzen können, welche zusätzlichen Angebote tatsächlich entstehen.

Deshalb meine Fragen:

1.    Welche zusätzlichen Angebote entstehen im Bereich des begleiteten Wohnens?
2.    Welche zusätzlichen Angebote entstehen im Bereich der Tagesbetreuung?


Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Tatsache, dass die Nachfrage nach Wohn- und Betreuungsangeboten für Menschen mit Unterstützungsbedarf die bestehenden Kapazitäten weiterhin deutlich übersteigt, arbeitet die Regierung trotz der angespannten Haushaltslage gemeinsam mit den Trägern kontinuierlich am Ausbau und an der Weiterentwicklung der bestehenden Angebote, um Menschen mit Beeinträchtigung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre Angehörigen bestmöglich zu entlasten. Unser Ziel ist es, kurz-, mittel- und langfristig Perspektiven zu schaffen, um auch in Notsituationen passende Lösungen anbieten zu können.

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben bewertet jede Anfrage individuell. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter die aktuelle Betreuungssituation, der Unterstützungsbedarf der betroffenen Person, die vorhandenen Hilfsangebote sowie die Stabilität des familiären Umfelds. Auch ein absehbarer Wegfall der häuslichen Betreuung wird in diese Einschätzung einbezogen. Das Alter der betreuenden Eltern allein stellt kein automatisches Priorisierungskriterium dar. Es wird jedoch berücksichtigt, wenn sich daraus konkrete Risiken für die zukünftige Versorgungssituation ergeben. Wenn also alters- oder gesundheitsbedingt absehbar wird, dass die Betreuung mittelfristig nicht mehr gewährleistet werden kann, fließt dies in die Bedarfsbewertung ein. Familien werden ausdrücklich ermutigt, sich frühzeitig an die Dienststelle zu wenden, damit gemeinsam mögliche Perspektiven entwickelt und geeignete Unterstützungsangebote vorbereitet werden können. 

Für unvorhergesehene Krisensituationen bestehen verschiedene Möglichkeiten der Entlastung und Überbrückung. Hierzu gehören zeitlich begrenzte Aufenthalte in bestehenden Strukturen sowie ggfs. individuelle Lösungen. Dauerhaft freigehaltene Notfallplätze bestehen derzeit nicht, da die vorhandenen Kapazitäten bereits stark ausgelastet sind. In akuten Situationen arbeiten die Dienststelle und die Einrichtungen eng zusammen, um möglichst rasch eine bedarfsgerechte Lösung zu finden. 

Was den Ausbau der Wohnangebote betrifft, erfolgt der wichtigste Entwicklungsschritt am Standort Hof Peters in Emmels. Dort soll ein Wohn- und Unterstützungsangebot mit insgesamt 21 Wohnplätzen entstehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die derzeitige Wohngruppe im Internat der Bischöflichen Schule in St. Vith mit ihren acht Bewohnern nach Fertigstellung der Infrastruktur dorthin umziehen wird. Das Internat stellt aktuell eine Übergangslösung dar. 

Darüber hinaus ist die Kapazität des Focus-Projekts in Eupen seit dem Umzug an den neuen Standort Klebankgasse von vier auf sieben Plätze erhöht worden. Das Angebot richtet sich an Menschen mit Doppeldiagnose und wird von der VoG TuaVia getragen.

Zusätzlich wird im Rahmen des Kathleos-Projekts in Kelmis an einem Modell gearbeitet, das Wohn- und Pflegeangebote mit Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigung verbindet. Die konkrete Ausgestaltung befindet sich noch in der Ausarbeitung. 

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass ich bewusst keine falschen Erwartungen wecken möchte. Neue Gebäude allein lösen die Herausforderung nicht. Entscheidend ist ebenso die langfristige Finanzierung des Betriebs und die Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal, was an sich eine große Herausforderung darstellt, weswegen wir vermehrt auf größere Wohnstrukturen mit Synergieeffekten setzen. Die neuen Plätze sollen entsprechend dem Bedarf und den verfügbaren personellen Ressourcen schrittweise in Betrieb genommen. Unser Fokus liegt auf den genannten Projekten, die uns erlauben, zusätzliche Wohn- und Unterstützungsangebote zu schaffen und die vorhandenen Ressourcen möglichst effizient zu bündeln.

Im Bereich der Tagesbetreuung wurden bereits zusätzliche Ressourcen geschaffen. Die Tagesstätten verfügen seit diesem Jahr über zusätzliche Betreuungsstunden in Form von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen. Da die Plätze für ZFP-Schulabgänger vorgesehen sind, handelt es sich um eine tatsächliche Erweiterung des Angebots. 

Darüber hinaus prüft die Regierung gemeinsam mit den Trägern die Möglichkeit, die Öffnungszeiten der Tagesstätten auszuweiten. Ebenfalls wird geprüft, die Angebote der Freizeitbegleitung künftig stärker auch für junge Erwachsene zugänglich zu machen. Die Freizeitbegleitung am Mittwochnachmittag, an den Wochenenden und in den Ferien ermöglicht jungen Menschen mit Beeinträchtigung interessante Aktivitäten und Ausflüge außerhalb des gewohnten Umfelds und bedeutet für die Angehörigen eine wichtige Entlastung und kurze Auszeit in ihrem herausfordernden Alltag.

Ergänzend wurde die finanzielle Eigenbeteiligung der Familien in der Freizeitbegleitung deutlich gesenkt.

Zudem wird mit dem Projekt „FamilienZeit Plus“ von VIVA Ostbelgien, das von der Deutschsprachigen Gemeinschaft mitfinanziert wird, ein weiteres Entlastungsangebot für Angehörige unterstützt. Hier übernehmen Ehrenamtliche und Studierende stundenweise die Betreuung zu Hause oder bei Aktivitäten. So wird Eltern oder Angehörigen Raum für Erholung, Termine oder andere wichtige Aufgaben geschaffen. 

Ich möchte noch einmal betonen, dass ich allergrößtes Verständnis für die Sorgen und Belastungen der Eltern von Kindern mit einer Beeinträchtigung habe. 

Unser Ziel bleibt klar: Menschen mit Beeinträchtigung ein möglichst selbstbestimmtes Leben in unserer Gemeinschaft zu ermöglichen und ihre Familien bestmöglich und nachhaltig zu entlasten. Die laufenden Projekte alleine werden den bestehenden Bedarf mittelfristig mit Sicherheit nicht vollständig abdecken können, werden allerdings den als prioritär eingestuften Personen auf der Warteliste für ein Wohnheim die Möglichkeit einer Unterbringung bieten. So stellen sie wichtige und notwendige Schritte dar, um die Wohn-, Betreuungs- und Entlastungsangebote in der Deutschsprachigen Gemeinschaft weiter auszubauen, den unmittelbaren Bedarf abzudecken und zugleich besser auf zukünftige Bedarfe und Krisensituationen vorbereitet zu sein. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 

 

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