Schriftliche Frage Nr. 145 16. April 2026 – Frage von F. WERTZ an Herrn Ministerpräsident PAASCH zum EU-Regulierungs- und Förderinstrument BRIDGEforEU Wurde die Regierung über die Möglichkeit der Einrichtung von Cross-Border Coordination Points (CBCP) informiert? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Frederik WERTZ (PFF), vom 20. März 2026: BRIDGEforEU ist ein EU Regulierungs und Förderinstrument, das am 19. Mai 2025 als neues Governance Werkzeug beschlossen wurde, um die Zusammenarbeit in Grenzregionen der EU zu stärken. Das Instrument soll administrative und rechtliche Hindernisse für grenzüberschreitende Zusammenarbeit abbauen und so das gemeinsame Lösen von Problemen über Grenzen hinweg erleichtern. Ein zentrales Element sind die Cross Border Coordination Points (CBCP) –Anlaufstellen, die grenzbezogene Probleme analysieren und als Verbindungsstelle zwischen lokalen Akteuren und nationalen Behörden fungieren. Mitgliedstaaten entscheiden freiwillig, ob und wie sie solche CBCPs einrichten. Ein CBCP kann das gesamte Land abdecken oder sich auf bestimmte Regionen konzentrieren; es kann von nationalen Behörden betrieben oder in bestehende grenzüberschreitende Einrichtungen integriert werden. Ein Pilotprojekt für einen CBCP läuft bereits zwischen den Niederlanden und Flandern im Rahmen des Interreg-Projekts „Het Schakelpunt Grensbelemmeringen Vlaanderen-Nederland“.Grenzhindernisse können beim Schakelpunt gemeldet werden, diese werden analysiert und in Absprache mit Organisationen sowie lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Behörden mögliche Lösungen auf die politische Agenda gesetzt. Eine ähnliche Initiative wird derzeit zwischen Flandern und Frankreich entwickelt. Für Ostbelgien relevante Themenfelder, die eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit erfordern, gibt es zur Genüge: Fachkräftemangel, Infrastruktur, Gesundheitsversorgung oder adminsitrative Vereinfachung. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen, geehrter Herr Ministerpräsident, folgende Fragen stellen: 1. Wurde die Regierung über die Möglichkeit der Einrichtung von Cross-Border Coordination Points (CBCP) informiert? 2. Welche Schritte plant die Regierung, um EU-Fördermittel für den Aufbau oder die Beteiligung an einer CBCP-Struktur zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen? 3. Inwiefern beabsichtigt die Regierung, sich aktiv an einem CBCP zu beteiligen, um grenzüberschreitende Probleme mit Nachbarregionen wie NRW, Limburg, Luxemburg oder der Wallonie zu identifizieren und zu lösen? 4. Welche konkreten Optionen prüft die DG derzeit, um entweder selbst ein CBCP aufzubauen oder ihn in bestehende Strukturen (Interreg-Programme, Euregio Maas-Rhein) zu integrieren? 5. Welche grenzüberschreitenden Themenfelder sieht die Regierung gegebenenfalls besonders vorrangig für einen CBCP in Ostbelgien? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident 1. Wurde die Regierung über die Möglichkeit der Einrichtung von Cross-Border Coordination Points (CBCP) informiert? Dank der guten Außenbeziehungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhält die Regierung über ihre Kontakte sowie die Vertretung in Brüssel Informationen über solche Initiativen unmittelbar und zeitnah. Bereits beim Vorgängermodell des ECBM war die Deutschsprachige Gemeinschaft stark involviert und wurde während der gesamten Ausarbeitungsphase kontinuierlich über den aktuellen Stand informiert. Zusätzlich findet ein regelmäßiger Austausch innerhalb der Arbeitsgruppe des Außenministeriums statt, in der neben der Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch die anderen Teilstaaten vertreten sind. Dadurch bestehen zugleich Einblicke in deren jeweilige Vorgehensweisen. 2. Welche Schritte plant die Regierung, um EU-Fördermittel für den Aufbau oder die Beteiligung an einer CBCP-Struktur zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen? Derzeit plant die Regierung weder den Aufbau noch die Beteiligung an einer CBCP-Struktur. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen ist noch unklar, welche finanziellen Mittel konkret zur Verfügung stehen, da dies unter anderem davon abhängt, wie viele Kontaktstellen europaweit eingerichtet werden. Zum anderen verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft bereits über gut funktionierende bestehende Strukturen wie die Euregio Maas-Rhein, die Großregion sowie die allgemeinen bilateralen Beziehungen zu den Nachbarregionen. Der zusätzliche Nutzen neuer Strukturen sowie der damit verbundene Kommunikations- und PR-Aufwand erscheinen daher derzeit nicht ausreichend und haben dazu geführt, dass vorerst von einer Beteiligung abgesehen wird. 3. Inwiefern beabsichtigt die Regierung, sich aktiv an einem CBCP zu beteiligen, um grenzüberschreitende Probleme mit Nachbarregionen wie NRW, Limburg, Luxemburg oder der Wallonie zu identifizieren und zu lösen? Wie bereits in der vorherigen Antwort dargestellt, bestehen derzeit keine Pläne zur Beteiligung an einer CBCP-Struktur. Es fanden jedoch mehrere Abstimmungen mit den anderen Teilstaaten sowie mit den Partnern der Grenzregionen statt, um sich über Möglichkeiten, Mehrwert und Herausforderungen eines solchen Instruments auszutauschen. Dies geschah insbesondere im Rahmen der Großregion sowie in der Arbeitsgruppe des Außenministeriums und im direkten Austausch mit den Partnern der Grenzregionen Bis auf die Initiative in Flandern in Zusammenarbeit mit den Niederlanden vertreten die meisten Akteure die Auffassung, dass die bestehende grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereits gut funktioniert und die vorhandenen Strukturen ausreichend sind. Für größere grenzüberschreitende Herausforderungen steht zudem das Instrument „b-solutions“ zur Verfügung. Darüber hinaus bestehen etablierte direkte Kontaktwege zwischen den zuständigen Stellen in den Grenzregionen, sodass Anliegen in der Regel ohne zusätzliche EU-Strukturen effizient und unmittelbar geklärt werden können. 4. Welche konkreten Optionen prüft die DG derzeit, um entweder selbst ein CBCP aufzubauen oder ihn in bestehende Strukturen (Interreg-Programme, Euregio Maas-Rhein) zu integrieren? Die oben genannten Abstimmungen gelten auch für diese Frage. Zudem wartet die Deutschsprachige Gemeinschaft gemeinsam mit den anderen Partnern auf Erfahrungswerte aus Flandern, wo bereits eine entsprechende Kontaktstelle eingerichtet wurde. Für Rückfragen der Europäischen Kommission steht der zuständige Fachbereich des Ministeriums als Kontaktstelle zur Verfügung. 5. Welche grenzüberschreitenden Themenfelder sieht die Regierung gegebenenfalls besonders vorrangig für einen CBCP in Ostbelgien. Siehe Frage 2-4
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