Mündliche Frage Nr. 453 09. September 2026 – Frage von Herr E. SIMAR an Frau Ministerin KLINKENBERG zum zunehmenden Einsatz von KI-basierten Chatbots im Bereich der psychischen Gesundheit und psychologischen Unterstützung Liegen der Regierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Bürgerinnen und Bürger in Ostbelgien generative KI-Anwendungen bereits im Zusammenhang mit ihrer psychischen Gesundheit nutzen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Etienne SIMAR (CSP), vom 09. September 2026: Generative KI wird zunehmend genutzt, um sich über psychische Gesundheit zu informieren und erste Unterstützung bei persönlichen Belastungen zu erhalten. Gründe sind vor allem die ständige Verfügbarkeit, der einfache und teilweise anonyme Zugang. Fachleute betonen jedoch, dass KI keine professionelle psychologische oder psychiatrische Betreuung ersetzen kann. Risiken bestehen unter anderem in falschen Auskünften, fehlender Berücksichtigung des individuellen Kontexts und dem Fehlen einer echten therapeutischen Beziehung. Vielversprechender erscheint daher der Einsatz von KI als ergänzendes Instrument innerhalb professioneller Versorgung. Dafür sind klare fachliche, ethische und datenschutzrechtliche Regeln sowie menschliche Aufsicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund möchte ich folgende Fragen stellen: 1. Liegen der Regierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Bürgerinnen und Bürger in Ostbelgien generative KI-Anwendungen bereits im Zusammenhang mit ihrer psychischen Gesundheit nutzen? 2. Welche Chancen sieht die Regierung in der Nutzung generativer KI-Anwendungen im Bereich der psychischen Gesundheit? 3. Steht die Regierung zu dieser Thematik im Austausch mit den zuständigen föderalen, Behörden aus dem Gesundheitsbereich? Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Regierung verfolgt die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz aufmerksam und erkennt das Potenzial dieser Technologien auch im Therapie- und Beratungsbereich. Aktuell liegen uns aber keine Erkenntnisse vor, ob die Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits generative KI-Anwendungen nutzen. Auch scheint diese Thematik keinen priorisierten Stellenwert auf föderaler Ebene zu haben. Im Zuge eines Gespräches mit dem Netzwerk mentale Gesundheit Ostbelgien im Frühjahr 2026 wurde die Nutzung von KI im professionellen Bereich kurz angerissen. Die verschiedenen Dienste sind sehr zurückhaltend in dieser Thematik, vereinzelte Psychologen nutzen Apps, dies ist aber eher als Pionierarbeit zu betrachten. Das Netzwerk hat im Januar einen Vortrag zur app-basierten Therapie für die Erste Linie Psychologen organisiert. Es ging um Vor- und Nachteile, Anwendung im Therapiealltag und die Vorstellung von Apps, die durch die Uni Aachen geprüft wurden. KI kann perspektivisch als unterstützendes Instrument eingesetzt werden, etwa zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen, zur administrativen Entlastung von Personalmitgliedern oder zur Ergänzung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote. Für potenzielle Nutzer erscheint KI in erster Linie praktisch, da Chatbots jederzeit verfügbar sind, die Nutzung anonym ist und man keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Gleichzeitig ist der Einsatz von KI im sensiblen Bereich der psychosozialen Beratung und Therapie mit besonderen Anforderungen verbunden. Fragen des Datenschutzes, der ethischen Verantwortung sowie der Qualitätssicherung spielen hierbei eine zentrale Rolle. Auch müssen bei der Nutzung von Chatbots folgende Aspekte berücksichtigt werden: • Eine KI trägt keine Verantwortung für ihre Ratschläge. • Sie kennt nicht den gesamten Lebenskontext einer Person. • Sie kann dazu neigen, dem Nutzer das zu sagen, was dieser hören möchte. • Sie ersetzt keine professionelle psychologische Behandlung. Zum jetzigen Zeitpunkt nimmt die Regierung daher eine beobachtende und prüfende Haltung ein. Ziel ist es, die Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene zu verfolgen und abzuwägen, inwiefern KI künftig sinnvoll und verantwortungsvoll als Ergänzung zu bestehenden Angeboten eingesetzt werden kann. So kann KI dazu beitragen, die Zeit bis zum Erhalt professioneller Unterstützung zu überbrücken und erste Orientierung zu bieten. Sie kann jedoch den persönlichen Kontakt sowie die therapeutische Expertise und die professionelle Arbeit der Fachkräfte in Therapie- und Beratungszentren nicht ersetzen. Vielmehr ist sie als ergänzendes Werkzeug zu verstehen, das verantwortungsvoll eingesetzt werden muss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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