Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 406

13. Mai 2026 – Frage von F. COLLING an Frau Ministerin KLINKENBERG zu internationalen Adoptionen

Wie haben sich die Zahlen der Adoptionen in der DG in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
 
 
Frage von Fabienne COLLING (ECOLO), vom 13. Mai 2026:
 
Seit September 2005 sind in Belgien die Gemeinschaften für die Information, Vorbereitung und Nachbetreuung von Adoptionen zuständig. Dabei unterscheidet man zwischen Inlandsadoption, Auslandsadoption und innerfamiliärer Adoption (Adoption eines Stief- oder Pflegekindes, sowie Adoption eines verwandten Kindes aus dem In- oder Ausland). Adoptionen dienen dabei in erster Linie dem Schutz und dem Wohl des Kindes und sollen Kindern, die nicht bei ihren Herkunftseltern aufwachsen können, ein stabiles familiäres Umfeld ermöglichen.
 
Die Flämische Gemeinschaft hat nun beschlossen, internationale Adoptionen schrittweise abzuschaffen; ein entsprechendes Dekret soll 2027 in Kraft treten. Diese Entscheidung beruht auf einem breiten politischen Konsens und folgt auf mehrere problematische Fälle, wo aufgedeckt wurde, dass Kinder nicht freiwillig zur Adoption freigegeben worden waren. Die Zahl internationaler Adoptionen ist in Flandern ebenso wie in der Französischen Gemeinschaft stark gesunken (von 244 im Jahr 2009 auf 29 im Jahr 2022), und Kooperationen mit mehreren Herkunftsländern wurden beendet.
 
Auf föderaler Ebene wurde bislang kein Beschluss gefasst, internationale Adoptionen in Belgien vollständig abzuschaffen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Zentrale Behörde der Gemeinschaft für Adoption (ZBGA) dafür zuständig, Familien im Prozess der internationalen Adoption zu beraten und zu begleiten. Der Beschluss Flanderns, internationale Adoptionen anzuschaffen, könnte auch Auswirkungen auf die Adoptionsmöglichkeiten in der DG haben, beziehungsweise diese grundsätzlich in Frage stellen.
 
Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:
 
1. Wie haben sich die Zahlen der Adoptionen in der DG in den letzten zehn Jahren entwickelt?
2. Sind der Regierung Fälle von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit internationalen Adoptionen in der DG bekannt?
3. Wie steht Ihre Regierung zur Abschaffung internationaler Adoptionen?
 
 
Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
 
die Zahl der Adoptionen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist, insbesondere im Bereich der internationalen extrafamiliären Adoptionen, seit Jahren rückläufig. Dieser Trend ist nicht nur auf nationaler und internationaler Ebene festzustellen, sondern auch in Ostbelgien.
 
Seit 2016 wurden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft insgesamt 7 internationale extrafamiliäre Adoptionen ausgesprochen. 
 
Der Rückgang internationaler Adoptionen hängt insbesondere mit der Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption zusammen. Dieses Übereinkommen sieht vor, dass vorrangig Lösungen im Herkunftsland des Kindes gesucht werden sollen. Internationale Adoptionen kommen daher nur nachrangig in Betracht und unterliegen zunehmend strengen Auflagen im Interesse des Kindeswohls.
 
Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt über keinen eigenen anerkannten Adoptionsvermittlungsdienst. Im Bereich der extrafamiliären Adoptionen erfolgt die Zusammenarbeit daher auf Grundlage eines sektoriellen Abkommens mit der Französischen Gemeinschaft. 
 
Der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption (ZBGA) wurden bislang keine Fälle gemeldet, bei denen der konkrete Verdacht auf illegale internationale Adoptionen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestanden hätte.
 
Auf belgischer Ebene wird das Thema jedoch intensiv diskutiert. Hintergrund sind insbesondere historische Fälle mutmaßlich illegaler Adoptionen, bei denen Kinder ihren biologischen Eltern ohne deren wirksame Zustimmung entzogen und zur Adoption freigegeben worden sein sollen.
 
Diese Problematik betrifft nach aktuellem Kenntnisstand vor allem Inlandsadoptionen aus der Zeit zwischen dem Zweiten Weltkrieg und den 1980er Jahren sowie internationale Adoptionen bis ungefähr zum Jahr 2015.
 
In Flandern wurde hierzu bereits eine Kommunikationskampagne durchgeführt. Dort haben sich inzwischen zahlreiche Betroffene oder Angehörige an die zuständigen Stellen gewandt, um Fragen zu möglichen Unregelmäßigkeiten klären zu lassen.
 
Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und beteiligt sich aktiv am fachlichen Austausch zwischen den Gemeinschaften sowie mit den föderalen Behörden.
 
Die ZBGA unterstützt ausdrücklich eine historische und administrative Aufarbeitung illegaler Adoptionen, die Anerkennung möglicher Opfer, die Stärkung der Herkunftssuche sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den föderalen und gemeinschaftlichen Behörden.
 
Zudem bestehen bereits klare Verfahren für den Umgang mit möglichen Verdachtsfällen. Sollte ein begründeter Verdacht auf Rechtswidrigkeiten vorliegen, werden die zuständigen Staatsanwaltschaften eingeschaltet.
 
Die Festlegung der grundlegenden Bedingungen und der rechtlichen Auswirkungen einer Adoption sind weiterhin ausschließlich eine föderale Zuständigkeit. Die Gemeinschaften sind nur für die Rahmenbedingungen der Vermittlung und die Vor- und Nachbegleitung der Adoptionskandidaten zuständig. Wenn die Flämische Gemeinschaft somit die internationale extra-familiäre Adoption untersagen möchte, kann sie dies nur, indem sie in Flandern keine Dienste zur Vermittlung von extra-familiären Adoptionen anbietet.  
 
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft verfolgt diese Entwicklung aufmerksam. Auf föderaler Ebene wurde bislang jedoch keine Entscheidung getroffen, internationale Adoptionen in Belgien generell abzuschaffen.
 
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft steht das Kindeswohl weiterhin an oberster Stelle aller Entscheidungen. Internationale Adoptionen müssen strengen rechtlichen, ethischen und internationalen Standards entsprechen. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass internationale Adoptionen heute bereits nur noch in sehr begrenztem Umfang stattfinden und einer umfassenden Kontrolle unterliegen.
 
Die Regierung spricht sich daher aktuell nicht für eine pauschale Abschaffung internationaler Adoptionen aus. Vielmehr erscheint es wichtig, bestehende Schutzmechanismen konsequent weiterzuentwickeln, Transparenz und Herkunftssuche zu stärken, internationale Standards strikt einzuhalten und jeden Einzelfall sorgfältig unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls zu prüfen. 
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
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