Mündliche Frage Nr. 350 18. März 2026 – Frage von D. STIEL an Frau Ministerin KLINKENBERG zu Hinweisen auf potenzielle strukturelle und qualitative Mängel im WPZS „Golden Morgen“ in Walhorn Liegen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft offizielle Beschwerden zu den geschilderten Vorwürfen vor? Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht. Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 18. März 2026: Mehrere Mitbürger haben uns über besorgniserregende Zustände im Wohn- und Pflegezentrum für Senioren (WPZS) „Golden Morgen“ in Walhorn informiert. Da sich die Aussagen verschiedener, voneinander unabhängiger Personen weitgehend decken, sieht die VIVANT-Fraktion dringenden Anlass, diesen Hinweisen nachzugehen. Die uns zugetragenen Schilderungen betreffen insbesondere folgende Punkte: Verpflegung: Die Ernährung wird als unzureichend und einseitig beschrieben. Sprachsituation: Es wird berichtet, dass interne Dokumente sowie Animationsangebote überwiegend auf Französisch vorliegen bzw. stattfinden, was deutschsprachige Senioren isoliert. Zudem stellten wir fest, dass die Website den Schwerpunkt auf die französische Sprache legt; die deutsche Fassung ist erst auf den zweiten Blick zu finden. Arbeitsklima und Personal: Uns wurde von einem unangemessenen Umgangston einzelner Mitarbeiter gegenüber Kollegen und Bewohnern berichtet. Zudem geben Hinweise auf eine hohe Personalfluktuation sowie auf eine potenzielle Nichteinhaltung von Personalnormen Anlass zur Sorge. Das WPZS wird von Korian (Clariane-Konzern) betrieben, einem börsennotierten Unternehmen. Angesichts von Berichten über mutmaßliche Missstände bei diesem Betreiber in anderen Ländern wiegen die genannten Hinweise für uns besonders schwer. Wir halten es daher für unerlässlich, hier volle Transparenz zu schaffen. Die VIVANT-Fraktion setzt sich seit jeher konsequent für das Wohl unserer Senioren ein. Wir treten für eine respektvolle und qualitativ hochwertige Versorgung älterer Menschen ein. Daher benötigen wir dringend fundierte Erkenntnisse über die reale Situation vor Ort in dieser Einrichtung. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Liegen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft offizielle Beschwerden zu den geschilderten Vorwürfen vor? 2. Wie bewertet die Regierung den Umstand, dass in einer von der DG subventionierten Einrichtung die Sprachgesetzgebung sowie die kulturelle Identität der deutschsprachigen Bewohner offenbar nur unzureichend berücksichtigt werden? 3. Welche unverzüglichen Schritte (z. B. unangekündigte Inspektionen) unternimmt die Regierung, um diese potenziellen Mängel objektiv zu untersuchen? Antwort von Lydia KLINKENBERG (ProDG), Ministerin für Gesundheit, Soziales, Familie und Wohnungswesen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, uns liegen aktuell keine Beschwerden von Bewohnern des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „Golden Morgen“ oder deren Angehöriger vor. Umso erstaunlicher finde ich es, dass die Vivant-Fraktion diese Thematik in öffentlicher Sitzung nach vorne bringt. Das schadet nicht nur dem Wohn- und Pflegezentrum, sondern wirft auch ein schlechtes Bild auf die großartige Arbeit, die dort tagtäglich für unsere ältere Bevölkerung geleistet wird, was sehr bedauerlich ist. In den jährlichen Verträgen der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit den Einrichtungen ist festgehalten, dass es im Sinne der Qualitätsentwicklung ein Beschwerdeverfahren geben muss, das unter anderem regelt, wie Beschwerden intern bearbeitet werden. Die Bewohner des WPZS „Golden Morgen“ werden mittels der Hausordnung über die Vorgehensweise der Beschwerdeführung informiert. Darüber hinaus informiert „Golden Morgen“ seine Bewohner, dass Beschwerden ebenfalls beim Ministerium der DG im Fachbereich Gesundheit und Senioren eingereicht werden können. Zudem können die Bewohner- oder Angehörigenversammlungen dazu genutzt werden, um Unzufriedenheiten und Probleme anzusprechen. Die Wichtigkeit eines guten Beschwerdemanagements ist den Einrichtungen sehr bewusst. Denn jede angebrachte Beschwerde stellt für den entsprechenden Dienstleister auch eine Chance für Verbesserungen dar und fördert das Bewusstsein, dass Themenbereiche weiter optimiert werden oder auch Informationen und Erklärungen verbessert werden sollten. Sollten bei einer Einrichtung mehrere Beschwerden vorliegen und keine Lösung für die vorgebrachten Probleme im gemeinsamen Dialog gefunden werden, werden weitergehende Schritte eingeleitet und eine Inspektion findet ggfs. statt. Auch der Sprachengebrauch ist vertraglich festgelegt. So muss „Golden Morgen“ gewährleisten, dass die Bewohner die Angebote und erbrachten Dienstleistungen in deutscher Sprache erhalten können. Das schließt allerdings nicht aus, dass insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels auch französischsprachige Mitarbeiter eingestellt werden können. Jedoch sind die Wohn- und Pflegezentren stets bemüht, den Schichtplan so zu organisieren, dass jederzeit bei Bedarf ein deutschsprachiges Personalmitglied intervenieren kann. Ebenso bietet „Golden Morgen“ in regelmäßigen Abständen Sprachkurse für ihr Personal an, um möglichst allen Bewohnern in ihrer Muttersprache begegnen zu können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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