Schriftliche Frage Nr. 137 01. April 2026 – Frage von B. KLINKENBERG an Frau Ministerin KLINKENBERG zur mentalen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Gibt es ein systematisches Monitoring der Versorgungslage im Bereich der mentalen Gesundheit (z. B. Wartezeiten, Abbruchquoten, etc.) und wenn ja, wo und wie kann man dieses einsehen? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Björn KLINKENBERG (SP), vom 27. Februar 2026: Eine ähnliche, schriftliche Frage hatte meine Kollegin Mechtilde Neuens am 16. Januar 2025 bereits gestellt. Da der Bereich der mentalen Gesundheit neben der körperlichen Gesundheit ein integraler Bestandteil des menschlichen Wohlbefindens ist, ist es uns als SP-Fraktion wichtig, den aktuellen Stand der mentalen Gesundheit in der DG in Erfahrung zu bringen. Die Informationen der Antwort auf unsere damalige Frage und einige neue Aspekte werden aus diesem Grund in dieser neuen Frage behandelt. Meine Kollegin Neuens hatte die Wartezeiten für einen Betreuungsplatz des VoG BTZ – Beratungs- und Therapiezentrums angefragt. In der von der Regierung veröffentlichten Tabelle ist zu erkennen, dass die Wartezeiten Ende Oktober 2024 bei fast allen Gruppen, vor allem im Norden der DG, dauerhaft gestiegen sind. Es wäre wichtig herauszufinden, warum sich diese Wartezeiten so entwickelt haben. Genauso ist es für uns wichtig, eine Bestandsaufnahme für 2025 zu den Wartezeiten zu erhalten, um so die weitere Entwicklung noch besser begutachten zu können. Ebenso wurden die Wartezeiten der Kaleido Ostbelgien veröffentlicht. Um die aktuelle Sachlage in diesem Bereich bewerten zu können, ist die Betrachtung der aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2025 unerlässlich. Weiter wurde von der Regierung im Jahr 2025 das Ziel ausgesprochen, das gemeinsam mit dem BTZ geprüft werden soll, wie die Arbeit der VoG neu organisiert werden kann, um langfristig mehr Therapieeinheiten pro Vollzeitäquivalent anbieten zu können. Der momentane Stand dieser Prüfung und die langfristige Strategie im Bereich mentale Gesundheit, ist in unseren Augen dabei nicht klar ersichtlich. Zudem fehlt es aus unserer Sicht an einer langfristigen Strategie, um die Entstigmatisierung von mentalen Krankheiten voranzutreiben. Und gerade in jungen Jahren ist es von zentraler Bedeutung, Resilienz nachhaltig zu stärken, um psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Gleichzeitig ist die Erkennung psychischer Belastungen und Erkrankungen deutlich schwieriger als bei körperlichen Leiden. Während eine körperliche Verletzung oder Krankheit meist unmittelbar sichtbar ist, bleiben Symptome psychischer Erkrankungen für die Betroffenen selbst sowie für ihr Umfeld häufig unerkannt oder werden zu spät wahrgenommen. Genau hier liegt ein entscheidender Punkt: Die frühzeitige Erkennung von Warnsignalen ist ein wesentlicher Faktor, um langfristig die psychische Gesundheit junger Menschen zu schützen. Die Förderung mentaler Gesundheit darf dabei jedoch nicht in eine staatliche „Erziehung der Persönlichkeit“ oder in eine Pathologisierung normaler Lebenskrisen münden. Zugleich trägt die öffentliche Hand Verantwortung für Schutz, für den Zugang zu geeigneten Hilfsangeboten sowie für die Vermeidung struktureller Überforderung. Ebenso ist Aufklärung eine zentrale Voraussetzung, um psychische Belastungen frühzeitig wahrzunehmen und angemessen zu begegnen. Und diese Aufklärung ist dringend nötig, denn weltweit ist das Aufkommen von psychischen Problemen feststellbar. Laut WHO litten 2024 mehr als eine Milliarde Menschen an einer psychischen Störung. Knapp jeder Siebte ist damit von einem psychischen Problem betroffen. Depressionen und Angstzustände sind dabei zu zwei Dritteln vertreten. Und nur 9% der Betroffenen hatten eine angemessene Versorgung. Dass neben den persönlichen Problemen einer jeden psychischen Belastung auch ein Schaden von 920 Milliarden Euro durch die fehlende Produktivität entstand, ist ein weiteres Signal, das ernst genommen werden muss. Aber nicht nur weltweit, sondern auch in Belgien steigen die Fälle von psychosozialen Leiden stetig. Laut der INAMI sind 16 % aller Arbeitsunfähigkeitsfälle auf psychische Störungen sowie Verhaltensstörungen zurückzuführen. Dabei gibt es seit 2018 bis 2024 einen Zuwachs von 106 % bei stressbedingten Erkrankungen und einen Zuwachs von 52 % bei Angststörungen. Und es ist nicht nur ein Phänomen einer gesellschaftlichen Gruppe oder eines beruflichen Feldes, sondern ein Querschnittsproblem. Unterschiedlichste Berufe leiden unter den Folgen von mentalen Problemen. So sind Selbstständige im Zeitraum von 2018-2024 von einer erhöhten Burn-out-Rate von 67 % betroffen. Dazu sind laut einer Studie der Mittelstandsvereinigung UCM 41 % der Selbständigen in der Wallonie und Brüssel eher gestresst als zufrieden mit ihrer Arbeit. Doch nicht nur Unternehmer, sondern auch Beamte haben immense Wachstumsraten, was psychische Belastungen betrifft. Laut dem medizinischen Dienst MEDEX, welcher für die Kontrolle der Krankmeldungen und die Berichterstattung im öffentlichen Dienst zuständig ist, waren 44% aller Krankheitstage im öffentlichen Dienst im vergangenen Jahr auf psychische Beschwerden zurückzuführen. Und auch in der Landwirtschaft sehen die Zahlen nicht rosig aus. Laut einer Studie der Katholischen Universität Löwen, welche unterschiedliche Risikofaktoren (wirtschaftlicher Druck, Isolation etc.) und Schutzfaktoren (soziale Unterstützung etc.) nebeneinander gestellt hat, überwiegt bei 77 % der befragten Landwirte die psychische Belastung. Mehr als die Hälfte der Studienteilnehmer haben Symptome schwerer Depressionen. Gleichzeitig leidet jeder Dritte unter Burn-out oder hat ein hohes Risiko, daran zu erkranken. Suizid ist zeitgleich bei einem von fünf Landwirten ein regelmäßiger Gedanke. Bei all diesen Berufsgruppen sind, laut den jeweiligen Studien, unterschiedliche Faktoren die Ursachen der psychosozialen und psychischen Probleme. Finanzielle Sorgen, Überforderung oder auch höhere Anspruche von Außen und/oder an sich selbst sorgen dafür, dass das gesundheitliche Risiko einer mentalen Erkrankung steigt. Und doch sind nicht nur der Stress des beruflichen Alltags der Grund für psychische oder psychosoziale Probleme bzw. Krankheiten. Denn auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind betroffen. Laut dem Generaldelegierten für Kinderrechte, Solayman Laqdim, haben 37 % der 10–19-jährigen psychologische Probleme. Dazu weisen 16,3 % eine nachgewiesene psychische Störung auf, von denen sich 10 % eigene körperliche Verletzungen zufügen oder suizidgefährdet sind. Parallel steigt die Summe von tatsächlichen Selbstmordversuchen. Meine Parlamentskollegin Diana Stiel hatte am 26. November 2025 bereits von diesem Umstand berichtet. Die Zahlen von Hospitalisierungen infolge von versuchtem Suizid sind in Brüssel und der Wallonie in dem Zeitraum von 2013 bis 2024 um 44 % gestiegen. Die Gruppe der 13–24-Jährigen ist dabei die stärkste betroffene Gruppe mit einer nahezu verdoppelten Anzahl von 0,78 % auf 1,45 %. In der DG haben laut Hochrechnungen 160 Personen einen Suizidversuch unternommen. Doch die Anzahl an Kindern und Jugendlichen ist hier entscheidend. In der Wallonie und in Brüssel liegt die Rückfallquote von Suizidversuchen in dieser Altersgruppe bei 17,2 %, im Gegensatz zur Gesamtbevölkerung von 13,7 %. Um frühzeitig psychischen und psychosozialen Problemen zu begegnen, fordert der Hohe Gesundheitsrat eine langfristige Strategie für Kinder, von der Phase der Schwangerschaft bis zum fünften Lebensjahr. Laut dem dazugehörigen Gutachten ist der Zeitraum 0-5 Jahre entscheidend für die körperliche und psychische Entwicklung. Aus diesem Grund soll, laut dem HGR, eine landesweite Strategie ausgearbeitet werden, die auf vier Säulen fußt und den Rahmen einer solchen Strategie bilden soll. Diese vier Säulen sind: – Die gezielte Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung, – Die gezielte Unterstützung der Familien, – Eine bessere Ausbildung von Fachkräften – Und gut zugängliche Versorgungsangebote. Eine frühzeitige Förderung der mentalen Gesundheit kann späteren Belastungen vorbeugen und das seelische Wohlbefinden und schulische Perspektiven deutlich verbessern. Somit ist eine Strategie in diesem Feld eine Möglichkeit, unterschiedliche Sektoren in unserer Gesellschaft nachhaltig zu stärken, wie den Gesundheits-, Sozial- oder Bildungssektor. Unsere gesamte Gesellschaft, verschiedene Bevölkerungsgruppen, Familien oder auch Individuen, all diese sozialen Akteure können nachhaltig Resilienzen aufbauen und so die Einbindung in unsere Gesellschaft mit deutlich geringeren Hürden vollziehen. Und doch sind die momentanen Strukturen nicht ausreichend. Laut dem Netzwerk mentale Gesundheit Ostbelgien, welches in einer Stellungnahme, die in der Antwort auf die damalige Frage von meiner Kollegin Neuens zitiert wurde, besteht ein erheblicher Handlungsbedarf im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Dazu möchte ich die Stellungnahme in dieser Frage noch einmal zitieren: “Die angeführten Erkenntnisse des Berichtes der LIKIV zeigen deutlich, dass im Bereich der Begleitung von Kindern und Jugendlichen, aber gleichermaßen auch in der Betreuung von Erwachsenen, der Eltern dieser Kinder, erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Situation wird zusätzlich durch einen akuten Fachkräftemangel erschwert. Neben begrenzten Personalressourcen und finanziellen Mitteln stellt insbesondere der Mangel an geschultem Fachpersonal eine zentrale Herausforderung dar. Die zunehmende Komplexität und Diversität psychischer Störungsbilder erfordern zudem spezialisierte und breit gefächerte Kompetenzen, die nur bedingt zur Verfügung stehen. Die Schaffung des Netzwerks Mentale Gesundheit Ostbelgien stellt einen bedeutenden Schritt für eine zukunftsorientierte Umsetzung der Reformen des Föderalstaates dar, damit auch die hiesige Bevölkerung davon Nutzen tragen kann. Es ermöglicht bedarfsorientiert und gebietsspezifisch auf die Belange unserer Bevölkerung einzugehen und entsprechende Angebote zu schaffen und weiterzuentwickeln. Dies fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren und schafft Synergien sowohl im Bereich der Ressourcen als auch der Kompetenzen. Durch sektorübergreifende und innovative Herangehensweisen können Versorgungslücken reduziert und die Effizienz der bestehenden Strukturen optimiert werden. Eine weitere Maßnahme, die einen Beitrag zur Verbesserung der Situation leistet, ist die Verstärkung der Mobilen Teams für Kinder und Jugendliche, Erwachsene sowie Senioren. Diese ermöglicht eine wohnortnahe Betreuung und eine direkte Unterstützung der Betroffenen in ihrem gewohnten Umfeld. Ebenso leistet das Projekt der "Ersten Linie Psychologen" einen wichtigen Beitrag zur Niedrigschwelligkeit des Zugangs zu psychologischer Unterstützung, wodurch frühe Interventionen erleichtert werden. Trotz dieser Initiativen bestehen weiterhin lange Wartezeiten, insbesondere für Kinder und Jugendliche, die oft mehrere Monate betragen. Auch hier ist der Bedarf größer als die Anzahl praktizierender Therapeuten für diese Altersgruppe. Ein gravierender Engpass besteht zudem im Bereich der Kinderpsychiatrie. Derzeit gibt es in Ostbelgien keinen praktizierenden Kinderpsychiater, was eine erhebliche Versorgungslücke darstellt. Zwar können Kooperationen, beispielsweise mit dem Universitätsklinikum Aachen, eine gewisse fachliche Beratung gewährleisten, doch reicht dies nicht aus, um den realen Bedarf zu decken. Es ist dringend erforderlich, neue Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen, um eine adäquate (kinder-)psychiatrische Versorgung sicherzustellen. Ein weiteres zentrales Problem stellt die Langzeitbegleitung psychisch chronisch erkrankter Menschen dar. In Ostbelgien gibt es nur wenige spezifische Angebote für diese Patientengruppe, wobei der Bedarf an deutschsprachigen Angeboten hoch ist. Das Projekt der "Ersten Linie Psychologen" fokussiert sich primär auf kurzfristige Interventionen, um eine Chronifizierung psychischer Leiden zu verhindern. Besteht jedoch bereits eine chronische Erkrankung, gerät das aktuelle Versorgungssystem schnell an seine Grenzen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um langfristige und kontinuierliche Betreuungsstrukturen zu etablieren. Auch die Notwendigkeit einer psychiatrischen Tagesklinik für junge Erwachsene (18-25 Jahre) wird immer deutlicher. Diese Altersgruppe („âge de transition“) fällt häufig in eine Versorgungslücke, da sie weder dem erwachsenen- noch dem kinderpsychiatrischen Bereich eindeutig zugeordnet werden kann. Ebenso fehlen spezialisierte psychotherapeutische Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung. Schließlich ist im Bereich Wohnen eine gravierende Lücke zu verzeichnen: Es gibt in Ostbelgien keine Notschlafstellen. Eine solche Einrichtung würde sowohl für Betroffene als auch für Fachpersonal eine wertvolle Ressource darstellen, um kurzfristige und zeitweilige Unterstützung und Entlastung zu gewährleisten. Wir möchten betonen, dass diese Stellungnahme keinen Anspruch auf Vollständigkeit er hebt und nur einige gravierende Punkte aufzeigen soll. Der kontinuierliche Austausch mit Netzwerkpartnern, der Bevölkerung sowie Akteuren auf föderaler Ebene bleibt essenziell, um Bedarfe laufend zu evaluieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das Netzwerk Mentale Gesundheit Ostbelgien sieht großes Potenzial in der strukturellen Zusammenarbeit mit der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie mit föderalen Autoritäten, um langfristig eine bedarfsgerechte und nachhaltige Verbesserung der Versorgungslandschaft in Ostbelgien zu gewährleisten.“ Unterschiedliche Punkte werden in dieser Stellungnahme angesprochen. Gleichzeitig sind gewisse Punkte dieser Forderungen föderal geregelt, was aber nicht bedeutet, dass man den Zustand untätig beibehalten kann. Die Regierung hatte angekündigt, mit der föderalen Ebene in Form von Arbeitsgruppen Konzepte auszuarbeiten, um die jeweiligen Probleme der einzelnen Strukturen zu verbessern. Gleichzeitig sollten mit dem Schwerpunkt “Integrierte Versorgung” eine genaue Zieldefinition erfolgen. Wie genau diese Zieldefinition aussieht, was davon nun speziell umgesetzt wird und ab welchem Zeitraum man mit konkreten Maßnahmen zu diesem Thema rechnen kann, ist noch nicht kommuniziert worden. Und bei all den Überlegungen darf die momentane Versorgungslage im Bereich der mentalen Gesundheit nicht hinunterfallen. Ein aktuelles Bild der akuten Versorgungslage in der DG ist wichtig, um eine langfristige Strategie im Bereich “mentale Gesundheit” überhaupt umsetzen zu können. Vor allem muss das Fachpersonal in seiner Gänze handlungsfähig sein. Dabei muss auf mehrere Dinge geachtet werden. Das bestehende Personal muss grundlegend weniger belastet sein. Es muss sich im Anbetracht der vorhandenen Kapazitäten und mangelnder Gelder auf die Kernaufgaben konzentrieren können, um so effizient die vorhandenen Ressourcen zu nutzen. Doch das ist aufgrund unterschiedlicher Gründe vielleicht gar nicht möglich. Während der COVID-19-Pandemie waren auch Fachkräfte der mentalen Gesundheit, wie Psychiater, Psychologen und Psychotherapeuten, stark belastet. Der Grund war, dass sie mit steigenden Patientenzahlen und gleichzeitig eigenen Stress- und Anpassungsanforderungen konfrontiert waren. Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil dieser Berufsgruppe während der Pandemie Symptome von Burnout, Angst und Depression entwickelte. In einigen dieser Studien wurde bei dieser Berufsgruppe ein Anteil von 40 % bei Burn-Out-Symptomen festgehalten. Weiter wurden depressive oder angstauslösende Belastungen bei einem Drittel der Befragten nachgewiesen. Die soziale Isolation, berufliche Unsicherheit und Verlusterfahrungen während der Pandemie haben langfristige psychische Spuren hinterlassen. Das Psychologen, Psychiater, Psychotherapeuten oder die anderen Teile dieser Berufsgruppe davon ausgenommen sind, ist ein Trugschluss. Ein weiterer Grund für die wachsende Belastung der Berufsgruppe “mentale Gesundheit” ist die wachsende Bürokratieflut, die viele Fachkräfte mehr und mehr belastet. Die Bearbeitung des wachsenden Verwaltungsaufwandes raubt Zeit und Energie, die deutlich besser bei den Patienten aufgehoben wäre. Es ist also nötig, bei der Entlastung dieser Berufsgruppe auch die Verwaltungsprozesse zu evaluieren und gegebenfalls anzupassen. Zusätzlich kann die Künstliche Intelligenz (KI) eine wichtige Rolle spielen. In Zeiten von Fachkräftemangel, langen Wartezeiten, Versorgungslücken oder auch geographischen Ungleichheiten zwischen dem Eupener Land und der Eifel, müssen neue Lösungsansätze ausprobiert und bei positiven Ergebnissen fest implementiert werden. KI hat das Potential, früher psychische Belastungen zu erkennen, niedrigschwellige Unterstützung anzubieten und Fachkräfte in administrativen Aufgaben zu entlasten und das rund um die Uhr. Doch KI ist nicht ohne Risiko. Datenschutz, Abhängigkeit von Strom und weitere Punkte sind Risikofaktoren, die Bedacht werden müssen. Als Unterstützungs- und Ergänzungsinstrument könnte es aber ideal sein, da Frühwarnung, Skalierung von Präventionsmaßnahmen und die vorhandene Arbeitsbelastung klar verbessert werden könnten. Und schlussendlich ist es nötig, dem Fachkräftemangel im Bereich der mentalen Gesundheit nachhaltig zu begegnen. Es gibt allgemein deutlich zu wenige Fachkräfte, um die steigende Nachfrage nach einer angemessenen psychischen Versorgung zu decken. Im Jahr 2018 hat die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft die Situation in den Kinder- und Jugendpsychiatrien festgehalten. Dort konnte in den betroffenen Einrichtungen jede fünfte Arztstelle nicht besetzt werden. Im aktuellen Bericht aus dem Jahr 2024/2025 werden nicht explizit die Kinder- und Jugendpsychiatrien erwähnt, aber es wird klar die Nutzung von externen Fachkräften für das gesamte System gesprochen. Über die Hälfte der Beratungs- und Therapieeinrichtungen beschäftigen Mitarbeiter, die eigens für die Arbeit nach Deutschland emigriert sind. Dabei suchen 55 % der Einrichtungen gezielt nach internationalen Fachkräften. Eine Fachkräftestrategie, die, auch internationale Kräfte einbezieht, kann also die Auslastung für bestehende Fachkräfte reduzieren. Die Einrichtung eines Ansiedlungsfonds für Psychologen, in Form der IMPULSEO-Förderung, könnte aus Sicht der SP eine mögliche Maßnahme sein, um das Netz der psychologischen Beratungsstellen langfristig zu verbessern. Zu dem Thema mentale Gesundheit bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen habe ich folgende Fragen an die Regierung: 1. Gibt es ein systematisches Monitoring der Versorgungslage im Bereich der mentalen Gesundheit (z. B. Wartezeiten, Abbruchquoten, etc.) und wenn ja, wo und wie kann man dieses einsehen? 2. Wie viele Psychologen, Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater sowie sozialpsychiatrische Fachkräfte sind aktuell in der DG tätig? 3. Wie sieht die allgemeine Versorgungslage im Bereich “mentale Gesundheit” in der DG aus und in welchen Gemeinden bzw. Einrichtungen gibt es Versorgungsengpässe? 4. Anhand dieser Versorgungsengpässe, wie viele unbesetzte Stellen gibt es innerhalb der Versorgungseinrichtungen? 5. Wie viele Hospitalisierungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gab es in der DG aufgrund von gescheiterten Suizidversuchen? 6. Wie hoch war die Anzahl an Einzelbegleitungen von Kindern und Jugendlichen bei Kaleido im Jahr 2025? 7. Gibt es aktuell Wartelisten bei Kaleido und wenn ja, bei welchen Stellen sind diese vorhanden, beziehungsweise wie lang ist die Wartezeit? 8. Warum hat sich aus Sicht der Regierung die Länge der Wartezeit so entwickelt, wie in der Tabelle sichtbar, die als Antwort auf die Frage meiner Kollegin Neuens dargestellt wurde? 9. Wie haben sich die Wartezeiten des BTZ im Zeitraum 2021-2025 entwickelt? 10. Wie weit ist die Optimierung der Arbeit des Zentrums fortgeschritten? 11. Ab wann können wir der Vorstellung der neuen Organisation der Arbeit beim BTZ rechnen? 12. Welche Empfehlungen des HGR im Bereich der mentalen Prävention bei 0–5-Jährigen, wurden bereits umgesetzt, werden kurzfristig umgesetzt oder sind mittel bis langfristig angedacht? 13. Wie viel werden diese Maßnahmen kosten und werden langfristig mehr Mittel bereitgestellt, um die mentale Gesundheit in diesem Altersspektrum zu fördern? 14. Gibt es auch Empfehlungen des HGR, welche die Regierung der DG nicht umsetzen kann oder möchte, und welche wären das? 15. Wird von der Regierung, in Anbetracht der wachsenden Zahlen von psychischen und psychosozialen Erkrankungen, die Erweiterung der psychiatrischen Einrichtung in Sankt-Vith angedacht, bzw. eine Zweigstelle in Eupen anvisiert und wenn ja, werden dort kinder- und oder jugendpsychiatrische Einrichtungen vorhanden sein? 16. Haben Eltern aus dem Süden der DG einen momentanen, naheliegenden Zugang zu einem Kinderpsychiater? 17. Wie hat sich die Vereinbarung mit dem Uniklinikum Aachen in den Augen der Regierung bewährt und wird es Anpassungen bei der Vereinbarung zwischen dem UKA und der DG geben? 18. Wird es eine Ausweitung der akuten Betten für die DG in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKA geben und wie viel würden die Betten kosten? 19. Teilt die Regierung die Einschätzung, dass mentale Gesundheit – insbesondere bei jungen Menschen – ein zentrales Zukunftsthema der Sozial-, Bildungs- und Gesundheitspolitik der DG darstellt und daher ressortübergreifend prioritär behandelt werden muss? 20. Inwieweit werden mit Herr Minister Freches im Bereich der Jugendpolitik und Herr Minister Franssen in den Bereichen der Bildungs-, Ausbildungs-, und Beschäftigungs-politik Konzepte ausgearbeitet, um die mentale Gesundheit in den unterschiedlichen Fachbereichen der Minister fortwährend zu verbessern und gibt es eine ressortübergreifende, langfristige Strategie? 21. Gibt es langfristige, ministerressortübergreifende Konzepte, um die Aufklärung und Entstigmatisierung von mentalen Problemen als Querschnittsthema voranzutreiben und wenn ja, welche werden kurzfristig und langfristig umgesetzt? 22. Welche konkreten Punkte in der Stellungnahme des Netzwerkes “mentale Gesundheit Ostbelgien” sind im Laufe des Jahres 2025 in Form einer langfristigen Strategie bereits angegangen worden, werden kurzfristig angegangen und/oder sind langfristig geplant? 23. Wie sieht bei der Planung dieser Arbeit die Einbindung der föderalen Ebene aus und welche Zuständigkeiten hat die DG bei dieser Planung? 24. Welche spezifischen Maßnahmen plant die Regierung, um die Versorgungslücke im Übergang zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie (18–25 Jahre) im Süden der DG zu schließen? 25. Wie sieht die momentane Zieldefinition der “Integralen Versorgung” aus, inwieweit soll es eine langfristige Anpassung dieser Zieldefinition geben und welche Maßnahmen, um diese Zieldefinition zu erreichen, werden kurz- bzw. langfristig angepasst? 26. Sind Anzeichen von hoher postpandemischer Belastung bei den Akteuren der ersten Linie, darunter Prisma und das BTZ, zu erkennen? 27. Wie unterstützt die Regierung diese Einrichtungen nun gezielt bei der Verarbeitung der pandemiebelasteten Jahre? 28. Welche Überlegungen gibt es vonseiten der Regierung, KI als Unterstützungs- und Ergänzungsinstrument in den unterschiedlichen Therapie- und Beratungszentren einzusetzen und welche Strategie verfolgt die Regierung zu diesem Thema? 29. Ist eine Verwaltungsvereinfachung der Jahresverträge und der Geschäftsführungs-verträge vorgesehen und welche weiteren Verwaltungsvereinfachungen werden innerhalb der Versorgungseinrichtungen im Bereich der mentalen Gesundheit in der DG angegangen? 30. Ist die Umsetzung einer IMPULSEO-Förderung für Psychologen oder ausgebildete Therapeuten aus Sicht der Regierung eine Option, um die Versorgung in der DG nachhaltig zu stärken und wie viel würde ein solcher Fonds kosten? 31. Welche weiteren konkreten Maßnahmen ergreift die Regierung, um dem Fachkräfte-mangel im Bereich der mentalen Gesundheit entgegenzuwirken? Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen Die mentale Gesundheit der ostbelgischen Bevölkerung stellt ein wichtiges Thema dar und steht daher auch im Fokus der Regierung. Auch wenn Belgien kein zentrales, systematisches Monitoring zur Versorgungslage im Bereich mentaler Gesundheit (Wartezeiten, Abbruchquoten, Versorgungspfade) hat, existieren sehr wohl einige Teilindikatoren bzw. regionale Aufzeichnungen. Jährlich wird anhand der Tätigkeitberichte der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschussten Organisationen (Psychiatrisches Pflegeheim, Beratungs- und Therapiezentrum, Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung, Begleitetes Wohnen Ostbelgien, Vertrag mit dem Universitätsklinikum Aachen), welche im Bereich der mentalen Gesundheit aktiv sind, eine Analyse vorgenommen, die Aufschluss über Wartezeiten, Anzahl Therapien, Therapiedauer, Anfragen etc. gibt. Für die Erhebung der Daten von Berufsgruppen, die im Bereich der mentalen Gesundheit arbeiten, gibt es keine verlässliche Quelle für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Es gibt jährliche Statistiken des föderalen Gesundheitsministeriums über die Gesundheitsdienstleister. Diese Daten liegen aber nur pro Provinz vor. Für die Deutschsprachige Gemeinschaft können die Daten aus der CoBRHA Datenbank zur Orientierung dienen, welche jedoch nicht zu 100 % der Realität entsprechen, da die Unterscheidung zwischen Wohn- und Arbeitsort in CoBRHA weiterhin nicht möglich ist. Zudem ist aus den CoBRHA Daten nicht ersichtlich, ob und in welchem Umfang (zu wieviel Vollzeitäquivalent) die Person in ihrem Beruf aktiv ist. Stand Dezember 2025 gibt es laut CoBRAH: – Psychologen: 63 – Psychotherapeuten: 132 – Kinder- und Jugendpsychiater: 3 – Sozialpsychiatrische Fachkräfte: 9 Diese Zahlen repräsentieren eher die Obergrenze, da nicht durchgängig bei allen Personen die Berufsadresse hinterlegt ist, sodass es möglich ist, dass sie entweder in Deutschland oder auch in anderen Teilen Belgiens arbeiten. Ebenso liegen derzeit keine systematisch erhobenen Daten zur Versorgungslage in der mentalen Gesundheit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor. Auf Basis der Einschätzungen und Erfahrungen operativer Akteure lässt sich jedoch festhalten, dass sich vor allem aufgrund größerer Distanzen zwischen Wohnorten und verfügbaren Dienstleistungen die Versorgung im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft tendenziell schwieriger gestaltet. Im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestehen häufig längere Wartelisten, was darauf hindeutet, dass die Nachfrage höher als das vorhandene Angebot ist. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass keine pauschalen Ursachen für Wartelisten oder Versorgungsengpässe benannt werden können. Diese sind dienstabhängig unterschiedlich und variieren je nach Struktur, Zielgruppe, Ressourcenlage und Spezialisierung des jeweiligen Anbieters. Es liegen im Ministerium zudem keine Daten zu unbesetzten Stellen vor. Laut Arbeitsamt lassen sich die verfügbaren Daten ausschließlich anhand der offenen Stellen ermitteln, die ausgeschrieben sind. Beim Arbeitsamt sind derzeit (Stand: März 2026) sechs Stellen im Bereich der mentalen Gesundheit gemeldet: – 4 Psychologen, davon 1 Stelle in Luxemburg – 1 Pflegefachkraft für die psychiatrische Tagesklinik – 2 Erzieher/Sozialarbeiter im Bereich der mentalen Gesundheit Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht alle Arbeitgeber ihre offenen Stellen über das Arbeitsamt ausschreiben. Daher besitzen diese Zahlen nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Im Laufe des Jahres 2025 wurden über das Arbeitsamt folgende Stellen veröffentlicht: – 2 Psychologen – 1 Pflegefachkraft für die psychiatrische Tagesklinik – 1 Projektleiter im Bereich der mentalen Gesundheit Zusätzlich wurden im Jahr 2025 zwölf Psychologenstellen (u. a. Klinik St. Josef, BTZ, Kaleido, DSL) in der regionalen Presse ausgeschrieben. Ob diese Stellen letztendlich besetzt wurden, ist nicht bekannt. Die entsprechenden Statistiken werden vom Wirtschafts- und Sozialrat Ostbelgiens erhoben. Im Bereich der mentalen Gesundheit für Kinder und Jugendliche nimmt Kaleido eine sehr wichtige Rolle ein. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1.928 Einzelbegleitungen von Kindern und Jugendlichen ab dem Kindergartenalter durch Kaleido Ostbelgien durchgeführt. Diese umfassten unter anderem Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen, Teilnahme an schulischen Gremien und Rundtischgesprächen, Klassenbeobachtungen, Animationen, Testungen sowie die Erstellung von Gutachten. Die Arbeit umfasst sowohl präventive Maßnahmen als auch Interventionen, wie z. B. individuelle Beratungen, diagnostische Abklärungen oder Unterstützung in Krisensituationen. Die begleiteten Fälle werden dabei zunehmend komplexer. Schulische, familiäre und psychosoziale Faktoren greifen immer häufiger ineinander. Viele psychosoziale Herausforderungen werden heute zuerst im schulischen Umfeld sichtbar, wodurch Schule und schulnahe Dienste eine zentrale Rolle in der frühen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen einnehmen. Die Arbeit von Kaleido erfolgt in enger Kooperation mit verschiedenen weiteren Partnern, darunter unter anderem das Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ), das Kompetenzzentrum, die Jugendhilfe, der Jugendgerichtsdienst, das ÖSHZ, Tageskliniken, Streetwork-Angebote, das Sozialpädiatrische Zentrum Aachen sowie weitere therapeutische Fachstellen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist eine abgestimmte Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen, die Übergänge zwischen den Hilfesystemen sichert und Doppelstrukturen vermeidet. Neben der Arbeit in Einzelfällen unterstützt Kaleido Schulen auch auf systemischer Ebene, beispielsweise durch Beratung von Schulleitungen und pädagogischen Teams sowie durch Beiträge zu Schulentwicklungsprozessen, der Prävention sowie der Gestaltung eines salutogenen Lern- und Schulklimas. Mehrfachbelastungen, psychosoziale Unsicherheiten sowie teilweise Wartezeiten in der spezialisierten Zweitlinie erhöhen den Unterstützungsdruck im schulischen Kontext. In diesem Spannungsfeld übernimmt Kaleido eine stabilisierende, koordinierende und verbindende Rolle zwischen Schule, Familie und externen Diensten. Die Begleitungen erfolgen grundsätzlich auf Anfrage der Schulen, der Eltern oder der Jugendlichen selbst. Die Bearbeitung der Anfragen erfolgt nach fachlicher Einschätzung und Priorisierung. Dabei spielen insbesondere die Dringlichkeit, die Art der Fragestellung sowie die Komplexität der Situation eine Rolle. Je nach Anliegen kann eine Begleitung unterschiedlich umfangreich sein. Während manche Anfragen kurzfristig geklärt werden können, benötigen andere eine intensivere Abklärung oder längerfristige Begleitung. Bestimmte Anfragen, beispielsweise psychologische Testungen oder die Erstellung von Gutachten, sind mit einem höheren Zeitaufwand verbunden. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass sich die Zeit bis zur ersten Kontaktaufnahme verlängert. Eine klassische Warteliste im engeren Sinne besteht jedoch nicht. Anders sieht es beim Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ) aus. Hier werden Wartelisten geführt mit der stetigen Bemühung, diese so gering wie möglich zu halten. Warum das nicht immer gelingt, ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zum einen ist in den letzten Jahren ein deutlich steigender Bedarf an Therapien und psychosozialen Begleitungen im Bereich der mentalen Gesundheit festzustellen. Gleichzeitig werden die einzelnen Fälle zunehmend komplexer, was häufig eine intensivere und längerfristige Betreuung erforderlich macht. Darüber hinaus blieben vakante Stellen aufgrund fehlender passender Personalressourcen zeitweise unbesetzt. Auch die Einarbeitungszeit neuer Mitarbeiter sowie mittel- bis längerfristige Abwesenheiten innerhalb der Belegschaft wirken sich negativ auf die verfügbaren Kapazitäten aus und führen dadurch zu längeren Wartelisten. Die Wartezeiten variieren zwischen den Standorten sowie zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen des BTZ. Im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft blieben die Wartezeiten im betrachteten Zeitraum, sowohl im Bereich der Jugendlichen und Erwachsenen als auch im Kinder- und kinderpsychologischen Bereich, auf einem erhöhten Niveau. Im Jahr 2024 ist über mehrere Versorgungsbereiche hinweg ein Anstieg zu beobachten. Am Standort Süden (St. Vith, Bütgenbach) stellte sich die Situation differenzierter dar. Im Bereich der Jugendlichen und Erwachsenen bestanden in den Jahren 2021 bis 2023 keine strukturellen Wartelisten. Im Kinder- und kinderpsychologischen Bereich kam es hingegen zu Schwankungen. Nach einer spürbaren Entlastung im Jahr 2023 zeigte sich im Jahr 2024 wieder ein Anstieg der Wartezeit. Die Zahlen für das Jahr 2025 zeigen weiterhin ein uneinheitliches Bild. Während im Süden im Bereich der Jugendlichen und Erwachsenen weiterhin kaum beziehungsweise nur sehr kurze Wartezeiten bestehen, bleiben die Wartezeiten im Kinderbereich auf einem hohen Niveau. Am Standort Norden sind weiterhin Wartelisten in mehreren Versorgungsbereichen festzustellen, insbesondere im kinderpsychologischen Bereich. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Wartelisten seit 2021 strukturell bestehen. Während 2023 teilweise, insbesondere im Süden, eine Verbesserung der Wartezeiten erkennbar war, zeigt sich ab 2024 erneut eine Verschärfung der Situation, die auch im Jahr 2025 nicht wesentlich verbessert werden konnte. Tabelle: Entwicklung der Wartezeit im BTZ im Zeitraum 2021-2025 Stand Bis Oktober 2021 Bis März 2022 Bis Juni 2022 Ende Dezember 2022 Süden Jugendliche Erwachsene keine Keine keine keine Kinder multi 9 Monate 7 Monate 9 Monate 16 Monate Kinder psy 5 Monate 9 Monate 11 Monate 16 Monate Norden Jugendliche Erwachsene 6 Monate 4 Monate 4 Monate 6 Monate Kinder multi 9 Monate 12 Monate 8 Monate 14 Monate Kinder psy 6 Monate 7 Monate 12 Monate 7Monate Stand Ende April 2023 Ende Oktober 2023 Ende April 2024 Ende Oktober 2024 Süden Jugendliche Erwachsene keine keine keine keine Kinder multi 16 Monate 12 Monate 6 Monate 14 Monate Kinder psy 16 Monate 8 Monate 11 Monate 10 Monate Norden Jugendliche Erwachsene 6 Monate 7 Monate 11-12 Monate 18 Monate Kinder multi 12 Monate 11 Monate 15 Monate 18 Monate Kinder psy 6 Monate 6 Monate 8 Monate 12 Monate Stand Ende Juni 2025 Ende Dezember 2025 Süden Jugendliche Erwachsene keine 1 Woche Kinder multi 7 Monate 14 Monate Kinder psy 12 Monate 10 Monate Norden Jugendliche Erwachsene 10 Wochen 12 Wochen Kinder multi 16 Monate 14 Monate Kinder psy 9 Monate 12 Monate Ein Anliegen der Regierung ist es, die Wartezeiten zu verkürzen und möglichst viele Dienstleistungen für die Bürger möglich zu machen. Deswegen wurde 2025 und Anfang 2026 eine Analyse gemacht, wie und in welchem Umfang eine Steigerung der Therapiestunden beim Beratungs- und Therapiezentrum (BTZ) umsetzbar ist. Es wurde beschlossen, eine Mindesttherapiezahl pro therapeutischem VZÄ vertraglich festzulegen, welche sich an vergleichbaren Referenzwerten orientiert und eine Steigerung der bisher geleisteten Therapieeinheiten mit sich bringt. Diese Maßnahme sollte künftig einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Wartelisten haben. Darüber hinaus wurde im BTZ in den vergangenen Jahren ein Prozess zur Optimierung der Arbeitsorganisation eingeleitet, der derzeit schrittweise umgesetzt wird. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die vorhandenen therapeutischen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen und damit mittelfristig auch zur Verringerung der Wartezeiten beizutragen und mehr Dienstleistungen am Patienten zu erbringen. Parallel dazu wurden interne Maßnahmen umgesetzt, um die therapeutischen Fachkräfte stärker von administrativen Aufgaben zu entlasten. Dazu zählen insbesondere die Einführung von Dienstleistungspaketen, eine zentrale Terminvergabe für Erstgespräche, die Harmonisierung interner Arbeitsdokumente sowie die fortschreitende Digitalisierung der Klientenakten. Zusätzlich arbeitet das BTZ derzeit an der Einführung einer integrierten Softwarelösung für die Verwaltung von Patientenakten, Terminplanung und Fakturation. Verschiedene Anbieter wurden bereits geprüft. Eine Entscheidung über die zukünftige Lösung ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Ergänzend wurden Schritte zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstruktur sowie zur Verbesserung der finanziellen Steuerung eingeleitet, unter anderem durch den Ausbau der analytischen Buchhaltung. Seit rund zwei Jahren verfolgt das BTZ die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und prüft mögliche Einsatzbereiche. Derzeit liegt der Schwerpunkt vor allem auf administrativen Anwendungen, etwa zur Unterstützung bei der Protokollierung von Sitzungen. Erste Tests zeigen Potenzial zur Entlastung der Mitarbeitenden, insbesondere durch eine Reduzierung des zeitlichen Aufwands für administrative Aufgaben. Auch im therapeutischen Bereich beobachtet das BTZ die Entwicklungen aufmerksam und beteiligt sich an entsprechenden Fachaustauschen. Konkrete Implementierungsschritte sind derzeit jedoch noch nicht vorgesehen. Die Auseinandersetzung mit KI erfolgt vor dem Hintergrund, Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und die Mitarbeitenden langfristig zu entlasten. Da es sich bei den gesamten bereits ergriffenen sowie geplanten Maßnahmen des BTZ um einen internen Entwicklungsprozess handelt, ist keine gesonderte öffentliche Vorstellung einer „neuen Organisation der Arbeit“ geplant. Vielmehr handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der bereits im letzten Jahr angestoßen wurde. Präventionsarbeit spielt auch im Bereich der mentalen Gesundheit eine große Rolle. Hier ist Kaleido der Hauptakteur als präventiv arbeitender Dienst mit dem Ziel, eine optimale körperliche und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Der Ansatz ist dabei stets ganzheitlich, niederschwellig und für Familien unbürokratisch zugänglich (siehe auch das Kaleido-Dekret vom 31.3.2014 und der jährliche Tätigkeitsbericht). Analysen zeigen, dass psychosoziale Belastungen im schulischen Umfeld immer früher auftreten und häufig komplexer werden. Die Schule wird damit zunehmend zu einem zentralen Ort, an dem gesellschaftliche Belastungen sichtbar werden. Neben der individuellen Begleitung von Kindern und Jugendlichen gewinnt deshalb präventive Arbeit im schulischen Umfeld zunehmend an Bedeutung. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Förderung eines positiven Schulklimas, sozio-emotionales Lernen sowie Gewaltprävention, die dazu beitragen können, Belastungen frühzeitig zu erkennen und eine mögliche Chronifizierung zu vermeiden. Auch der Umgang mit digitalen Medien spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Fragen der Mediennutzung, der sozialen Interaktion in digitalen Räumen sowie der Umgang mit digitalen Belastungen werden auch im schulischen Kontext verstärkt thematisiert. Kaleido verfolgt hierbei einen präventiven und ganzheitlichen Ansatz, der darauf abzielt, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu unterstützen und ihre Resilienz langfristig zu stärken. Die Zusammenarbeit mit den Schulen spielt dabei eine wichtige Rolle, etwa durch Beratung, Sensibilisierung und Unterstützung bei der Gestaltung eines gesundheitsförderlichen Schulklimas. Kaleido arbeitet dabei interdisziplinär, insbesondere durch die enge Verzahnung der Bereiche Prävention, Gesundheit und psychosoziale Entwicklung. Langfristig ist es wichtig, dass sich Schulen weiterhin als offene Lern- und Lebensorte entwickeln, in denen Kinder und Jugendliche ihre individuellen Fähigkeiten entfalten können. Ein schulisches Umfeld, das individuelle Entwicklung, Teilhabe und differenzierte Lernwege ermöglicht, trägt wesentlich zu erfolgreichen Bildungsbiografien und damit auch zu einer gesunden Entwicklung bei. Dazu gehört ein ressourcenorientiertes Lernklima, eine wertschätzende Lernkultur sowie ein bewusster Umgang mit Leistungsdruck und sozialen Vergleichen. Die Politik schafft hierfür geeignete Rahmenbedingungen, damit Schulen sich an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen können, Chancengerechtigkeit erhöhen, Teilhabe fördern und Kinder und Jugendliche in ihrer Ganzheit begleiten. Die Präventionsarbeit setzt aber noch viel früher an. Bereits während der Schwangerschaft bietet Kaleido eine Begleitung in Form von niederschwelliger, bedarfsgerecht angepasster Beratung und Unterstützung an. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an schwangere Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen, sozialen und/oder finanziellen Situation befinden. Selbstverständlich steht Kaleido auch Frauen mit einer unproblematischen Schwangerschaft zur Seite, wenn sie ergänzende Beratung wünschen. Ziel ist es, die medizinische Betreuung durch die behandelnde Praxis sinnvoll zu ergänzen und eine ganzheitliche Versorgung der betroffenen Frauen sicherzustellen. Dadurch soll dem Neugeborenen der bestmögliche Start ins Leben ermöglicht werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Kaleido sich als aktiver Partner an dem bereits vorgestellten Projekt „Born in Belgium“ (BiB) beteiligt. BiB ist eine gesicherte E-Plattform zur Unterstützung und Begleitung von Frauen während der Schwangerschaft bis zu 1000 Tage nach der Geburt, mit dem Ziel, die verschiedenen beteiligten Akteure im Sinne der integrierten Versorgung zu vernetzen, um die Grundbedürfnisse sowie das Wohlbefinden von Mutter und Kind nachhaltig zu sichern. Durch diese Vernetzung soll ein erweiterter Handlungsspielraum für alle beteiligten Fachkräfte entstehen. Im Rahmen des geplanten Programms „BiB“ zur Unterstützung schwangerer Frauen mit Risikofaktoren (z. B. finanzielle Belastungen, Suchterkrankungen oder psychosoziale Belastungen) spielt die interdisziplinäre Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte eine zentrale Rolle. Nach der Geburt bietet Kaleido regelmäßige medizinische Vorsorgeuntersuchungen für Kinder an. Diese sind geplant im Alter von: – 4 Wochen – 8 Wochen – 12 Wochen – 16 Wochen – 6 Monaten – 9 Monaten – 12 Monaten – 24 Monaten – 30 Monaten Zusätzlich sind 3 Hausbesuche geplant: im dritten Trimester der Schwangerschaft, im Alter von 2 Wochen und 6 Wochen. Diese Besuche werden durch eine Beraterin der frühkindlichen Entwicklung durchgeführt. Auf Wunsch der Familien sind auch zusätzliche Hausbesuche möglich. Bis auf die Untersuchung im Alter von 30 Monaten finden alle medizinischen Untersuchungen gemeinsam durch einen Arzt und eine Beraterin der frühkindlichen Entwicklung statt. Ziel dieser Vorsorgeuntersuchungen ist es, neben der medizinischen Untersuchung des Kindes alle Bereiche der kindlichen Entwicklung zu beobachten. Gleichzeitig steht Kaleido den Eltern mit individueller Beratung und Unterstützung in ihrer Elternrolle zur Seite. Die Beratung hat einen systemischen Ansatz und umfasst Förderungsmöglichkeiten für das Kind, Austausch zu Erziehungsfragen, sowie den Umgang mit schwierigen Situationen (z. B. weinende Kinder, Schlafprobleme, …). In diesem ganzheitlichen Ansatz gilt, dass das Wohlergehen der Eltern positiven Einfluss auf das Wohlergehen des Kindes hat. Bei Familien mit Risikofaktoren wie z. B. Armut, Arbeitslosigkeit, Suchtproblemen, psychosozialen Problemen, arbeitet Kaleido eng mit der Jugendhilfe Ostbelgien zusammen. Bei Kindern mit Entwicklungsproblemen gibt es eine Zusammenarbeit mit Frühhilfe Ostbelgien, verschiedenen Therapiepraxen sowie anderen Diensten, die die Familie unterstützen (Familienhilfe, …). Die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen sowie die psycho-soziale Begleitung im Rahmen von Hausbesuchen werden den Bedürfnissen der Familie angepasst. Zusätzlich erhalten Eltern Informationsmaterialien in Form von Flyern zu verschiedenen wichtigen Themen rund um die Entwicklung des Kindes und das Familienleben. Alle fachlichen Standards werden regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft. Darüber hinaus nehmen die Mitarbeitenden kontinuierlich an Fort- und Weiterbildungen teil. Die Beraterinnen verfügen über zahlreiche Supervisionsmöglichkeiten, um selbst Unterstützung bei herausfordernden und komplexen Situationen zu erhalten. Auch den Eltern werden bedarfsgerechte Informations- und Bildungsangebote unterbreitet. Diese Angebote unterstützen Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe und helfen Familien, den Alltag mit ihren Kindern besser zu bewältigen. Eltern erhalten dabei Informationen zu verschiedenen Entwicklungsthemen, können Fragen stellen und sich austauschen. Die Angebote stärken die elterlichen Kompetenzen, fördern die gesunde Entwicklung der Kinder und können Familien frühzeitig unterstützen, bevor größere Probleme entstehen. Damit Kaleido die ganzheitliche und damit auch die mentale Gesundheit von Kindern in ausreichendem Maβe begleiten und stärken kann, stellt die Regierung die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung. Für die Weiterentwicklung der Präventionspolitik im Bereich der mentalen Gesundheit von Kindern stellen die Empfehlungen des Hohen Gesundheitsrates wichtige Orientierungspunkte dar. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft verfolgt diese Empfehlungen aufmerksam und berücksichtigt sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Betreffen Empfehlungen gleich mehrere Zuständigkeitsebenen oder setzen strukturelle Entwicklungen voraus, die eine längerfristige Umsetzung erfordern, werden sie im Rahmen der weiteren strategischen Entwicklung der Präventionspolitik geprüft. Was die stationäre Versorgung der Bevölkerung in psychiatrischen Diensten angeht, so hat die Deutschsprachige Gemeinschaft keinen Einfluss auf die Programmierung der Krankenhausbetten. Erweiterungen können demnach nur im Rahmen der bestehenden Programmierung umgesetzt werden. Die Programmierungskriterien in Bezug auf die Anzahl der Krankenhausbetten und/oder der Plätze für stationäre Dienste in psychiatrischen Krankenhäusern sind im Königlichem Erlass (arrêté royal du 3 août 1976 fixant les critères de programmation des services psychiatriques hospitaliers, tel que modifié en dernier lieu) festgelegt. Dieser sieht für die A-Betten 0.27 Betten je 1.000 Einwohner vor. Zum 1. Januar 2024 zählte die Deutschsprachige Gemeinschaft 79.479 Einwohner. Dies würde bedeuten, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft laut föderaler Bettenprogrammierung Anrecht auf 21 A-Betten für die gesamte Deutschsprachige Gemeinschaft hat ((79.479 / 1000) * 0.27 = 21,465). Mit den aktuell 30 anerkannten A-Betten besitzt die Klinik St. Josef bereits jetzt 9 A-Betten mehr als in der föderalen Bettenprogrammierung vorgesehen ist. Somit ist die Bettenprogrammierung bereits ausgeschöpft. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Krankenhausreform kann momentan nicht eingeschätzt werden, ob es Möglichkeiten für neue oder erweiterte Angebote im stationären Bereich geben kann. Um ein adäquates Angebot und eine optimale Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychologie sicherzustellen, steht zum einen die Tagesklinik für Jugendliche in Eupen sowie das mobile Team Kinder- und Jugendpsychologie zur Verfügung. Darüber hinaus blickt die Deutschsprachige Gemeinschaft auf eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Aachen zurück. Hier besteht seit mehr als 20 Jahren eine Vereinbarung, welche einerseits die fachärztliche Beratung von Diensten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und andererseits die fachärztliche Beratung des Mobilen Teams im Rahmen des Pilotprojektes Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft umfasst. So besteht für betroffene junge Menschen die Möglichkeit, stationär im UKA aufgenommen und behandelt zu werden. Beispielsweise wurden dort in 2024 vier Notfälle (PLZ 47xx in Belgien) und in 2025 drei Notfälle durch akuten Suizidversuch stationär aufgenommen und behandelt. Das bestehende Kooperationsabkommen gewährleistet somit, dass Diagnostik und Behandlung auf einem qualitativ hohen fachärztlichen Niveau erfolgen können – auch wenn entsprechende Kapazitäten in der Deutschsprachige Gemeinschaft selbst nicht vorhanden sind. Sowohl für Bürger aus dem Süden als auch aus dem Norden ist es möglich, eine Kinder- und Jugendpsychiater im Grenzgebiet im Rahmen der Ostbelgienregelung aufzusuchen. Die seit 2006 bestehende Bettenvereinbarung hat sich in der Praxis klar bewährt. Dies umfasst eine Reservierungsgebühr (Freihaltekapazität), die es Bürgern aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft möglich macht, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des UKA aufgenommen zu werden. Die eigentliche Finanzierung der Dienstleistung wird mit dem LIKIV abgerechnet, da Krankenhausbehandlungen föderale Kompetenz sind. Die aktuellen Zahlen bestätigen die Stabilität und Bedarfsgerechtigkeit dieses Modells. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche stationäre Belegung bei 2,1 Betten pro Monat. Auf Grundlage dieser stabilen Belegungszahlen besteht derzeit kein Bedarf, die Bettenvereinbarung auszuweiten. Dies ist bislang auch nie erforderlich gewesen, da das UKA auch mehr Kinder und Jugendliche aufgenommen hat, als es der Vertrag vorsieht. Die derzeit gültige Bettenvereinbarung basiert auf einem Berechnungsmodell, wonach die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Vorhaltung von zwei stationären Betten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine jährliche Pauschale von 18.000 € entrichtet. Diese Pauschale wird gemäß Vereinbarung jährlich um 1,75 % indexiert. Für das Jahr 2026 ergibt sich daraus ein Gesamtbetrag von 22.553,81 €, welcher dem Universitätsklinikum Aachen zusteht. Am 20. Mai vergangenen Jahres fand ein Vortragsabend zum Thema „Mentale Gesundheit bei jungen Menschen“ für die ostbelgischen Dienste statt. Fachreferenten waren Frau Dr. Sotnikova und Herr Professor Dr. Siniatchkin, die in der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des UKA Aachen tätig sind. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden u. a. die Inhalte der Vereinbarung hinsichtlich der Versorgung für ostbelgische Kinder und Jugendliche im Bereich der mentalen Gesundheit zwischen dem Universitätsklinikum Aachen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft erläutert. Im Nachgang bestätigten die Protagonisten, dass sie vermehrt kontaktiert wurden, um fachspezifische Einschätzungen zu geben. Das Segment der fachärztlichen Beratung weckte insbesondere das Interesse der Teilnehmer, so dass der zuständige Fachbereich im Nachgang verschiedene Anfragen von Diensten erhielt, um in die Liste der Nutznießer für die fachliche Beratung der Dienste aufgenommen zu werden. Ich habe vor einigen Wochen entschieden, diese Liste um eine Vielzahl anderer Dienste zu erweitern, da der Bedarf an Fachberatung bei weit mehr Organisationen, als ursprünglich angedacht, besteht. Folgende Dienste wurden inzwischen in die Liste der Nutznießer aufgenommen: 1. Dienststelle für selbstbestimmtes Leben (DSL) 2. Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL) 3. Sankt Nikolaus Hospital Eupen 4. Klinik St. Joseph, St. Vith 5. alle Schulen des Schulsystems der Deutschsprachigen Gemeinschaft 6. Mosaik, Dreilandjugend VoG 7. Streetworker, Jugendtreffs 8. Jugendinfo 9. SIA 10. Prisma 11. Intego Wohnen (CAB Integra) 12. Reset – nochmal von vorn 13. Soziale Treffpunkte (Patchwork, Ephata, Viertelhaus Cardijn, Dorfhaus Eynatten und Haus der Familie) 14. Telefonhilfe 108 VoG 15. alle 9 ÖSHZ Diese Organisationen wurden im Laufe des Monats März über das Angebot des UKA informiert. Diese Maßnahme unterstreicht die Einschätzung der Regierung, dass die mentale Gesundheit – insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – ein zentrales Zukunftsthema der Sozial-, Bildungs- und Gesundheitspolitik der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist. Psychische Belastungen bei jungen Menschen haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und wirken sich nicht nur auf das individuelle Wohlbefinden aus, sondern auch auf Schulerfolg, soziale Teilhabe, Familienleben und spätere berufliche Perspektiven. Aus diesem Grund betrachtet die Regierung die mentale Gesundheit junger Menschen als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe, die ressortübergreifend angegangen werden muss. Dazu gehört eine enge Zusammenarbeit zwischen: – Bildungswesen (frühzeitige Erkennung, Prävention, schulische Unterstützungsstrukturen), – Jugendhilfe und Sozialwesen (niedrigschwellige Beratung und Begleitung), – Gesundheitswesen (Diagnostik, Behandlung und spezialisierte Versorgung), – sowie weiteren relevanten Akteuren wie Gemeinden, Vereinen, Beratungsdiensten und externen Partnern. Aus fachlicher Sicht zeigt sich, dass insbesondere präventive Maßnahmen im schulischen Umfeld, funktionierende Kooperationen zwischen den beteiligten Diensten sowie ausreichende Ressourcen in der ersten und zweiten Linie entscheidend sind, um Belastungen frühzeitig aufzufangen und die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken. Die Regierung misst diesem Bereich hohe Priorität bei und wird die ressortübergreifende Koordination weiter stärken, um eine bestmögliche Unterstützung der jungen Menschen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sicherzustellen. In diesem Zusammenhang verweist die Regierung auf das Netzwerk mentale Gesundheit Ostbelgien (NmGO), das seit mittlerweile über zwei Jahren besteht und eine zentrale Rolle in der Koordination, Sichtbarmachung und Weiterentwicklung der mentalen Gesundheitslandschaft spielt. Das Netzwerk fungiert als zentrale Anlaufstelle, um Angebote auf dem Terrain zu bündeln, die Dienste optimal miteinander zu verknüpfen und die Bevölkerung über bestehende Unterstützungsstrukturen zu informieren. Ein wesentlicher Bestandteil seiner Arbeit ist zudem die Entstigmatisierung psychischer Belastungen und Erkrankungen. Das NmGO verfügt über einen Partizipationscoach, der vom Föderalstaat finanziert wird. Seine Hauptaufgaben liegen in der Einbindung des sozialen Umfelds der betroffenen Personen sowie in der Öffentlichkeitsarbeit rund um das Netzwerk, seine Ziele und die Bedeutung mentaler Gesundheit. Damit leistet er einen zentralen Beitrag zur Entstigmatisierung und zur Sensibilisierung der Bevölkerung. Die vielfältigen Aktionen und Aktivitäten des NmGO tragen maßgeblich dazu bei. Besonders hervorzuheben sind die „Wochen der mentalen Gesundheit“, die jedes Jahr ein breites Publikum erreichen und großen Anklang finden. Die angebotenen Informationsveranstaltungen, Themenabende und Sensibilisierungsmaßnahmen fördern das Bewusstsein für mentale Gesundheit und machen Unterstützungsangebote sichtbarer. Darüber hinaus plant das Netzwerk, seine Aktivitäten weiter auszubauen und ergänzende Formate zu entwickeln, die sich gezielt an vulnerable Gruppen, insbesondere Kinder und Jugendliche, richten. Diese neuen Angebote sollen einen stärker interaktiven Charakter haben und über klassische Vortragsformate hinausgehen. Ziel ist es, junge Menschen niederschwelliger zu erreichen und sie aktiv in die Auseinandersetzung mit mentaler Gesundheit einzubeziehen. Das NmGO meldet zurück, dass die bereits in 2024 eingeführten Projekte der Erste Linie Psychologen (ELP) und der Mobilen Teams (Kinder/Jugendliche, Erwachsene, Senioren) weiter in die ostbelgische Versorgungslandschaft implementiert wurden. Diese niederschwelligen Projekte schließen eine große Lücke in der ostbelgischen Versorgungslandschaft und ermöglichen damit allen Menschen einen unkomplizierten Zugang sowie schnellere und frühzeitige Hilfe. Im Juni 2025 hat zudem das föderal-finanzierte Projekt „Notfallinterventionsteam 24/7“ (NIT 24/7) seine Arbeit aufgenommen. Dieses multidisziplinäre Team kann ausschließlich von Notkräften kontaktiert werden. Sie agieren in Situationen, wo ein psychischer Notfall vorliegt, um die Notdienste (Notaufnahme des KH, Polizei, Rettungskräfte, etc.) zu entlasten, die keine adäquaten Ausbildungen in dieser Thematik haben. Hauptziel dieser Einheit ist die Vermeidung von Zwangseinweisung und die Sicherstellung eines zurückhaltenden Einsatzes von Beruhigungsmitteln. Die Gabe von zu vielen oder ungeeigneten Beruhigungsmitteln (Sedativa), insbesondere Benzodiazepinen oder Z-Substanzen, birgt erhebliche Risiken wie Abhängigkeit, Tagesmüdigkeit, Stürze und kognitive Störungen. Der Föderalstaat lanciert regelmäßig Projekte. Auf diesen Aufruf hin kann jedes Netzwerk eine Projektkandidatur, welche auf seine Region zugeschnitten ist, einreichen. Der Föderalstaat entscheidet anschließend, welche Netzwerke den Zuschlag bekommen. Bei der Zuteilung von Projekten legt der Föderalstaat in seinen Vergabekriterien häufig eine Mindestanzahl an Einwohnern fest. Das sogenannte Population Management wird dabei meist mit 100.000 Einwohnern definiert. Da die Deutschsprachige Gemeinschaft diese Einwohnerzahl nicht erreicht, werden wir häufig größeren Regionen zugeordnet, wodurch die Projekte anschließend ausschließlich in französischer Sprache umgesetzt werden (bei Erwachsenen-Projekten: Verviers, bei Kinder/Jugendlichen: Lüttich). Das NmGO arbeitet intensiv daran, für Ostbelgien relevante Projekte und Arbeitsgruppen, die föderal finanziert werden, auch unterhalb der Grenze von 100.000 Einwohnern einen Zuschlag zu erhalten. Alternativ wird daran gearbeitet, Hilfsangebote oder Arbeitsgruppen in Ostbelgien aufzubauen, die andernorts föderal finanziert, hier jedoch autonom durch das NmGO umgesetzt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Arbeitsgruppe Essstörungen. Der Föderalstaat finanziert zu diesem Thema belgienweit Projekte – mit Ausnahme von Ostbelgien. Dennoch stellen Essstörungen auch hier ein ernstzunehmendes Problem dar. Daher hat das NmGO ein eigenes Projekt geschaffen, das ohne föderale Unterstützung entwickelt wurde und damit diese Versorgungslücke schließt. Zudem betrachten die Regierung und das NmGO es als äußerst wichtige Aufgabe, dass die Bevölkerung der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine adäquate Hilfe in ihrer Muttersprache erhält. Der Netzwerkgedanke geht aber noch weiter. Im Idealfall erarbeitet ein Netzwerk ein auf seine Region maßgeschneidertes Projekt und schlägt dem Föderalstaat vor, dieses finanziell zu unterstützen. Aufgrund des jungen NmGO wurden bisher nur die bereits bestehenden Projekte des Föderalstaats implementiert. Die Bottom-up Methode ist sinnvoll, wenn das NmGO eine Versorgungslücke entdeckt, die es anderswo in Belgien vielleicht nicht oder nicht in derartigem Maβe gibt. Eine interföderale Zusammenarbeit und Abstimmung der politischen Zuständigkeit findet im Rahmen der interkabinettarischen Arbeitsgruppe mentale Gesundheit und der Drogenzelle statt. Die Regierung ist sich bewusst, dass der Übergang von der Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Erwachsenenpsychiatrie (18–25 Jahre) eine besonders sensible Phase darstellt, in der junge Menschen ein erhöhtes Risiko für Versorgungsabbrüche oder fehlende Anschlussangebote haben. Daher ist es umso wichtiger, eine gute Netzwerkarbeit zu leisten und diese intensiv zu nutzen, so dass alle Bürger optimal versorgt werden können. Auch hier ist das NmGO ein wichtiger Partner. Zum einen kann durch den Partizipationscoach das familiäre und soziale Umfeld in diesen Übergang einbezogen werden, um so Versorgungsbrüche zu vermeiden. Zum anderen ist das Thema „age de transition“ derzeit eines der zentralen Schwerpunkte innerhalb des NmGO. Das Netzwerk beschäftigt sich aktiv mit den Herausforderungen, die beim Übergang von der Kinder- und Jugendpsychiatrie in die Erwachsenenpsychiatrie auftreten. Auf Provinzebene, auf welcher das NmGO angeschlossen ist und aktiv mitarbeitet, wurde eigens ein Mitarbeiter eingestellt, der sich umfassend dieser Problematik widmet. Seine Aufgaben umfassen: – die Erhebung relevanter Daten, – die Befragung der Dienste, die von Übergangsschwierigkeiten betroffen sind, – sowie die Analyse struktureller und organisatorischer Hürden. Ziel dieser Arbeiten ist die Erstellung eines Abschlussberichts, der konkrete und fundierte Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgung im Übergangsbereich enthalten wird. Dieser Bericht soll als Grundlage für weitere Entscheidungen und Maßnahmen dienen. Auch wurde vom Netzwerk (Provinz) vor einigen Wochen ein Fragebogen zum Thema „Teilhabe“ und „age de transition“ an alle relevanten Dienste in Deutschsprachige Gemeinschaft versandt. Hauptsächlich geht es dabei um Versorgungsparcours. Die Daten werden zurzeit noch erhoben. Ziel dieser Erhebung ist es, bestehende Schnittstellen im Übergang zwischen Kinder‑ und Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie zu identifizieren und zu analysieren. Dabei soll ermittelt werden, welche Maßnahmen und Instrumente – wie zum Beispiel strukturierte Übergangstools, standardisierte Begleitbögen oder andere unterstützende Materialien – entwickelt werden können, um nahtlose und fließende Übergänge für betroffene junge Menschen sicherzustellen. In einer ersten Phase konzentriert sich die laufende Arbeit zunächst darauf, bestehende Abläufe zu optimieren, Übergänge besser abzustimmen und praktikable Unterstützungsinstrumente zu entwickeln, bevor strukturelle Erweiterungen geprüft werden können. Ebenfalls ist eine Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, schulischen Diensten und Erwachsenenpsychiatrie ein wichtiger Baustein in dieser Übergangszeit. Die Früherkennung von Jugendlichen, die kurz vor der Volljährigkeit stehen und weiterhin intensive Unterstützung benötigen, ist unumgänglich. Gemeinsame Fallbesprechungen und Übergabeprozesse zwischen allen beteiligten Akteuren müssen gewährleistet sein. Inwieweit die Corona-Pandemie einen Einfluss auf den Zustand der mentalen Gesundheit der ostbelgischen Bevölkerung hatte, lässt sich nicht eindeutig sagen. Bei Organisationen wie Prisma lässt sich kein einheitlicher Anstieg über alle Tätigkeitsbereiche hinweg feststellen. Insbesondere im Bereich des Frauenfluchthauses lässt sich im Vergleich zu den Vorjahren kein signifikanter Anstieg der Fallzahlen erkennen. Ob es tatsächlich nicht zu mehr häuslicher Gewalt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gekommen ist, lässt sich daraus nicht abschließend ableiten, da nicht alle Fälle von häuslicher Gewalt gemeldet werden. In der ambulanten Begleitung zeigt sich hingegen seit dem Jahr 2022 eine deutlich höhere Nachfrage. Ähnlich wie auch vom BTZ geschildert, stellt Prisma fest, dass die Anfragen zunehmend komplexer werden und in der Beratung mehr Arbeitszeit pro Fall erfordern. Bereits während der Corona-Pandemie wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen, um auf mögliche Belastungen zu reagieren. So wurde bei Prisma die digitale Beratung ausgebaut und das Personal im Bereich der ambulanten Begleitung aufgrund der steigenden Anfragen verstärkt. Darüber hinaus wurde ein Angebot im Bereich „Planning Familial“ eingerichtet. Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich die Belastung weniger durch einen generellen Anstieg der Fallzahlen in allen Bereichen zeigt, sondern vielmehr durch eine höhere Nachfrage in bestimmten Unterstützungsangeboten sowie durch eine zunehmende Komplexität der Beratungsfälle. Um auf die steigende Nachfrage nach ambulanten Beratungsangeboten sowie auf die zunehmende Komplexität der Anfragen zu reagieren, wurde der Bereich der ambulanten Begleitung bei Prisma personell verstärkt. Konkret wurde das Personal im Bereich häusliche Gewalt sowie der Anlaufstelle LGBTQIA+ um 0,75 Vollzeitäquivalente erweitert (0,5 VZÄ-Sozialassistenz und 0,25 VZÄ-Psychologe). Darüber hinaus wurde die finanzielle Unterstützung von Prisma in den vergangenen Jahren schrittweise erhöht. Neben der Grundfinanzierung wurden zusätzliche Mittel für Projekte wie das Pilotprojekt LGBTQIA+ und Frauenfluchthaus sowie für das Projekt „Planning Familial Ostbelgien“ bereitgestellt. Tabelle: Entwicklung des Zuschusses für Prisma in den Jahren 2019-2025 Was das BTZ betrifft, so weist es in seinen Tätigkeitsberichten 2022 und 2023 auf eine zunehmende Mehrbelastung des Personals hin, deren Auswirkungen sich insbesondere im Jahr 2024 gezeigt haben. Es lässt sich feststellen, dass Langzeitabwesenheiten sowie die hohe Nachfrage der Klienten während und nach der Pandemie eine spürbare Wirkung auf das Arbeitsumfeld ausübten. Dadurch erhöhte sich die Belastung für die verbleibenden Mitarbeitenden. Diese Belastung spiegelt sich unter anderem in der Arbeitszeiterfassung wider. Diese lag bei: — 2021 bei 75,66 %; — 2022 bei 76,94 %; — 2023 bei 74,62 % und — 2024 bei 69,16 %. Das BTZ hat in der Folge verstärkt Maßnahmen zur Förderung der Resilienz und der Psychohygiene seiner Mitarbeitenden in den Mittelpunkt gestellt. Erste Entwicklungen zeigen hierbei eine Verbesserung: Die Arbeitszeiterfassung lag im Jahr 2025 wieder bei 75,25 %. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährte dem BTZ im Jahr 2021 einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 83.782,95 EUR, um das Team im Kontext der Corona-Pandemie zu verstärken und die Einrichtung eines Krisenteams zur psychosozialen Unterstützung der Bevölkerung zu ermöglichen. In den darauffolgenden Jahren wurde der Zuschuss fortgeführt und schrittweise angepasst (siehe Tabelle). Während das Krisenteam zunächst im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingerichtet wurde, wurde es in der Folgezeit auch für die Bewältigung weiterer Krisensituationen eingesetzt, insbesondere im Zusammenhang mit den Spätfolgen der Flutkatastrophe sowie der ukrainischen Flüchtlingskrise. Ab dem Jahr 2025 ist das Krisenteam dauerhaft in die Struktur des BTZ integriert worden, obwohl der zusätzliche Zuschuss ursprünglich bis 2024 befristet vorgesehen war. Die entsprechenden Mittel wurden inzwischen in den regulären Pauschalzuschuss des BTZ überführt. Tabelle: Entwicklungen des Zuschusses für das Krisenteam des BTZ in den Jahren 2020-2025 Jahr: Zuschuss: 2020 65.000,00 € 2021 84.782,95 € 2022 106.635,90 € 2023 387.614,41 € 2024 443.084,54 € 2025 448.623,10 € Darüber hinaus wurde die finanzielle Unterstützung für das BTZ in den vergangenen Jahren schrittweise erhöht. Hintergrund hierfür sind verschiedene Faktoren, insbesondere der steigende Bedarf an Unterstützungs- und Therapieangeboten im Bereich der mentalen Gesundheit sowie die Auswirkungen der verschiedenen gesellschaftlichen Krisen der vergangenen Jahre. Tabelle: Entwicklungen des Zuschusses BTZ in den Jahren 2021-2025 Jahr: Zuschuss: 2021 2.066.849,65 € 2022 2.551.429,85 € 2023 2.930.568,94 € 2024 3.249.311,87 € 2025 3.289.929,00 € 2026 3.297.929,00 €. Um Personal effizienter und ressourcenschonender einsetzen zu können, verfolgt die Regierung die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) aufmerksam und erkennt das Potenzial dieser Technologien auch im Therapie- und Beratungsbereich. KI kann perspektivisch als unterstützendes Instrument eingesetzt werden, etwa zur Verbesserung des Zugangs zu Informationen, zur administrativen Entlastung von Personalmitgliedern oder zur Ergänzung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote. Gleichzeitig ist der Einsatz von KI im sensiblen Bereich der psychosozialen Beratung und Therapie mit besonderen Anforderungen verbunden. Fragen des Datenschutzes, der ethischen Verantwortung sowie der Qualitätssicherung spielen hierbei eine zentrale Rolle. Zum jetzigen Zeitpunkt verfolgt die Regierung daher eine beobachtende und prüfende Haltung. Ziel ist es, die Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene zu verfolgen und zu prüfen, inwiefern KI künftig sinnvoll und verantwortungsvoll als Ergänzung zu bestehenden Angeboten eingesetzt werden kann. Dabei ist klar, dass KI den persönlichen Kontakt und die professionelle Arbeit der Fachkräfte in Therapie- und Beratungszentren nicht ersetzen, sondern allenfalls als unterstützendes Instrument dienen kann. Auch auf Verwaltungsebene gilt es Prozesse zu überdenken. Die Regierung steht der Verwaltungsvereinfachung sowohl innerhalb des Ministeriums als auch in der Zusammenarbeit mit den bezuschussten Organisationen ausdrücklich positiv gegenüber. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, Doppelarbeit abzubauen und den Einrichtungen mehr Zeit für ihre eigentlichen Kernaufgaben zu ermöglichen. Bereits im Herbst 2024 hat die Verwaltung erheblichen Aufwand betrieben, um die Jahresverträge und Abläufe ab 2025 im Bereich Gesundheit und Senioren zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Dadurch wurden Prozesse klarer strukturiert und inhaltliche Überschneidungen reduziert. Darüber hinaus wurde das Einreichen relevanter Daten und Berichte, die zur Kontrolle der Tätigkeit der jeweiligen Einrichtungen erforderlich sind, deutlich vereinfacht. Die Optimierung dieser Abläufe ermöglicht es den Trägern, sich verstärkt auf ihr operatives Kerngeschäft zu konzentrieren, ohne zusätzliche administrative Belastungen bewältigen zu müssen. Neben der Optimierung von Arbeitsabläufen versucht die Deutschsprachige Gemeinschaft auch weiterhin neue Fachkräfte anzuwerben. Im Bereich der Allgemeinmediziner besteht hierzu der Impulseo-Fonds, welcher die Niederlassung eines Arztes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit einem Kredit von 15.000 EUR und einer Niederlassungsprämie in Höhe von 20.000 EUR ermöglicht. Vorraussetzung dieser finanziellen Unterstützung ist das Ausüben der Tätigkeit von mindestens 5 Jahren in Ostbelgien, um Ärzte auch längerfristig an die Region zu binden. Darüber hinaus ist eine jährliche Förderung von Assistenzkräften in Höhe von 8.021,25 EUR möglich. Dazu bedarf es mindestens einer 1/3 Tätigkeit des Allgemeinmediziners und der Assistenzkraft innerhalb der DG sowie der Betreuung von mindestens 150 globalen Dossiers. Die Möglichkeit einer Ausweitung auf weitere Berufsgruppen wird aktuell geprüft. In der Vergangenheit hat die Verwaltung bereits mehrere Initiativen gestartet, um ausländisches Fachpersonal – insbesondere im Bereich der Psychiatrie – für eine Tätigkeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu gewinnen. Trotz dieser Bemühungen blieb der große Erfolg bislang aus. Erschwerend wirkt sich dabei die Grenznähe zu Deutschland und insbesondere zu Luxemburg aus. Beide Länder bieten in bestimmten Bereichen häufig attraktivere Rahmenbedingungen, sodass nicht nur potenzielle ausländische Fachkräfte, sondern auch hiesiges medizinisches Personal dazu tendieren, berufliche Perspektiven im Ausland zu suchen. Darüber hinaus sind der Regierung in diesem Bereich rechtlich die Hände gebunden, da wesentliche Voraussetzungen wie Vergütung und Besoldungsstrukturen sowie die Arbeitsgesetzgebung nicht in die Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft fallen, sondern föderale Materien darstellen. Ein weiterer limitierender Faktor ist das Sprachenprofil, das in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorausgesetzt wird. Medizinisches Fachpersonal muss in der Regel mindestens zwei Landessprachen auf hohem Niveau beherrschen. Dies stellt für viele ausländische Bewerberinnen und Bewerber eine Hürde dar und schränkt den potenziellen Bewerberkreis erheblich ein. Um dem Fachkräftemangel dennoch entgegenzuwirken hat die Regierung in die Jahresverträge der bezuschussten Organisationen die Möglichkeit der Erfahrungsexperten der mentalen Gesundheit integriert. Erfahrungsexperten oder Peers bringen eigene Erfahrungen mit psychischen Krisen und deren Bewältigung in die Arbeit in Einrichtungen der mentalen Gesundheit ein. Das schafft Vorteile, die Fachkräfte allein oft nicht leisten können. Auch die DUO-Förderung stellt eine Maßnahme dar, um künftiges Fachpersonal für die Deutschsprachige Gemeinschaft auszubilden. Zu guter Letzt vereint das Netzwerk mentale Gesundheit den Sektor und hilft dabei, sich ressourcenoptimierter und effizienter am Bedarf der Bevölkerung auszurichten.
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