Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 391

11. Mai 2026 – Frage von S. PAUELS an Herrn Ministerpräsident PAASCH zum Bürokratieabbau durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

Wie bereitet sich die Deutschsprachige Gemeinschaft darauf vor, Bürokratie im öffentlichen Dienst abzubauen und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
 
 
Frage von Stephanie PAUELS (CSP), vom 11. Mai 2026:
 
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bietet erhebliches Potenzial, um bürokratische Prozesse zu verschlanken und die Effizienz in der öffentlichen Verwaltung auf regionaler und kommunaler Ebene deutlich zu steigern. Insbesondere in Zeiten zunehmender Verwaltungsanforderungen, dem zwischenzeitlichen Einstellungsstopp in öffentlichen Verwaltungen und des parallel dazu spürbaren Fachkräftemangels kann KI einen wichtigen Beitrag leisten, Routineaufgaben zu automatisieren und Entscheidungsprozesse zu unterstützen.
 
Dabei zeigt sich in ganz Europa, dass der gezielte Einsatz von KI nicht nur zur Entlastung der Verwaltungskräfte führt, sondern auch zu mehr Bürgernähe und Servicequalität beiträgt.
 
Ein zentrales Anwendungsfeld ist die Automatisierung von Standardverfahren, etwa bei Anträgen oder Genehmigungen. Richtig eingesetzt, kann KI den öffentlichen Dienst dabei unterstützen, Verwaltungsmitarbeiter zu entlasten und Bürokratie spürbar abzubauen, von der kommunalen Ebene bis zur Landesebene.
 
Hierzu meine Fragen:
 
1. Wie bereitet sich die Deutschsprachige Gemeinschaft darauf vor, Bürokratie im öffentlichen Dienst abzubauen und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen?
2. In welchen Bereichen geschieht das bereits?
 
 
 
Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident
 
Die Deutschsprachige Gemeinschaft setzt verschiedene Maßnahmen um, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Grundlage dafür ist u.a. das zukünftige Dekret zu den authentischen Quellen. 
 
Es verankert das sogenannte „Only-Once-Prinzip“: 
 
Bürgerinnen und Bürger sollen Informationen nicht mehrfach an unterschiedliche Behörden übermitteln müssen. 
Daten, auf die die Verwaltung rechtmäßig zugreifen kann, werden direkt bei den zuständigen authentischen Quellen abgefragt.
 
Konkret bedeutet dies, dass bei der Nutzung elektronischer Antragsformulare viele Angaben wie Name oder Adresse bereits automatisch vorausgefüllt werden. Auch bestimmte Bescheinigungen müssen künftig nicht mehr selbst eingereicht werden. 
 
Derzeit arbeitet die Verwaltung beispielsweise an der automatisierten Abfrage des Sozialversicherungsstatus. Dadurch entfällt zum Beispiel künftig beim Antrag auf Pflegegeld für Senioren die Pflicht, entsprechende Nachweise selbst beizufügen. Zudem werden die digitalen Verwaltungsdienste weiter ausgebaut. 
 
Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst viele Anträge zentral über „Mon Espace“ einreichen und den Bearbeitungsstand jederzeit online nachverfolgen können. Ergänzend entsteht mit dem Bürgerportal ein zentraler Zugang zu digitalen Dienstleistungen und zur Kommunikation mit den Behörden.
 
Langfristig soll die Verwaltung Dienstleistungen stärker an den konkreten Lebenssituationen der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. Ziel ist es, Verfahren einfacher, schneller und nutzerfreundlicher zu gestalten.
 
Auch bei neuen Vorschriften wird verstärkt darauf geachtet, unnötige Verwaltungsbelastungen zu vermeiden. Neue Regelungen sollen verständlich, praxisnah und möglichst einfach umsetzbar sein. 
 
Darüber hinaus modernisiert die Deutschsprachige Gemeinschaft ihre internen Arbeitsabläufe. 
 
Mit dem digitalen Notenverlauf werden Regierungs- und Verwaltungsnoten elektronisch erstellt, bearbeitet und weitergeleitet. Das verkürzt Bearbeitungszeiten, verbessert die Nachverfolgbarkeit und reduziert schrittweise die papierbasierte Bearbeitung von Dossiers.
 
Auch Künstliche Intelligenz kommt bereits unterstützend zum Einsatz, etwa für Übersetzungen, Zusammenfassungen oder Recherchen. 
 
Für die Nutzung von Large Language Models (LLMs) wurde eine Verwaltungsrichtlinie ausgearbeitet, die klare Regeln für den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz solcher Anwendungen festlegt und zugleich für mögliche Risiken sensibilisiert.
 
Vollständig automatisierte Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf Betroffene bleiben jedoch ausgeschlossen. Die europäische KI-Verordnung schreibt vor, dass solche Entscheidungen nicht ohne menschliche Kontrolle getroffen werden dürfen.
 
Derzeit prüft die Verwaltung weitere sinnvolle Einsatzmöglichkeiten von KI. 
 
Insbesondere bei standardisierten und wiederkehrenden Aufgaben kann sie Mitarbeitende entlasten und dazu beitragen, Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten.
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