Schriftliche Frage Nr. 116 20. Februar 2026 – Frage von M. HOFFMANN an Herrn Minister FRANSSEN zu den Nutzungsregeln für Schullaptops Warum ist es Schülerinnen und Schülern möglich, mit von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereitgestellten Schullaptops während der Schulzeit auf soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder WhatsApp sowie auf Gaming-Plattformen zuzugreifen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Marco HOFFMANN (Vivant), vom 16. Januar 2026: Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat die Einführung von Schullaptops beschlossen, um die digitale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu stärken, einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Lernmitteln sicherzustellen und die Schulen auf die Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft und Arbeitswelt vorzubereiten. Die zur Verfügung gestellten Laptops sind ausdrücklich als pädagogische Arbeits-instrumente konzipiert. Ihre Nutzung ist an klare Regeln gebunden: Die Geräte dürfen ausschließlich für schulische Zwecke verwendet werden, grundsätzlich nur im Rahmen des Unterrichts und auf Anweisung der Lehrperson. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln, keine nicht genehmigte Software oder Inhalte zu nutzen sowie geltendes Recht, insbesondere im Bereich des Jugend- und Urheberrechts, einzuhalten. In diesem Zusammenhang haben die Eltern beim Erhalt der Geräte Nutzungsbedingungen für die Schullaptops unterzeichnet. Diese Zustimmung kann jedoch nicht als Freibrief verstanden werden, seitens der Schulen oder der zuständigen Regierung auf notwendige präventive, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu verzichten. Die Verantwortung für die technische Ausgestaltung der Geräte, die Zugriffs-beschränkungen sowie die Einhaltung der vorgesehenen Nutzungsregeln liegt nicht bei den Schülerinnen und Schülern, sondern bei den Schulen und der zuständigen Regierung, die diese Geräte finanzieren, administrieren und pädagogisch verantworten. Nach unseren Informationen können Schülerinnen und Schüler über das schulische Netzwerk mit den bereitgestellten Schullaptops problemlos auf Streamingdienste, frei zugängliche Webseiten, soziale Netzwerke sowie weitere Online-Portale zugreifen, ohne wirksame inhaltliche oder altersbezogene Einschränkungen. Dies ist nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb der Schulgebäude und während der Schulzeit möglich. Zudem scheint es möglich zu sein, nicht pädagogisch relevante Inhalte ohne Altersbeschränkung herunterzuladen. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der allgemeinen Diskussion zur Einführung eines Social-Media-Verbots für Jugendliche unter 16 Jahren nach australischem Vorbild (die Vivant-Fraktion hat hierzu einen Resolutionsvorschlag eingebracht, der aktuell noch im Ausschuss diskutiert wird) stellt sich die Frage, wie der Schutz von Schülerinnen und Schülern im digitalen Raum konkret gewährleistet wird. Unter Sicherheit verstehen wir ausdrücklich auch, dass sich Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit ausschließlich in einem geschützten, kontrollierten und altersgerechten digitalen Umfeld bewegen können. Deshalb habe ich folgende Fragen: 1. Warum ist es Schülerinnen und Schülern möglich, mit von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereitgestellten Schullaptops während der Schulzeit auf soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder WhatsApp sowie auf Gaming-Plattformen zuzugreifen? 2. Warum ist der Zugriff auf YouTube auf den Schullaptops nicht wirksam auf pädagogische und altersgerechte Inhalte beschränkt, obwohl hierfür technisch erprobte Lösungen existieren? 3. Warum bestehen auf den Schullaptops keine ausreichenden, softwaregestützten Sperren, um den Zugriff auf illegale Streaming- und Downloadseiten zu verhindern, obwohl über bereits eingesetzte Microsoft-Verwaltungsprogramme (z. B. zentrale Geräte- und Benutzerverwaltung) die Möglichkeit besteht, entsprechende Web- und Inhaltsfilter zentral zu konfigurieren und durchzusetzen, oder alternativ über etablierte Sicherheitslösungen mit integrierten Jugend-, Content- und Webfilter-Funktionen (z. B. Bitdefender GravityZone) wirksame Schutzmechanismen implementiert werden könnten? 4. Wurden Sie bereits über diese Problematik informiert? Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie seitdem ergriffen? Wenn nein, welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, um diese Mängel zeitnah zu beheben? 5. Welche konkreten technischen Mindeststandards und Sicherheitsvorgaben hat die Regierung den Schulen im Rahmen der Einführung der Schullaptops auferlegt, insbesondere im Hinblick auf Jugend- und Datenschutz, Inhaltsfilterung und Zugriffsbeschränkungen? 6. Gibt es eine regelmäßige Kontrolle oder Evaluation der tatsächlichen Nutzung der Schullaptops sowie der Wirksamkeit der eingesetzten Schutz- und Filtersysteme? Wenn ja, in welchen Abständen und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? 7. Inwiefern werden Lehrpersonen und Schulleitungen bei der Umsetzung und Durchsetzung der Nutzungsregeln technisch und pädagogisch unterstützt, insbesondere im Umgang mit digitalen Risiken, problematischen Inhalten und Missbrauch der Geräte? 8. Plant die Regierung, die bestehenden Nutzungsregeln und technischen Schutz-maßnahmen für Schullaptops zu überarbeiten oder zu verschärfen, um einen besseren Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum zu gewährleisten? Falls ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen konkreten Maßnahmen? 9. Welche Rolle spielt der Schutz Minderjähriger vor problematischen Online-Inhalten im Gesamtkonzept der digitalen Bildung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, und wie wird dieser Schutz konkret technisch umgesetzt? 10. Ist der Regierung bekannt, inwieweit Schülerinnen und Schüler technische Schutzmaßnahmen (z. B. Filter, Einschränkungen oder Profile) auf den Schullaptops umgehen können? 11. Wer trägt letztlich die Verantwortung, wenn Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit über Schullaptops auf jugendgefährdende, illegale oder nicht altersgerechte Inhalte zugreifen können: die Schule, die Regierung oder der externe technische Dienstleister? 12. Werden externe Dienstleister mit der technischen Verwaltung der Schullaptops beauftragt? Falls ja, nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt, und welche vertraglichen Verpflichtungen bestehen hinsichtlich Jugend-, Daten- und Inhaltschutz? 13. Welche Konsequenzen zieht die Regierung, wenn festgestellt wird, dass Schulen oder zuständige Stellen die vorgesehenen Nutzungsregeln und Schutzmaßnahmen nicht oder nur unzureichend umsetzen? 14. Wie stellt die Regierung sicher, dass die technischen Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler nicht allein auf formale Nutzungsvereinbarungen mit Eltern gestützt werden, sondern durch wirksame präventive Schutzmechanismen ergänzt werden? 15. Existiert ein verbindliches Konzept für den Jugendschutz auf digitalen Endgeräten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, oder liegt die konkrete Umsetzung der Schutzmaßnahmen vollständig im Ermessen der einzelnen Schulen? 16. Wie wird sichergestellt, dass die technischen Schutzmaßnahmen auf den Schullaptops dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und regelmäßig an neue Plattformen, Anwendungen und Umgehungsmöglichkeiten angepasst werden? 17. Werden die Schülerinnen und Schüler technisch unterschiedlichen Benutzerprofilen (z. B. altersabhängig) zugeordnet? Falls nein, warum wird auf eine altersgestufte Zugriffskontrolle verzichtet? 18. Gibt es ein Melde- oder Beschwerdesystem, über das Schulen, Lehrpersonen oder Schülerinnen und Schüler problematische Inhalte oder Sicherheitslücken auf den Schullaptops unkompliziert und zentral melden können? Falls ja, wie ist dieses organisiert? 19. Plant die Regierung, die Eltern künftig transparenter über die tatsächlich bestehenden technischen Schutzmaßnahmen und deren Grenzen zu informieren, um falsche Sicherheit zu vermeiden? Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung 1. Warum ist es Schülerinnen und Schülern möglich, mit von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereitgestellten Schullaptops während der Schulzeit auf soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder WhatsApp sowie auf Gaming-Plattformen zuzugreifen? Die Deutschsprachige Gemeinschaft stellt den Schulen eine umfassende technische Infrastruktur zur Verfügung, die den sicheren Einsatz der Schullaptops ermöglicht. Dazu gehören insbesondere eine zentrale Firewall innerhalb der Schulgebäude sowie weitere Schutzmechanismen wie das standardmäßig auf allen Schülergeräten installierte Programm NextDNS. Diese Systeme erlauben es, Inhalte aus Kategorien wie Social Media, Gaming oder Streaming zu blockieren und gleichzeitig Werbung, Tracker sowie potenziell gefährliche oder schädliche Webseiten zu filtern. Die zentrale Firewall des Ministeriums schützt das Schulnetzwerk, indem sie eine Vielzahl sensibler und risikobehafteter Kategorien konsequent sperrt. Dazu zählen unter anderem Inhalte aus den Bereichen Drogenmissbrauch, Hacking, illegale oder unethische Aktivitäten, Diskriminierung, explizite Gewalt, extremistische Gruppen, Umgehungstechnologien, Plagiate, sexueller Missbrauch von Kindern, Terrorismus, Kryptomining, Glücksspiel, Pornografie, Waffenhandel, bösartige Webseiten, Phishing oder Spam-Domains. Zusätzlich können Schulen auf Wunsch weitere Inhalte individuell blockieren lassen. Es ist technisch nicht auszuschließen, dass neu registrierte Webseiten kurzfristig erreichbar sind, bevor sie in den Filterlisten erfasst werden. In solchen Fällen erfolgt jedoch eine zeitnahe Nachjustierung durch die zuständigen IT-Dienste. Ergänzend dazu fungiert NextDNS als gerätebasierter Schutzmechanismus. Dieses System überwacht die Internetanfragen des Geräts und kann bestimmte Kategorien automatisch blockieren. Dadurch wird ein Basisschutz nicht nur innerhalb der Schule, sondern auch außerhalb des Schulgebäudes gewährleistet. Der Einsatz von Lösungen wie Microsoft Family Safety oder Google Family Link ist nicht möglich, da diese Programme ausschließlich für privat verwaltete Endgeräte vorgesehen sind und sich nicht mit der zentral administrierten Infrastruktur der Schulgeräte vereinbaren lassen. Trotz dieser technischen Voreinstellungen verfügen die Schulen über pädagogische Autonomie. Sie können innerhalb des vorgegebenen Rahmens entscheiden, welche Inhalte für unterrichtliche Zwecke freigegeben oder zusätzlich eingeschränkt werden. Diese Flexibilität ist bewusst vorgesehen, da in bestimmten didaktischen Kontexten – etwa im Rahmen der Vermittlung von Medienkompetenz – ein kontrollierter und begleiteter Zugang zu sozialen Netzwerken sinnvoll sein kann. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Zugang zu sozialen Netzwerken oder Gaming-Plattformen nicht unkontrolliert erfolgt, sondern technisch regulierbar ist. Das Ministerium schafft die notwendigen Schutzvoraussetzungen und stellt die Infrastruktur bereit; die konkrete Ausgestaltung und Feinsteuerung im schulischen Alltag liegen in der Verantwortung jeder einzelnen Schule. Es handelt sich somit um ein System, das technische Absicherung mit pädagogischer Eigenverantwortung verbindet. 2. Warum ist der Zugriff auf YouTube auf den Schullaptops nicht wirksam auf pädagogische und altersgerechte Inhalte beschränkt, obwohl hierfür technisch erprobte Lösungen existieren? Der Zugriff auf YouTube war ursprünglich stärker gefiltert, um eine Beschränkung auf pädagogische und altersgerechte Inhalte zu gewährleisten. In der Praxis führte diese Filterung jedoch in nahezu allen Schulen zu erheblichen Problemen, da auch zahlreiche für den Unterricht relevante Inhalte blockiert wurden. Dadurch kam es wiederholt zu Einschränkungen im Unterrichtsablauf. Auf Wunsch der Schulen wurde der Zugriff daher angepasst. Hintergrund ist, dass YouTube in vielen Fächern ein didaktisches Instrument darstellt. Technische Filterlösungen können nicht zuverlässig zwischen geeigneten und ungeeigneten Inhalten unterscheiden und führen häufig zu Fehlblockierungen. Die Nutzung erfolgt im Unterricht weiterhin unter Aufsicht der Lehrperson und im Rahmen der bestehenden Schutzmechanismen. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jugendschutz und pädagogischer Handlungsfähigkeit sichergestellt. 3. Warum bestehen auf den Schullaptops keine ausreichenden, softwaregestützten Sperren, um den Zugriff auf illegale Streaming- und Downloadseiten zu verhindern, obwohl über bereits eingesetzte Microsoft-Verwaltungsprogramme (z. B. zentrale Geräte- und Benutzerverwaltung) die Möglichkeit besteht, entsprechende Web- und Inhaltsfilter zentral zu konfigurieren und durchzusetzen, oder alternativ über etablierte Sicherheitslösungen mit integrierten Jugend-, Content- und Webfilter-Funktionen (z. B. Bitdefender GravityZone) wirksame Schutzmechanismen implementiert werden könnten? Auf den Schullaptops bestehen sehr wohl softwaregestützte Schutzmechanismen, die den Zugriff auf illegale Streaming-, Download- und sonstige rechtswidrige Webseiten wirksam einschränken. Standardmäßig kommen außerhalb des Schulnetzwerks NextDNS und innerhalb der Schule die zentrale Firewall des Ministeriums der Deutschsprachige Gemeinschaft zum Einsatz. Diese Kombination gewährleistet einen mehrstufigen Schutz durch DNS-basierte Web- und Inhaltsfilter, die gezielt darauf ausgelegt sind, risikobehaftete, betrügerische oder illegale Angebote zu blockieren. NextDNS verhindert bereits jene Arten von Zugriffen, die in der Fragestellung angesprochen werden. Der Dienst filtert Internetanfragen, bevor eine Verbindung zu problematischen Seiten überhaupt aufgebaut wird, und schützt zusätzlich vor Phishing, Schadsoftware, Trackern und weiteren Sicherheitsrisiken. Damit wird sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule ein Basisschutz sichergestellt. Die bestehenden Microsoft-Verwaltungswerkzeuge ermöglichen derzeit vor allem kategoriebasierte Einschränkungen oder das Sperren einzelner, eindeutig identifizierbarer Webseiten. Sie bieten jedoch keine gleichwertige, geräteübergreifende DNS-Filterstruktur mit vergleichbarem Funktionsumfang. Aus diesem Grund hat sich die Regierung bewusst für NextDNS als technisch geeignete Lösung entschieden. Wie bereits dargelegt, schafft das Ministerium die technischen Voraussetzungen für Schutz und Kontrolle. Die konkrete Ausgestaltung und Feinsteuerung innerhalb des pädagogischen Rahmens liegt jedoch in der Verantwortung der einzelnen Schulen, die entscheiden, wie streng oder flexibel die vorhandenen Filtermechanismen angewendet werden. 4. Wurden Sie bereits über diese Problematik informiert? Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie seitdem ergriffen? Wenn nein, welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, um diese Mängel zeitnah zu beheben? Die Problematik wurde dem Ministerium der Deutschsprachige Gemeinschaft bereits zu Beginn der Einführung der Schülerlaptops im Jahr 2022 zur Kenntnis gebracht. Konkret wurde darauf hingewiesen, dass die Geräte nicht in Lösungen wie Google Family Link oder Microsoft Family Safety eingebunden werden können, da diese ausschließlich für privat verwaltete Endgeräte vorgesehen sind. Damit war klar, dass ein klassischer, elternbasierter Geräteschutz für den häuslichen Bereich technisch nicht umsetzbar ist. Als unmittelbare Maßnahme wurde daraufhin NextDNS als zusätzliche Schutzlösung angeschafft und auf allen Schülerlaptops standardmäßig installiert. Dadurch wurde ein gerätebasierter Filter eingerichtet, der auch außerhalb des Schulnetzwerks aktiv ist und problematische, rechtswidrige oder risikobehaftete Inhalte blockiert. Ergänzend wurden Browser-Extensions zentral gesperrt, sodass keine zusätzlichen Programme oder Umgehungstools – etwa VPN-Dienste oder spielbezogene Erweiterungen – über den Browser installiert werden können. Darüber hinaus wurden die Schulen wiederholt vom Ministerium sensibilisiert, ihre jeweiligen Einstellungen innerhalb von NextDNS regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um einen wirksamen und aktuellen Schutz sicherzustellen. 5. Welche konkreten technischen Mindeststandards und Sicherheitsvorgaben hat die Regierung den Schulen im Rahmen der Einführung der Schullaptops auferlegt, insbesondere im Hinblick auf Jugend- und Datenschutz, Inhaltsfilterung und Zugriffsbeschränkungen? Im Rahmen der Einführung der Schullaptops hat die Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft verbindliche technische Mindeststandards und Sicherheitsvorgaben definiert, die für alle Sekundarschulen gelten. Ziel war es, von Beginn an ein einheitliches, hohes Schutzniveau in den Bereichen Jugend-, Daten- und Inhaltschutz sicherzustellen. Zu den zentralen Vorgaben gehört zunächst eine standardisierte, zentral administrierte Gerätekonfiguration. Die Geräte sind nicht privat verwaltet, sondern in eine zentrale Verwaltungsstruktur eingebunden. Nutzerrechte sind eingeschränkt, sodass keine eigenständige Installation von Software, keine Veränderung sicherheitsrelevanter Systemeinstellungen und keine Installation von Browser-Erweiterungen oder Umgehungstools möglich ist. Im Bereich der Inhaltsfilterung wurde eine mehrstufige Schutzarchitektur eingeführt. Innerhalb der Schulen schützt eine zentrale Firewall das Netzwerk und blockiert definierte Risikokategorien wie etwa Gewalt, Pornografie, Glücksspiel, extremistische Inhalte, Phishing- oder Malware-Seiten. Ergänzend ist auf allen Geräten eine DNS-basierte Filterlösung (NextDNS) verpflichtend aktiviert, die auch außerhalb des Schulnetzwerks problematische oder rechtswidrige Inhalte unterbindet. Im Hinblick auf den Datenschutz gelten die einschlägigen europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen. Die Systeme sind so konfiguriert, dass nur notwendige Daten verarbeitet werden, Sicherheitsupdates automatisiert eingespielt werden und ein angemessenes Schutzniveau gegen unbefugten Zugriff gewährleistet ist. Die Konzeption orientiert sich zudem an anerkannten Sicherheitsstandards und aktuellen regulatorischen Vorgaben, etwa im Kontext der NIS-2-Richtlinie. 6. Gibt es eine regelmäßige Kontrolle oder Evaluation der tatsächlichen Nutzung der Schullaptops sowie der Wirksamkeit der eingesetzten Schutz- und Filtersysteme? Wenn ja, in welchen Abständen und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Die konkrete pädagogische Nutzung der Schullaptops liegt in der Verantwortung der einzelnen Schulen. Entsprechend obliegt es den Schulen, die tatsächliche Verwendung der Geräte im Unterrichtskontext zu begleiten und zu bewerten. Der Auftrag des Ministeriums der Deutschsprachige Gemeinschaft – Fachbereich IT – bestand darin, die Schullaptops für die Sekundarschulen bereitzustellen und eine sichere technische Grundlage zu gewährleisten. Die Systemsicherheit hat dabei höchste Priorität. Firewall-Regeln sowie sämtliche weiteren Sicherheitsmaßnahmen werden kontinuierlich überprüft, aktualisiert und bei Bedarf angepasst. Sicherheitsrelevante Updates werden zeitnah eingespielt, und bekannte Schwachstellen oder Umgehungsmöglichkeiten werden systematisch geschlossen. Im vergangenen Jahr fand ein gemeinsamer Austauschtermin mit allen betroffenen IT-Verantwortlichen sowie Schulleitungen statt. Dabei wurden technische Verbesserungen besprochen und die Nutzung der Laptops in allen Sekundarschuljahren als wichtiger Bestandteil der Medienpädagogik bestätigt. Ein weiterer Austausch ist noch in diesem Frühjahr vorgesehen, um die kontinuierliche Überprüfung und Optimierung der Maßnahmen sicherzustellen. 7. Inwiefern werden Lehrpersonen und Schulleitungen bei der Umsetzung und Durchsetzung der Nutzungsregeln technisch und pädagogisch unterstützt, insbesondere im Umgang mit digitalen Risiken, problematischen Inhalten und Missbrauch der Geräte? Lehrpersonen und Schulleitungen werden sowohl pädagogisch als auch technisch unterstützt. Für die pädagogische Einordnung und Begleitung – insbesondere im Umgang mit digitalen Risiken, problematischen Inhalten oder dem Missbrauch von Geräten – sind innerhalb des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Fachbereich Pädagogik sowie die Fachberatung Medien der AHS zuständig. Diese begleiten die Schulen im Rahmen der Medienbildung sowie bei Fragen zur verantwortungsvollen Nutzung digitaler Werkzeuge. Auf technischer Ebene unterstützt das Ministerium die IT-Verantwortlichen der Schulen umfassend, damit sicherheitsrelevante Einstellungen und Schutzmaßnahmen jederzeit schnell und wirksam angepasst werden können. Die Maßnahmen orientieren sich dabei an den Vorgaben des Centre for Cybersecurity Belgium. Im laufenden und im kommenden Schuljahr werden unter anderem Projekte in den Bereichen Anmeldeverwaltung, Umgang mit Sicherheitsvorfällen sowie Netzwerkinfrastruktur in enger Zusammenarbeit mit den schulischen IT-Verantwortlichen umgesetzt. Diese Weiterentwicklungen wirken sich auch auf die Endnutzer aus und stärken die Systemsicherheit insgesamt. Zugleich stellt das Ministerium sicher, dass die IT-Verantwortlichen über alle relevanten Informationen verfügen, um Lehrpersonen, Schulleitungen und Schülerinnen und Schüler im Schulalltag bestmöglich unterstützen zu können. 8. Plant die Regierung, die bestehenden Nutzungsregeln und technischen Schutzmaßnahmen für Schullaptops zu überarbeiten oder zu verschärfen, um einen besseren Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum zu gewährleisten? Falls ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchen konkreten Maßnahmen? Die Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft überprüft die bestehenden Nutzungsregeln und technischen Schutzmaßnahmen kontinuierlich und passt sie bei Bedarf an neue Entwicklungen, Plattformen und bekannte Umgehungsmöglichkeiten an. Der Schutz Minderjähriger im digitalen Raum ist dabei ein fortlaufender Prozess und kein statisches Regelwerk. Eine regelmäßige Evaluation der eingesetzten Filter-, Verwaltungs- und Sicherheitslösungen findet bereits statt. Technische Konfigurationen werden laufend nachjustiert, sicherheitsrelevante Updates priorisiert ausgerollt und neue Risiken bewertet. Darüber hinaus werden die Schulen fortlaufend sensibilisiert, ihre Einstellungen innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine grundlegende Systemumstellung vorgesehen, da bereits ein mehrstufiges Schutzkonzept aus zentraler Firewall, gerätebasierten Filterlösungen, eingeschränkten Nutzerrechten und organisatorischen Vorgaben besteht. Sollte sich im Rahmen der laufenden Evaluierung zeigen, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, werden diese zeitnah geprüft und umgesetzt. 9. Welche Rolle spielt der Schutz Minderjähriger vor problematischen Online-Inhalten im Gesamtkonzept der digitalen Bildung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, und wie wird dieser Schutz konkret technisch umgesetzt? Der Schutz Minderjähriger vor problematischen Online-Inhalten ist ein zentraler Bestandteil des Gesamtkonzepts der digitalen Bildung in der Deutschsprachige Gemeinschaft. Dabei wird ein doppelter Ansatz verfolgt: pädagogische Prävention einerseits und technische Schutzmaßnahmen andererseits. Auf pädagogischer Ebene bildet der rahmenplanorientierte Leitfaden zur Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz in Ostbelgien die Grundlage. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler frühzeitig für einen verantwortungsvollen, reflektierten und sicheren Umgang mit digitalen Medien zu sensibilisieren. In seiner bisherigen Form war dieser Leitfaden nicht verbindlich. Im Zuge der anstehenden Neuausrichtung der Rahmenpläne wird die Informations- und Medienkompetenz (IMK) jedoch als fächerübergreifender Kompetenzbereich verbindlich integriert. Dadurch erhält die Thematik eine strukturelle Verankerung im Unterricht. Implementierungsveranstaltungen und gezielte Weiterbildungsangebote begleiten die Lehrpersonen bei der praktischen Umsetzung. Unabhängig von diesem pädagogischen Ansatz wurden im Rahmen des IT-Konzepts für Schüler konkrete technische Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören insbesondere eine zentrale Firewall innerhalb der Schulnetzwerke, gerätebasierte Filterlösungen wie NextDNS, eingeschränkte Systemrechte, Anwendungskontrollen sowie automatisierte Sicherheitsupdates. Diese mehrstufige Schutzarchitektur dient dazu, den Zugriff auf rechtswidrige, jugendgefährdende oder sicherheitsrelevante Inhalte wirksam einzuschränken. Der Schutz Minderjähriger ist somit nicht als isolierte Einzelmaßnahme zu verstehen, sondern als integraler Bestandteil eines ganzheitlichen Konzepts, das technische Absicherung mit verbindlicher Medienbildung verbindet. 10. Ist der Regierung bekannt, inwieweit Schülerinnen und Schüler technische Schutzmaßnahmen (z. B. Filter, Einschränkungen oder Profile) auf den Schullaptops umgehen können? Der Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft ist bewusst, dass technisch versierte Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich versuchen können, bestehende Schutzmaßnahmen zu umgehen. Entsprechende Hinweise werden ernst genommen und systematisch geprüft. Alle bislang bekannt gewordenen Umgehungsmöglichkeiten wurden zeitnah analysiert und durch geeignete technische Gegenmaßnahmen blockiert. Dazu zählen insbesondere Anpassungen an Filterregeln, das Sperren bestimmter Dienste oder Funktionen sowie zusätzliche Einschränkungen auf Geräte- oder Netzwerkebene. Die eingesetzte Infrastruktur wird kontinuierlich überwacht und bei Bedarf nachjustiert, um die Wirksamkeit der Schutzmechanismen dauerhaft sicherzustellen. 11. Wer trägt die Verantwortung, wenn Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit über Schullaptops auf jugendgefährdende, illegale oder nicht altersgerechte Inhalte zugreifen können: die Schule, die Regierung oder der externe technische Dienstleister? Die veröffentlichten Verhaltensregeln machen deutlich, dass die Schülerlaptops als pädagogische Arbeitsinstrumente mit klar definierten Nutzungsbedingungen konzipiert sind. Die Geräte werden in Zusammenarbeit mit den IT-Verantwortlichen vorkonfiguriert und zentral administriert. Vorinstalliert sind ausschließlich definierte Standardanwendungen wie Microsoft Teams, ein PDF-Reader, ein ZIP-Programm sowie die Microsoft-Office-Suite mit Word, Excel, Outlook und PowerPoint. Zusätzlich erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Microsoft365-A3-Lizenz. Aus Sicherheitsgründen verfügen die Schülerinnen und Schüler über keine Administrationsrechte. Eigene Installationen sind nicht möglich; zusätzliche Anwendungen können ausschließlich in Abstimmung mit dem IT-Verantwortlichen installiert werden. Gleichzeitig ist in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich geregelt, dass die Unterrichtseinrichtung, der Schulträger, das Ministerium und die Regierung nicht für die von Schülerinnen und Schülern besuchten Internetseiten und deren Inhalte verantwortlich gemacht werden können. Diese Klausel stellt klar, dass keine Haftung für Inhalte Dritter im Internet übernommen wird. Unabhängig davon bleibt selbstverständlich bestehen, dass das Herunterladen oder Verbreiten verbotener Inhalte – etwa gewaltverherrlichender, pornografischer oder extremistischer Inhalte – strafbar ist. Hier greift das geltende Recht, für dessen Einhaltung jede Nutzerin und jeder Nutzer bzw. deren Erziehungsbrechtigte verantwortlich sind. 12. Werden externe Dienstleister mit der technischen Verwaltung der Schullaptops beauftragt? Falls ja, nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt, und welche vertraglichen Verpflichtungen bestehen hinsichtlich Jugend-, Daten- und Inhaltschutz? Die technische Verwaltung der Schullaptops erfolgt unter Verantwortung des Ministeriums der Deutschsprachige Gemeinschaft. In spezifischen Bereichen, insbesondere im Zusammenhang mit Daten- und Jugendschutz sowie IT-Sicherheit, wird mit spezialisierten externen Diensten zusammengearbeitet. Die Auswahl solcher Partner erfolgt auf Grundlage fachlicher Eignung, sicherheitstechnischer Kompetenz sowie unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Bestimmungen. Maßgeblich sind dabei insbesondere Anforderungen an Informationssicherheit, Datenschutzkonformität und technische Zuverlässigkeit. Die vertraglichen Verpflichtungen umfassen klare Vorgaben zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, zur Sicherstellung eines angemessenen technischen und organisatorischen Schutzniveaus sowie zur Umsetzung anerkannter Best-Practice-Standards im Bereich IT-Sicherheit. Die Konfiguration und Weiterentwicklung der Systeme orientiert sich zudem an den Vorgaben der aktuellen NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive), die europaweit erhöhte Anforderungen an Cybersicherheit und Risikomanagement stellt. 13. Welche Konsequenzen zieht die Regierung, wenn festgestellt wird, dass Schulen oder zuständige Stellen die vorgesehenen Nutzungsregeln und Schutzmaßnahmen nicht oder nur unzureichend umsetzen? Die Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft geht grundsätzlich davon aus, dass die Schulen ihre Verantwortung im Umgang mit den Schullaptops und den vorgesehenen Schutzmaßnahmen ernst nehmen. Die technische Infrastruktur und die entsprechenden Leitlinien werden klar definiert und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Sollte dennoch festgestellt werden, dass Nutzungsregeln oder Schutzmaßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden, erfolgt zunächst eine fachliche Analyse der Situation in enger Abstimmung mit der betroffenen Schule. Ziel ist es, mögliche Ursachen zu identifizieren – etwa technische Fehlkonfigurationen, organisatorische Defizite oder Informationslücken – und diese zeitnah zu beheben. In einem ersten Schritt stehen Sensibilisierung, Beratung und technische Nachjustierung im Vordergrund. Das Ministerium unterstützt die Schule dabei, die erforderlichen Einstellungen korrekt umzusetzen und bestehende Schutzmechanismen konsequent anzuwenden. Falls trotz entsprechender Hinweise und Unterstützung keine ausreichende Umsetzung erfolgt, kann die Regierung weitergehende Maßnahmen beschließen. Diese können verbindlichere Vorgaben zur technischen Konfiguration oder organisatorische Auflagen umfassen. Ziel bleibt dabei stets, ein einheitliches, verlässliches Schutzniveau für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und gleichzeitig die pädagogische Autonomie der Schulen im angemessenen Rahmen zu wahren. 14. Wie stellt die Regierung sicher, dass die technischen Maßnahmen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler nicht allein auf formale Nutzungsvereinbarungen mit Eltern gestützt werden, sondern durch wirksame präventive Schutzmechanismen ergänzt werden? Der Schutz der Schülerinnen und Schüler beruht nicht allein auf formalen Nutzungsvereinbarungen mit den Eltern. Diese können zwar Rechte und Pflichten im Umgang mit den Geräten regeln, ersetzen jedoch keine technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Der Schutz wird vielmehr durch eine mehrstufige technische Infrastruktur gewährleistet. Dazu zählen insbesondere die zentrale Firewall innerhalb der Schulgebäude, gerätebasierte Filterlösungen wie NextDNS, die standardmäßig auf allen Schülerlaptops installiert sind, sowie zentral verwaltete Geräteeinstellungen, die Manipulationen und unbefugte Installationen einschränken. Ergänzend werden Browser-Erweiterungen und Umgehungstools blockiert, und sicherheitsrelevante Einstellungen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Darüber hinaus werden die Schulen fortlaufend sensibilisiert, ihre Konfigurationen zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen. Die Regierung verbindet somit technische Schutzmechanismen, organisatorische Vorgaben und pädagogische Begleitung zu einem Gesamtkonzept. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Schutz der Schülerinnen und Schüler aktiv umgesetzt und technisch abgesichert wird. 15. Existiert ein verbindliches Konzept für den Jugendschutz auf digitalen Endgeräten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, oder liegt die konkrete Umsetzung der Schutzmaßnahmen vollständig im Ermessen der einzelnen Schulen? In der Deutschsprachige Gemeinschaft existiert ein verbindlicher technischer und organisatorischer Rahmen für den Jugendschutz auf den bereitgestellten digitalen Endgeräten. Dieser Rahmen umfasst insbesondere die zentrale Firewall innerhalb der Schulnetzwerke, standardisierte Sicherheitskonfigurationen der Geräte, die verpflichtende Einbindung von Filterlösungen wie NextDNS sowie Vorgaben zur Geräteverwaltung und Zugriffsbeschränkung. Die konkrete pädagogische Ausgestaltung und Feinsteuerung bestimmter Filterkategorien liegt jedoch im Verantwortungsbereich der einzelnen Schulen. Diese verfügen im Rahmen ihrer pädagogischen Autonomie über die Möglichkeit, innerhalb des vorgegebenen technischen Rahmens Anpassungen vorzunehmen, um den Unterricht bedarfsgerecht gestalten zu können. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen liegt somit nicht vollständig im Ermessen der Schulen. Vielmehr besteht ein verbindlicher Grundschutz, der zentral vorgegeben und administrativ abgesichert ist, während die operative Anpassung im schulischen Alltag ergänzend durch die jeweiligen Einrichtungen erfolgt. 16. Wie wird sichergestellt, dass die technischen Schutzmaßnahmen auf den Schullaptops dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und regelmäßig an neue Plattformen, Anwendungen und Umgehungsmöglichkeiten angepasst werden? Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt sicher, dass die technischen Schutzmaßnahmen auf den Schullaptops kontinuierlich dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Betriebssysteme, Sicherheitssoftware – darunter Virenschutz, Webfilter und Firewall-Komponenten – sowie relevante Anwendungen werden automatisiert und zeitnah mit Sicherheits- und Funktionsupdates versorgt. Kritische Sicherheitsupdates werden priorisiert ausgerollt, um potenzielle Schwachstellen möglichst rasch zu schließen. Die eingesetzten Schutzmaßnahmen orientieren sich an anerkannten Sicherheitsstandards sowie an Hersteller-Best-Practices. Neue Plattformen, Anwendungen und bekannte Umgehungsmöglichkeiten werden fortlaufend beobachtet, bewertet und – sofern erforderlich – in die bestehenden Filter- und Sicherheitskonfigurationen integriert. Durch diese Kombination aus automatisierten Updates, kontinuierlicher Bewertung und technischer Nachjustierung wird gewährleistet, dass die Schutzmechanismen dynamisch weiterentwickelt und an neue digitale Entwicklungen angepasst werden. 17. Werden die Schülerinnen und Schüler technisch unterschiedlichen Benutzerprofilen (z. B. altersabhängig) zugeordnet? Falls nein, warum wird auf eine altersgestufte Zugriffskontrolle verzichtet? Es werden keine technisch unterschiedlichen Benutzerprofile für verschiedene Altersgruppen eingerichtet. Auf eine altersgestufte Zugriffskontrolle wird bewusst verzichtet, da die Schullaptops ausschließlich im pädagogischen Kontext genutzt werden und für alle Schülerinnen und Schüler ein einheitliches, sehr hohes Schutzniveau gelten soll. Die Geräte sind standardisiert konfiguriert, zentral administriert und mit denselben Sicherheitsmechanismen ausgestattet. Die eingesetzten technischen Schutzmaßnahmen – darunter Webfilter, Anwendungskontrollen, eingeschränkte Systemrechte sowie weitere sicherheitsrelevante Einstellungen – gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen. Ziel ist es, unabhängig vom Alter einen konsistenten, klar definierten und administrativ gut kontrollierbaren Schutzrahmen sicherzustellen. 18. Gibt es ein Melde- oder Beschwerdesystem, über das Schulen, Lehrpersonen oder Schülerinnen und Schüler problematische Inhalte oder Sicherheitslücken auf den Schullaptops unkompliziert und zentral melden können? Falls ja, wie ist dieses organisiert? Ja, es besteht ein klar strukturiertes Melde- und Unterstützungssystem. Jeder Sekundarschule – einschließlich ZFP und AHS – stehen ein oder mehrere IT-Verantwortliche zur Verfügung. Diese fungieren als erste Ansprechpersonen für technische Probleme, sicherheitsrelevante Vorfälle oder problematische Inhalte auf den Schullaptops und können in vielen Fällen unmittelbar selbst reagieren. Sollten Anpassungen erforderlich sein, die außerhalb ihrer Zuständigkeit oder technischen Möglichkeiten liegen, können sie jederzeit u. a. über das zentrale Ticketsystem des Ministeriums der Deutschsprachige Gemeinschaft Unterstützung anfordern. Diese Möglichkeit wird breit genutzt und erlaubt eine strukturierte Bearbeitung der Meldungen. Die eingehenden Anfragen werden thematisch – beispielsweise im Bereich Sicherheit – klassifiziert und entsprechend ihrer Dringlichkeit priorisiert. Wird ein Problem in einer Schule festgestellt und gemeldet, werden geeignete Gegenmaßnahmen nicht nur lokal umgesetzt, sondern gegebenenfalls systemweit auf andere Schulen übertragen. Dadurch wird ein einheitlich hohes und standardisiertes Sicherheitsniveau für alle Schulen gewährleistet. 19. Plant die Regierung, die Eltern künftig transparenter über die tatsächlich bestehenden technischen Schutzmaßnahmen und deren Grenzen zu informieren, um falsche Sicherheit zu vermeiden? Die Regierung der Deutschsprachige Gemeinschaft misst einer transparenten Information der Eltern große Bedeutung bei. Ziel war und ist es, ein realistisches und sachlich korrektes Bild der bestehenden technischen Schutzmaßnahmen zu vermitteln – einschließlich ihrer Möglichkeiten, aber auch ihrer Grenzen. Bereits im Rahmen der Ausgabe der Schullaptops werden Nutzungsbedingungen erläutert und grundlegende Informationen zur technischen Absicherung bereitgestellt. Gleichzeitig ist klar, dass technische Schutzmechanismen keinen absoluten Schutz garantieren können. Digitale Sicherheit beruht stets auf dem Zusammenspiel von Technik, pädagogischer Begleitung und verantwortungsbewusstem Verhalten. Eine Weiterentwicklung und Präzisierung der bereitgestellten Informationen erfolgen ausdrücklich in enger Abstimmung mit den Schulleitungen und den Schulträgern. Die Kommunikation gegenüber den Eltern wird dabei als eine gemeinsame Verantwortung von Regierung, Schulträgern und Schulen verstanden. Auf diese Weise soll falscher Sicherheit vorgebeugt und zugleich ein gemeinsames Verantwortungsverständnis aller Beteiligten gestärkt werden.
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