Mündliche Frage Nr. 368 13. April 2026 – Frage von F. COLLING an Herrn Ministerpräsident PAASCH zur Zusammensetzung der DG-Vermögenswerte Aus welchen konkreten bleibenden Vermögenswerten setzen sich die 2 Milliarden Euro zusammen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Fabienne COLLING (ECOLO), vom 13. April 2026: In einer Pressemitteilung teilten Sie mit, Herr Ministerpräsident, dass den Verbindlichkeiten der DG in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro bleibende Werte von mehr als 2 Milliarden Euro gegenüberstünden. Sie führen an, dass es sich dabei um konkrete Investitionen für die Menschen in Ostbelgien handele, darunter Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kinderkrippen und weitere Einrichtungen, die dauerhaft der Bevölkerung zugutekommen, also immobile Vermögenswerte. Der Rechnungshof weist jedoch in seinen jährlichen Berichten seit vielen Jahren auf die fehlende Inventur des DG-Immobilienbestands hin, wodurch eine aktuelle Bewertung des Anlagevermögens nicht vorliegt. Erst am 5. März 2026 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zur Erstellung von Schätzungsgutachten für den gesamten Immobilienpark in Höhe von bis zu 700.000 Euro vergeben. In Ihrer Pressemitteilung führen Sie zudem aus, dass die Regierung zwischen 2020 und 2024 “Investitionen” in Höhe von 730 Millionen Euro vorgezogen habe, um “krisenbedingte” Hilfspakete zu finanzieren. Diese Maßnahmen machen nach Ihren Angaben heute rund 60 Prozent der Gesamtverschuldung der DG aus und werden in der Mitteilung offenbar herangezogen, um die Höhe der aktuellen Verschuldung einzuordnen. Aus den Angaben geht nicht hervor, in welchem Umfang diese 730 Millionen Euro immobile Vermögenswerte oder andere Ausgaben betreffen, noch ob sie in die 2 Milliarden Euro “bleibende Werte” eingerechnet werden. Hierzu unsere Fragen: 1. Aus welchen konkreten bleibenden Vermögenswerten setzen sich die 2 Milliarden Euro zusammen? 2. Woraus setzen sich die vorgezogenen 730 Millionen Euro für Investitionen zusammen? 3. Sind die 140 Millionen Euro Vorauszahlungen an Gemeinden, ÖSHZ und WPZS für laufende Ausgaben aus dem Jahr 2024 in diesen 730 Millionen enthalten? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident Lassen Sie mich gleich zu Beginn eines klarstellen: In der von Ihnen zitierten Pressemitteilung war nichts neu. Keiner der genannten Beträge, keine der dargestellten Zusammenhänge und keine der politischen Bewertungen wurden dort erstmals vorgetragen. Ich habe diese Zahlen zigfach in diesem Parlament erläutert – zuletzt im Dezember 2025. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten mehr als 2 Milliarden Euro in Infrastruktur investiert. Diese Investitionen betreffen insbesondere: • Schulen und Bildungsinfrastruktur, • Krankenhäuser und Gesundheitsversorgung, • Senioren- und Pflegeeinrichtungen, • Kinderkrippen und Einrichtungen der frühen Förderung, • kulturelle Infrastruktur, • Sportstätten. Es handelt sich dabei um Infrastrukturen, die der Bevölkerung Ostbelgiens täglich dienen. Krankenhäuser und Schulen – um nur diese beiden Beispiele zu nennen – sind klassische bleibende Werte, selbst wenn sie in den seltensten Fällen in der Bilanz der DG als Eigentum ausgewiesen sind. Und hier ist ein entscheidender Punkt, den ich bewusst unterstreiche: Die meisten dieser Infrastrukturen gehören nicht der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie befinden sich im Eigentum von: • Gemeinden, • Stiftungen, • gemeinnützigen Einrichtungen, • Vereinen. Aber, und das ist der zentrale politische Befund, sie wären ohne die DG nicht entstanden. In zahlreichen Fällen hat die Deutschsprachige Gemeinschaft 60 %, 80 % oder sogar 100 % der Projektkosten getragen. Sie verweisen, Frau Kollegin, auf die Kritik des Rechnungshofes an einer fehlenden Gesamtinventur des Immobilienbestands der DG. Das ist korrekt – und war nie ein Geheimnis. Gerade weil wir diese Transparenz weiter verbessern wollen, hat die Regierung am 5. März 2026 einen öffentlichen Auftrag zur Erstellung von Schätzungsgutachten für den gesamten Immobilienpark vergeben. Sie fragen, woraus sich die zwischen 2020 und 2024 vorgezogenen 730 Millionen Euro zusammensetzen. Ich erlaube mir aus meiner Haushaltsrede vom 08. Dezember 2025 wörtlich zu zitieren: „Die Vorgängerregierung hatte sich nach dem Ausbruch der Coronakrise, im April 2020 vorgenommen, „während 4 Jahren massiv Ausgaben vorzuziehen, um die Haushalte nach 2024 zu entlasten.“ Diese Strategie hat die jetzige Regierung im 2. Halbjahr 2024 fortgeführt. Und davon profitieren wir heute genauso wie in den kommenden Jahren. So haben wir beispielsweise innerhalb von 4 Jahren Hilfspakete in Höhe von 300 Millionen EUR beschlossen, 240 Millionen in Infrastrukturen investiert, und Zuschüsse an Wohn- und Pflegezentren sowie Gemeinden im Umfang von 190 Millionen EUR vorzeitig ausgezahlt. Wir haben also zwischen 2020 und 2024 Investitionen in Höhe von 730 Millionen vorgezogen. Außerdem haben wir in dieser Zeit die PPP-Verträge vorzeitig aufgelöst und 83 Millionen an indirekten Schulden in einem Mal zurückgezahlt. Allein durch diese Operationen ist unsere nominale, direkte, anrechenbare Verschuldung um mehr als 800 Millionen angestiegen. Von der heutigen Gesamtverschuldung in Höhe von 1,3 Milliarden sind also mehr als 60 % auf diese Operationen zurückzuführen.“ Zitat Ende. Ich wiederhole mich: • Die Kreditaufnahmen der DG dienten grundsätzlich der Finanzierung von Infrastruktur. • Mit Ausnahme der Jahre 2021 bis 2025 wurden keine Schulden für laufende Ausgaben gemacht. • In diesen Ausnahmejahren ging es um bewusste Krisenentscheidungen, nicht um strukturelle Haushaltsschwäche. Unsere Schulden stehen nicht für Konsum, sondern für Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kinderkrippen, Sport- und Kulturinfrastruktur, also für Einrichtungen, die der Bevölkerung langfristig dienen.
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