Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 387

07. Mai 2026 – Frage von A. JERUSALEM an Herrn Minister FRANSSEN zur Unumkehrbarkeit der Altersteilzeitregelung vor dem Hintergrund der föderalen Rentenreform

Sind Sie bereit, die Unumkehrbarkeit der Altersteilzeit zumindest zeitweilig auszusetzen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
 
 
Frage von Andreas JERUSALEM (ECOLO), vom 07. Mai 2026:
 
Die Pensionsreform von der Regierung De Wever wirkt sich vor allem negativ auf Rentnerinnen und Rentner in fernerer Zukunft aus. Einige Auswirkungen sind noch gar nicht absehbar. Gewisse sorgen nun aber bereits für negative Folgen für Personen, deren Rente kurz bevorsteht. Das ist der Fall bei der Regelung zur Altersteilzeit im Unterrichtswesen. Dabei werden die Regeln im laufenden Betrieb zu Ungunsten der betroffenen Personen verändert, ohne dass diese einen Ausweg nutzen könnten. Das geht nicht! Daher bitte ich Sie zu handeln, Herr Minister.
 
Die Altersteilzeitregelung im Unterrichtswesen ist eine unumkehrbare Vorruhestandsregelung und funktioniert wie folgt: 
 
Personalmitglieder, die zu Beginn des Schuljahres 55 bzw. 58 Jahre alt sind, ihren Antrag fristgerecht einreichen  und gewisse statutarische Bedingungen erfüllen können eine Altersteilzeit beantragen. Wird ihr Antrag bewilligt, reduziert sich ihre Stundenumfang um 25 %, ihr Gehalt jedoch nur um 20 %. Das Personalmitglied bekleidet in der Folge also eine Dreiviertelstelle, wovon sie zwei Drittel [¾ eines vollen Stundenplans] im Regelunterricht leistet und ein Drittel [¼ eines vollen Stundenplans] in pädagogisch-administrativen Zusatzdienstleistungen erfüllt. 
 
Die Anpassungen der Pensionsreform sehen vor, dass in Zukunft nur noch die ersten beiden Jahre einer Vorruhestandsregelung für die Berechnung der Höhe der Rente berücksichtigt werden sollen. Da die Altersteilzeit aber deutlich länger in Anspruch genommen werden kann, führt diese Anpassung von föderaler Ebene dazu, dass Personen, die sich bereits in Altersteilzeit befinden, mit teils massiven Renteneinbußen zu rechnen haben, die zum Zeitpunkt ihrer Antragstellung nicht absehbar waren. 
 
Die DG hat die Möglichkeit, den Personalmitgliedern einen Ausweg aus dieser Situation zu ermöglichen: die Unumkehrbarkeit sollte - mindestens zeitweilig - aufgehoben werden. So können Personalmitglieder entscheiden, ob sie die Einschnitte bei ihrer Rente auf sich nehmen, oder vollständig in den Job zurückkehren wollen. 
 
Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen, Herr Minister: 
 
1. Sind Sie bereit, die Unumkehrbarkeit der Altersteilzeit zumindest zeitweilig auszusetzen?
2. Und falls nicht: Welche andere Lösung bieten Sie Personalmitgliedern, die aufgrund einer laufenden Altersteilzeit negative Auswirkungen auf ihren Rentenanspruch zu befürchten haben? 
 
 
Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Sehr geehrter Herr Jerusalem,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
 
mir ist zunächst wichtig zu betonen, dass ich die Situation sehr ernst nehme und die Entwicklungen auf föderaler Ebene bereits seit Längerem aufmerksam verfolge.
 
Es ist nachvollziehbar, dass die angekündigte föderale Pensionsreform bei vielen Betroffenen Fragen und Unsicherheiten auslöst. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die entsprechenden Bestimmungen auf föderaler Ebene bislang noch nicht endgültig verabschiedet wurden und derzeit keine abschließende Bewertung zulassen. Deshalb ist es erforderlich, zunächst belastbare Informationen abzuwarten und die möglichen Auswirkungen sorgfältig einzuordnen.
 
Für Personen, die sich auf Grundlage der damals geltenden Rahmenbedingungen für eine Altersteilzeit entschieden haben, ist es dabei wichtig, dass die weitere Entwicklung transparent kommuniziert und verantwortungsvoll geprüft wird.
 
Nach aktuellem Stand weist der Föderale Pensionsdienst darauf hin, dass die neuen Modalitäten voraussichtlich nicht für Personen gelten sollen, die sich bereits vor dem 1. Februar 2025 im Vorruhestand befanden oder diesen beantragt haben. Dabei handelt es sich jedoch noch nicht um eine rechtsverbindliche Aussage.
 
Die Altersteilzeit im Unterrichtswesen ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bewusst als grundsätzlich unumkehrbare Form des Vorruhestands ausgestaltet. Diese Ausgestaltung steht in engem Zusammenhang mit der rechtlichen und pensionstechnischen Anerkennung der Maßnahme. Eine kurzfristige Anpassung ist daher derzeit nicht vorgesehen.
 
Sobald gesicherte Informationen vorliegen, werden wir analysieren, welche Auswirkungen sich für die bestehende Regelung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ergeben und ob daraus weiterer Handlungsbedarf entsteht.
Zurück Drucken Teilen
Uitzicht op het parlement van de Duitstalige gemeenschap in België

Het Parlement

Het Parlement van de Duitstalige Gemeenschap is een soevereine beslisser op de bevoegdheidsgebieden van de Gemeenschap.

Bezoek het parlement

Bezoekers zijn van harte welkom in het Parlement van de Duitstalige Gemeenschap! Van de identiteit van de Duitstalige Belgen tot de werking van het parlement, je komt er veel te weten over Oost-België.

Meer informatie

De geschiedenis van het Parlement

Het Parlement van de Duitstalige Gemeenschap is sinds haar ontstaan een sleutelspeler geworden in de regionale politiek en speelt een doorslaggevende rol in de ontwikkeling van de autonomie van het Duitstalige deel van België.

Meer informatie