Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 388

07. Mai 2026 – Frage von A. JERUSALEM an Herrn Minister FRANSSEN zur Arbeit mit Schulhunden im Unterrichtswesen der DG

Wie sollte sich die Arbeit mit Schulhunden in der DG nach Ihrer Einschätzung weiterentwickeln?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
 
 
Frage von Andreas JERUSALEM (ECOLO), vom 07. Mai 2026:
 
Schule ist so viel mehr als Wissensvermittlung – gerade die Bürgerversammlung zum Thema Schülerkompetenzen hat uns das schonungslos vor Augen geführt. Schulen müssen deshalb bewusst überlegen, wie sie den zahlreichen weiteren Herausforderungen im Alltag begegnen wollen, um Kinder zum Beispiel auch im Bereich des sozial-emotionalen Lernens zu fördern. Solche Konzepte müssen auf soliden Beinen stehen, den individuellen Rahmen der Schule und der Schülerschaft berücksichtigen und vom Kollegium getragen werden. 
 
Einen Beitrag zu dieser Entwicklung können Schulhunde leisten. Sie bewerten nicht, schenken Liebe und Aufmerksamkeit, beruhigen – und können auf einzelne Kinder, auf Gruppen und auf ganze Klassen einen positiven Einfluss haben. 
 
Natürlich ist für eine solche Arbeit nicht jeder Hund geeignet. Eine fundierte Ausbildung für Tier und Lehrpersonal ist unverzichtbar. Außerdem muss der Einsatz am Tierwohl ausgerichtet sein. Und schließlich müssen Schüler- und Elternschaft über die Arbeit informiert sein. In einem solchen Fall kann die Arbeit mit einem oder mehreren Schulhunden fruchtbar und bereichernd für eine Schulgemeinschaft sein. 
 
Dennoch wird die Arbeit mit Schulhunden in ihrer bekannten Form an einer Schule in der DG mit dem Ende dieses Schuljahres auf Trägerwunsch enden. Dort sollen Hunde zukünftig nur noch zur Einzelbetreuung eingesetzt werden dürfen. 
 
Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen, Herr Minister: 
 
1. Wie viele Hunde werden in Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft im laufenden Schuljahr als ausgebildete Schulhunde eingesetzt? 
2. Wie stehen Sie als Minister und zuständiger Schulträger des Gemeinschaftsunterrichtswesens zum Einsatz von ausgebildeten Hunden in den Schulen der DG?
3. Wie sollte sich die Arbeit mit Schulhunden in der DG nach Ihrer Einschätzung weiterentwickeln?
 
 
Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Sehr geehrter Herr Jerusalem,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
 
bis dato gibt es zum Thema der tiergestützten Pädagogik und damit auch zur Frage der Schulhunde keine direkte Rechtsvorschrift. Das Führen eines Schulhundes unterliegt demnach auch keiner ministeriellen Genehmigungspflicht, sondern liegt im Verantwortungsbereich des Schulträgers. Auch wenn ich Kenntnis von einzelnen Projekten habe, liegen mir keine abschließenden Zahlen dazu vor, wie viele Hunde in den Schulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt werden.
 
Der aktuelle Forschungsstand bestätigt, dass tiergestützte Pädagogik Schülerkompetenzen stärken kann, nicht nur sozial-emotionale Kompetenzen, aber auch motorische und personale Schülerkompetenzen. Demnach stehe ich dem Einsatz von ausgebildeten Schulhunden prinzipiell positiv gegenüber. 
 
Für einen verantwortungsvollen Einsatz tiergestützter Angebote im schulischen Kontext sind die organisatorischen und versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen klar zu definieren. 
 
Zuallererst bedarf es, wie Sie auch erwähnen, einer Ausbildung für Hund und Halter. Grundsätzliche Formel hierbei ist: nicht alles, was bellt, ist ein Schulhund. 
 
Es bedarf ebenso organisatorischer Rahmenbedingungen, Hygienevorschriften, Vorschriften zur Sicherheit aller Beteiligten, artgerechte Haltung, Freiwilligkeit des Kontakts, hundefreie Zonen und so weiter. Vor dem Einsatz von Schulhunden sind zudem, und dies ist sehr wichtig, Haftungs- und Versicherungsfragen zu klären. 
 
Im Augenblick gilt, dass der Einsatz von Hunden in der Schule aus vorher genannten Aspekten mit einem Konzept verbunden sein muss. Was das Gemeinschaftsunterrichtswesen anbelangt, gibt es zu diesem Zeitpunkt Projektüberlegungen, die sich in Ausarbeitung befinden. Zusätzliche Mittel sehe ich hierfür, aber auch für die anderen Unterrichtsnetze, allerdings nicht vor. Diese Projekte müssen Schulen und Schulträger mit den bereitgestellten Mitteln leisten.
 
Weitere, die hier angesprochenen Aspekte vertiefende Antworten können Sie meinen Antworten auf die schriftlichen Fragen von Herrn Wertz entnehmen, die ich vorgestern dem Parlament übermittelt habe.
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