Fragen und Antworten

Schriftliche Frage Nr. 123

27. Februar 2026 – Frage von D. STIEL an Herrn Minister FRANSSEN zum kostenfreien Führerschein als Förderinstrument für Arbeitslose

Wie viele Personen haben insgesamt seit Beginn des Pilotprojekts Mobil4Job eine Förderung beantragt?

Die nachfolgend veröffentlichte Frage und die Antwort entsprechen den hinterlegten Originalfassungen. Die endgültige Version ist im Bulletin für Interpellationen und Fragen (BIF) veröffentlicht.


Frage von Diana STIEL (Vivant), vom 23. Januar 2026:

In der mündlichen Frage 1517 vom 28. November 2023 thematisierte Kollege Freches die Bedeutung des Führerscheinerwerbs für die berufliche Integration von Arbeitssuchenden. Dabei verwies er insbesondere auf das in der Wallonie angekündigte Modell, wonach die Wallonie 2020 ankündigte, dass Arbeitssuchende ihren Führerschein kostenlos machen könnten. Die Kosten würden von der Regionalregierung übernommen werden. Konkret würde die wallonische Regionalregierung die Kosten für 30 praktische Fahrstunden sowie die Kosten für die theoretische und praktische Prüfung übernehmen.

Der Führerschein ist für viele Arbeitsuchende ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt, insbesondere in einer ländlich geprägten Region wie der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Vivant-Fraktion begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die den Zugang zum Führerschein erleichtern, insbesondere für Personen mit sprachlichen, finanziellen oder lernbedingten Schwierigkeiten. Das bedeutet aber nicht, dass wir den kostenlosen Erwerb des Führerscheins unterstützen.

Wir sind der Meinung, dass man bei der Gestaltung solcher Fördermaßnahmen auf ein ausgewogenes und gesellschaftlich nachvollziehbares Modell zu achten hat. Eine vollständig kostenfreie Übernahme von Führerscheinkosten kann bei den Menschen, die ihren Führerschein unter erheblichen finanziellen Anstrengungen selbst finanzieren mussten, als ungerecht empfunden werden. Förderinstrumente sollten gezielt, bedarfsgerecht und verhältnismäßig eingesetzt werden, um Unterstützung zu leisten, ohne neue Ungleichgewichte zu schaffen. Fördergelder die zur Erlangung des Führerscheines eingesetzt werden – sollten daher nach einer gewissen Zeit wieder vollständig zurückgezahlt werden – wenn die Person in Arbeit gebracht wurde.

Das MoBil4Job wurde im Rahmen der EU-Regionalförderung gemeinschaftlich finanziert. Das bedeutet, dass das Projekt durch 2 Quellen finanziert wurde: ESF+Gelder und Gelder der DG.

An dieser Stelle muss man daran erinnern, dass sowohl ESF+ Mittel sowie auch die Gelder der DG-Steuergelder sind – die Allgemeinheit trägt die Kosten über das Steuersystem.

Unsere Fragen beziehen sich heute auf die Zugangskriterien zur Förderung der praktischen Fahrstunden des Pilotprojektes Mobil4Job, sowie die bisherige Umsetzung, Reichweite, Evaluation des Projektes, sowie bezüglich der neuen Maßnahmen des ADG in Bezug auf die Mobilität in der Arbeitsvermittlung – Fokus Job.

1.    Wie viele Personen haben insgesamt seit Beginn des Pilotprojekts Mobil4Job eine Förderung beantragt?
2.  Welche Gesamtkosten sind seit Projektbeginn zu Lasten der Deutschsprachigen Gemeinschaft entstanden? Welche Gesamtkosten wurden durch ESF+ Mittel abgedeckt?
3.    Wie viele Zusagen wurden seit November 2022 erteilt und wie viele haben die Fahrstunden bestanden?
4.    Wie bewerten Sie das Verhältnis zwischen den von der DG eingesetzten finanziellen Mitteln und der bislang erreichten Anzahl erfolgreicher Führerscheinerwerbe?
5.    Bedingung für dieses Projekt war – dass sich für die Person bereits eine konkrete berufliche Perspektive abzeichnete – daher die Frage: Wie viele Menschen konnten durch diese Initiative in Arbeit gebracht werden und wie viele von Ihnen konnten durch die Initiative die avisierte Stelle auch langfristig halten?
6.    Welche weiteren Zugangskriterien bestanden um an dem Projekt teilzunehmen?
7.    In ihrer Antwort kündigte die damalige Ministerin Weykmans an, Anfang 2024 alle Teilnehmenden zu kontaktieren, um den Erfolg des Projekts zu evaluieren. Wurde diese Evaluation vorgenommen? Wenn ja, welches Fazit konnte daraus gezogen werden?
8.    Welche Bestrebungen bzw. gibt es zum jetzigen Zeitpunkt Bestrebungen dieses Pilotprojekt dekretal zu verankern, wie von der damaligen Ministerin Weykmans angedacht?
9.    Ist das Projekt Mobil4Job im Reformprogramm “Fokus Job" enthalten? Wenn ja, in welcher Form? Und wenn ja, bitte erläutern sie die Zugangskriterien. Wie sieht es mit der Finanzierung aus?


Antwort von Jérôme FRANSSEN (CSP), Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung

1.    Wie viele Personen haben insgesamt seit Beginn des Pilotprojekts Mobil4Job eine Förderung beantragt? 

Seit Beginn des Projektes im November 2022 bis einschl. Januar 2026 sind 86 Anträge durch Referenzberater des Arbeitsamts gestellt worden.

2.    Welche Gesamtkosten sind seit Projektbeginn zu Lasten der Deutschsprachigen Gemeinschaft entstanden? Welche Gesamtkosten wurden durch ESF+ Mittel abgedeckt?

Seit Beginn des Projektes Mobil4Job im November 2022 sind Gesamtkosten in Höhe von 80.832 Euro entstanden. Mobil4Job ist kein ESF-Projekt.

3.    Wie viele Zusagen wurden seit November 2022 erteilt und wie viele haben die Fahrstunden bestanden?

Von den 86 Anträgen wurden 8 abgelehnt, 2 zurückgestellt und 76 zugesagt. 40 Teilnehmende haben die Führerscheinprüfung bestanden. 19 Personen befinden sich noch innerhalb der Lernzeit. 17 Lernzeiträume sind ohne weitere Rückmeldung abgelaufen. In der Regel sind hier keine Kosten entstanden.

4.    Wie bewerten Sie das Verhältnis zwischen den von der DG eingesetzten finanziellen Mitteln und der bislang erreichten Anzahl erfolgreicher Führerscheinerwerbe?

Eine von der damaligen Ministerin Weykmans 2024 angekündigte Evaluation ist bisher noch nicht durchgeführt worden. Aufgrund von notwendigen und prioritären Maßnahmen im Rahmen der Arbeitslosengeldrefom ist die Evaluation des Projektes für das zweite Halbjahr 2026 geplant. Auf der Grundlage dieser Evaluation ziehen wir ein Fazit und werden über die Fort- oder Nicht-Fortführung dieser Maßnahme entscheiden. Auch die Kostenbeteiligung der Teilnehmenden wird Bestandteil der Evaluation und der darauf basierenden Entscheidung sein.

5.    Bedingung für dieses Projekt war – dass sich für die Person bereits eine konkrete berufliche Perspektive abzeichnete – daher die Frage: Wie viele Menschen konnten durch diese Initiative in Arbeit gebracht werden und wie viele von Ihnen konnten durch die Initiative die anvisierte Stelle auch langfristig halten?

Diese Frage wird Bestandteil der für das zweite Halbjahr 2026 geplanten Evaluation sein.

Das Forem hat im Jahr 2025 eine doppelte Analyse durchgeführt, um den Zusammenhang zwischen individueller Mobilität und beruflicher Integration zu objektivieren:
–    Eine quantitative Analyse auf der Grundlage von Verwaltungsdaten von mehr als 417.000 wallonischen Arbeitssuchenden, die den Einfluss des Führerscheins (Führerschein Klasse B) auf die Wahrscheinlichkeit der beruflichen Eingliederung untersucht.
–    Eine Feldstudie, die unter 1.561 Arbeitssuchenden und 1.357 Unternehmen durchgeführt wurde und Aufschluss über Mobilitätshindernisse, die Wahrnehmung der Akteure und die konkreten Auswirkungen auf die Beschäftigungsmöglichkeiten gibt.

Quelle: 20250805_Rapport sur la mobilité CE et Entreprises.pdf

Analyse FOREM

2025

Vermittlungsquote der <25-Jährigen

Vermittlungsquote ohne Führerschein

Vermittlungsquote mit Führerschein

Differenz in %

Frauen

39,1 %

69,7 %

30,6 %

Männer

41,4 %

68,7 %

27,3 %

 

 

 

 

Andere Qualifizierung

34,8 %

56,5%

21,7%

Primar und Sekundarschule

30,2%

63,6%

33,4%

Sekundar 2. Stufe

34,8%

61,3%

26,5%

Sekundar 3. Stufe

48,5%

69,0%

20,5%

Duale Ausbildung

39,9%

67,0%

27%

Bachelor

59,6%

78,2%

18,7%

Master

59,5%

68,5%

9%

 

 

 

 

Belgier

41,1%

69,8%

28,7%

Nicht-EU Bürger

34,6%

54,6%

20,0%

Andere EU Bürger

38,0%

60,3%

22,3%


Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der Besitz eines Führerscheins ein Faktor ist, der die berufliche Eingliederung begünstigt.

6.    Welche weiteren Zugangskriterien bestanden, um an dem Projekt teilzunehmen?

Folgende Zugangskriterien müssen erfüllt werden, damit einer Förderung zugestimmt werden kann:

•    Der Bewerber:

  • ist im Arbeitsamt als arbeitssuchend eingetragen;
  • hat Zugang zu dem Vorzugstarif der Krankenkasse („BIM“);
  • (Somit ist von der Krankenkasse geprüft worden, dass die Person in einem Haushalt mit niedrigem Einkommen wohnt.)
  • hat die theoretische Führerscheinprüfung bestanden;
  • wird von einem Referenzberater des ADG oder des ÖSHZ begleitet;
  • hat Anrecht auf die „bedarfsgeleitete Arbeitsvermittlung“;
  • ist nicht beschäftigt.

•    Der Referenzberater:

  • stellt den Antrag auf Förderung an das Ministerium;
  • beschreibt in diesem Antrag kurz die beruflichen Perspektive, zum Beispiel ein realistisches Berufsziel, anstehende Ausbildungen und erfolgreiche bisherige Schritte der beruflichen Eingliederung.

7.    In ihrer Antwort kündigte die damalige Ministerin Weykmans an, Anfang 2024 alle Teilnehmenden zu kontaktieren, um den Erfolg des Projekts zu evaluieren. Wurde diese Evaluation vorgenommen? Wenn ja, welches Fazit konnte daraus gezogen werden?

Ich verweise auf meine Antwort bei Frage 4.

8.    Welche Bestrebungen bzw. gibt es zum jetzigen Zeitpunkt Bestrebungen dieses Pilotprojekt dekretal zu verankern, wie von der damaligen Ministerin Weykmans angedacht?

Ich verweise auf meine Antwort bei Frage 4.

9.    Ist das Projekt Mobil4Job im Reformprogramm “Fokus Job" enthalten? Wenn ja, in welcher Form? Und wenn ja, bitte erläutern sie die Zugangskriterien. Wie sieht es mit der Finanzierung aus?

Das Projekt ist nicht integraler Bestandteil des Reformprogramms “Fokus Job”. Die Förderung kann jedoch wie oben erläutert durch den Arbeitsberater angefragt werden, insofern die genannten Bedingungen erfüllt sind.
 

Zurück Drucken Teilen
Vue du parlement de la communauté germanophone de Belgique

Le Parlement

Le Parlement de la Communauté germanophone est un organe de décision souverain dans les domaines de compétence de la Communauté.

Visiter le Parlement

Vous êtes les bienvenus au Parlement de la Communauté germanophone ! De l'identité des Belges germanophones au fonctionnement de notre Parlement, vous en apprendrez beaucoup sur les Cantons de l'Est.

Visiter le Parlement

L'histoire du Parlement

Depuis sa fondation, le Parlement de la Communauté germanophone est devenu un acteur clé de la politique régionale et joue un rôle déterminant dans le développement de l'autonomie de la partie germanophone de la Belgique.

L'histoire du Parlement