Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 386

07. Mai 2026 – Frage von A. JERUSALEM an Herrn Minister FRANSSEN zum Datenschutz bei der Erhebung zur geplanten Neuberechnung des Stellenkapitals von Schulen in der DG

Wie ist die Regierung vorgegangen, um eine einheitliche, anonymisierte Datenerhebung zu erzielen?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.
 
Frage von Andreas JERUSALEM (ECOLO), vom 07. Mai 2026:
 
Ab Beginn des kommenden Schuljahres startet die Pilotphase zur Neuberechnung des 
Stellenkapitals im Unterrichtswesen. Ohne das erarbeitete Konzept kommentieren zu wollen, möchte ich heute einen genaueren Blick auf die Erhebung der dafür nötigen Daten werfen.
 
Zur Speisung des Topfs zur sogenannten “Systemischen Förderung“, der nur einen bestimmten Teil des zukünftigen Stellenkapitals von Schulen ausmachen soll, wurden Auskünfte 
seitens der Eltern eingeholt: der höchste akademische Abschluss, die überwiegend gesprochenen Sprachen im Elternhaus. Die Teilnahme an der dazu durchgeführten Befragung 
beruhte auf Freiwilligkeit. Um einen belastbaren Datensatz zu erhalten, ist man aber natürlich auf breite Beteiligung angewiesen. Vor diesem Hintergrund ist die Kommunikation mit den Elternhäusern entscheidend, um zu verdeutlichen, dass mit der nötigen Sorgfalt und Diskretion mit den Daten vorgegangen wird. Genau dieser Aspekt scheint jedoch nicht überall erfolgreich verlaufen zu sein.
 
Demnach unterschieden sich die Fragebögen, die die Eltern in der DG erhalten haben, 
offenbar von Schule zu Schule bzw. von Schulträger zu Schulträger. Während einige anonymisierte Daten erfragten, erbaten andere den Namen der Kinder, bzw. sogar den Vor- und Nachnamen der Eltern - jeweils in Kombination mit dem höchsten akademischen Abschluss.
 
Aufgrund der gestiegenen Sensibilität für Datenschutz könnte diese Art der Befragung dazu geführt haben, dass sich Eltern abgeschreckt fühlten und daher von einer Beantwortung des Fragebogens abgesehen haben. Das wiederum würde die Belastbarkeit des Datensatzes schmälern.
 
Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen, Herr Minister: 
 
1. Wie ist die Regierung vorgegangen, um eine einheitliche, anonymisierte Datenerhebung zu erzielen?
2. Welche Daten wurden erhoben? 
3. Geht die Regierung davon aus, dass die Befragung zum Erhalten belastbarer, repräsentativer Daten geführt haben wird?
 
 
Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Sehr geehrter Herr Jerusalem,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
 
die Datenerhebung erfolgt im Rahmen eines Pilotprojekts zur Vorbereitung der Reform des Stellenkapitals. Ziel dieser Pilotphase ist es, unter realen Bedingungen zu prüfen, ob vorgesehenen Kriterien praktikabel, belastbar und geeignet sind, tatsächliche Bedarfsunterschiede zwischen Schulen abzubilden. Die Teilnahme der Erziehungsberechtigten ist freiwillig.
 
Zur Gewährleistung einer möglichst einheitlichen Erhebung wurden Schulleitungen und Schulträger im Februar und März 2026 im Rahmen mehrerer Informationsveranstaltungen umfassend informiert. Ergänzend stellte das Ministerium standardisierte Unterlagen, darunter einen Elternbrief und einen Musterfragebogen, zur Verfügung. Ziel war es, eine möglichst kohärente und vergleichbare Datengrundlage sicherzustellen.
 
Im Rahmen des Pilotprojekts werden Angaben zum Bildungsabschluss der Erziehungsberechtigten sowie zur Sprache erhoben, die im familiären Umfeld überwiegend gesprochen wird und von der Unterrichtssprache abweicht. Sofern im Rahmen der praktischen Umsetzung vereinzelt zusätzliche Angaben erhoben worden sein sollten, waren diese nicht Bestandteil der ministeriellen Vorgaben und für die spätere Verarbeitung nicht erforderlich.
 
Im Zusammenhang mit der technischen Verarbeitung der Daten wird in Skolengo lediglich hinterlegt, ob das jeweilige Kriterium zutrifft oder nicht. Detaillierte Angaben zu Bildungsabschlüssen oder konkret gesprochenen Sprachen werden dort nicht gespeichert. Die Fragebögen sollen nach Übertragung der relevanten Informationen vernichtet werden. An das Ministerium werden ausschließlich aggregierte Werte auf Schulebene übermittelt, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen.
 
Die Regierung geht davon aus, dass die Pilotphase erste belastbare Erkenntnisse zur Aussagekraft und Praxistauglichkeit der vorgesehenen Kriterien liefern wird. Gleichzeitig umfasst die Auswertung bewusst auch die Qualität und Vollständigkeit der Datenerhebung selbst, sodass gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden können. Da die Erhebung noch bis zum 15. Mai läuft, können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine abschließenden Bewertungen oder Schlussfolgerungen vorgenommen werden.
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