Mündliche Frage Nr. 397 12. Mai 2026 – Frage von D. STIEL an Herrn Minister FRECHES zur Forderung der Kinder nach altersgerechten Spielplätzen Wie bewertet die Regierung die Forderung der Kinder nach altersgerechten Bewegungs- und Freizeitangeboten für 9- bis 10-Jährige? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 12. Mai 2026: Am 31. März 2026 fand der erste Teil des Projekts „Zug der Demokratie“ statt, dessen zweiter Teil für Juni vorgesehen ist. Rund 75 Kinder des 4. Primarschuljahres diskutieren unter dem Motto „Online sicher – offline glücklich“ mit der Politik über ihre Bedürfnisse. Ein zentrales Ergebnis war die klare Forderung nach altersgerechten Bewegungs- und Freizeitangeboten im öffentlichen Raum. Bestehende Spielplätze seien häufig auf Kleinkinder ausgerichtet; für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren fehlen hingegen attraktive und herausfordernde Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung. Um „offline fit“ zu bleiben, benötigen Kinder altersgerechte Bewegungsangebote und Anreize für Spiel, Sport und Begegnung im Freien. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur körperlichen Aktivität sowie zur sozialen Entwicklung. Die gesetzliche Grundlage ist gegeben: Laut Artikel D.II.57.4 §5 des Wallonischen Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung sind Maßnahmen zum Bau und zur Verbesserung öffentlicher Plätze und Infrastrukturen förderfähig. In den Gemeinden zeigen sich unterschiedliche Ansätze: Eupen setzt auf „Qualität statt Quantität“ und wertet bestehende Anlagen gezielt auf. Kelmis investiert in Spielviertel und schafft zusätzliche intergenerationelle Begegnungsorte. Sankt Vith integriert Spielplätze in größere Infrastrukturprojekte der Dorfentwicklung. Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen: 1. Wie bewertet die Regierung die Forderung der Kinder nach altersgerechten Bewegungs- und Freizeitangeboten für 9- bis 10-Jährige? 2. Welche Initiativen oder Programme bestehen, um diese Zielgruppe gezielt zu fördern? 3. Der aktuelle Jugendstrategieplan betont die Notwendigkeit von öffentlichen Plätzen ohne Konsumzwang. Wie will die Regierung sicherstellen, dass bei der Neugestaltung von Flächen gezielt die Bedürfnisse der 9- bis 10-Jährigen berücksichtigt werden, um ihnen solche freien Räume zur Entfaltung zu bieten? Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz Werte Frau Vorsitzende, werte Kolleginnen und Kollegen, die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bewertet die Forderung der Kinder nach altersgerechten Bewegungs- und Freizeitangeboten für 9- bis 10-Jährige als berechtigt, nachvollziehbar und politisch relevant. Die im Rahmen des Projekts „Zug der Demokratie“ geäußerten Bedürfnisse zeigen, dass bestehende Spiel- und Freizeitangebote häufig nicht ausreichend auf diese Altersgruppe zugeschnitten sind. Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren befinden sich in einer Übergangsphase. Sie benötigen mehr Herausforderungen und Bewegungsfreiheit, suchen eigenständigere Formen der Freizeitgestaltung und profitieren besonders von Begegnungs- und Bewegungsräumen im öffentlichen Raum. Die Regierung teilt ausdrücklich die Einschätzung, dass solche Angebote für die körperliche Entwicklung, die soziale Interaktion und das allgemeine Wohlbefinden der Kinder von großer Bedeutung sind. Die Förderung dieser Zielgruppe erfolgt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft über ein breit gefächertes Netz von Maßnahmen und Akteuren. Im Rahmen des aktuellen Jugendstrategieplans 2023–2027 werden gezielt Projekte unterstützt, die Bewegung und Freizeitaktivitäten fördern, neue Hobbys und sportliche Betätigung erschließen und die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen stärken. Hinzu kommen die zahllosen Sportvereine, Jugendorganisationen sowie Ferien- und Animationsangebote, die allesamt einen wichtigen Beitrag leisten. Und zwar, indem sie die den von ihnen zitierten Neun- und Zehnjährigen vielfältige Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten anbieten und jährlich zahlreiche Kinder und Jugendliche erreichen. Auch im Bereich der außerschulischen Betreuung bestehen entsprechende Angebote. Mit Instrumenten wie der AUBE wird Kindern zwischen 3 und 12 Jahren eine tägliche Betreuung mit Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten gewährleistet. Insgesamt tragen diese unterschiedlichen Angebote dazu bei, Kindern den Zugang zu vielfältigen Freizeit- und Bewegungsangeboten zu ermöglichen. Die Rückmeldungen aus dem „Zug der Demokratie“ zeigen allerdings auch, dass klassische Spielplatzkonzepte allein künftig nicht mehr ausreichen werden. Deshalb wird die Regierung gemeinsam mit den Gemeinden weiterhin darauf hinwirken, dass öffentliche Bewegungs- und Begegnungsräume stärker altersübergreifend und bedarfsgerecht gestaltet werden. Die konkrete Gestaltung von Spiel- und Bewegungsräumen liegt dabei in der Zuständigkeit der Gemeinden. Dort zeigen sich bereits unterschiedliche und interessante Ansätze: Bestehende Spielplätze werden beispielsweise in Eupen gezielt aufgewertet, in Kelmis entstehen zusätzliche Spiel- und Begegnungsräume, und in Sankt Vith werden entsprechende Angebote in umfassendere Infrastrukturprojekte integriert. Gleichzeitig unterstützen wir die Entwicklung hin zu multifunktionalen Bewegungsräumen, sportlich herausfordernden Elementen und offenen Begegnungsflächen. Gerade die aktuell in Auftrag gegebene Studie zur Sportstättenentwicklungsplanung wird hierzu zusätzliche Erkenntnisse liefern. Diese Ansätze tragen dem Umstand Rechnung, dass insbesondere 9- bis 10-jährige Kinder mehr Autonomie, mehr Bewegung und weniger standardisierte Spielgeräte benötigen. Dabei ist zugleich zu berücksichtigen, dass die Bedürfnisse von Kindern je nach Wohnumfeld und lokalem Kontext unterschiedlich ausfallen können. Deshalb setzt die Regierung bewusst auf flexible und bedarfsgerechte Lösungen gemeinsam mit den Gemeinden.
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