Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 339

16. März 2026 – Frage von S. PAUELS an Herrn Ministerpräsident PAASCH zum Einsatz und Gebrauch elektronischer Bauakten in Ostbelgien

Wie steht die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Angebot einer E-Akte, was das Einreichen von Baugenehmigungen angeht?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Stephanie PAUELS (CSP), vom 16. März 2026:

Derzeit gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch keine Möglichkeit, elektronische Bauakten zu erstellen, resp. Bauanträge einzureichen. Offenkundig liegt hierzu jedoch Interesse gewisser Gemeinden und Architekten vor.

Ein einheitliches Programm, das dem Gesetzesrahmen entspricht und wo Schnittstellen zu den Gutachtengebern usw. möglich sind, wäre überaus sinnvoll. Der Blick auf umliegende Regionen bestätigt das:

So erklärt das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, dass die Digitalisierung für Bauprojekte ein hohes Potenzial birgt. Auch im Bereich der Bau- und Siedlungspolitik helfen digitale Akten, Prozesse zu optimieren, transparenter zu gestalten und damit letztlich Kosten zu senken. Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter beim digitalen Bauen und will das auch so bleiben. Das eingangs genannte Ministerium will die Digitalisierung zielgerichtet vorantreiben und verantwortlich mitgestalten.

In Rheinland-Pfalz wird die Einführung einer digitalen Bauakte vorangetrieben, um das bislang überwiegend analoge Baugenehmigungsverfahren vollständig zu digitalisieren. Ziel ist ein durchgängiger digitaler Prozess von der Antragstellung bis zur Erteilung der Baugenehmigung. Erste Pilotbehörden testen das Verfahren bereits unter realen Bedingungen.

Die Förderprogramme des Landes, der Einsatz neuer Methodik wie Building Information Modeling (BIM) sowie die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren sind dabei drei wichtige Motoren von Innovation und Entwicklung. Kern des sogenannten „Virtuellen Bauamts“ ist eine End-to-End-Lösung, bei der alle Beteiligten – Bauherrinnen und Bauherren, Planerinnen und Planer sowie Behörden – in einem gemeinsamen digitalen Vorgangsraum zusammenarbeiten.

In Flandern wird die elektronische Baugenehmigung hauptsächlich über das zentrale Portal omgevingsloket.be (Umweltschalter) abgewickelt. Dieses ermöglicht es, Anträge rund um die Uhr online einzureichen, wobei zur Authentifizierung die eID oder die App itsme genutzt werden. Dieses digitalisierte System ersetzt schrittweise die papiergebundene Antragstellung, vereinfacht die Einreichung der Unterlagen und vermeidet persönliche Behördengänge. Es umfasst Baugenehmigungen, Umweltgenehmigungen sowie kombinierte Genehmigungen, wobei die Antragsgebühren je nach Art des Antrags variieren.

Die Region Brüssel-Hauptstadt bietet die MyPermit Plattform an. Sie ermöglicht Antragstellern, online einen neuen Bauantrag bei der Region Brüssel und den 19 Gemeinden einzureichen sowie eine bestehende Genehmigungsanfrage zu vervollständigen. Darüber hinaus stehen auf MyPermit Funktionen zur Verfügung, die etwa die Einlegung eines Rechtsmittels bei der Regierung, das Einreichen eines Antrags auf Fristverlängerung, die Mitteilung des Baubeginns oder das Einreichen von As-Built-Plänen ermöglichen.

Hierzu stelle ich folgende Fragen:

1.    Wie steht die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Angebot einer E-Akte, was das Einreichen von Baugenehmigungen angeht?
2.    Beabsichtigt die Regierung ein digitales System zur Bearbeitung von Bauanträgen hier in Ostbelgien einzusetzen?
3.    Wie hoch schätzen Sie die Kosten dafür ein? 


Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident

Die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren stellt einen wichtigen Baustein für eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung dar. Gerade im Bereich der Raumordnung bietet die Digitalisierung erhebliche Potenziale, die Effizienz zu steigern, Verfahren transparenter zu gestalten, administrative Abläufe zu vereinfachen und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund verwirklicht die Regierung das REK 2040 Projekt „Digitalisierung Raumordnung Ostbelgien“, das die vollständige Digitalisierung der Verfahren im Bereich der Raumordnung zum Ziel hat.

Einzelheiten zu diesem Projekt werden Sie dem Fortschrittsbericht zur Vision Ostbelgien leben 2040 entnehmen können, die wir dem Parlament, wie angekündigt, Ende April unterbreiten werden.

Bürgerinnen und Bürger sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ihre Bauanträge digital einzureichen und den Bearbeitungsstand ihrer Akten online nachzuverfolgen. Dabei streben wir eine enge Zusammenarbeit mit der Wallonie an.

Die Wallonie arbeitet seit mehreren Jahren an der Einführung eines digitalen Aktenbearbeitungssystems für Raumordnungsverfahren, das unter anderem eine digitale Bauakte über “Mon Espace” sowie entsprechende Schnittstellen zwischen Gemeindeverwaltungen, Gutachteninstanzen und weiteren Stellen ermöglicht.

Das Aktenbearbeitungsprogramm der Verwaltung des MDG wird mit den Anwendungen, die in den Gemeindebauämtern bereits eingesetzt werden bzw. werden sollen, kompatibel sein. 

So wird z.B. erreicht, dass keine Angaben doppelt eingegeben werden müssen, sondern vorhandene Datensätze weitergenutzt werden können. Wir wollen uns am Prozess der Dematerialisierung der WR beteiligen.

Ziel ist es, eine interoperable Lösung zu schaffen, die einen reibungslosen Datenaustausch zwischen unserer Verwaltung, den Gemeinden, den wallonischen Diensten, weiteren Fachinstanzen sowie dem Bürger als Antragssteller und den Architekten und Projektautoren ermöglicht.

Die Zusammenarbeitsabkommen mit der Wallonischen Region vom 14. November 2019 und vom 28. März 2024 sehen diese Kooperation ausdrücklich vor.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine konkrete Kostenschätzung genannt werden. Die finanziellen Auswirkungen hängen maßgeblich von den Ergebnissen der geplanten Analyse- und Spezifikationsphase für die DG ab. 

In diesem Rahmen sollen zunächst die spezifischen rechtlichen Anforderungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach der Reform sowie die notwendigen technischen Anpassungen an das bestehende System detailliert geprüft werden.

Erst auf Grundlage dieser Analyse kann bestimmt werden, in welchem Umfang technische Anpassungen oder zusätzliche Schnittstellen erforderlich sind und welche Kosten damit verbunden wären.

 

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