Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 140

13. April 2026 – Frage von M. BALTER an Herrn Ministerpräsident PAASCH zur ressourcenschonenden, optimalen Nutzung bestehender Gewerbeflächen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Wie bewertet die Regierung den Widerspruch zwischen dem regelmäßig geäußerten Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen und den in der Gewerbeflächenstrategie dokumentierten erheblichen Reserve-, Unter- und Fehlnutzungspotenzialen in bestehenden Gewerbegebieten?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Michael BALTER (Vivant), vom 10. März 2026:

Im April 2024 wurden dem Parlament die Präsentation und die Langfassung der Gewerbeflächenstrategie Ostbelgien vorgestellt. Beide Dokumente zeigen, dass das Problem nicht nur im Mangel an neuen Flächen liegt, sondern auch in erheblichen Unter-, Fehl- und Reservenutzungen im Bestand bestehender Gewerbegebiete.

Die Strategie basiert auf einer Analyse von 34 Gewerbegebieten bzw. Standorten und einer systematischen Bewertung anhand mehrerer Kriterien. In der Gesamtauswertung fällt insbesondere auf, dass bei den Reserveflächen im Bestand 44 Prozent als gut/hoch und weitere 38 Prozent als neutral/mittel bewertet wurden, während das Entwicklungspotenzial in der Umgebung in 50 Prozent der Fälle als schlecht/gering eingestuft wurde. Das spricht dafür, dass in vielen bestehenden Gebieten noch erhebliche Aktivierungspotenziale vorhanden sind, während zusätzliche Außenentwicklung oft begrenzt ist.

Hinzu kommen deutliche Qualitäts- und Steuerungsdefizite. So werden das Kriterium Ausstattung/Erscheinungsbild zu 76 Prozent und die öffentlichen Nachhaltigkeitsstandards zu 85 Prozent als schlecht/gering bewertet. Die Präsentation verweist zudem auf fehlende Adressbildung, schwache Orientierung/Beschilderung, Defizite in der Ausstattung sowie auf Reserveflächen und ungenutzte Grundstücke im Bestand.

Auch das Mustergebiet Kaiserbaracke bestätigt dieses Bild. Dort weist die Bestandsanalyse 25 Prozent nicht genutzte Betriebsfläche aus, und die Langfassung nennt ein kurzfristig aktivierbares Potenzial erschlossener, aber ungenutzter bzw. untergenutzter Flächen von bis zu 15 Hektar.

Gleichzeitig wird in der öffentlichen Debatte und auf kommunaler Ebene regelmäßig nach zusätzlichen Gewerbeflächen gerufen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, ob der politische Schwerpunkt derzeit ausreichend auf Bestandsaktivierung, Flächeneffizienz, Nachverdichtung, Nutzungssteuerung und Vermeidung von Fehlnutzung liegt, bevor neue Flächen ausgewiesen oder erweitert werden.

Die Vivant Fraktion möchte hervorheben, dass zuerst die bestehenden Flächen optimal genutzt werden sollten, bevor neue Flächen ausgewiesen werden.

Denn aus Sicht der Raumordnung und des begrenzten Raumes sollten zuerst: Bestehende, erschlossene Gewerbegebiete so genutzt werden, dass verfügbare Reserven aktiviert, Leerstände reduziert und Flächen dort verdichtet werden, wo es sinnvoll ist, bevor neue Flächen ausgewiesen werden. Ressourcenschonend bedeutet in diesem Zusammenhang: möglichst wenig zusätzlichen Boden zu verbrauchen, Infrastrukturkosten (Straßen, Ver- und Entsorgung, Strom) zu begrenzen und Umweltbelastungen zu reduzieren, indem man Innenentwicklung und die Wieder-/Nachnutzung bereits genutzter Flächen im Bestand priorisiert.

Besonders relevant ist dabei, dass die Strategie selbst eine Reihe konkreter Instrumente empfiehlt, um die Flächenpolitik daten- und steuerungsfähig zu machen. Dazu zählen ausdrücklich eine Gewerbeflächendatenbank, ein Monitoring der Flächenverfügbarkeit, ein Leerstandsregister, gebündeltes Entwicklungsmanagement, ein Flächenregister, Flächenmanagement sowie eine zentrale bzw. gemeindeübergreifende Steuerung (gegebenenfalls über eine Entwicklungsgesellschaft Ostbelgien). Gerade diese Empfehlungen sind zentral, wenn belastbare aktuelle Zahlen zur tatsächlichen Flächennutzung eingefordert werden sollen.

Öffentlich auffindbar ist seit 2024 vor allem die allgemeine Informationsseite der DG zur Gewerbeflächenstrategie sowie die damalige Berichterstattung zur Vorstellung der Strategie und der Mustergebiete Kelmis/Kaiserbaracke. Konkrete, öffentlich leicht zugängliche, aktualisierte DG-Gesamtzahlen zur Auslastung aller Gewerbegebiete seit April 2024 sind hingegen nicht ohne Weiteres ersichtlich. Gerade deshalb ist eine aktuelle, strukturierte Datengrundlage gegenüber dem Parlament besonders wichtig.

Im Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021–2024 zwischen der Regierung und der WFG für das Jahr 2025 wird ausdrücklich festgehalten, dass die 2024 fertiggestellte Gewerbeflächenstrategie die Wichtigkeit einer vollständigen Gewerbeflächen- und Gewerbeimmobiliendatenbank unterstreicht. Dort wird ebenfalls angekündigt, dass 2025 mit dem Gewerbeflächenmonitoring begonnen werden soll und die WFG die Entwicklung eines Gewerbeflächenmonitoring-Tools ausschreiben und umsetzen soll, unter Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Raumordnung des Ministeriums. Für diese neuen Aufgaben werden für 2025 Kosten von insgesamt 150.000 EUR genannt, darunter 60.500 EUR in Verbindung mit der Anschaffung eines Gewerbeflächenmonitoring-Tools.

Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:

1.    Wie bewertet die Regierung den Widerspruch zwischen dem regelmäßig geäußerten Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen und den in der Gewerbeflächenstrategie dokumentierten erheblichen Reserve-, Unter- und Fehlnutzungspotenzialen in bestehenden Gewerbegebieten?
2.    Welche Prioritätenreihenfolge verfolgt die Regierung aktuell in der Gewerbeflächenpolitik:
zuerst Bestandsaktivierung und Nachverdichtung, danach Umstrukturierung bzw. Verlagerung von Fehlnutzungen, und erst anschließend Neuausweisung oder Erweiterung von Gewerbeflächen?
3.    Welche aktuellen belastbaren Zahlen liegen der Regierung heute vor (bitte mit Standdatum) zur tatsächlichen Nutzung der Gewerbeflächen in der DG, insbesondere:
a)    Anzahl und Fläche erschlossener, aber ungenutzter Grundstücke,
b)    Anzahl und Fläche untergenutzter Gewerbeflächen,
c)    Anzahl und Fläche von Fehlnutzungen in Gewerbegebieten,
d)    Aufschlüsselung nach Gemeinde und Gewerbegebiet,
e)    Aufschlüsselung nach Eigentumsverhältnissen (öffentlich/privat), soweit verfügbar?
4.    Wurde die in der Gewerbeflächenstrategie ausdrücklich empfohlene Gewerbeflächendatenbank inzwischen aufgebaut, beauftragt oder in eine bestehende Struktur integriert?
Falls ja: Seit wann, mit welchen Daten, mit welcher Aktualisierungsfrequenz und wer ist für Validierung zuständig?
Falls nein: Warum nicht und bis wann ist die Umsetzung vorgesehen?
5.    Welche konkreten Anforderungen (Datenfelder, Definitionen, Standards) wurden für das angekündigte Gewerbeflächenmonitoring-Tool festgelegt, und wie wird sichergestellt, dass daraus belastbare, vergleichbare und regelmäßig aktualisierte Zahlen zur tatsächlichen Nutzung, Unter- und Fehlnutzung entstehen?
6.    Wie ist der Zeitplan 2025 für Ausschreibung, Vergabe, Implementierung und Inbetriebnahme des Tools, welche Meilensteine sind vorgesehen, und in welcher Form sollen Parlament und Öffentlichkeit Zugang zu den Ergebnissen erhalten (zumindest in aggregierter Tabellenform pro Gemeinde und Gewerbegebiet)?
7.    Wurde ein Monitoring der Flächenverfügbarkeit und ein Leerstandsregister eingerichtet oder zumindest vorbereitet, wie es in der Strategie empfohlen wird?
Falls ja: Welche Ergebnisse liegen bereits vor?
Falls nein: Warum nicht?
8.    Welche konkreten Maßnahmen hat die Regierung seit Vorstellung der Strategie eingeleitet, um ungenutzte und untergenutzte Bestandsflächen zu aktivieren (z. B. Eigentümeransprache, Vermittlung, Ankauf, steuerliche Instrumente, Flächenmanagement, Entwicklungsmanagement, Bodenbevorratung)?
9.    Welche rechtlichen Instrumente plant die Regierung zur Vermeidung von Unter- und Fehlnutzung in Gewerbegebieten, insbesondere im Hinblick auf die in der Strategie erwähnte sachgerechte Nutzungszuordnung und mögliche Besteuerungsinstrumente?
10.    Nach welchen objektiven Kriterien entscheidet die Regierung künftig, ob neue Gewerbeflächen ausgewiesen oder bestehende erweitert werden sollen, wenn im betreffenden Gebiet oder in zumutbarer Nähe noch aktivierbare Bestandsreserven bestehen?
11.    Welche Fortschritte wurden seit April 2024 in den Mustergebieten Kaiserbaracke und Kelmis erzielt, insbesondere bei Flächenaktivierung, Nachverdichtung, Eigentümeransprache und Vermeidung weiterer Fehlansiedlungen?
12.    Ist die Regierung bereit, dem Parlament noch in dieser Sitzungsperiode eine aktualisierte, gebietsbezogene Übersicht in Tabellenform zur tatsächlichen Flächennutzung aller Gewerbegebiete in der DG vorzulegen und diese danach regelmäßig zu aktualisieren?


Antwort von Oliver PAASCH (ProDG), Ministerpräsident

1.    Wie bewertet die Regierung den Widerspruch zwischen dem regelmäßig geäußerten Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen und den in der Gewerbeflächenstrategie dokumentierten erheblichen Reserve-, Unter- und Fehlnutzungspotenzialen in bestehenden Gewerbegebieten?

Zuerst sei klar gestellt, dass wir in der DG weit entfernt sind vom sogenannten „Flächenfrass“ durch Ausweisung von Gewerbegebieten. Der Flächen-Anteil von Gewerbegebieten am Gesamtgebiet der DG liegt bei (gerundet) 0,75 %. Siehe dazu die Angaben des föderalen Statistikamtes (basierend auf Angaben des Finanzministeriums bezogen auf die verschiedenen Nutzungsarten der Flächen):

Von der Gesamtfläche dienen 3,15 % als Wohnfläche (2,21 % in der Eifel und 5,91 % im Kanton Eupen), 0,75 als Fläche für Industrie und Handwerk (0,54 % in der Eifel und 1,36 % im Kanton Eupen) und 0.53 % für Verkehrsinfrastruktur (0,4 % in der Eifel und 0,91 % in Eupen). 0,69 % der Gesamtfläche dienen als Fläche für landwirtschaftliche Gebäude (0,74 % in der Eifel und 0,57 im Eupener Land). (Stand: 2023) Damit dürfte erkennbar sein, in welchem Kontext die gestellten Fragen zu beantworten sind.

Da Sie Referenz auf das Gewerbeflächenkonzept aus der vorigen Legislatur machen und danach fragen, wie die Regierung manche darin geäußerten Aussagen bewertet, erlaube ich mir etwas mehr Ausführlichkeit in der Beantwortung der Fragen. Die ersten 5 von insgesamt 15 Massnahmenpaketen des Gewerbeflächenkonzepts der damaligen Regierung bezogen sich auf Fragen der Flächennutzungen. Andere Massnahmenpakete tun dies zwar auch, aber bei ihnen steht die Flächennutzung nicht zentral im Fokus der gestellten Fragen.

Massnahmenpaket 1 des besagten Gewerbeflächenkonzepts (Zitat) „Unter dem Strategieansatz Ressourceneffizienz ist im Kontext der Umnutzungs- und Umbauoffensive zu verstehen, dass durch einen wirtschaftlichen Umgang mit Betriebsflächen eine Intensivierung der Flächennutzung zu erreichen ist“. Zu den einzelnen Massnahmen zählen : „(Nach-)Verdichtung der Betriebsfläche, Reaktivierung von Restflächen ; Reduzierung von "Nebennutzungen" (z. B. Parkplätzen) durch Hol- und Bringservice, Optimierung von Lagerflächen, Wohn- und Mischgebietskonforme Nutzungen in die Ortslagen verlagern und ansiedeln, standortkonforme gewerbliche Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden und der Nutzungserhalt gewerblicher Altanlagen“. Als Begründung wurde folgendes angeführt: „Die Reduzierung und effiziente Organisation von Nebennutzungen wie Stellplatzanlagen setzt Grundstücksflächen für betriebliche Anlagen frei und minimiert die Flächeninanspruchnahme. Gleiches gilt für Lagerflächen, deren Flächeninanspruchnahme durch Stapelung verringert werden kann“.

Das setzt jedoch voraus, dass zahlreiche innerbetriebliche Produktions-Abläufe umstrukturiert werden müssten. Das Ziel, vorhandene Flächen rationell zu nutzen, ist erstrebenswert, insofern es praktisch umsetzbar und ohne erheblichen Mehraufwand möglich ist. Die Regierung ist der Ansicht, dass ressourcenschonende Flächennutzung erstrebenswert ist, ist aber auch der Meinung, dass dieser Grundsatz mit dem effektiven Platzbedarf der Betriebe vereinbar sein muss.

Ferner heißt es als Begründung: „Die endgültige Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe bietet die Chance, durch Nachnutzung der Betriebsgebäude mit standortverträglichen Gewerbebetrieben den Bedarf an gewerblichen Neubauflächen zu verringern und die Gebäude im Sinne einer zirkulären Wirtschaft in ein zweites Leben zu führen“. Die Nachnutzung von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden durch das Gewerbe dürfte in den meisten Fällen mit der Organisation von optimalen innerbetrieblichen Produktionsabläufen kollidieren oder zu erheblicheren Anpassungsinvestitionen führen, ohne jedoch das Optimum erreichen zu können. Viel eher wäre an solchen Standorten daran zu denken, die bestehenden Bauten abzureißen und durch neue Produktionshallen zu ersetzen. Bestenfalls wäre diese Methode für kleinere handwerkliche Betriebe zu empfehlen, die einen lokalen Markt bedienen.

Die Regierung stimmt den Zielen zu, dass die Umnutzung nach Abriss oder durch Anpassung möglich bleiben soll, jedoch ohne dass daraus zwingend abgeleitet werden kann, dass eine Umnutzung zu Wohnzwecken zu vermeiden ist oder dass Betrieben andere Standorte innerhalb von Gewerbegebieten vorenthalten würden. Die Regierung bleibt skeptisch gegenüber einer möglicherweise daraus abgeleiteten Logik, neue Ansiedlungsflächen für Gewerbe solange nicht zu erschließen, wie nicht alle Umnutzungs- und Umbaupotentiale ausgeschöpft sind. Sie stimmt jedoch dem Ziel zu, dass Flächen nach Möglichkeit nicht versiegelt werden, dass die Biodiversität auch in Gewerbegebieten gepflegt werden kann und dass die Nutzung erneuerbarer Energie im Sinn von mehr Energieautarkie gefördert werden soll.

Massnahmenpaket 3: Kompensationsmaßnahmen: „Unter dem Strategieansatz Ressourceneffizienz ist im Kontext der Kompensationsmaßnahmen zu verstehen, dass durch die Differenzierung von Kompensationsmaßnahmen ein vergrößerter Handlungsspielraum bei der Schaffung von Gewerbeflächen erreichbar ist. Maßnahmen: Verstärkte Nutzung alternativer Ausgleichsmaßnahmen entsprechend GRE Art. D.II.45 § 3, Ausgleich durch ökologische Aufwertung bereits bebauter (gewerblicher) Flächen und Ausgleich durch Multicodierung der Baukörper (z. B.: Gründach, Fassadenbegrünung etc.). Die ökologische Aufwertung von bestehenden und geplanten Gewerbegebieten und gewerblichen Anlagen ermöglicht die verstärkte Nutzung und den Einsatz alternativer Ausgleichsmaßnahmen. Insbesondere zur Schonung der für die Lebensmittelproduktion wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen sind bei der Suche nach Ausgleichsflächen zunächst Möglichkeiten der Inanspruchnahme untergenutzter Anlagen wie verzichtbare Lagerflächen, Sportplätze oder unnötigerweise versiegelte Flächen zu untersuchen und in Anspruch zu nehmen. Zur weiteren Schonung landwirtschaftlicher Flächen und sonstiger wertvoller Naturflächen wird vorgeschlagen, die Nutzung alternativer Ausgleichsmaßnahmen zu verstärken und um die ökologische Aufwertung von Gewerbegebieten zu erweitern“.

Bleibt aber die praktische Frage zu beantworten, wem die Kosten der alternativen Ausgleichsmassnahmen, die nicht zu unterschätzen sind, in Rechnung zu stellen sind: dem Initiator einer Gewerbezone (DG oder Gemeinde) oder dem Käufer der Flächen (proportional zur erworbenen Fläche)? Die Gemeinden erwägen, dass diese Kosten ebenfalls durch Zuschüsse der Gemeinschaft zu teilen sind. Damit stehen wir vor einem Paradoxon: auf der einen Seite wird argumentiert, man solle die Erschliessungskosten senken, bzw. so gering halten wie es möglich ist. Auf der anderen Seite entstehen „neue Erschliessungskosten“, die zu finanzieren sind, damit ein Gebiet überhaupt erst ausgewiesen und danach mit Infrastrukturen ausgestattet werden kann. Diese „neuen Erschliessungskosten“ müssen den „klassischen Erschliessungskosten“ hinzu addiert werden, was sich am Ende auf den Quadratmeterpreis niederschlagen wird.

Der Mehrwert in Sachen Nachhaltigkeit wird nicht angezweifelt (Ressourcenschonung, Schutz von Boden, Klima, Flora und Fauna und Schaffung neuer Lebensräume für Tiere und Pflanzen). „Zugleich werden landwirtschaftliche Flächen sowie wertvolle Naturflächen geschont.“ Die Regierung schlussfolgert daraus, dass die alternativen Ausgleichsmassnahmen genutzt werden sollen, insoweit es sich als unmöglich erweist, die neu zu bebauenden Flächen planologisch auszugleichen. Die Gemeinden haben sich weitgehend ablehnend gegenüber den finanziellen Ausgleichsmassnahmen (Zahlungen an den Fonds für Nachhaltigkeit) geäußert.

Massnahmenpaket 4: Bestandsflächenaktivierung: „Unter dem Strategieansatz Ressourceneffizienz ist im Kontext der Bestandsflächenaktivierung zu verstehen, dass durch die Weiter- und Wiedernutzung vorhandener, zuvor gewerblich genutzter Flächen (Brownfields), "Flächenreserven" aktiviert und zeitnah einer gewerblichen Nachnutzung zugeführt werden. Maßnahmen:  Nutzung brachliegender Bahnflächen, Nutzung aufgegebener Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche und Revitalisierung und Verdichtung untergenutzter Gewerbestandorte. Der Strategieansatz "Bestandsflächenaktivierung" umfasst Maßnahmen, die sich auf bereits als Gewerbe und Betriebsflächen ausgewiesene Gebiete oder sonstige baulich bereits genutzte Flächen beziehen. Durch die Schaffung eines Monitorings zur Nutzung von Gewerbegebieten werden Unternutzungen und somit Chancen zur Aktivierung betroffener Flächen sichtbar.“

Weiternutzung: Wenn ein Betrieb Flächen ankauft, hat er in der Regel die Absicht, sich langfristig am anvisierten Standort niederzulassen. Das beinhaltet auch, dass ihm die Möglichkeit zugunsten späterer Entwicklungen nicht verwehrt wird. Je nach der Entwicklung der Auftragslage ergeben sich daraus unterschiedliche Zeiträume, bis die „ungenutzte“ Fläche oder – um es aus der Perspektive des Betriebs zu benennen – die Reservefläche effektiv genutzt werden kann. Dies zu ignorieren wäre aus Sicht der Regierung ein Fehler, da die ökonomische Attraktivität des Standorts Ostbelgien dadurch in Frage gestellt würde. Die Frage betrifft voraussichtlich weniger die Betriebe, die den lokalen Markt bedienen, wohl aber die Betriebe, die Teil einer langen und internationalen Lieferkette sind und die sich der Entwicklung der Auftragslage nach strecken müssen. Eine andere Diskussion ist die, ungenutzte Bahnflächen oder ehemalige Bergbaugebiete einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.

Jeder Betrieb hofft darauf, dass er sich mit den Jahren dank einer günstigen oder einer diversifizierten Auftragslage vergrössern kann. Doch nicht jede Entwicklung verläuft gradlinig. Auch hier kann nur der Dialog weiter führen, an dessen Ende festgelegt wird, dass z. B. ein Teil der Reservefläche rückgekauft wird oder dass eine weitere Frist für die effektive Nutzung der Reservefläche gewährt wird. Die Regierung ist in solchen Fällen gut beraten, sowohl mit der Perspektive der optimalen Nutzung von Flächen als auch mit der ökonomischen Realität des Betriebs Rechnung zu tragen und eher auf pragmatische als auf ideologische Lösungen hin zu arbeiten.

Wiedernutzung: Wenn es sich um sogenannte „brown fields handelt, wird zuerst zu ermitteln sein, ob vorherige Sanierungsinvestitionen erforderlich sind und in welcher Höhe diese zu Buche schlagen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die DG zwar Standorte sanieren kann (siehe das ehemalige Buch V des GRE), dass aber die Finanzierung der Sanierung nicht eindeutig geklärt ist. Das kann über das Infrastrukturdekret der DG erfolgen (also zu Lasten der DG) oder zumindest anteilmäßig über die spezialisierten Einrichtungen der Wallonie (weil es sich um die Beseitigung von Altlasten handelt, welche die Umwelt beeinträchtigen). Und es gilt im Einzelfall, zu klären, ob und inwieweit die Sanierungskosten nach dem Prinzip des „pollueur-payeur“ demjenigen in Rechnung gestellt werden können, der die Verschmutzungen verursacht hat (insofern der Verschmutzer überhaupt noch haftbar gemacht werden kann). Dies zu beantworten ist bis dato Aufgabe der Wallonie, die für Umweltfragen zuständig ist. Teilweise treffen diese Fragen auch auf brachliegende Bahnflächen und auf die Nutzung aufgegebener Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche und Revitalisierung und Verdichtung untergenutzter Gewerbestandorte zu.

Die Regierung schlussfolgert,

•    Dass die gestellten Fragen nur teilweise von der DG-Regierung beantwortet werden können. Für Umweltbelange ist die DG nicht zuständig. Diese treten aber häufig bei Wiederbenutzung ehemaliger Brachflächen auf. Die finanziellen Folgen können sehr hoch sein.
•    dass die Bestandflächenaktivierung bei Weiternutzung nicht von der Obrigkeit verordnet werden kann, sondern dass im Dialog mit den potentiellen oder effektiven Nutzern vertragliche Lösungen erarbeitet werden, die sowohl der Flächeneffizienz, den ökologischen Ansprüchen als auch den ökonomischen Interessen der Gemeinschaft entsprechen.

Die Regierung ist dabei gut beraten, sich auf die ihr zugeteilten Befugnisse zu konzentrieren, für die Beseitigung von Verschmutzungen den Dialog mit der Wallonie zu führen, und auf die Entwicklungspotentiale der Betriebe Rücksicht zu nehmen, um diesen Zukunftsperspektiven für den Ausbau der betrieblichen Tätigkeit zu gewähren.

Massnahmenpaket 5: Eignungsnutzung: „Durch die sachgerechte Zuordnung von Gewerbebetrieben zu geeigneten Gebietslagen gelingt es, Standortpotenziale optimal zu nutzen und im Gegenzug Standorte nicht zu überfordern. Koordinierte Ansiedlung lässt auch Synergieeffekte zwischen Nachbarbetrieben zu. Diese sachgerechte Zuordnung erfordert ggf. auch die Verlagerung von Betrieben, die als Fehlnutzungen erkannt werden, an alternative Standorte, um den fehlgenutzten Standort für eine sach- und eignungsgerechte Folgenutzung freizumachen“.

Nutzungsarten, die als sogenannte Fehlbelegungen von Gewerbegebieten durch Wohnungen oder durch Geschäftsflächen existieren, tun dies, weil sie irgendwann genehmigt worden sind.

Jeder Betrieb wählt seinen Standort nach eigenen Kriterien aus. Oft sind es Fragen bzgl. der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, die den Auslöser für die Standortwahl darstellen. Nicht zuletzt sind es sozio-ökonomische Faktoren die eine Rolle spielen, ob ein Betrieb sich z. B. im Raum St. Vith oder in Luxemburg niederlässt. Oder es ist die Nähe zur Autobahn, die darüber entscheidet, ob ein Betrieb sich entlang der E 42 oder entlang einer Regional- oder Kommunalstrasse ansiedelt. Oder es ist die Erreichbarkeit des Betriebs für die Kundschaft, die eine Rolle spielt, ob er sich im Norden oder im Süden der Gemeinschaft niederlässt. Und es ist die Verfügbarkeit oder umgekehrt die Knappheit von geeigneter und ausreichend großer und ausreichend ausgestatteter Ansiedlungsfläche, die darüber bestimmt, wo der Betrieb sich ansiedelt.

Die Regierung ist der Ansicht, dass es sich kaum im Voraus planen lässt, welche Art von Betrieben in Zukunft welche Flächen beanspruchen wird. Die Regierung ist der Ansicht, dass in Gewerbegebieten gemischte Ansiedlungen stattfinden können und sollen. Sie legt daher Wert darauf, dass Flächen von unterschiedlicher Größe im Angebot sein müssen, damit vermieden wird, dass eine Fläche, die von der Anbindung und der Größe her sich für größere Projekte eignet, nicht durch eine Vielzahl von kleinen Projekten auf Anhieb „zerstückelt“ wird, sodass Großbetriebe keinen für sich geeigneten Platz finden können. Umgekehrt kann auf diese Weise vermieden werden, dass Betriebe mit Entwicklungspotential sich auf zu beengten Flächen einrichten müssen, auf denen sie nach kurzer Zeit sich nicht weiter entwickeln können.

Eine Ausnahme bilden Betriebe, von denen ein Risiko für die Umgebung ausgeht. Diese sollten in besonderen Gebieten angesiedelt werden, die speziell für sie ausgewiesen werden.

Massnahmenpaket 9: Grenzüberschreitende Kooperationen: „Unter dem Strategieansatz Kooperationen ist im Kontext der grenzüberschreitenden Kooperationen zu verstehen, dass ein Ausgleich von Interessen zum gegenseitigen Vorteil der Nachbarn führt. Maßnahmen: • Aufgabe des "Kirchturmdenkens", Kooperationen mit angrenzenden Gemeinden, Regionen und Ländern • Bildungs- und Forschungsverbund mit angrenzenden Regionen und Ländern • Setzung von konkreten Angeboten und Anreizen wie Projekten durch die Deutschsprachige Gemeinschaft • Harmonisierung der Umwelt-, Steuer- und Arbeitsrechtsgesetzgebung • Gemeinsame Vermarktung und Umsetzung. In einem sich verstärkenden Wettbewerb und durch vorherrschende Globalisierung gilt es, dass teils stark präsente "Kirchturmdenken" aufzugeben. Viel mehr sind Kooperationen aufzubauen oder, soweit vorhanden, zu stärken. Die geographische Nähe zur Wallonie, Luxemburg und Deutschland bietet verschiedenste Potenziale.

Mehrwert gewerbliche Entwicklung: • Zugang zu Innovation und Arbeitskräften • Vermeidung von "Kannibalisierung" • Interessensausgleich • Optimale Nutzung der Standorteigenschaften • Gemeinde als "Anwalt der Region" Mehrwert Nachhaltigkeit: • Ressourcenschonung

Umsetzungsbausteine: • Gebietsmanagement / Zweckverband • Erkundung von Interesse • Analyse von Potenzialen • Anregung von Initiativen • Informelle und formelle Kooperationen • Unternehmensnetzwerk“.

Die Gemeinden befürworten das Anlegen von gemeindeübergreifenden Gewerbegebieten wie z. B. beim East Belgium Park oder wie auf Kaiserbaracke oder Zur Domäne. Darüber hinaus sind die Gemeinden eher nicht gewillt, das Thema Gewerbeflächen im Stil eines Gewerbeflächenverbunds anzugehen, an dem alle Gemeinden des Nordens und/oder des Südens der DG beteiligt sind.

Die Regierung ist daran interessiert, dass von Raeren und Kelmis eine gemeinsame Zone direkt vis-à-vis vom Campus Melaten (RWTH) angelegt wird. Sie kann sich gut vorstellen, das Zur Domäne bis Morsheck (Bütgenbach, Amel und Büllingen) ausgeweitet wird. Sie verschließt sich ferner nicht einer Ausweitung auf Kaiserbaracke (u. a. mittels Umnutzung des ehemaligen Nato-Bezirks) oder des East Belgium Parks sowie der Industriezone II in Sankt Vith.

Die Regierung bezweifelt jedoch, ob die Kooperation mit luxemburgischen Standorten umsetzbar ist. Man kann zwar auf eine Harmonisierung der Umwelt-, Steuer- und Arbeitsrechtsgesetzgebung hoffen, muss jedoch einräumen, dass die DG keine Handhabe auf diese Themen hat. Und solange dem so ist, wird die Zahl der Grenzpendler eher zu- statt abnehmen.

Gemeindeübergreifende Gewerbegebiete entlang der Autobahnen oder entlang von Regionalstraßen sind umsetzbar. Allerdings stoßen wir dort, wo Gewerbe sich im direkten Umfeld zu Wohngebieten entwickelt, auf sehr viel Skepsis und auf lange Gerichtsprozeduren. Dem ist bei der Ausweisung von Gewerbegebieten Rechnung zu tragen.

2.    Welche Prioritätenreihenfolge verfolgt die Regierung aktuell in der Gewerbeflächenpolitik:
zuerst Bestandsaktivierung und Nachverdichtung, danach Umstrukturierung bzw. Verlagerung von Fehlnutzungen, und erst anschließend Neuausweisung oder Erweiterung von Gewerbeflächen?

Die Regierung ist der Ansicht, dass die Arbeiten zeitgleich anzupacken sind. Einerseits sind in der Vergangenheit Standorte als Gewerbegebiete ausgewiesen worden, wo nach heutigen Kriterien eine solche Ausweisung nicht mehr stattfinden würde (meistens abseits der großen Verkehrsanbindungen). Darauf zu warten, bis diese Standorte nachverdichtet worden sind, bevor neue Standorte entwickelt werden, hätte zur Folge, dass es „Ewigkeiten“ dauert, bis attraktive Ansiedlungsmöglichkeiten einem Investor angeboten werden können. Umgekehrt bedeutet eine Neuausweisung eines Standorts nicht zwangsmäßig, dass alles sofort zu besiedeln sein wird. Die Regierung denkt eher daran, geeignete und von der Lage her günstige Standorte in allen Gemeinden in die Sektorenpläne einzutragen, diese dann aber in Etappen und dem effektiven Bedarf entsprechend zu erschließen.

Dabei wird zu unterscheiden sein, ob der Antragsteller den lokalen Markt bedient oder ob es sich um einen Betrieb handelt, der als Teil einer längeren Lieferkette sich auf dem überregionalen/internationalen Markt bewegt. Es wird ebenfalls zu überlegen sein, ob alle Aktivität in eine Gewerbezone gehören oder ob z.B. nicht Handelsbetriebe, Dienstleister oder Freiberufler sich innerhalb von Orten ansiedeln.

Da in der Regel 5 bis 7 Jahre vergehen, bevor eine Gewerbefläche effektiv Betriebe aufnehmen kann, sind wir gut beraten, solche auf Vorrat anzulegen. Da mit jeder Revision des Sektorenplans aufwendige Untersuchungen bzgl. der Natur, de Biodiversität und anderer Faktoren und Konsultationspflichten einher gehen (die teils durch übergeordnete Vorschriften vorgegeben sind), werden wir die Fristen, binnen derer Gewerbegebiete auszuweisen uns auszustatten sind, kaum wesentlich komprimieren können – es sei denn, auf Kosten der Qualität und auf das Risiko hin, sich langen Gerichtsprozeduren auszusetzen. Und wir werden Flächen vorsehen müssen, auf denen größere Betriebe sich ansiedeln und entwickeln können, d. h. vermeiden, dass jede Fläche sofort in kleine Ansiedlungsflächen zerstückelt wird. Umgekehrt suchen viele Kleinbetriebe auch die Nähe zu Großbetrieben, wenn sich daraus Opportunitäten für sie ergeben.

Was damit gesagt wird, ist dass wir ressourcenschonend und pragmatisch sowie vorausschauend arbeiten müssen und, dass wir die ökonomischen Gegebenheiten der Betriebe nicht ignorieren oder in ein Korsett zwängen dürfen, das ihnen die Luft zum Atmen nimmt.

3.    Welche aktuellen belastbaren Zahlen liegen der Regierung heute vor (bitte mit Standdatum) zur tatsächlichen Nutzung der Gewerbeflächen in der DG, insbesondere:

a)    Anzahl und Fläche erschlossener, aber ungenutzter Grundstücke,
b)    Anzahl und Fläche untergenutzter Gewerbeflächen,
c)    Anzahl und Fläche von Fehlnutzungen in Gewerbegebieten,
d)    Aufschlüsselung nach Gemeinde und Gewerbegebiet,
e)    Aufschlüsselung nach Eigentumsverhältnissen (öffentlich/privat), soweit verfügbar?

Da Sie Referenz auf das Gewerbeflächenkonzept aus der vorigen Legislatur (2019-2024) machen, finden sie die Antworten auf diese Fragen im besagten Konzept. Darin finden Sie Antworten bezogen auf die noch verfügbaren Reserveflächen. Diese haben wir verglichen mit einer visuellen Erhebung, basierend auf Google-Maps (Stand 2023).

Kanton Sankt Vith

 

Daten aus der vorigen Legislatur mit Angaben über die möglichen Reserven

visuelle Erhebung (Stand 2023) über Google-Maps

Schoppen Malm. Weg (105.673m²): großzügige Reserven

 

   

Büllingen Morsheck (131.678m²): großzügige Reserven

 

   

Bütgenbach/Büllingen Zur Domäne (513.0367m²): großzügige Reserven

 

  

Berterath 39 (22.862m²): ausgeschöpft

 

Merlscheid (83.326 m²): in Realisierung

 

  

Montenau Bahnhof (18.514m²): keine

 

   

Grüfflingen Schirm (139.774m²): großzügige Reserven

 

   

St. Vith Industriezone I (115.106m²): nahezu ausgeschöpft

 

   

St.Vith Industriezone II (460.380m²): großzügige Reserven

 

        

Amel/Sankt Vith: Kaiserbaracke (715.455 m²): großzügige Flächenreserven

 

   

          

Kanton Eupen

 

Handwerkszone Hochheid (15.224m²): kleinere Baulücken

 

  

Kelmis Lütticher Strasse 63 (77.227m²): nicht sichtbar

 

   

Kelmis Lütticher Strasse 257 (50.985m²): sichtbar, hoch

 

   

Walhorn, Chem. de la Laiterie (26.836m²): begrenzt vorhanden

 

   

Eynatten, Rovert (702.049m²): ja, großzügig

 

  

Raeren  Roetgener Str. (139.096m²): ja großzügig

 

 

Gewerbegebiet Langenbend (15.121m²): begrenzt, ungenutzt

 

 

Raeren Waldstrasse (463.040m²): begrenzt

 

 

Raeren Mähheider Str. (22.733m²): ja, vielfach gegeben

 

 

Lontzen Limburger Str. (106.334m²):sehr groß

 

 

Lontzen East Belgium Park (45.788m²): großzügig

 

 

Kettenis Talstrasse (10.824m²): begrenzt, vereinzelt

 

 

Kettenis Aachener Str. (14.058m²): keine

 

 

Eupen I Gewerbestrasse und Handelsstrasse (254.000m²): begrenzt, vereinzelt

Eupen II Euregiostr. und Industriestrasse (461.300m²): begrenzt, vereinzelt

Eupen III Textilstrasse (303.500m²): großzügig

Eupen IV Siebeponisweg (188.000m²): in größerem Umfang

 

Eupen Oestrasse Kabelwerk (565.347m²): großzügig

 

   

Eupen Buschberger Weg (49.539m²): großzügig

 

   

Eupen Hütte 64 (66.497m²): vereinzelt

Eupen Hütte 79 (39.516m²): begrenzt, vereinzelt

 

   

Eupen Langesthal 7 (27.023m²): keine

 

Eupen Langesthal 130 (32.264m²): begrenzt, vereinzelt

 

   

Eupen Schnellewindgasse (21.987m²): vereinzelt

 

 

 

Unter dem Stichwort „Bestandsflächenaktivierung“ wurde die Erstellung einer Datenbank angeregt, die es ermöglicht, perspektivisch Angebote mit Nachfragen abzugleichen. Mit Begriffen, wie sie vor 2024 verwendet wurden, um zu dokumentieren, ob und wenn ja wieviel an Reserveflächen vorhanden ist, wird es schwierig, Angebot und Nachfrage abzugleichen. Was bedeutet es, wenn von einer begrenzten oder einer großzügigen Reserve gesprochen wird, wenn die Gesamtfläche unter 3 -4 ha groß ist? Was bedeutet eine Reserve von größerem Umfang, wenn für das Gebiet bereits Reservierungen vorliegen?

Darüber hinaus genügt es nicht, den Abgleich zu erstellen, wenn der Investor, dem man z. B. in Schoppen, Schoppen Malm. Weg (105.673 m²) einen Teil der „großzügige Reserve“ angeboten hat, aber nicht nach Schoppen will sondern sich wegen der Autobahnanbindung lieber auf Kaiserbaracke ansiedelt. Oder wenn der Investor sich seit Jahrzehnten an seinem historischen Standort befindet und dort für seine Kundschaft gut erreichbar ist, nicht in ein 9 km weiter gelegenes Gewerbegebiet umsiedeln kann und will. Oder wenn die angebotene Fläche in Industriegebiet II von Sankt Vith im dortigen St. Vither-Venn (Feuchtgebiet) liegt? Gilt es als eine Fehlbelegung, wenn ein Betrieb sich für spätere Erweiterungen eine angemessene Fläche reserviert und wenn diese ggf. später in Frage kommt als anfänglich angenommen?

Ferner ist zu bedenken, dass viele der kleinen und kleinsten Gewerbegebiete sich in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten oder ZACC-Gebieten (die zu Wohngebieten oder zu anderen Zwecken umgewandelt werden können) befinden. Ein systematischer Ausbau (inklusive der Beanspruchung von Freiflächen) kann das Risiko verstärken, dass Konflikte vorprogrammiert sind. Und es ist zu beachten, dass die Nachverdichtung einer Gewerbezone, die in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten liegt, auch zu mehr Schwerlastverkehr innerhalb der Wohngebiete führen kann.

Natürlich ist die Nachverdichtung ein wünschenswertes Ziel, doch muss sie sich an ihrer praktischen Umsetzbarkeit und an der betrieblichen und nachbarschaftlichen Realität messen lassen. So erleben wir, dass Anwohner – sich auf frühere Versprechungen berufend – heute Rekurse gegen erteilte Genehmigungen einreichen oder Annullierungs-Klagen vor den Staatsrat einbringen, wenn die effektive Nutzung von verfügbaren Flächen von erweiterungswilligen Betrieben genehmigt werden.

4.    Wurde die in der Gewerbeflächenstrategie ausdrücklich empfohlene Gewerbeflächendatenbank inzwischen aufgebaut, beauftragt oder in eine bestehende Struktur integriert?

Falls ja: Seit wann, mit welchen Daten, mit welcher Aktualisierungsfrequenz und wer ist für Validierung zuständig?

Falls nein: Warum nicht und bis wann ist die Umsetzung vorgesehen?

Die Entwicklung der Gewerbeflächendatenbank (= Gewerbeflächenmonitoringtool) wurde im Jahr 2025 durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) initiiert. Auf Grundlage eines Lastenhefts wurde die Umsetzung des Tools im Sommer 2025 ausgeschrieben im Rahmen einer Preisabfrage bei drei verschiedenen Anbietern. Nach Prüfung der Angebote erhielt im August 2025 die GeoDok GmbH den Zuschlag für die Umsetzung.

Die GeoDok GmbH verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung und Implementierung digitaler Geoinformations- und Standortinformationssysteme für Wirtschaftsförderungen, Gemeinden und Regionen. Das Unternehmen ist insbesondere auf die Verarbeitung, Analyse und Visualisierung raumbezogener Daten spezialisiert. Diese Kompetenzen bilden eine wesentliche Grundlage für den Aufbau eines strukturierten und belastbaren Gewerbeflächenmonitorings.

Das Monitoringtool wird nicht in eine bestehende Systemstruktur integriert, sondern als eigenständige Anwendung/Website entwickelt und betrieben. Es erfolgt somit auch unabhängig von einer Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Raumordnung des Ministeriums sowie unabhängig von der ursprünglich angedachten Integration eines Wohnflächenmonitorings. Diese Vorgehensweise geht auf eine entsprechende Entscheidung der zuständigen Ministerin zurück.

Seit dem Herbst 2025 arbeitet die WFG eng mit dem beauftragten Dienstleister GeoDok zusammen, um die notwendigen Datenquellen zu identifizieren, zu beschaffen und technisch in das System zu integrieren. Ein wesentlicher Teil der Daten zu Gewerbeflächen und Immobilien stammt von der SPI. Ergänzend wurden auch Daten zu bestehenden Unternehmen integriert, die ebenfalls im Tool dargestellt werden sollen. Diese Unternehmensdaten werden von der SPI im Rahmen ihrer Softwarelösung „Microsoft Power BI“ erhoben und von der WFG erworben. Power BI ist ein Business-Analytics-Tool von Microsoft, das die Analyse und Visualisierung von Daten aus unterschiedlichen Quellen sowie deren Darstellung in interaktiven Dashboards ermöglicht.

Darüber hinaus wurden auch die Gemeinden der DG kontaktiert, um Daten zu Gewerbeflächen außerhalb der SPI – Gebiete zu erhalten. Diese Datenkollekte gestaltete sich jedoch schwierig: Rückmeldungen aus den Gemeindeverwaltungen blieben teilweise aus, da entsprechende Datenbestände häufig nicht systematisch bei den Gemeinden vorliegen. Ergänzend wurden deshalb auch teilweise von der WFG Informationen von Maklern berücksichtigt, die Gewerbeimmobilien in ihrem Portfolio führen.

Die Zusammenführung der verschiedenen Datensätze erwies sich als komplexer und zeitaufwendiger als ursprünglich erwartet. Dies lag insbesondere an den unterschiedlichen Datenquellen, Datenformaten sowie an der teilweise heterogenen Datenqualität. Auch die technische Integration der Daten in das Monitoringtool sowie deren Visualisierung stellte den Projektverlauf vor zusätzliche Herausforderungen.

Die Online-Schaltung des Tools ist derzeit im Laufe des 2. Quartals 2026 vorgesehen. Nach der Veröffentlichung wird das System regelmäßig mit den Daten der SPI aktualisiert – der genaue Aktualisierungsrhythmus wird derzeit noch gemeinsam festgelegt. Ergänzend dazu wird die WFG die Daten durch eigene Recherchen sowie manuelle (Vor Ort-)Prüfungen kontinuierlich aktualisieren und erweitern.

Dies bedeutet, dass auch nach der Online-Schaltung ein fortlaufender Prozess der Datenkomplementierung und -integration etabliert wird. Ziel ist es, die Vollständigkeit und Aktualität der Daten kontinuierlich zu verbessern und neue, relevante Informationen systematisch in das Tool zu übernehmen, sobald sie verfügbar sind (z. B. mit der Digitalisierung des Sektorenplans).

Die Verantwortung für die Validierung und Pflege der Daten liegt erstmals vollständig bei der WFG. Externe Akteure haben keine Möglichkeit, selbstständig Daten in das System einzupflegen. Alle Inhalte werden entweder direkt durch die WFG erfasst oder über definierte Datenschnittstellen – mit der SPI – in das Tool integriert.

5.    Welche konkreten Anforderungen (Datenfelder, Definitionen, Standards) wurden für das angekündigte Gewerbeflächenmonitoring-Tool festgelegt, und wie wird sichergestellt, dass daraus belastbare, vergleichbare und regelmäßig aktualisierte Zahlen zur tatsächlichen Nutzung, Unter- und Fehlnutzung entstehen?

Dazu die WFG : Das Tool wird die gezielte Suche und Filterung von verfügbaren bzw. freien Gewerbeflächen und -Immobilien anhand folgender Kriterien/Datenfelder ermöglichen:

•    Flächengröße
•    Gemeinde
•    Gebietsausweisung (z. B. Mischgebiet, Industriegebiet, Einzelhandel)
•    Preis und Preisart (Verkauf, Pacht, Miete)
•    Bei den Immobilien: Art der Immobilie (z. B. Halle, Büro, Praxis, Einzelhandel)
•    Bei den bestehenden Unternehmen – filterbar nach Name, Gemeinde, Wirtschaftszweig und Gewerbegebiet

Daten zu Unter- oder Fehlbelegungen liegen der WFG nicht vor und werden daher im Tool nicht angezeigt. Es existieren keine flächendeckenden, aktuellen Datensätze, die eine verlässliche Aussage über Teilnutzung, Leerstand oder ungenutzte Kapazitäten erlauben. Eine Integration solcher Daten in das Tool wäre ohne gesicherte Quellen nicht belastbar und würde die Aussagekraft der vorhandenen Informationen verfälschen.

Das Tool wird außerdem die Erstellung und das Herunterladen sogenannter Exposés ermöglichen, sobald man auf eine verfügbare Fläche oder Immobilie klickt. Diese Exposés enthalten detaillierte textliche und visuelle Informationen zum ausgewählten Objekt oder Gebiet, beispielsweise Kartenansichten, Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur, typische Merkmale und weitere relevante Eigenschaften.

Es ist bei aller Erklärungen hilfreich, sich zur Beantwortung der Frage 5 auf einer Karte zu verdeutlichen, wo die besagten Gewerbegebiete liegen und inwieweit deren Ausbau dazu führen wird, dass der Schwerlastverkehr innerhalb der Orte deutlich zunehmen wird. Oder dass es zu nachbarschaftlichen Kollisionen zwischen Wohnen und Gewerbe kommen kann.

Viele der kleinen und kleinsten Gewerbegebiete stammen aus einer Zeit, als Betriebe sich an diesen Standorten niedergelassen haben. In den meisten dieser kleinen und kleinsten Gewerbegebieten sind dann auch wenige Betriebe zu finden – vor allem solche, die sich an ihrem historischen Standort festgesetzt und weiter entwickelt haben. Die meisten dieser Gebiete grenzen direkt an Wohngebiete oder potentielle Wohngebiete (ZACC-Gebiete) an, woraus sich die Frage nach der Vereinbarkeit zwischen Wohn- und Gewerbegebiet ableiten lässt. Diese Gewerbegebiete sind geeignet, ggf. kleine Handwerksbetriebe aufzunehmen, die einen lokalen Markt bedienen und die für die Nachbarschaft kaum oder keine Störungen verursachen. Betriebe ab einer mittleren Größe melden erfahrungsgemäß kaum Interesse für diese Standorte an.

Die nachstehenden beiden Karten (Kanton Eupen und Kanton Sankt Vith) illustrieren, wo sich Gewerbegebiete (in hell-mauver Farbe), Industriegebiete (in dunkel-mauver Farbe), ehemalige oder aktive Steinbrüche oder Sandgruben (gestreiftes Muster zwischen hell- und dunkel-mauve) oder Gebiete, die zu einem Gewerbegebiet umgewandelt werden können (in mauve schraffiert).

 

 

6.    Wie ist der Zeitplan 2025 für Ausschreibung, Vergabe, Implementierung und Inbetriebnahme des Tools, welche Meilensteine sind vorgesehen, und in welcher Form sollen Parlament und Öffentlichkeit Zugang zu den Ergebnissen erhalten (zumindest in aggregierter Tabellenform pro Gemeinde und Gewerbegebiet)?

Siehe dazu v.a. Antwortelemente Frage 4.

Die Plattform wird allen Interessierten öffentlich über eine einfache URL zugänglich sein – sowohl dem Parlament als auch der allgemeinen Öffentlichkeit.

Zu den Zielgruppen zählen insbesondere Unternehmen, Investoren sowie allgemein Personen, die am Standort Ostbelgien interessiert sind.

7.    Wurde ein Monitoring der Flächenverfügbarkeit und ein Leerstandsregister eingerichtet oder zumindest vorbereitet, wie es in der Strategie empfohlen wird?

Falls ja: Welche Ergebnisse liegen bereits vor?

Falls nein: Warum nicht?

Das Tool ermöglicht die Darstellung verfügbarer Gewerbeflächen und -Immobilien zu denen die WFG die Angaben besitzt, stellt jedoch kein vollständiges Leerstandsregister dar.

Ein vollständiges Leerstandsregister lässt sich innerhalb eines solchen Tools nicht abbilden, da die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen und Immobilien von zahlreichen dynamischen Faktoren abhängt, die über die in den bestehenden Datenquellen erfassten Informationen hinausgehen: Eigentumsverhältnisse, kurzfristige Vermietungen, informelle Nutzung oder nicht gemeldete Leerstände sind häufig nicht systematisch dokumentiert und unterliegen ständigen Veränderungen. Daher kann das Tool nur auf Grundlage verlässlicher, nachweisbarer Daten arbeiten und bietet eine sachlich fundierte Übersicht der bekannten verfügbaren Flächen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich aller potenziell leerstehenden Immobilien.

8.    Welche konkreten Maßnahmen hat die Regierung seit Vorstellung der Strategie eingeleitet, um ungenutzte und untergenutzte Bestandsflächen zu aktivieren (z. B. Eigentümeransprache, Vermittlung, Ankauf, steuerliche Instrumente, Flächenmanagement, Entwicklungsmanagement, Bodenbevorratung)?

Aus der Antwort auf die erste Frage ergibt sich folgendes Fazit: aus den Erwägungen bzgl. der aufgeführten und nicht aufgeführten Massnahmenpakete ist die Regierung bereit, bestehende, neu anzulegende oder als Reserveflächen vorgesehene oder bis dato ungenutzte Gewerbegebiete auf der Grundlage der Kriterien unter die Lupe zu nehmen.

Der Zweck der Analyse besteht darin, Optimierungspotentiale zu ermitteln, zwischen den Ansprüchen der rationalen Flächennutzung, den Bedenken von Anwohnern und den ökonomischen Gegebenheiten der Betriebe zu vermitteln und darüber die Diskussion mit den Promotoren/Initiatoren/Investoren/Anwohnern im Sinne pragmatischer Lösungsfindung zu organisieren.

Die Regierung wird als entscheidungsbefugte Instanz auf der Grundlage sowohl der Analysen als auch der Antworten, die darauf gegeben werden, die Ausweisung und die Ausstattung von Gewerbegebieten in der DG billigen, verwerfen oder mit Konditionen versehen.

Sie wird ihre Entscheidungen nach ausführlicher Beratung mit den Gemeinden treffen. Nur so lässt sich die lokale Frage (z. B. Nähe zu Wohngebieten) mit der betrieblichen Realität vereinbaren.

Das Kriterienraster dient dazu, diesen Dialog zu strukturieren. Die Durchführung dieses Dialogs gehört zu den einzuhaltenden prozeduralen Verpflichtungen – gemäss der Maxime „obligations de moyens“ (nicht zu verwechseln mit „obligations de résultats“).

9.    Welche rechtlichen Instrumente plant die Regierung zur Vermeidung von Unter- und Fehlnutzung in Gewerbegebieten, insbesondere im Hinblick auf die in der Strategie erwähnte sachgerechte Nutzungszuordnung und mögliche Besteuerungsinstrumente?

Siehe Frage 8

Dabei werden wir pragmatisch vorgehen – so wie sie den Antworten auf die vorigen Fragen entnehmen können. Eine auf Flächenaktivierung, Nachverdichtung und Vermeidung weiterer Fehlansiedlungen ausgerichtete Politik werden wir unter Einbeziehung der betrieblichen Realitäten, der Situierung der Gewerbegebiete im Sektorenplan (z. B. Nähe zu Wohngebieten, Vermeidung von Schwerlastverkehr durch die Ortschaften), der konkreten Umsetzbarkeit usw. in Angriff nehmen.

Wir werden die Gemeinden dazu ermutigen, dem Beispiel der Gemeinde Amel zu folgen und den Betrieben den Rückkauf nicht genutzter Flächen anzubieten.

10.    Nach welchen objektiven Kriterien entscheidet die Regierung künftig, ob neue Gewerbeflächen ausgewiesen oder bestehende erweitert werden sollen, wenn im betreffenden Gebiet oder in zumutbarer Nähe noch aktivierbare Bestandsreserven bestehen?

Die Frage überschneidet sich mit Frage 2.

11.    Welche Fortschritte wurden seit April 2024 in den Mustergebieten Kaiserbaracke und Kelmis erzielt, insbesondere bei Flächenaktivierung, Nachverdichtung, Eigentümeransprache und Vermeidung weiterer Fehlansiedlungen?

Aus übergeordneten Gründen (auf die hier aus Datenschutzgründen nicht eingegangen werden kann) wurden die Arbeiten für einige Monate in Stand By gesetzt. Die Arbeiten sind seit Beginn März erneut gestartet.

12.    Ist die Regierung bereit, dem Parlament noch in dieser Sitzungsperiode eine aktualisierte, gebietsbezogene Übersicht in Tabellenform zur tatsächlichen Flächennutzung aller Gewerbegebiete in der DG vorzulegen und diese danach regelmäßig zu aktualisieren?

Siehe Antwort auf Frage 7

 

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