Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 134

27. März 2026 – Frage von D. STIEL an Frau Ministerin KLINKENBERG zu geplanten Änderungen in der Kinderkrippe Hergenrath

Wie definiert das ZKB die „Randzeiten“ konkret (Uhrzeiten)?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 24. Februar 2026:

Die Leitung des Zentrums für Kinderbetreuung (ZKB) hat die Eltern der Kinderkrippe Hergenrath über geplante strukturelle Anpassungen informiert, die mit haushaltspolitischen Rahmenbedingungen begründet werden. Dem Schreiben zufolge bleiben die gesetzlichen Betreuungsschlüssel formal unverändert. Gleichzeitig sind organisatorische Veränderungen vorgesehen, darunter Gruppenzusammenlegungen in sogenannten Randzeiten, die Umstellung der Verpflegung auf eine externe Lieferküche sowie Anpassungen im Organigramm zugunsten zusätzlicher Leitungsressourcen.

Als Ziel werden Stabilität, Qualitätssteigerung und gleichzeitige Kosteneinsparung benannt. Der Brief stellt die Maßnahmen in einer deutlich positiv formulierten Sprache als Stabilisierung und Qualitätsaufwertung dar. Zugleich werden strukturelle Anpassungen angekündigt, die mit Effizienz- und haushaltspolitischen Erwägungen begründet werden. Diese Verbindung von Sparnotwendigkeit und Qualitätsversprechen wirft Fragen auf und bedarf einer transparenten fachlichen Einordnung. Rückmeldungen aus der Elternschaft zeigen zudem, dass die Darstellung nicht zu mehr Klarheit oder Vertrauen geführt hat, sondern vielmehr Unsicherheiten ausgelöst hat.

Gerade im sensiblen Bereich der frühkindlichen Betreuung ist es aus unserer Sicht entscheidend, strukturelle Veränderungen offen zu benennen und ihre pädagogischen Auswirkungen nachvollziehbar darzulegen.

Im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist zudem festzuhalten, dass pädagogische Qualität nicht allein an formalen Kennzahlen gemessen werden kann. Sie hängt in besonderem Maße von stabilen Beziehungen, verlässlichen Bezugspersonen, ausreichender Präsenzzeit und Kontinuität im Alltag ab. Vor diesem Hintergrund werfen die angekündigten Maßnahmen mehrere Spannungsfelder auf:

Erstens: Sparzwang und Qualitätssteigerung
Die Maßnahmen werden als Effizienzsteigerung bei gleichzeitiger Qualitätsaufwertung dargestellt. Erfahrungsgemäß birgt ein Sparkurs im Personal- und Organisationsbereich jedoch das Risiko von Arbeitsverdichtung und führt nicht unbedingt zu einer Verbesserung des Angebotes.

Wir von der Vivant-Fraktion sprechen uns sicherlich nicht gegen Effiziensteigerung und Durchforstung von Organisationsbereichen aus – jedoch stehen in der Kleinkindbetreuung Beziehungsqualität und pädagogische Standards im Vordergrund. In der Kleinkindbetreuung sollten dann auch Messgrößen oder Kennzahlen herangezogen werden die diesen Kriterien gerecht werden

Zweitens: Betreuungskontinuität und Gruppenzusammenlegungen
Im Schreiben wird die Bedeutung fester Bezugspersonen hervorgehoben, während gleichzeitig Gruppenzusammenlegungen in Randzeiten vorgesehen sind. Im U3-Bereich gilt Bindungskonstanz als zentraler Qualitätsfaktor: Bindung ist in diesem Alter keine Nebensache, sondern die Grundlage für emotionale Sicherheit, Entwicklung und Lernbereitschaft. Veränderungen in Gruppenstrukturen können diese Stabilität beeinträchtigen.

Drittens: Zeitgewinn für das Kind und Ausbau von Leitungsressourcen
Es wird argumentiert, dass organisatorische Anpassungen Ressourcen freisetzen sollen. Gleichzeitig ist ein Ausbau von Leitungsressourcen vorgesehen. Leitungsstrukturen können zur Qualitätssicherung beitragen, sofern die dadurch gebundenen Mittel und Zeitressourcen tatsächlich der pädagogischen Arbeit am Kind zugutekommen.

Viertens: Individualität und Standardisierung
Während eine individuelle Begleitung der Kinder betont wird, gehen einzelne Maßnahmen mit einer stärkeren Standardisierung einher, etwa bei Verpflegung und Organisation. Hier stellt sich die Frage, wie individuelle Bedürfnisse unter stärker zentralisierten Strukturen konkret berücksichtigt werden.

Fünftens: Qualifikation und Präsenzzeit
Die hohe Qualifikation des Personals wird als Qualitätsmerkmal hervorgehoben. Qualifikation ist zweifellos ein zentraler Faktor, kann jedoch insbesondere im U3-Bereich die notwendige Präsenzzeit und Beziehungsdichte nicht ersetzen. Beziehungsarbeit ist hier ein grundlegender Bestandteil pädagogischer Qualität.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

Zum Personaleinsatz und zu den Randzeiten
1.    Wie definiert das ZKB die „Randzeiten“ konkret (Uhrzeiten)?
In welchem zeitlichen Umfang finden Gruppenzusammenlegungen statt und wie viele Kinder sowie Betreuungspersonen sind dabei jeweils gleichzeitig anwesend?
Liegt der Regierung hierzu eine detaillierte Darstellung vor?
2.    Werden Kinder im Rahmen dieser Zusammenlegungen regelmäßig in andere, ihnen nicht vertraute Räumlichkeiten verlegt?
Ist die Regierung über diese organisatorische Praxis informiert?
3.    Wie wird unter diesen Bedingungen die angekündigte Betreuungskontinuität organisatorisch sichergestellt?
Teilt die Regierung die Einschätzung, dass Bindungskonstanz im U3-Bereich ein zentraler Qualitätsfaktor ist und wie wird diese gewährleistet?
4.    Gibt es Konstellationen, in denen eine Betreuungsperson faktisch gleichzeitig für mehr Kinder verantwortlich ist als vor der Umstellung, auch bei formaler Einhaltung des gesetzlichen Betreuungsschlüssels?
Wurde diese Frage im Vorfeld geprüft?
5.    Welche konkreten Kriterien oder Analysen liegen der Aussage zugrunde, dass der Personaleinsatz künftig „effizienter“ gestaltet werden müsse?
Sind diese Analysen der Regierung bekannt bzw. von ihr eingefordert worden?

Zu den haushaltspolitischen Hintergründen
6.    Welche konkreten haushaltspolitischen Vorgaben oder Sparziele der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stehen im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen?
7.    In welchem exakten Umfang (Euro-Betrag pro Jahr) werden durch diese Maßnahmen Mittel eingespart, und wie bewertet die Regierung dieses Einsparvolumen im Verhältnis zu möglichen Auswirkungen auf die Betreuungsqualität?

Zur Verpflegung und Verwaltung
8.    Welche pädagogischen oder qualitativen Vorteile (abgesehen von finanziellen Aspekten) ergeben sich aus Sicht der Regierung durch die Umstellung auf eine externe Lieferküche?
9.    Wer kontrolliert künftig die Qualität, Frische sowie die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse (z. B. Allergien) und nach welchen Standards erfolgt diese Kontrolle?
Unterliegt diese Kontrolle der Aufsicht der Regierung?
10.    Werden im Zuge der Anpassung zusätzliche Leitungs- oder Verwaltungsstellen geschaffen? Falls ja, in welchem Umfang?
Wurde diese Prioritätensetzung mit der Regierung abgestimmt?

Zur Umsetzung
11.    Ab wann treten die Veränderungen in Kraft?
Wurde die Regierung im Vorfeld informiert oder eingebunden?
Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurden die Maßnahmen beschlossen und welche Evaluationsmechanismen sind vorgesehen?

Abschließend bitte ich um eine klare Darstellung, wie die Regierung sicherstellt, dass organisatorische oder finanzielle Anpassungen im U3-Bereich nicht zu einer faktischen Verschiebung der pädagogischen Qualität führen.


Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen

Die Randzeiten in der Kinderbetreuung beschreiben die Betreuungszeit, in der weniger als sechs Kinder je Betreuungsgruppe anwesend sind. Erfahrungsgemäß trifft dies auf die erste und die letzte Stunde der Öffnungszeiten zu.

Die Betreuung in den sogenannten Randzeiten findet in den Räumlichkeiten statt, die dem Standort laut Anerkennung angehören. Die Kinder werden folglich im selben Standort und in den ihnen vertrauten Räumlichkeiten betreut.

Das Zusammenlegen von Gruppen in den Randzeiten ist in der Kinderbetreuung üblich und stellt keine besondere organisatorische Maßnahme dar, die einer Genehmigung durch die Regierung bedarf.

Die Randzeiten werden bei der Personalplanung selbstverständlich berücksichtigt. Auch dies stellt keine besondere organisatorische Maßnahme dar, die einer Genehmigung durch die Regierung bedarf. Die Regierung verfügt dementsprechend über keine detaillierte Auflistung der Randzeiten pro Standort, die naturgemäß variieren kann.

Kinder können bereits im Alter von 0 bis 3 Jahren mehrere sichere Bindungen aufbauen und Betreuungskontinuität erleben, indem Strukturen stabil sind. Eine stabile Struktur bedeutet, dass ein Kind den Alltag als vorhersehbar und emotional verlässlich erlebt. Das ZKB gewährleistet stabile Strukturen durch wiederkehrende Abläufe, Rituale, vertraute Räumlichkeiten und eine verlässliche Reaktion auf individuelle Bedürfnisse. Bindungskonstanz bedeutet folglich nicht nur, die absolute Exklusivität einer Bezugsperson, sondern auch Übergänge professionell und fachlich zu begleiten.

Bindungsfragen sind in allen Kinderbetreuungsstrukturen vorhanden. Je nach Betreuungsform muss die Antwort unterschiedlich ausfallen. In individuellen Betreuungsformen, d. h. bei den selbstständigen Tagesmüttern/-vätern, den Kinderbetreuern in Heimarbeit und den konventionierten Tagesmüttern, steht per Definition nur eine Betreuerin mit den Eltern und den Kindern in Kontakt. Hierdurch entsteht eine mitunter sehr enge persönliche Bindung. Fällt hingegen diese Betreuerin, z. B. krankheits- oder urlaubsbedingt aus, dann findet keine Betreuung statt. Das führt unweigerlich zu Ausfällen in der Betreuung und kann zu organisatorischen Problemen für die Eltern führen.

In den kollektiven Betreuungsformen (Kinderkrippen und co-Initiativen) hingegen sind mehrere Betreuer vor Ort. Durch die längeren Öffnungszeiten und den damit einhergehenden Schichtdiensten gibt es in diesen Strukturen verlässliche und vorhersehbarere Abläufe. Der Dienstleister gewährleistet beim Ausfall einer Betreuerin weiterhin die Betreuung, indem eine andere den Kindern bekannte Person die Betreuung übernimmt. Die Betreuungskontinuität ist somit gewährleistet.

Die Eltern haben die Möglichkeit, zwischen beiden Formen zu wählen und zwischen den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Betreuungsform abzuwägen – ganz nach ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Der Betreuungsschlüssel wurde nicht verändert. Die Verantwortung eines Kinderbetreuers hat sich nicht verändert. Die Aufnahmekapazitäten wurden nicht verändert. Lediglich die Auslastung der Betreuungsangebote wurde verbessert.

In der Praxis gibt es Szenarien, in denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Betreuungsschlüssel kurzzeitig verändert werden muss. Dies kann in Ausnahmefällen erfolgen, weil z. B. ein akuter medizinischer Notfall bei einem der anwesenden Kinderbetreuer behandelt werden muss. Solche Ausnahmesituationen sind naturgemäß nicht voraussehbar. Das, was vorhersehbar ist, wird vom ZKB (und auch den anderen Diensten der Kinderbetreuung) in der Planung berücksichtigt.

Das ZKB ist eine Einrichtung öffentlichen Interesses und somit eine Behörde der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Anders als beispielsweise das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterliegt das Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kinderbetreuung aber nicht dem flexibilisierten Einstellungsstopp. Das ZKB kann Abgänge durch Neueinstellungen (zeitnah) kompensieren und in Abstimmung mit der Regierung neue Standorte öffnen und seine Angebote erweitern.

Durch die Umwandlung in eine Einrichtung öffentlichen Rechts haben sich naturgemäß viele Abläufe, insbesondere in der Verwaltung des Zentrums geändert, beispielsweise die Anwendung der Haushaltsordnung. Eine solche Umstellung braucht bekanntlich Zeit und ist auch mit viel Aufwand verbunden. Dabei sollte nicht unerwähnt bleiben, dass das ZKB aufgrund seiner Größe von organisatorischen Skaleneffekte profitiert, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Die Regierung hat das ZKB, wie alle anderen Behörden, aufgefordert, alle Prozesse auf Effizienz hin zu überprüfen. Hierzu gehört insbesondere die Auslastung der Standorte und das Monitoring der Personalsituation. Dabei steht ein effizienterer Einsatz der finanziellen Ressourcen im Vordergrund bei gleichzeitiger Wahrung aller Qualitätsstandards.

Das ZKB bietet eine stabile, verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Die Betreuungsqualität ergibt sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren.

Dabei sollte berücksichtigt werden, dass das ZKB sich selbstverständlich auch der Konkurrenz mit den anderen Dienstleistern der Kinderbetreuung stellen muss.

Bei keinem Dienstleister in der Kinderbetreuung hat es Einsparungen gegeben. Ganz im Gegenteil: Die Regierung investiert seit vielen Jahren signifikant in den Ausbau der Kinderbetreuung und in die Attraktivität des Berufs zum Kinderbetreuer. Mehr noch: Die Regierung hat sich verpflichtet, auch in Zukunft maßgeblich in die Kinderbetreuung zu investieren, weil eine hochwertige und stabile Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Das Ziel ist unverändert: Den tatsächlichen Betreuungsbedarf in Ostbelgien zu 100 Prozent abzudecken! Dieses Ziel ist trotz großer Fortschritte bei der Betreuungsquote noch nicht erreicht.

Das ZKB erhält eine Dotation. Mit diesen Finanzmitteln deckt das Zentrum sämtliche Personal- und Funktionskosten ab.

Das ZKB ist aufgefordert in den kollektiven Betreuungsformen und ausgehend von 50 Wochenöffnungsstunden einen Personaleinsatz von 0,2 VZÄ Kinderbetreuer pro Betreuungsplatz als Zielvorgabe bei der Personalplanung zu berücksichtigen. Dieser Schlüssel ist für alle kollektiven Betreuungsformen in der Kleinkindbetreuung für das ZKB, die VoG Kleinkinder Ostbelgien und die VoG Bambuschkitz identisch.

Die Umstellung auf eine Lieferküche erfolgte im September 2025 und ermöglicht dem ZKB eine gleichbleibend hohe Qualität bei den Mahlzeiten in allen Standorten, unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK). Die FASNK kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Hygienevorschriften in den Standorten des ZKB und beim Lieferanten.

Das ZKB kann mit dieser Maßnahme die Qualität der Mahlzeiten in der Betreuung erheblich steigern. Zudem arbeitet der auf Kleinkindbetreuung und arbeitet nach den Empfehlungen der ONE. Darüber hinaus wird das Betreuungspersonal entlastet, da keine Einkäufe mehr getätigt werden müssen und die Betreuer in den co-Initiativen nicht mehr kochen müssen. Bei der Umstellung auf Lieferküche handelt es sich folglich um eine Investition in die Qualität der angebotenen Mahlzeiten und in die Entlastung des Betreuungspersonals. Von einer Sparmaßnahme kann auch hier nicht die Rede sein.

Die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Kinder (z. B. Allergien) liegt in der Verantwortung der Standortleitung, die dem Lieferanten eventuelle Allergien und Unverträglichkeiten bei der Bestellung mitteilt. Der Lieferant ist auf diese Bedürfnisse eingestellt und kann diese auch besser berücksichtigen, als dies den Mitarbeitern am Standort selbst möglich ist.

Es wurden im Fachbereich Kleinkindbetreuung und im Fachbereich Allgemeine Verwaltung zusätzliche Referate geschaffen. Es hat sich herausgestellt, dass die Organisation des Fachbereichs Kleinkindbetreuung besondere Herausforderungen in Bezug auf die Leitung mehrerer Standorte mit sich bringt. Um eine kleinere Führungsspanne zu ermöglichen, hat der Verwaltungsrat, in dem die beiden Regierungskommissare vertreten sind, in seiner Sitzung vom 25. November 2025 ein Organigramm mit vierzehn Referaten (aufgeteilt in drei Fachbereiche) beschlossen.

Die Regierung hat die hierfür notwendige Erhöhung der Anzahl Führungskräfte genehmigt. Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, dass die neuen Standortleitungen künftig präsenter vor Ort sein können, in der Betreuung unterstützen, Ansprechpartner für die Eltern sind und bei Fragen zur Arbeitsweise zur Verfügung stehen. Die einzelnen Teams und Kinderbetreuer können so ebenfalls enger begleitet und in der Arbeit mit den Kindern fachlich unterstützt werden.

Die ersten Stellen des neuen Organigramms wurden ab dem 01.01.2026 neu besetzt.

Das neue Organigramm sieht ebenfalls die Stelle eines Referenten für Qualitätsmanagement und -entwicklung vor. Diese Stelle ist aktuell ausgeschrieben.

Die Stelle einer neuen Fachbereichsleitung Kleinkindbetreuung konnte zum 01.02.2026 besetzt werden.

Außerdem wird das ZKB künftig zusätzlich mit einem Springer-System arbeiten, um Personalausfälle kurzfristig besser kompensieren zu können.

 

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