Mündliche Frage Nr. 364 13. April 2026 – Frage von S. PAUELS an Herrn Ministerpräsident PAASCH zum sozialen Klimaplan Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft hat einen Energie- und Klimaplan. In welchem Maße werden Wallonische Region und Deutschsprachigen Gemeinschaft hier zusammenarbeiten? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Stephanie PAUELS (CSP), vom 13. April 2026: Die wallonische Regierung hat die endgültige Ausgestaltung der Maßnahmen im wallonischen Teil des Sozialen Klimaplans verabschiedet. Dieser befasst sich mit den Bereichen Wohnen, nachhaltige Mobilität sowie Kleinstunternehmen. Zwar tritt der neue europäische CO₂-Markt für Gebäude und Verkehr erst im Jahr 2028 in Kraft, doch müssen sich die Mitgliedstaaten schon jetzt darauf einstellen. Um Zugang zu den Mitteln des Klimafonds zu erhalten, ist Belgien verpflichtet, bis April einen nationalen Sozialen Klimaplan bei der Europäischen Kommission einzureichen. Von den insgesamt erwarteten 1,6 Milliarden Euro für Belgien entfallen knapp 730 Millionen Euro auf die Wallonie. Dieses Geld soll im Zeitraum von 2027 bis 2032 eingesetzt werden. 547 Millionen dieser Summe stammen übrigens aus EU-Mitteln und 182 Millionen aus wallonischen Eigenmitteln. Etwa 70 Millionen Euro sind für Kleinstunternehmen vorgesehen, die besonders stark unter der Entwicklung der Energiekosten leiden. Gemeint sind etwa Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro, bei denen beispielsweise das Heizen der Räumlichkeiten oder der Einsatz energieintensiver Produktionsgeräte eine zentrale Rolle spielt. Dazu zählen etwa Bäckereien, Keramikbetriebe sowie Hotels, Restaurants und Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung. Die Unterstützung soll in Form von Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren gewährt werden, ergänzt durch Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, etwa für neue Geräte, Renovierungsmaßnahmen oder die Umstellung auf elektrische Mobilität. Laut Minister Jeholet könnten bis zu 2.500 Kleinstunternehmen, darunter Händler, Handwerksbetriebe und Selbstständige, davon profitieren. Die durchschnittliche Fördersumme wird auf rund 20.000 Euro geschätzt, wie die Presse unlängst berichtete. Hierzu meine Fragen: 1. Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft hat einen Energie- und Klimaplan. In welchem Maße werden Wallonische Region und Deutschsprachigen Gemeinschaft hier zusammenarbeiten? 2. Wie und ab wann können sich hiesige Betriebe an die Wallonische Region oder die Deutschsprachige Gemeinschaft wenden, um zu erfahren, ob sie eine finanzielle Hilfe im Rahmen des sozialen Klimaplans erwarten können? Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident Die Deutschsprachige Gemeinschaft verfügt mit ihrem Energie- und Klimaplan in der Tat über ein eigenes strategisches Instrument, das inhaltlich mit den Zielsetzungen und Maßnahmen der Wallonischen Region kompatibel ist. In den letzten Jahren konnten wir gemeinsam mit den Gemeinden zahlreiche konkrete Maßnahmen aus diesem Plan verwirklichen. Der soziale Klimafonds der EU wird uns jetzt bei unseren Anstrengungen für den Klimaschutz unterstützen, weil es uns gelungen ist, die WR davon zu überzeugen, uns 6,5 Millionen aus ihren Mitteln zu übertragen. Eigentlich waren diese Gelder den Regionen vorbehalten. Wir sind somit die einzige Gemeinschaft in Belgien, die überhaupt Mittel aus dem europäischen Klimafonds erhält. Diese 6,5 Millionen werden wir integral in die energetische Sanierung des öffentlichen Wohnraums investieren. Wir stehen im engen Austausch mit der WR, um die angestrebten Klimaziele zu erreichen, Überschneidungen zu vermeiden, Synergien zu nutzen und sicherzustellen, dass über unsere eigenen Projekte hinaus auch die Maßnahmen der Wallonischen Region für Akteure in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugänglich und umsetzbar sind, sofern die Zuständigkeiten dies erlauben. Wir bereiten derzeit ein entsprechendes Zusammenarbeitsabkommen mit der WR vor. Was die Unterstützung von Kleinstunternehmen betrifft, ist vorgesehen, dass die im Sozialen Klimaplan der Wallonischen Region vorgesehenen Instrumente allesamt auch Betrieben in der Deutschsprachigen Gemeinschaft offenstehen, sofern sie die festgelegten Förderkriterien erfüllen. Die konkrete operative Umsetzung erfolgt durch die zuständigen wallonischen Stellen. Ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des nationalen Sozialen Klimaplans durch die Europäische Kommission – voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 – wird eine Informationsphase eingeleitet. In dieser Phase werden Betriebe über Förderbedingungen, Antragsverfahren und Zeitpläne informiert. Die eigentliche Inanspruchnahme der Mittel ist für den Zeitraum ab 2027 vorgesehen. Hiesige Betriebe werden sich sowohl an die zuständigen wallonischen Anlaufstellen als auch an die WFG wenden können, um Auskunft über ihre Förderfähigkeit zu erhalten.
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