Mündliche Frage Nr. 365 & 366 13. April 2026 – Frage von M. BALTER & C. SERVATY an Herrn Ministerpräsident PAASCH zur Verabschiedung eines neuen innerbelgischen Abkommens zum Haushaltspfad Welche konkreten zusätzlichen Verpflichtungen entstehen für die DG aus diesem neuen Kooperationsabkommen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 13. April 2026: Am 27. März 2026 wurde auf föderaler Ebene ein neues, verbindliches Kooperationsabkommen zur Haushaltsdisziplin angekündigt. Laut belgischer Presse sollen Föderalstaat, Regionen, Gemeinschaften und Gemeinschaftskommissionen künftig enger zusammenarbeiten und sich an gemeinsame, mehrjährige, bindende Budgetziele halten. Auch auf der offiziellen Mitteilung von Belgium.be ist von einem historischen Schritt die Rede. Die bestehenden Regeln werden demnach modernisiert, stärker an den europäischen Haushaltsrahmen angepasst und erstmals durch individuelle, verbindliche Haushaltspfade für jede Ebene ergänzt. Hinzu kommen eine Rückfallregel bei Nichteinigung, eine strengere Kontrolle durch den Hohen Finanzrat sowie ein engeres Berichtswesen gegenüber Europa. Mit anderen Worten: Der finanzpolitische Spielraum der Teilstaaten wird nicht größer, sondern enger. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft ist das keine Nebensache. Denn ausgerechnet in einer Phase massiver Verschuldung, steigender Zinslast und ohnehin fragiler Haushaltslage kommen nun neue Regeln hinzu. Hinzu kommt die alarmierende Gesamtlage Belgiens. Nach den jüngsten Warnungen aus dem nationalen Umfeld gehört Belgien inzwischen zu den haushaltspolitisch am stärksten unter Druck stehenden Ländern der Eurozone. Für den Haushalt 2026 sollen auf föderaler Ebene noch Milliardenbeträge gefunden werden. Gleichzeitig wird davor gewarnt, dass der Staat nach den letzten Krisen deutlich weniger finanzielle Reserven hat, um auf neue Schocks zu reagieren. Wer seit Jahren auf Pump lebt, bekommt unter solchen Bedingungen nicht mehr Freiheit, sondern mehr Druck. Gerade deshalb sollte die Regierung offenlegen, was dieses neue Regelwerk für die DG konkret bedeutet. Es stellt sich die Frage, wie viel eigener finanzpolitischer Spielraum der DG überhaupt noch bleibt und wie weit künftige Vorgaben am Ende nur noch von außen bestimmt werden. Daher meine Fragen: 1. Welche konkreten zusätzlichen Verpflichtungen entstehen für die DG aus diesem neuen Kooperationsabkommen? 2. Wie groß ist der finanzpolitische Handlungsspielraum der DG unter diesen neuen bindenden Vorgaben noch? Frage von Charles SERVATY (SP), vom 13. April 2026: In ihrer Ausgabe vom 7. April berichtet die Tageszeitung l’Echo de la Bourse von einem neuen Abkommen zwischen dem Föderalstaat und den Gliedstaaten, das der Haushaltsminister Van Peteghem als “historisch” bezeichnet hat und das eine individuelle und verpflichtende Verteilung der Sparanstrengungen zwischen den einzelnen betroffenen Ebenen vorsieht. Dies war in dem bisher gültigen Abkommen aus dem Jahr 2013 nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang stellen sich u. a. die Fragen, welchen genauen Inhalt dieses Abkommen hat und welche Konsequenzen für den Fall vorgesehen sind, dass sich einer der Partner nicht an die vereinbarten Vorgaben hält. Für die DG ist außerdem von großer Relevanz, ob der auf sie anwendbare Haushaltspfad die vom hohen Finanzrat seinerzeit vorgeschlagenen Reduzierungen der Nettoprimärausgaben übernimmt oder ob es der Regierung gelungen ist, diese für unsere Gemeinschaft äußerst ungünstige Berechnungsgrundlage abzuändern. Außerdem bleibt zu klären, ob die in diesem Hause bereits mehrmals besprochene Korrektur des IVG an der Rechnungslegung zum Haushalt 24 berücksichtigt wurde. Darüber hinaus hat der Premierminister in der jüngeren Vergangenheit mehrmals darauf hingewiesen, dass es in den kommenden Monaten und Jahren zu erheblichen zusätzlichen Sparanstrengungen kommen müsse, wenn Belgien seine von der EU vorgegebenen Haushaltsziele erreichen wolle. In diesem Zusammenhang wird immer wieder darauf hingewiesen und gefordert, dass auch die Gemeinschaften und Regionen an diesen Anstrengungen zu beteiligen seien. Dazu lauten meine Fragen: 1. Welche konkreten Folgen hat das neue Abkommen über die verpflichtende Verteilung der Sparanstrengungen auf den Haushaltspfad der DG? 2. Trägt der in dem neuen Abkommen vorgesehene Haushaltspfad der DG den vom IVG vorgenommenen Korrekturen bezüglich der über den Haushalt 2024 getätigten Vorauszahlungen Rechnung, indem er diese den Ausgaben der Jahre 2025 und folgende hinzufügt? 3. Wie reagiert die Regierung auf die mehrfach auf föderaler Ebene erhobenen Forderungen nach zusätzlichen Sparanstrengungen seitens der Gliedstaaten? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident Bekanntlich hatte die Europäische Kommission im Juli 2024 der föderalen Regierung einen sogenannten blauen Brief geschickt, in dem unser Land aufgefordert wurde, innerhalb von 7 Jahren 28 Milliarden einzusparen. Das war, ist und bleibt eine kolossale Kraftanstrengung. Zumal darüber hinaus seitdem die Verteidigungsausgaben deutlich erhöht werden mussten. Es war, ist und bleibt eine Kraftanstrengung, an der sich alle belgischen Entscheidungsebenen beteiligen müssen, also der Föderalstaat, alle Regionen und Gemeinschaften sowie die Gemeinden beteiligen müssen. Sowohl der Föderalstaat als auch die Regionen und Gemeinschaften haben vor diesem Hintergrund jeweils 2 Sparpakete beschlossen. Die DG spart mit den beiden 2 Sparpaketen, die wir hier letztes Jahr beschlossen haben, im laufenden Haushalt jedes Jahr 23 Millionen EUR ein. Hinzukommen unsere Sparanstrengungen im Bereich der Infrastruktur, die allein in den Jahren 2025 und 2026 schon 30 Millionen EUR ausmachen. Im ganzen Land wurden also 2 Sparpakete beschlossen, obwohl bislang niemand genau wissen konnte, wie die von der EU geforderten Sparanstrengungen auf die einzelnen Entscheidungsebenen verteilt werden würden. Über die innerbelgische Verteilung dieser Lasten wurde nämlich von Juli 2024 bis März 2025 in unterschiedlichen Formaten sehr kontrovers verhandelt. Darüber habe ich an dieser Stelle mehrfach informiert. Grundlage für die Verhandlungen war ein Gutachten des Hohen Finanzrates vom April 2025, in dem für alle Entscheidungsebenen individuelle Haushaltspfade vorgeschlagen wurden. Dieses mathematische Modell benachteiligte jedoch kleine Gebietskörperschaften wie die DG massiv. Eine Übertragung dieses Rechenmodells auf die DG hätte gravierende Konsequenzen gehabt. Ich habe deshalb schon vor Monaten öffentlich gesagt, dass ich diese Benachteiligung der DG nicht akzeptieren würde. Ich hatte versprochen, mich dafür einzusetzen, dass dieses mathematische Problem politisch gelöst wird. Und genau das ist jetzt gelungen. Das neue Kooperationsabkommen zur Haushaltsdisziplin, auf das sich der Konzertierungsausschuss am 27. März 2026 geeinigt hat, stellt eine fundamentale Neuausrichtung der bisherigen innerbelgischen Haushaltskoordination dar. Es dient nicht nur der besseren Abstimmung zwischen Föderalstaat und Gliedstaaten, sondern auch der kohärenten Einhaltung der im blauen Brief formulierten neuen, überaus strengen Haushaltsvorgaben der EU. Ziel des Abkommens ist es, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen insgesamt zu stärken und die gesamtstaatliche Verantwortung klarer zu strukturieren. Das neue Abkommen sieht erstmals individuelle und verbindliche Haushaltspfade für jede staatliche Ebene vor, die vom Konzertierungsausschuss festgelegt werden. Wir haben in den Verhandlungen ausdrücklich darauf bestanden, dass sowohl die mathematischen Nachteile als auch die Umklassierung bestimmter Vorauszahlungen durch das ICN neutralisiert werden. Mit dem Ziel, diese negativen Auswirkungen für die DG zu beseitigen, hat der Konzertierungsausschuss einer Sonderklausel für die DG zugestimmt. Artikel 4 des neuen Abkommens gewährt der DG eine zusätzliche finanzielle Handlungsmöglichkeit von 0,0069 % des BIP, um unsere Benachteiligung aufzuheben. Das entspricht einer Summe von 40-50 Millionen EUR pro Jahr. Eine solche Klausel gibt es nur für die DG. Dadurch soll verhindert werden, dass buchhalterische Effekte zu einer unangemessenen Verschärfung des Konsolidierungsbedarfs unserer Gemeinschaft führen. Der Hohe Finanzrat (HFR) wird in Zukunft das entscheidende Kontrollorgan zur Umsetzung des Abkommens sein. In Zukunft kommt es nicht mehr auf die sogenannten SEC-Ergebnisse an, sondern einzig auf die Entwicklung der sogenannten Netto-Primärausgaben (NPA). Wie gesagt, es handelt sich bei diesem Abkommen um eine fundamentale Neuausrichtung der gesamtstaatlichen Finanzpolitik. Die vom Konzertierungsausschuss festgelegten Haushaltspfade sind verbindlich. Das hat es nie zuvor gegeben. Wer den in diesem Abkommen verbindlich festgelegten Haushaltspfad der NPA einhält, wird in Zukunft als guter finanzpolitischer Schüler gelten; wer ihn nicht einhält, könnte mit Strafzahlungen konfrontiert werden. Die DG gehört seit Jahren zu den wenigen guten Schülern, die schon in der Vergangenheit ihren im Stabilitätsprogramm festgelegten Haushaltspfad immer eingehalten haben, obwohl dieser Pfad bislang nicht verbindlich war. Jetzt ist er verbindlich. Ein Grund mehr, an unserer umsichtigen Finanzpolitik festzuhalten. Aus dem neuen Kooperationsabkommen ergeben sich für die Deutschsprachige Gemeinschaft keine grundlegend neuen Verpflichtungen; außer derjenigen natürlich, den Haushaltspfad einzuhalten. Der finanzpolitische Handlungsspielraum der Deutschsprachigen Gemeinschaft bleibt erhalten, wenngleich er – wie auf allen staatlichen Ebenen – durch die europäischen und gesamtstaatlichen Rahmenbedingungen begrenzt ist. Innerhalb des vereinbarten Haushaltspfades behält die DG ihre volle Entscheidungsfreiheit bei der Prioritätensetzung, der Ausgestaltung ihrer Politik und der internen Mittelverwendung. Ziel des Abkommens ist keine Fremdsteuerung der Gliedstaaten, sondern die langfristige Sicherung solider öffentlicher Finanzen unter Berücksichtigung der besonderen Situation kleiner Gemeinschaften.
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