Fragen und Antworten

Mündliche Frage Nr. 344

17. März 2026 – Frage von D. STIEL an Herrn Minister FRECHES zur Nachhaltigkeit im Denkmalschutz – Lehren aus Fehlrestaurierungen am Beispiel der Kapelle Krewinkel

Wie geht die Deutschsprachige Gemeinschaft heute systematisch mit baulichen Mängeln um, die nachweislich durch fehlerhafte Denkmalschutzauflagen oder falsche Materialwahl früherer Jahrzehnte entstanden sind?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 17. März 2026:

In den vergangenen Wochen berichtete das GrenzEcho wiederholt über den besorgniserregenden Zustand der St. Eligius-Kapelle in Krewinkel und die für das laufende Jahr 2026 geplanten Restaurierungsmaßnahmen. Bereits in den 1990er Jahren wurden dort umfangreiche Arbeiten mit einem Investitionsvolumen von rund 610.000 Euro durchgeführt. Wie sich nun zeigt, führten damals „technische Fehler“ – insbesondere die durch die vormalige wallonische Denkmalschutzbehörde zur Auflage gemachte Außenpflasterung – zu massiven Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk. Für die Korrektur dieser Versäumnisse muss die Gemeinde im Haushalt 2026 nun erneut 300.000 Euro bereitstellen.

Die Kapelle in Krewinkel ist kein Einzelfall von Fehleinschätzungen im Denkmalschutz, die oft dem damaligen Zeitgeist oder mangelndem bauphysikalischem Wissen geschuldet waren.

Während wir heute wissen, dass die „In-situ-Erhaltung“ (Archivierung im Boden) den Goldstandard für im Boden erhaltene archäologische Funde darstellt, um sie vor dem Verfall durch Sauerstoff und Licht zu schützen, führten frühere Praktiken der vollständigen Freilegung häufig zu irreversiblen Verlusten.

Oft sind es die Instandsetzungen zwischen den 60er und 90er Jahren, die langfristige Bauschäden verursachten, da die Verwendung von hartem, diffusionsdichtem Zementmörtel auf weichem Bruchsteinmaterial bauphysikalisch ungeeignet war.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen: 

1.    Wie geht die Deutschsprachige Gemeinschaft heute systematisch mit baulichen Mängeln um, die nachweislich durch fehlerhafte Denkmalschutzauflagen oder falsche Materialwahl früherer Jahrzehnte entstanden sind?
2.    Gibt es neben der Kapelle in Krewinkel weitere Beispiele im Gebiet der DG, bei denen Instandsetzungen primär dazu dienen oder dienten, die „Sünden“ vorangegangener Restaurierungsphasen zu korrigieren?
3.    Existiert seitens des Ministeriums oder der Fachbehörde eine Übersicht jener Denkmäler in der DG, welche die durch dokumentierte Fehlrestaurierungen entstandenen finanziellen Mehrbelastungen für die heutigen Instandsetzungsmaßnahmen explizit ausweist?


Antwort von Gregor FRECHES (PFF), Minister für Kultur, Erwachsenenbildung, Tourismus, Denkmal- und Landschaftsschutz

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Restaurierungsmaßnahmen in der Denkmalpflege folgen heute einer klaren und systematischen Vorgehensweise. Wenn bei einem Denkmal Schäden festgestellt werden, wird zunächst eine Schadenskartierung erstellt und eine Ursachenanalyse durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden anschließend die notwendigen Maßnahmen definiert. Dabei werden sowohl die vorhandenen Materialien untersucht als auch – soweit verfügbar – historische Akten und frühere Dokumentationen konsultiert.

Gerade bei älteren Restaurierungsphasen ist die Dokumentationslage jedoch nicht immer vollständig. In einzelnen Fällen wurden Arbeiten anders ausgeführt als ursprünglich geplant oder Materialien verwendet, die sich heute nicht mehr eindeutig nachvollziehen lassen. Das kann die Analyse komplexer Schadensbilder erschweren, ist aber ein Umstand, mit dem die Denkmalpflege regelmäßig umgehen muss.

Zu Ihrer ersten Frage:

So wie in allen anderen Restaurierungsverfahren an Denkmälern auch, wird der aktuelle Zustand des Bauwerks fachlich analysiert. Ziel ist es, die Ursachen möglichst präzise zu bestimmen und Maßnahmen zu entwickeln, die den langfristigen Erhalt des Denkmals sichern. Dabei orientiert sich die heutige Praxis an den aktuellen denkmalpflegerischen Erkenntnissen sowie am Grundsatz der Materialverträglichkeit und der möglichst minimalen Eingriffe.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Dass bei Restaurierungsprojekten frühere Eingriffe teilweise angepasst oder korrigiert werden müssen, ist in der Denkmalpflege kein ungewöhnliches Phänomen. Unser Wissen über historische Baustoffe und Restaurierungsmethoden hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich weiterentwickelt. Maßnahmen, die in einer bestimmten Zeit als sinnvoll oder fortschrittlich galten, können aus heutiger Sicht anders bewertet werden. In solchen Fällen werden bei neuen Restaurierungen entsprechende Korrekturen vorgenommen, um den langfristigen Erhalt des Bauwerks zu gewährleisten.

Wichtig ist: Bei der Aufarbeitung solcher Fälle geht es jedoch nicht darum, im Nachhinein Verantwortliche zu suchen. Auch die Behörden, die vor der heutigen Zuständigkeitsverteilung mit der Denkmalpflege betraut waren in den 1980ern und 1990ern, handelten mit dem Ziel, das jeweilige Denkmal bestmöglich zu erhalten. Ihre Entscheidungen erfolgten stets im Kontext der damaligen Zuständigkeiten sowie auf Grundlage des zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Forschungs- und Kenntnisstandes und vermutlich auch immer nach bestem Gewissen.  

Zu Ihrer dritten Frage:

Eine systematische Liste von Denkmälern, bei denen heutige Maßnahmen ausdrücklich der Korrektur früherer Restaurierungen dienen, wird derzeit nicht geführt. Der Schwerpunkt der Arbeit der zuständigen Dienste liegt auf der individuellen fachlichen Bewertung jedes einzelnen Denkmals sowie auf der Planung und Umsetzung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.

Generell lässt sich festhalten, dass sich das Verständnis von Denkmalpflege in den letzten Jahrzehnten deutlich weiterentwickelt hat. Während früher teilweise moderne Materialien eingesetzt wurden, deren Langzeitverhalten noch nicht vollständig erforscht war, legt die heutige Praxis besonderen Wert auf kompatible Materialien, umkehrbare Eingriffe und eine möglichst zurückhaltende Restaurierung.

Das zentrale Ziel bleibt dabei unverändert: (1) den historischen Bestand zu sichern, (2) seine Authentizität zu bewahren, (3) die Förderung der Nutzung von traditionellen Materialien und (4) dieses materielle Kulturerbe langfristig für kommende Generationen zu erhalten. 

 

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